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Der gute Radweg

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Rösrath bei Köln
Wir sollen ja den Radweg nutzen.
Gibt es nicht auf dem Radweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Ich glaube mehr als 25 km/h darf ich nicht, oder?
Selbst bei 30km/h wird es wohl in der Regel knapp.
Muß ich dann die Geschwindihgkeit drosseln oder auf die Strasse wechseln. Darf ich diesem unseren freien Land mit dem Rad auf öffentlichen Strassen so schnell fahren wie ich will?

Gruß

Mitch
 
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15 km/h ist
Angepasste Geschwindigkeit,

30 km/h 100 % mehr mittschuld bei unfall
Grob fahrlässig.
deshalb keinen Tacho
 
AW: Der gute Radweg

Was ist eine "Fahrradstraße"?
Ein Radweg kann es nicht sein, da dort keine Pkw fahren dürfen.
 
AW: Der gute Radweg

Was ist eine "Fahrradstraße"?
Ein Radweg kann es nicht sein, da dort keine Pkw fahren dürfen.

guter Einwand, Du hast Recht, verweise mal auf Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstraße

,aber die sehen eher geeigneter für hohe Geschindigkeiten aus als Radwege, aber Recht, wem Recht gebührt, ist kein Radweg, ich recherchier mal weiter...

Änderung: finde tatsächlich nix zum Tempolimit auf´m Radweg.
 
AW: Der gute Radweg

Über Tempolimit auf Radwegen habe ich auch noch nie was gelesen, aber man darf nur so schnell fahren ohne andere zu gefährden. D.h. auch ein Rennradfahrer muss auf den Radweg. Ob das sicherer ist, bezweifel ich. Die meisten Fastunfälle die ich hatte, waren weil ich auf dem Radweg war und dann die Straße kreuzte, der Autofahrer rechnet nicht mit so schnellen Radfahrern.
 
AW: Der gute Radweg

Hallo,

ich war letztes Jahr als Zeuge vor Gericht bei einem Fahrradunfall.(ich war mit dem Motorrad im Schwarzwald). Neben der Bundesstrasse verlief ein schmaler Fahrradweg der auch von Fußgängern benutzt wurde.
Der war so schmal, dass bei Gegenverkehr kaum zwei Fahrräder nebeneinander gepasst hätten. Abgesehen von den Bodenwellen die eher für MTB geeignet waren. Der verletzte Fahrradfahrer ist mustergültig am Strassenrand der Bundesstrasse gefahren und wurde von hinten von einem träumenden PKW Fahrer gestreift. Laut Richter besteht kein Zwang den kombinierten Fuß/ Fahrradweg zu nutzen. Der Fahrradfahrer durfte die Bundesstrasse nutzen. Es wurde ihm nicht nachteilig ausgelegt, obwohl der gegenerische Anwalt das versucht hatte.
 
AW: Der gute Radweg

Interessant, ist vielleicht auch Auslegungssache, aber warum gibt es dann ein Bußgeld wenn man den Radweg nicht benutzt?

Link vom ADFC bzgl. Rennrad und Radweg
 
AW: Der gute Radweg

Es gibt doch einen Unterschied zwischen 'Radfahrer dürfen ...' und 'Radfahrer müssen ..', oder? Diese blauen Radwegeschilder heißen doch 'Radfahrer müssen', oder? Obwohl ich da bei so manchen Radwegen meine Zweifel habe ob die Schilder überhaupt korrekt sind. Wir haben einen 'blauen' Radweg in der Nähe der keine 2m breit ist und für Fussgänger und Radfahrer in beide Richtungen gedacht ist. Dort wirst du von der Polizei definitiv auf den 'Radweg' geschickt wenn sie dich erwischen. Ob den Radfahrern schon Geld abgeknöpft wurde weiß ich nicht. Ich könnte mir allerdings vorstellen das man was bezahlen muss, wenn man die Polizisten darauf hinweist das sie im Unrecht sind :rolleyes:
 
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Radverkehrszeichen.jpg


Muss. (obligatorisch)

radfahrer-frei.gif


Kann. (fakultativ)

Wenn Fußgänger vorhanden: Schritttempo fahren.

http://tinyurl.com/ywg5vm

Hübsch, aber völlig unverbindlich. (dekorativ :D)
Sogenannter "sonstiger Radweg".
 
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Es gibt doch einen Unterschied zwischen 'Radfahrer dürfen ...' und 'Radfahrer müssen ..', oder? Diese blauen Radwegeschilder heißen doch 'Radfahrer müssen', oder? Obwohl ich da bei so manchen Radwegen meine Zweifel habe ob die Schilder überhaupt korrekt sind. Wir haben einen 'blauen' Radweg in der Nähe der keine 2m breit ist und für Fussgänger und Radfahrer in beide Richtungen gedacht ist. Dort wirst du von der Polizei definitiv auf den 'Radweg' geschickt wenn sie dich erwischen. Ob den Radfahrern schon Geld abgeknöpft wurde weiß ich nicht. Ich könnte mir allerdings vorstellen das man was bezahlen muss, wenn man die Polizisten darauf hinweist das sie im Unrecht sind :rolleyes:

Laut VwV zur StVO genügt der Weg bei einer durchgehenden Breite unter 2m nicht den Anforderungen um ihn als benutzungspflichtig auszuschildern.
Man muss übrigens den Anweisungen des Schildes (und der Rennleitung) trotzdem Folge leisten, d.h. den Radweg benutzen.
Aber: seit 1997 (StVO-Novelle) sind übrigens auch (und vor Allem) Polizisten vom Gesetzgeber angehalten solche Beschilderungen zu überprüfen (durch in Augenscheinnahme). Sollten Sie Abweichungen vom Soll-Zustand feststellen, sind diese dem Bauträger zu melden.
Darauf darf man die Herrschaften aber auch gerne Hinweisen.
 
AW: Der gute Radweg

Ein Radweg der für Geschwindigkeiten von 25km/h geeignet ist hat vermutlich ein Mofa Zusatzschild. Ob man aus dem Fehlen dieses Zusatzschildes ableiten kann, dass der Radweg für Tempo 25+ ungeeignet ist wäre eine spannende Frage!?

Ich mache es in der Tat oft von meinem Tempo abhängig ob ein Radweg geeignet ist oder nicht. Bergauf finde ich viele Radwege gut, die ich bergab ignorieren würde.
 
AW: Der gute Radweg

Es gibt doch einen Unterschied zwischen 'Radfahrer dürfen ...' und 'Radfahrer müssen ..', oder? Diese blauen Radwegeschilder heißen doch 'Radfahrer müssen', oder? Obwohl ich da bei so manchen Radwegen meine Zweifel habe ob die Schilder überhaupt korrekt sind. Wir haben einen 'blauen' Radweg in der Nähe der keine 2m breit ist und für Fussgänger und Radfahrer in beide Richtungen gedacht ist. Dort wirst du von der Polizei definitiv auf den 'Radweg' geschickt wenn sie dich erwischen. Ob den Radfahrern schon Geld abgeknöpft wurde weiß ich nicht. Ich könnte mir allerdings vorstellen das man was bezahlen muss, wenn man die Polizisten darauf hinweist das sie im Unrecht sind :rolleyes:

http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=64555
http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=23926

Wenn dich der Radweg stört. Mach ihn weg! :D
Die Polizei müsste dir dabei sogar helfen. Schliesslich ist ein zu schmaler Radweg gefährlich!
 
AW: Der gute Radweg

guter Einwand, Du hast Recht, verweise mal auf Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstraße

,aber die sehen eher geeigneter für hohe Geschindigkeiten aus als Radwege, aber Recht, wem Recht gebührt, ist kein Radweg, ich recherchier mal weiter...

Änderung: finde tatsächlich nix zum Tempolimit auf´m Radweg.

Da für Fahrräder laut StVZO ein Tacho nicht vorgeschrieben ist gibt es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder.
 
AW: Der gute Radweg

Ich glaube wir sollten aufhören darüber zu reden. Am Ende bringen wir noch die falschen Leute auf dumme Gedanken. Ich sehe schon die Schlagzeile in der nächsten B...Zeitung vor mir:

"Verkehrsraudi in 15er Radwegzone ohne Helm geblitzt. Sein nicht zugelassenes Fahrrad hatte keinen Tacho und keine Schutzbleche! Warum lässt der Staat solche Radfahrer auf unsere Kinder los?"

Besser nicht mehr drüber reden. Ist doch schon wenn es noch kein Gesetz dafür gibt ;)
 
AW: Der gute Radweg

Da für Fahrräder laut StVZO ein Tacho nicht vorgeschrieben ist gibt es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder.

So einfach ist das leider nicht. Du kannst dich ja auch nicht drauf berufen, du besäßest keinen Alcotest und könntest daher gar nicht wissen, dass du über 0,5 Promille Alkohol im Blut hast.

Die Rechtsprechung sagt dazu: Wenn du keinen Tacho hast, um festzustellen, wie schnell du bist - dann musst du eben so langsam fahren, dass du auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist. Wenn also ein Zone-30-Schild dasteht, musst du dich genauso dran halten, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Allgemeine, nicht durch Schilder ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. 50 km/h innerorts) nach §3 Abs. 3 StVO gelten übrigens nicht für Radfahrer, sondern nur für Kraftfahrzeuge. Du darfst also, wo kein Schild steht, so schnell fahren wie du willst, solange du das Fahrrad dabei jederzeit beherrschst. Solltest es allerdings nicht drauf anlegen, denn "es muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird".
(BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329)


Die Regelungen zur Geschwindigkeit bei Fahrrädern sind verdammt diffus.
 
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