Ich glaube Hehler wird man auch im juristischen Sinne erst, wenn es beim Kauf offensichtliche Umstände, die auf Diebesgut hinweisen gab.
Anders gesagt, wenn es keine wirklichen Verdachtsmomente gibt, kann man auch einfach einen Kaufvertrag ohne Eigentumsnachweis abschließen.
Vorurteile sind zwar keine belastbaren Indizien für geklaute Räder aber wer kommt schon ohne die aus ohne in schwachsinnige Naivität zu verfallen?
Das habe ich mal begriffen, als sich ein Polizeibeamter, der am Bremer Bahnhof Heroindealer stellen sollte, gegen den Voruteilsvorwurf mit den Worten verteidigte: "Soll ich jetzt auch noch anfangen ältere Damen mit Federhut zu verdächtigen?"
EDIT: Die betreffende Anzeige scheint mir allerdings völlig unverdächtig zu sein...