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Der gute Radweg

AW: Der gute Radweg

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#geschwindigkeit
Geschwindigkeit

* Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).

* Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mir 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).

* Auf Gehwegen ist auch dann, wenn mit einem Zusatzschild der Radverkehr zugelassen ist, gem. § 41 II Nr. 5e StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (eine sehr versteckte Vorschrift, die auch dem Richter bislang unbekannt war, die aber nun einmal trotzdem gilt) (AG Berlin Mitte, Urteil vom 22. 3. 2004, Az. 113 C 3014/04).

* In einer Fahrradstraße ist für Kraftfahrzeuge nur eine mäßige, d.h. dem Fahrradverkehr angepasste, Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h zugelassen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. 11. 2006, Az. 2 Ss 24/05 = NZV 2007, 47). Pressemitteilung des OLG Karlsruhe

* Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).

* Ein Rennradfahrer, der mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (OLG Düsseldorf, Az. 18 U 253/92).

* Kollidiert ein Radfahrer mit "erheblichem Tempo" einen die Straße querenden Fußgänger, trifft den Fußgänger lediglich ein ein 30-prozentiges und den Radfahrer ein 70-prozentiges Verschulden. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Der Fußgänger habe zum einen die Fahrbahn betreten, ohne sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug nahte. Zum anderen habe er plötzlich einen Schritt in Richtung Fahrbahnmitte gemacht. Dieses Verhalten sei fahrlässig gewesen, so die Richter. Der Mountainbiker seinerseits habe das Rechtsfahrgebot missachtet. Er sei in gefährdender Weise auf die Gruppe Jugendlicher zugefahren, ohne seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Ihn treffe deshalb ein Mitverschulden von 70 Prozent. Der Fußgänger müsse dem Radfahrer ein Schmerzensgeld von 6.000 DM zahlen, befanden die Richter (OLG Köln, Az. 11 U 16/00).

* Ein PKW-Fahrer, der innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 80 % überschreitet, haftet trotz Vorfahrt in vollem Umfang gegenüber einem einbiegenden Radfahrer (OLG Hamm, Urteil vom 14-08-1996, Az. 3 U 150/95).
 
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So einfach ist das leider nicht. Du kannst dich ja auch nicht drauf berufen, du besäßest keinen Alcotest und könntest daher gar nicht wissen, dass du über 0,5 Promille Alkohol im Blut hast.

Die Rechtsprechung sagt dazu: Wenn du keinen Tacho hast, um festzustellen, wie schnell du bist - dann musst du eben so langsam fahren, dass du auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist. Wenn also ein Zone-30-Schild dasteht, musst du dich genauso dran halten, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Allgemeine, nicht durch Schilder ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. 50 km/h innerorts) nach §3 Abs. 3 StVO gelten übrigens nicht für Radfahrer, sondern nur für Kraftfahrzeuge. Du darfst also, wo kein Schild steht, so schnell fahren wie du willst, solange du das Fahrrad dabei jederzeit beherrschst. Solltest es allerdings nicht drauf anlegen, denn "es muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird".
(BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329)

In meinem Beitrag geht es um ein Tempolimit, und nicht um die richtige angepasste Geschwindigkeit. Das ist wieder etwas anderes


Der Alkoholvergleich hinkt da übrigens ein bisschen.

Die Regelungen zur Geschwindigkeit bei Fahrrädern sind verdammt diffus.

Da muss ich dir aber vollkommen Recht geben.
 
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Ich finde nicht dass der Vergleich hinkt. Ich rede ebenfalls von konkreten Limits. WIE du bewerkstelligst, sicher drunterzubleiben - Gefühl, Tacho, Kristallkugel, bewusst sehr langsam fahren - ist dir überlassen, aber DASS du maximal 30 fährst, wo ein 30-Schild steht, musst du gewährleisten.

Analog beim Alkohol am Steuer: Du musst unter 0,5 Promille bleiben. Wie du das machst - Gefühl, Faustformeln, Abstinenz - ist dir überlassen, aber DASS du drunterbleibst, ist deine Verantwortung, auch wenn du keine exakte Messmethode hast.
 
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Die Rechtsprechung sagt dazu: Wenn du keinen Tacho hast, um festzustellen, wie schnell du bist - dann musst du eben so langsam fahren, dass du auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist. Wenn also ein Zone-30-Schild dasteht, musst du dich genauso dran halten, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Was soll denn der Andre Greipel da machen... Wenn der beim 85er Puls fährt ist er wahrscheinlich schon bei 40km/h... Er braucht sicher eine Ausnahmegenehmigung;)
 
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Hey leute, Ich hoffe mir bei euch endlich eine Antwort auf eine Frage die ich mir schon sehr lange stelle und das I- Net schon sehr lang nach der Lösung durchsuche:

Wie finde ich rund um Rostock gute Radwege die für das Rennrad geeignet sind?:confused:
Wie finde ich Grupeen mit denen man fahren kann?:confused:

Hintergrund:
Ich wohne seit zwei Jahren in Rostock, als wir hergezogen sind habe ich mich auf das Radfahren am Meer wahnsinnig gefreut, weil ich aus Thüringen nur Berge (wenn man sie so nennen kann) gewohnt war.
Letztendlich angekommen musste ich die Realität kennenlernen: In Rostock kaum möglichkiten zu fahren, der Zustand der Straßen übel und die Menge von Glassplittern von zerschlagenen Bierflaschen unglaublich...

deswegen Frage ich.. kennt hier jemand Strecken??? (30- 100 km)??

Würde mich auf eine Antwort sehr freuen...
 
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Was soll denn der Andre Greipel da machen... Wenn der beim 85er Puls fährt ist er wahrscheinlich schon bei 40km/h... Er braucht sicher eine Ausnahmegenehmigung;)

Ich glaub, der sollte es einfach mal mit nem Tacho probieren ;)

@Tomtom1991: Probiers doch mal im passenden Lokalforum. Da gibts sicher schon nen Thread dazu :)
 
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Auf einem Radweg mit dem Zeichen VZ 240 fahr ich nicht. Da gab es mal ein Urteil (angefahrener Fußgänger), es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden:mad:
Also gleich laufen, oder Straße benutzen was sowieso sicherer ist.
Da wird man nicht so leicht übersehen von abbiegenden KFZ Lenkern:)
 
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Äh, wo steht denn diese VZ 240 normalerweise? Ist mir noch nie aufgefallen :confused:
 
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Äh, wo steht denn diese VZ 240 normalerweise? Ist mir noch nie aufgefallen
Bei uns in Leipzig viel zu oft, da trudeln dann Fußgänger, Kinderwagen, Kinderroller, Scater usw da kann man kein Rad fahren.
Also auf die Staße, und angehalten haben mich die Damen und Herren von der öffendlichen Ordnung auch noch nicht die fahren in ihrem farbigen Wagen vorbei ohne anzuhalten warum auch immer:cool:
 
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versteh den Thread hier gar nicht.

In und um Köln habe ich außer Wurstpellen noch keinen RRler auf einem Radweg gesehen....
 
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