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FahrradWeg = Pflicht?!

Sylvester

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Hi,
wenn ich so durch die Gegen fahre, dann scheint es für mich manchmal nicht sinnvoll auf den Radweg zu wechseln, wenn ich gerade auf einer Straße fahre, dafür müsste ich bremsen und erarbeitete Geschwindigkeit würde verloren gehen...
Wie ist das denn so... ist man verpflichtet den Radweg zu benutzen wenn einer vorhanden ist .. oder kann man weiter auf der Straße fahren wenn es einem besser passt?

GreetZ
Sylvester
 
Radverkehrtanlagen sind zunächstmal benutzungspflichtig, wenn sie mit Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Die Benutzung kann unzumutbar sein, wenn sie z .B. bauliche Mängel aufweisen, blockiert sind oder es keine Auffahrmöglichkeit gibt. Wenn irgendwo neue Blauschilder aufgestellt werden und Du die Wege für mangelhaft erachtest, kannst Du innerhalb eines Jahres bei der zuständigen StVB Widerspruch einlegen, der dann ggf. vors Verwaltungsgericht geht.

Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten sollst Du natürlich immer, wenn eben möglich, auf Radverkehrtanlagen fahren.

Unter Sicherheitsgesichtspunkten solltest Du das tunlichst vermeiden. Fahren auf der Fahrbahn ist erheblich sicherer.
 
bergschleicher schrieb:
Radverkehrtanlagen sind zunächstmal benutzungspflichtig, wenn sie mit Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Die Benutzung kann unzumutbar sein, wenn sie z .B. bauliche Mängel aufweisen, blockiert sind oder es keine Auffahrmöglichkeit gibt. Wenn irgendwo neue Blauschilder aufgestellt werden und Du die Wege für mangelhaft erachtest, kannst Du innerhalb eines Jahres bei der zuständigen StVB Widerspruch einlegen, der dann ggf. vors Verwaltungsgericht geht.

Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten sollst Du natürlich immer, wenn eben möglich, auf Radverkehrtanlagen fahren.

Unter Sicherheitsgesichtspunkten solltest Du das tunlichst vermeiden. Fahren auf der Fahrbahn ist erheblich sicherer.

Man könnte auch sagen wie man es macht, es ist verkehrt.
Vielleicht wollt Ihr aber dagegen etwas unternehmen?!
Wie wärs?
Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer - Benutzungsrecht statt Radwegbenutzungspflicht!
 
Es kostet 15 Euro, wenn man auf der Straße fährt, obwohl da ein Radweg ist. Theoretisch. Aber die Polizei hier im Land überholt ganz einfach. So wie alle anderen. Ohne zu hupen, ohne zu schneiden. Glück, wenn man in einer Gegend lebt, in der Radsport einen fast so großen Stellenwert hat wie anderswo Fußball. (Bühl ist hier gerade um die Ecke...)

Aber selbst wenn: 15 Euro ist immer noch billiger, als einen neuen Pneu an den Scherben einer zerdepperten Bierflasche zu zerschneiden. (I.d.Zshg.: Zer'depp'ern kommt von 'Depp').

Gruß,
Gelfling
 
isarrider schrieb:
Man könnte auch sagen wie man es macht, es ist verkehrt.
Vielleicht wollt Ihr aber dagegen etwas unternehmen?!

Ich habe hier im Alleingang den ein oder anderen Blauweg entschildern lassen. Es gibt einige Aktive, die ähnliches in ihrer Heimat machen. Gelegentlich findet man Berichte erfolgreicher Interaktion mit Behörden in der USENET-Newsgroup de.rec.fahrrad.

An eine "große Lösung" auf politischem bzw. basisdemokratischem Wege glaube ich nicht. Es mangelt nämlich dem deutschen Durchschnittsbürger an Bereitschaft, auch mal ernsthaften Druck auf die Polit- und Bürokratenlandschaft auszuüben. Wer spürbaren Druck aufbauen will erntet in der Regel bereits in der Bevölkerung Gegenwind von überpazifistischen Mitmenschen. Deswegen vermute ich, daß im Zweifelsfall die "critical mass"-Methode besser funktioniert. Scheiß' auf Recht und Ordnung, wir sind der Verkehr...
 
Moin et al
Die Diskussion hatten wir schon einmal
http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=5864

Nachzutragen bleiben die verbindlichen Radwegschilder (die haben sich in der alten Diskussion "davongeschlichen".
Nur diese verpflichten zur Nutzung eines Radwegs, und sie müssen AN JEDER KREUZUNG STEHEN, sonst ist die Benutzungspflicht verwirkt (Zeichen 237, 240, 241)

radfahrer.gif
fussradweg.gif
rad_fussweg.gif
 
Mir sind Radwege zu gefährlich, wenn ich mit 40 durch rase und es kommt irgend ein Fußgänger auf dem weg dann ist bremsen zu spät, mein rad wäre am Arsch und ich wäre schuld, außerdem gibt es Spasties die scherze machen mit der schups Geschichte was ins Auge gehen kann. es gibt auch Kreisverkehre wenn man dort auf dem Radweg fährt wird man erst recht übersehen und man liegt am boden. wenn ich überhaupt ein Radweg benutze muss er ein Kilometer lang sein, natürlich asphaltiert und im gleichen zustand wie die Straße. noch was der Radweg teil sollte ohne Bordsteinkante ausgestattet sein , das heißt ein fließender Übergang auf die Straße wenn er zu ende ist.
Die bereite spielt auch eine rolle, ein halben Meter reicht nicht aus, wenn so ein dep wie Dipl. Ing. noch drauf kommt dort noch bäume zu pflanzen .......!!! .

Und da man eh mehr als das doppelte schneller ist als die anderen Radfahrer die einen nicht höheren wenn man ruft oder klingelt, was ja während der fahrt unmöglich ist -> man hört so schlecht als RRler wird es recht auf der Straße gefahren.

Radwege sind fast alle Miserabel und wenn ich sie fahren müsste könnte ich gleich schieben.
 
Zwei Beispiele von Radwege, die ich nicht benutzen würde - andererseits, mit dem MTB könnten sie richtig Spaß machen :D

Gruß,
Klaus
 

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naja, das problem am zweiten bild ist ja, dass es ein verbotsschild für radfahrer gibt. die dinger haben meist auch ihre gründe. hab auch mal eins übersehen, da war ich dann auf so nem stück bundesstraße, dass auf 80 oder 100 begrenzt war und von rechts dann wie auf der autobahn autos mit über 80 auf meine beiden spuren zogen. da war der spaß dann schnell vorbei.

und beim ersten... da hat die stadt einfach nur keine kohle mehr gemacht um den radweg weiterzuführen. das schild war halt schon vorher im etat drin.
 
bei uns gibt sowas ähnliches,

kleine brücke über bahnstrecke -> brücke verbot für radfahrer, beschränkung auf 30kmh. rechts davon ein seitenweg für radfahrer/fußgänger mit bahnübergang.

ich nehme natrülich die brücke und fahrere sie mit 30kmh, eigentlich darf mich keiner überholen,bin ja verkehrsteilnehmer und da ist ja egal mit was ich unterwegs bin, die überholen mich trotzdem und das vor einer kuppe.
 
brulp schrieb:
naja, das problem am zweiten bild ist ja, dass es ein verbotsschild für radfahrer gibt. die dinger haben meist auch ihre gründe.
In Diesem Fall nicht! Danach geht es lauschig weiter und nach etwa 400 Meter trifft man wieder auf den angeblichen Radweg.

Ich vermute, dass das Verbotschild die Radfahrern mit aller Gewalt auf den Radweg zwingen wollen.

Gruß,
Klaus
 
na das ist ja nen ding. da würd ich mich auch mal beim straßenverkehrsamt beschweren oder sich einfach darüber hinweg setzen, wobei es dann bei nem miesen bullen auch richtig teuer werden kann.
 
Wir haben auch so eine ganz tolle Stelle:
Mittelmäßig befahrene Straße in den Ort hinein.
Rechts und links je ein schmaler betonierter Streifen. Rechts ist er nur für Fußgänger, links für Radfahrer. Ich habe zum einen noch nie einen Fußgänger gesehen, der sich danach gerichtet hat, zum anderen hört der Radweg links kurz vorm Ort plötzlich auf - hier muss man dann sowieso auf die Strasse wechseln und sich vorher noch einmal durch den Verkehr aus beiden Richtungen gefährden lassen :rolleyes:
Hat zur Konsequenz, dass ich in Richtung Ortseingang immer die Straße benutze....
 
swe68 schrieb:
Wir haben auch so eine ganz tolle Stelle:
Mittelmäßig befahrene Straße in den Ort hinein.
Rechts und links je ein schmaler betonierter Streifen. Rechts ist er nur für Fußgänger, links für Radfahrer. Ich habe zum einen noch nie einen Fußgänger gesehen, der sich danach gerichtet hat, zum anderen hört der Radweg links kurz vorm Ort plötzlich auf - hier muss man dann sowieso auf die Strasse wechseln und sich vorher noch einmal durch den Verkehr aus beiden Richtungen gefährden lassen :rolleyes:
Hat zur Konsequenz, dass ich in Richtung Ortseingang immer die Straße benutze....
hört sich wie butzheim und fixheim an, da fahre ich erst recht auf der straße
 
brulp schrieb:
na das ist ja nen ding. da würd ich mich auch mal beim straßenverkehrsamt beschweren oder sich einfach darüber hinweg setzen, wobei es dann bei nem miesen bullen auch richtig teuer werden kann.

ääheemm: Gibt es RR-fahrende Polizisten in diesem Forum? Egal ob nun ja oder nicht? Ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig. Fall das einer liest, könnte ich mir vorstellen, dass derjenige nächstes mal einen RR-Fahrer anhält, was er vorher nicht getan hätte.

Ich habe hochachtung und Respekt vor dem Job, den die erledigen müssen. Das Problem ist nur, dass viele Innendienstler/ Verkehrspolizisten, die die "Macht" mal richtig ausnutzen wollen den Ruf der ganzen Truppen versauen. Ich hatte in meinem Leben 4 persönliche Kontakte mit Polizisten (nichts schlimmes!!!), davon 3 wegen Verkehrsdelikten, für die ich nicht verantwortlich war und bei allen 3 hatten ich oder mein Kumpel als Geschädigter das Gefühl wir wären die Schuldigen. Mein Lieblingszitat: "Wir sollen mal keine Prinzipienreiter sein" ---> als wir eingeparkt (unrechtmäßig) waren und einen dringenden Termin hatten. Unser Konter: "Ja, ..., ne is klar ne". Ich will das jetzt aber nicht weiter ausführen, sonst bin ich um 20 Uhr noch nicht fertig. :cool:

Was mich jedoch noch einmal interessiert: Mit welchen Tatsachen kann ich diesen hupenden, mich "nötigenden", 10cm an mir vorbeirasenden Autofahren sachlich in Grund und Boden argumentieren, wenn ich einen von denen doch mal erwische, so wie neulich zwei Hausfrauen, die mich auf den Radweg drängen wollten, aber als ich meine Gesprächsbereitschaft signalisierte gaben Sie Gas. Habe noch versucht Sie mit 55-58kmh (in der Stadt) einzuholen, aber die sind dann immer schneller geworden und die Ampeln waren nicht auf meiner Seite.

Argument 1: Rennradfahrer dürfen auf der Straße fahren (11kg). Richtig oder bezieht sich das wirklich nur auf das Gewicht, dass man ohne Licht auf der Straße fahren darf?

Argumente 2-xxx???

mfg maze
 
Le Baron schrieb:
Argument 1: Rennradfahrer dürfen auf der Straße fahren (11kg). Richtig oder bezieht sich das wirklich nur auf das Gewicht, dass man ohne Licht auf der Straße fahren darf?

Argumente 2-xxx???

1) Falsch. Rennräder (mit egal welchem Gewicht) sind von der Radwegenutzungspflicht nicht ausgenommen. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn du in NRW eine Lizenz besitzt.

2) Das beste Argument ist immer noch §1 der StVO, d.h. gegenseitige Rücksichtnahme, man könnte es aber auch einfach "gesunder Menschenverstand" nennen (je nach Situation ist die Verwendung dieses Begriffs sogar sehr angemessen). Natürlich gilt der zunächst einmal auch für dich. Aber wenn du dich auf der Straße befindest, egal ob berechtigt oder nicht, darf dich niemand in Gefahr bringen. Schon gar nicht vorsätzlich bzw. es billigend in Kauf nehmen. Du darfst ja auch kein Auto beschädigen, das widerrechtlich auf einem Radweg parkt.

Ich frage Autofahrer, die eine Diskussion beginnen eigentlich immer zuerst (so höflich es eben geht, auf jeden Fall das "Sie" benutzend), ob sie die Regeln, die für sie gelten, auch so gut kennen wie die, die für andere gelten. Das trägt zwar im Zweifelsfall nicht zu einer Deeskalation bei, aber meist ist die ohnehin nur einseitige Diskussion dann schnell beendet.

Sollte sich eine Situation nur unter Zuhilfenahme eines Ordnungshüters klären lassen, ist übrigens von Vorteil, wenn du dich nicht selbst eines Vergehens schuldig gemacht hast ("Scheibenwischer", Beschimpfung etc.). Aber eigentlich auch sonst, so schwer es hin und wieder auch fallen mag.

Grüße

Michael
 
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