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Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Muß ich einen Abstand von 1,50m zu parkenden Autos einhalten, wenn die Spur neben den Autos nur 2,30m breit ist? Muß ich dann also quasi am linken Bordstein entlang fahren?
 
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ich habe eine ziemlich lustige frage:

kann man irgendwie zur verantwortung gezogen werden, wenn man durch ein ziemlich auffälliges(bunt,ungewöhnlich) äußeres einen unfall verusrsacht? also wenn man z.b. irgendwo vorbeifährt oder an der ampel steht, und ein verkehrsteilnehmer sich an einem verschaut und dadurch irgendwo reinfährt?

mir ist es nämlich schon mehrmals passiert, dass leute so glotzen, dass sie die grünwerdende ampel nicht mitbekommen und von hinten angehupt werden.

was ich mir denken kann, ist, dass es allgemein irgendwelche begrenzungen bezüglich z.b. blendung o.ä. gibt. welche richtlinien sind beim erscheinungsbild allgemein gegeben?

Allein durch dein Erscheinungsbild kannst Du ja keinen Unfall verursachen. Es kann höchstens vorkommen, daß der Verursacher sich von dir ablenken ließ und dieses als Grund angibt. Hilft ihm aber recht wenig, du darfst also weiter in den Neon Trikots aus den 80er rumfahren. :aetsch:

Im übrigen wenn es wieder wärmer wird und die Röcke kürzer werden kommt es im städtischen Bereich tatsächlich zu mehr Auffahrunfällen weil einige Autofahrer zulange den Röcken hinterher schauen, die Damen werden deswegen aber nicht zur Kasse gebeten :D

Bezüglich deiner Lichtanlage kannst Du aber schon als Verursacher rangezogen werden. Da reicht es eine nicht zugelassene Leuchte am Rad zu haben, wenn der entgegenkommende geblendet ist und in den Graben fährt. Darfst Du zahlen.

mfg
rob
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Gestern Abend hat mir mein Fahrleher erzählt das man wenn man Rennrad fharen will (also RR ohne Licht usw) das man dann so nen Zettel vom Radverein immer dabei haben muss ,auf dem irgendwas von wegen Training für nen Wettkampf steht .

Stimmt das ? Brauchte jemand der Kontakt mit der Polizei hatte den schon ?
 
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Der Zettel vom Radsportverein ist meines Wissens eine Trainingsanordnung durch den Vorstand, dass hat was mit der Versicherung zu tun. Nur falls der Vorstand das Training angeordnet hat, greift die Sportversicherung des Vereins.

I.d.R. wird das aber in Vereinen rückwirkend gemacht, da gerade außerhalb der Vereinstrainingszeiten der Vorstand ja bei volljährigen Personen nicht immer weiß wann und wo sie trainieren.

Meine Lizenz habe ich immer dabei, weil ich mit der Einbildung lebe, dass ich dann keinen normalen Ausweis mitführen muss und eine Identifikation im Falle eines Unfalls möglich ist. Ob die Lizenz die Trainingsanordnung ersetzt bezweifle ich allerdings.


Als Fragen hätte ich noch, inwieweit Hupen als Nötigung gewertet werden kann.

Und ob ich als Radfahrer ein Anrecht auf die volle Seite meiner Straße habe. Ich fahre häufig ca. einen halben Meter in der Straße vom Rand weg, um gefährliches Überholen zu vermeiden. Mache aber immer brav Platz, wenn sich aus meiner Sicht das Überholen sicher ist. Habe damit nur positive Erfahrungen gemacht, da Autofahrer Angst um sich selbst haben, wenn sie sich ohne in den Gegenverkehr zu kommen nicht vorbei quetschen können.
 
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Ja sie dürfen.

Grundsätzlich sind Fahrräder nicht von den Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß § 3 Abs. 3 StVO betroffen, da diese nur für Kraftfahrzeuge gelten.

Aber trotzdem müssen sich Radler an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch wenn kein Tacho verbaut ist. (der Gesetzgeber geht eigentlich davon aus, daß radler eh nicht schneller als 30 fahren :D)
Wer also andauernd mit 30 durch einen Verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit herscht dort) fährt oder Bergab durch Ortschaften mit über 50 kachelt, darf wenn er von der Rennleitung angehalten wird, mit einem Bußgeld rechnen.

Aber selbst wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss, wird eine Messung mit einem Radargerät oder einem Laser keine Strafe mit sich bringen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine korekte Messung möglich ist bzw. rechtens ist. Zum einen weißt das Rennradl nicht genug Fläche auf, um gemessen zu werden, zum anderen verfälscht eine Messung am Körper die tatschlich gefahrerne Geschwindigkeit. Falls zB. am Knie gemessen wird (falls das überhaupt geht..) welches sich gerade nach vorne bewegt durch die Trittbewegung, würde eine höhere Geschwindigkeit gemessen werden, als tatsächlich gefahren wird. Aber ich bin kein Jurist...

Sehr interessanter Thread find ich übrigends.... Das mit der Zumutbarkeit bei schlechtem Zustand des Radweges würd mich brennend interessieren. Bei uns unterscheiden sich die asphatierten Radwege von den nichtasphaltierten im Moment kaum....:mad:
 
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Gestern Abend hat mir mein Fahrleher erzählt das man wenn man Rennrad fharen will (also RR ohne Licht usw) das man dann so nen Zettel vom Radverein immer dabei haben muss ,auf dem irgendwas von wegen Training für nen Wettkampf steht .

Stimmt das ? Brauchte jemand der Kontakt mit der Polizei hatte den schon ?

früher war es mal so, dass für die trainingsfahrten am rr keine lichtanlage montiert sein mußte, sondern batteriebetriebenen steckleuchten ausreichten.
heute ist es nur noch so, dass ein rennrad nicht mehr als 11 kg wiegen darf, damit man auf die festinstalierte lichtanlage verzichten kann -§ 67 abs. 11 stvzo. alle anderen bauteile müssen aber am rennrad dran sein.
nur für die teilnahme an offiziellen rennen sind die rennräder von den abs. 1-11 des § 67 stvzo befreit.

mfg
frank
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Der Sprint gegen die Straßenbahn ist wohl kein offizielles Rennen, oder? :rolleyes:
 
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öhmm :eek: .....er hat noch keine einzige antwort beantwortet *wundermichsehr*:spinner: ......da ist ja man beim google viel schnell und sicherer :lol: :cool:
 
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Ich hab mir nicht den ganzen Thread durchgelesen,hoffe dass meine Frage noch nicht gestellt wurde.Wer zahlt wenn bei Strassenarbeiten der Asphalt abgefräßt wird,ich aber nicht durch eine Beschilderung gewarnt werde-die Baustelle also nicht deutlich erkennbar ist- und wegen der Kannte stürze?Ist die Baufirma verantwortlich oder die Stadt/Gemeinde?Meine Frage bezieht sich auch auf andere Arten von Strassenbauarbeiten.
 
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Und ob ich als Radfahrer ein Anrecht auf die volle Seite meiner Straße habe. Ich fahre häufig ca. einen halben Meter in der Straße vom Rand weg, um gefährliches Überholen zu vermeiden. Mache aber immer brav Platz, wenn sich aus meiner Sicht das Überholen sicher ist. Habe damit nur positive Erfahrungen gemacht, da Autofahrer Angst um sich selbst haben, wenn sie sich ohne in den Gegenverkehr zu kommen nicht vorbei quetschen können.

Das interessiert mich auch sehr! Ich habe in der Nähe eine eispurige Brücke mit Ampel. Darf ich dort in der Mitte fahren, um z.B. bei starkem Wind zu vermeiden, dass ich mit den Pedalen an den 30cm hohen Bordsteinen hängen bleibe? Wie kann ich gegen Autofahrer vorgehen, die mich auf dieser Brücke ohne den 1,5m Seitenabstand überholen(den man aufgrund der Brückenbreite eh niemals einhalten kann) und dabei abdrängen/ für mich gefährliche Situationen provozieren?
 
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@ scottrider:
Wie du vll bei der Eröffnung des Thema gelesen hast, sollen hier auch keine rechtsverbindlichen Tipps gegeben werden.
Ich sammele nur für eine Hausarbeit ein Anzahl von Fragen, die Ausdauersportler (besonders RRadler) m herzen liegen, um zu festzuhalten, wo nachbesserungsbedarf bei Gesetzten/ Lücken bei Regelungen bestehen!!
All right?!!?!?!
Aber Danke für den Hinweis mit google...vll hilfts j dem ein oder anderen weiter.

@ all:
schon mal vielen dank bis hierher, für die qualtitav guten Fragen!!!

Gruß aus Hamburg
Malte
 
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Darf ich mit dem Rad bei Überholverbot (angezeigt durch Schilder) Autos überholen?
Bergauf oder in der Ebene werde ich von Autos überholt, im Umkehrschluß müsste ich doch dann bergab die Autos ebenfalls überholen dürfen. Oder?

Hintergrund: Beispiel Oberjoch/Jochpaß. Dort wird von der Rennleitung häufig kontrolliert, ob die Reihenfolge der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke gleich bleibt oder ob jemand überholt.
 
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Wohl eher zahlreiche Fragen:-)!!

1) Muss mein Rennrad StVo voll ausgerüstet sein (Licht, Refleketoren, Klingel, etc)? Wenn nein, warum nicht und wo steht das?

2) MUSS ich einen Radweg nutzen?

3) Was passiert wenn ich geblitzt werde?

4) Bei Diebstahl des Renners springt welche Versicherung ein? zB. Diebstahl im Freibad!

Diese Fragen wurden zwar schon öfters gestellt, aber wahrscheinlich noch nie von einen Juristen direkt beantwortet, zumindest hier im Forum. Es kommen bestimmt noch einige Fragen hinzu!

Also hier werden ja nur "witzige" Antworten erstellt, aber das was du geschrieben hast ist schon so nah dran echt zu sein dass ich mich wirklich frage: Meinst du das ernst was du da geschrieben hast??????
 
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darf ich nun auf der straße fahren, wenn ich schneller als 25km/h fahre oder nicht ?
Du musst schneller als 30 km/h fahren. :p

Nein, das ist nicht korrekt. Dein Gefährt muss nur technisch in der Lage sein schneller als 25 fahren können, ist bei gedrosselten Fahrzeugen/Treckern/Bagger zum Beispiel so. Wenn gededrosselt, dann kannst du nicht schneller als X fahren und daher gewisse Straßen nicht befahren.
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit, aber wenn man zu langsam fährt obwohl man schneller könnte, kann das natürlich wieder als Nötigung/Behinderung des Verkehrs ausgelegt werden.
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

früher war es mal so, dass für die trainingsfahrten am rr keine lichtanlage montiert sein mußte, sondern batteriebetriebenen steckleuchten ausreichten.
heute ist es nur noch so, dass ein rennrad nicht mehr als 11 kg wiegen darf, damit man auf die festinstalierte lichtanlage verzichten kann -§ 67 abs. 11 stvzo. alle anderen bauteile müssen aber am rennrad dran sein.
nur für die teilnahme an offiziellen rennen sind die rennräder von den abs. 1-11 des § 67 stvzo befreit.

mfg
frank

Also muss ich am Rad nur ne Klingel,Reflektoren und natürlich Bremsen haben ,dann ist alles rechtens ?
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

eine frage über den schadensersatz nach einem unfall:

was genau muss der zu 100% schuldige unfallgegner genau begleichen? also wie genau kann man einen wert des rades definieren? vor allem ist es die frage, wenn man z.b. einzelne teile übermässig günstig im internet bekommen hat, diese aber im moment nirgendswo für diesen preis angeboten werden. kann man, obwohl der damals gezahlte preis bekannt gegeben wird den jetzigen zurückverlangen(mal abgesehen davon, dass man immer sagen kann, dass kein kaufbeleg vorhanden ist und nur die händlerpreise bekannt sind)?
es ist ja immer so eine sache mit dem so genannten "tatsächlichen schaden"...
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

eine frage über den schadensersatz nach einem unfall:

was genau muss der zu 100% schuldige unfallgegner genau begleichen? also wie genau kann man einen wert des rades definieren? vor allem ist es die frage, wenn man z.b. einzelne teile übermässig günstig im internet bekommen hat, diese aber im moment nirgendswo für diesen preis angeboten werden. kann man, obwohl der damals gezahlte preis bekannt gegeben wird den jetzigen zurückverlangen(mal abgesehen davon, dass man immer sagen kann, dass kein kaufbeleg vorhanden ist und nur die händlerpreise bekannt sind)?
es ist ja immer so eine sache mit dem so genannten "tatsächlichen schaden"...

Soweit ich informiert bin, richtet sich sowas nach dem sogenannten "Zeitwert", also Neupreis - Abschreibung (Verschleiß/Alter/etc.).
 
AW: Eure Fragen an den Rechtsanwalt!

Darf ich mit dem Rad bei Überholverbot (angezeigt durch Schilder) Autos überholen?
Bergauf oder in der Ebene werde ich von Autos überholt, im Umkehrschluß müsste ich doch dann bergab die Autos ebenfalls überholen dürfen. Oder?

Hintergrund: Beispiel Oberjoch/Jochpaß. Dort wird von der Rennleitung häufig kontrolliert, ob die Reihenfolge der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke gleich bleibt oder ob jemand überholt.

Hast du keinen Führerschein, oder nicht aufgepasst? Das Überholverbot gilt für mehrspurige Fahrzeuge. Sprich Fahrräder, Motorräder etc. dürfen auch im Überholverbeot überholt werden, Autos, LKWs, Traktoren hingegen nicht. Dabei ist es uninteressant, welches Fahrzeug überholen will.
 
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