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fahrlässige Tötung bei einem Radrennen...??

GelsenPT

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....jeder Fahrer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr..... so lautet doch der schöne Satz zu Anfangs eines jeden Radrennens.
Wie seht ihr das?

Das ist schon so. Aber da heisst nicht, daß man sich völlig blind in halsbrecherische Aktionen stürzen darf, bei denen andere zu Schaden kommen (können).

Der Haftungsausschluss ist im übrigen lediglich relevant in der Beziehung zw. Fahrer und Veranstalter.IMO.

So wie der Fall dort (und in anderen Artikeln) beschrieben ist, trifft das Urteil mein Rechtsempfinden.Es gab wohl mehrere Zeugen, die aussagten der Täter wäre gefahren wie eine gesenkte Sau. Quasi ohne Rücksicht auf Verluste.

Interessant auch, daß in der Zeitung sogar die weiteren Folgen (Schadenersatz, Verfahrenskosten, etc. also: ~500.000 CHF) erwähnt werden. Bei uns steht in der Presse bei Gerichtsurteilen immer nur "1 Jahr auf Bewährung", was dann in vielen Fällen als zu lasch empfunden wird.
 
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So wie der Fall dort (und in anderen Artikeln) beschrieben ist, trifft das Urteil mein Rechtsempfinden.Es gab wohl mehrere Zeugen, die aussagten der Täter wäre gefahren wie eine gesenkte Sau. Quasi ohne Rücksicht auf Verluste.

So würde ich das auch sehen. Er soll mit 30cm! Abstand bei Tempo 70 überholt haben. Dass so was saugefährlich ist sollte wohl jedem klar sein. Selbst auf schmalen Abfahrten ist in der Regel genug Platz um etwas mehr Abstand zu halten. Und falls nicht kann man halt nicht überholen.
Erschwerend kommt hier meiner Meinung noch hinzu, dass es sich wohl um einen Ex-Profi handelt. So einer sollte eigentlich wissen was er tut.
 
Mich hat 2009 auch eine "gesengte Sau" bei den Cyclassics von schräg hinten bei Tempo 60 abgeräumt. Der war mir schon kilometerlang durch hektische Fahrweise, ständiges Umsehen, fummeln am Rad aufgefallen. Leider klebte der an mir wie Fliegen an der ........ der Veranstalter (upsolut) hat mir sofort unterbreitet, dass ich keinerlei Rechtsansprüche gegenüber ihnen habe. Da der Kollege jedoch bei der Aktion über den Lenker ging und anschließend im Koma lag, wurden Ermittlungen seitens der Polizei aufgenommen. Ich wurde befragt mit dem Hintergrund, ob gegen mich Schadensersatz Rechtsansprüche bestehen. Da wurde mir auf einmal ganz "anders". Zum Glück wurde ermittelt, dass sich der primäre Unfall hinter mir ereignete und ich erst vom stürzenden Fahrer mitgerissen wurde. Sonst hätte Aussage gegen Aussage gestanden und mir wäre mit Sicherheit eine Teilschuld angehängt worden. Meinen körperlichen bleibenden Schaden mit Schulter op, Naben durch großflächige Hautabschürfungen habe ich dann als ständige Mahnung an meine Vernunft akzeptiert, dass ich meine Gesundheit und die Sicherheit meiner Familie nicht sinnlos aufs Spiel setzen soll.
Fazit: ich verstehe und begrüße schon die Verurteilung, wenn tatsächlich eine rücksichtslose Fahrweise zu der Tragödie führte.
 
ich könnte mal sagen, thats Race...Muß man nicht bei sochen Veranstaltungen mit der Dummheit und dem Unvermögen anderer immer rechnen? Jeder der Rennen fährt, weiß wie es manchmel dort eng zugeht.
Wenn ich mich bei einem Jedermannrennen an den Start stelle, ist es doch klar, dass von den vielen Hunderten von Fahrern auch viele, viele dabei sind, die eventuell nicht immer so radrennversiert sind. Ich weiß, dass dort einige mitfahren werden, die vielleicht nichtmals vernünftig am Hinterrad fahren können. Wenn ich dort das Rennen fahre, gehe ich dieses Risiko ja ein.
 
das ist ja ähnlich wie beim Fußball: passiert da was im Zweikampf, gehört das zum Risiko des Sport. Übertreibt da einer völlig und geht wie ein wilder in die Zweikämpfe, dann geht das natürlich auch nicht. Ich kenne einen, der so einen Fall mal vor Gericht gebracht hat und Recht bekommen hat. Finde ich auch in Ordnung. Nur weil es im Rahmen eines sportlichen Wettkampfs passiert, muss ja nicht alles erlaubt sein.
 
das ist ja ähnlich wie beim Fußball: passiert da was im Zweikampf, gehört das zum Risiko des Sport. Übertreibt da einer völlig und geht wie ein wilder in die Zweikämpfe, dann geht das natürlich auch nicht. Ich kenne einen, der so einen Fall mal vor Gericht gebracht hat und Recht bekommen hat. Finde ich auch in Ordnung. Nur weil es im Rahmen eines sportlichen Wettkampfs passiert, muss ja nicht alles erlaubt sein.

nur ist es wohl nicht immer so leicht, einen übertriebenen Einsatz festzustellen.
 
nur ist es wohl nicht immer so leicht, einen übertriebenen Einsatz festzustellen.
Sagt ja auch keiner dass es leicht wäre. Entscheidend ist, dass einerseits kein rechtsfreier Raum erklärt wird aber andererseits der Kontext des Sports in der Beurteilung trotzdem angemessen Beachtung findet.

Die Extrempositionen müssen stimmen. Wenn die Staatsanwaltschaft bei einem gezielten, auf mehreren Gopros dokumentierten Luftpumpenwurf ins Vorderrad die Hände hochwirft, “nicht unsere Zuständigkeit, weil Sport“, dann wäre das genau so falsch wie wenn ein Anwalt versucht, nach einem Boxkampf die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei einer Schlägerei in der U-Bahn.
 
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Hier handelte es sich aber um ein Amateurrennen, kein JM. Und je nach Klasse können die schon fahren, vor allem in der Spitzengruppe, wie geschildert. 30cm sind fast eine Radbreite.
Ist iwie kein gutes Signal.
Niemand der mitm Messer zwischen den Zähnen fährt, wird dadurch gestoppt, orakele ich einfach mal.
 
Hier handelte es sich aber um ein Amateurrennen, kein JM. Und je nach Klasse können die schon fahren, vor allem in der Spitzengruppe, wie geschildert. 30cm sind fast eine Radbreite.
Ist iwie kein gutes Signal.
Niemand der mitm Messer zwischen den Zähnen fährt, wird dadurch gestoppt, orakele ich einfach mal.
In welchem Rennen ist das passiert? Im Elite oder dem apoxa Rhein Cup?
Das eine wäre ein Lizenzrennen, das andere sieht mir eher nach jedermann aus. Wenn Du recht hast, würde ich Dir wohl zustimmen. Ich traue aber der versammelten darüber berichtenden Journaille durchaus zu, den Unterschied zwischen Amateur und Jedermann nicht zu kennen. Und wenns im Jedermann war, würde ich es etwas anders sehen.
 
Ich sehe auch nicht, dass irgendwer durch das Urteil abgeschreckt wird und halte es auch nicht für sinnvoll, jedenfalls, soweit man das nach dem Artikel sagen kann. Soweit das der Presseartikel hergibt wird vielmehr ein Verhalten sanktioniert, das beim Radsport völlig normal ist, und zwar nicht nur bei Rennen, sondern schon bei normalen Gruppenfahrten. Die Ausübung von Radsport in einer Gruppe oder einem Feld ist ohne dichtes aneinander Vorbeifahren auch bei hohen Geschwindigkeiten nicht sinnvoll möglich, Windschattenfahren in Staffeln schon gar nicht. Aus dem Aritkel geht nicht hervor, dass sich der Angeklagte rücksichtslos verhalten hat. Natürlich kann man es als fragwürdig ansehen bei Tempo 70 dicht aneinander vorbeizufahren, genauso fragwürdig erscheint es dann aber bei einer solchen Geschwindigkeit so dich hinter einem vorausfahrenden herzufahren, dass man nich mehr bremsen und ausweichen kann, wenn es zu einem Sturz vor einem kommt.
Wenn man das Urteil weiterdenkt, kann man mMn keine Radrennen mehr durchführen, weil typische Verhatlensweisen in Radrennen im normalen Verkehr unzulässig sind. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es Jedermann oder Lizenzsport ist.
 
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..... vielmehr ein Verhalten sanktioniert, das beim Radsport völlig normal ist, und zwar nicht nur bei Rennen, sondern schon bei normalen Gruppenfahrten......
Also mal abgesehen davon, daß bei "normalen Gruppenfahrten" bei Abfahrten um die 70km/h durchaus die Formation etwas geöffnet werden kann....
was hat denn die Rennleitung, (also mal ausnahmsweise nicht die Polizei) dazu gesagt? Kurze Recherche sagt, daß zumindest die BdR Sportordnung die "Gefährdung anderer Teilnehmer" als sanktionswürdig kennt. Wird bei den Eidgenossen nicht viel anders sein.
Bei den Jedermännern hat der Veranstalter ja primär Interesse, selbst nicht schuld zu sein. Bei einem Lizenzrennen müsste der Verband ja Leute zur Überwachung der regelgerechten Durchführung schicken. Und die müssten ja eine Meinung dazu haben.
Ich finde die Beschreibungen in der YelloPress halt immer fragwürdig, da wäre schon interessant, was Leute äussern, die Ahnung haben, und dabei waren.
Gerade bzgl. der Unterscheidung "sportgemäß normale Härte" und "sanktionswürdige Gefährdung", s.o. , im Radsport ist mir der Blick u.ä. nicht als Autorität bekannt gewesen.

Ansonsten kann ich nur sagen, wenn man das einfach mit "jeder fährt auf eigenes Risiko" abtut, Radsport ist nicht Rollerball.
 
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Sorry @GerdO das ist ja eigentlich immer das selbe.
Weil @dobelli den Fußball erwähnte, da hätte es 3 hauptamtliche Sachverständige (und 20.000 ehrenamtliche;)) gegeben, von denen mindestens einer auch gesehen hätte, was war.
Ums auf den Punkt zu bringen: wenns (grob) regelwidrig gefahren war, würde das auch mein Rechtsempfinden treffen.
Jeder Sportler sollte ja eine Minimalsicherheit haben, daß sich alle an die Regeln halten.
Das ist ja auch der unter Sportlern einer Veranstaltung der zumindest explizit ausgehandelte und akzeptierte Rahmen.
Und der Unterschied zwischen Boxkampf und U-Bahnschlägerei.
 
Also wenn zwischen Lenker und Lenker noch 30cm Abstand waren , frag ich mich wo die Gefährdung war?
Abdu , ab in den Knast!!!:bier:
Rawuza
 
Schwieriges Thema. Dass bei einem Todesfall genau hingeschaut wird, halte ich schon für angemessen. Was genau passiert ist, lässt sich wohl nicht feststellen. Vorsatz war es wohl nicht, bleibt noch Unvermögen. In eigentlich jedem Radrennen gibt es riskante Manöver. Das hat @pjotr ja schon gut dargestellt. Eine klare Linie zu ziehen fällt mir da schwer.
 
Weil @dobelli den Fußball erwähnte, da hätte es 3 hauptamtliche Sachverständige (und 20.000 ehrenamtliche;)) gegeben, von denen mindestens einer auch gesehen hätte, was war.

In der Kreisliga? Eher nicht. Aber klar, ist ne andere Situation als eine Abfahrt auf dem Rennrad.
Ich kann zu dem hier besprochenen Fall auch nix sagen, kenne ja auch nur die hier verlinkten Artikel, nur grundsätzlich ist ein Sportplatz eben kein "rechtsfreier Raum" und es sollte Grenzen geben.

Noch mal zu Klarstellung: da ging es nicht um einen zu hart geführten Zweikampf. Da wurde völlig unnötig ein Spieler mit dem Fuß gegen den Kopf getreten, das passiert nicht mal eben so.
 
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Es geht hier um Strafrecht und das endet nicht mit dem Startschuss eines Renners oder dem Anpfiff eines Fußballspiels.
Der Fahrer hat keinen "Knollen" wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen.
Das ist doch selbstverständlich, dass bei einem Todesfall eine genaue Untersuchung stattfindet und wenn ein Verursacher ermittelt wird, dass das Ganze dann auch strafrechtlich abgearbeitet wird.

Es geht nicht nur darum ein Zeichen zu setzen, es geht auch darum, das Angehörige abschließen können. Auch wenn eine Untersuchung ergibt, dass der Verunglückte den Unfall selbst verursacht hatte. Ungewissheit ist in solchen Fällen eine immense Belastung.
 
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