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fahrlässige Tötung bei einem Radrennen...??

Hallo,

also ICH finde die Urteilsbegründung richtig.

Genau wie in der Begründung sehe ich das auch; gilt m. E. ähnlich auch im Fußball oder beim Boxen oder so.

War das jetzt Letztinstanzlich oder kann es noch weitergehen?

Außerdem stellt sich nun sicherlich noch die Frage eines Zivilprozesses.

Gruß
 
Was gilt denn im Fußball? Auch da ist nicht alles erlaubt.

Natürlich nicht. Vorsatz ist natürlich auch da nicht erlaubt, aber wer an einem Fußballspiel teilnimmt, muß mit Verletzungen rechnen. Anders als in der Disco, da muß man bei Teilnahme EBEN NICHT mit Verletzungen rechnen.

Und wie beim Fußball so manches Foul dazugehört, ist es im Radsport eben genauso.

Gruß
 
Der Satz hört sich jetzt nicht richtig an. Zum Radsport gehört eigentlich nicht das Foul. Zum Radsport gehören Unfälle.
Ich denke, so hast du es auch gemeint.

Ja, @prince67, daß meinte ich. Hört sich auch besser an, wenn auch "Foul" es besser trifft. Dem Gegner (beim Fußball) versuchen, den Ball vom Fuß zu spitzen und ihn dabei (unabsichtlich natürlich) am Knöchel treffen, ist so ähnlich, wie das "Anlehnen" im Radsport.

Das gehört (quasi) dazu; darf aber nicht vorsätzlich (= mit der Zielrichtung den Gegner absichtlich zu verletzen) geschehen.

Gruß
 
War da nicht mal was mit Ewald Lienen,der geklagt hatte,weil ihm ein Gegner mit den Stollen den Oberschenkel bis zum Knochen aufgerissen hatte und der dann vor Gericht gesagt bekam, dass das zum Sport dazugehört?

Weiß ich nicht, ich kenne nur die Bilder, wie er mit offenem Oberschenkel rumrennt. Ich kenne aber auch andere Fälle aus dem Amateurfußball: auch da ist nicht alles erlaubt.
 
ein tragischer Rennunfall durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, das Urteil bestätigt mein Rechtsempfinden

der Angeklagte hat einen Rennunfall verursacht, er handelte aber weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
 
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