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Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Aber es ist doch so schön einfach, mal eben "a.c.a.b" rauszuhauen!

Für den, der so was sagt oder schreibt, ist es nicht viel Aufwand und schnell gelesen ist es auch. Jeder weiß dann auch gleich schnell Bescheid, welch´ Geistes Kind das ist. Schneller kann man sich nicht selbst stigmatisieren ! Danke dafür !
 
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insgesamt wäre es mir wahrscheinlich nicht mehr wert als die anzeige, die mühen stehen für mcih in keinem verhältnis.
klar ärgert es einen und eigentlich müsste man, und unrecht hat er auch, und man kann ja auch nicht immer alles.......:streit:

es hilft allerdings, meiner meinung nach, es dann jedes mal auch zur anzeige zu bringen. denn dann sammelt sich es bei einer person, die dieses verhalten öfters an den tag legt; und in der masse steigen die anzeigen gegen autofahrer was u.U. zu einem umdenken seitens der behörden führen kann
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Ich hatte den Fall letztes Jahr selbst - genau die gleiche Situation, nur dass der an der Ampel angesprochene Autofahrer mit der Tür nach meiner Mitfahrerin gestoßen hat und über die rote Ampel auf und davon ist. Angezeigt, Ergebnis gleich null. Nix nachzuweisen und schon gar keine Nötigung, trotz Schilderung und Bezeugung der aggressiven Fahrweise, Angst, Herzklopfen (wofür trägt man nen Pulsgurt?;)) ... man müsste dem "Täter" gewissermaßen in den Kopf schauen und nachweisen können, dass er es mit Absicht und nicht nur fahrlässig getan hat. Das kann kein "Externer" bezeugen. Das "Einstellungsschreiben" von der Staatsanwaltschaft las sich entsprechend: Die Bedingungen einer Nötigung im Straßenverkehr seien schon der Schilderung nach nicht im Geringsten erfüllt, nur weil ein Autofahrer mit mehreren Sekunden Abstand in ner engen Kurve zwei Radfahrer mit <50cm Seitenabstand überholt und dabei den Motor heulen lässt, sei noch lange keine Bedrohungsabsicht beweisbar...
Situation: Autobahn, linke Spur, 150km/h, 10m Abstand, Lichthupe = keine Nötigung, Fahrer ist aus "Versehen" ohne Absticht an die Lichthupe gekommen. :D
Du musst doch zugegen, dass das Schwachsinn wäre. Machmal ist einfach eine Situation so eindeutig, dass man daraus eine Nötigung ablesen kann.

@TE: Hat er dich mit dem Spiegel an der Schulter berührt? Dann könnte Fahrerflucht in Frage kommen.
 
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Muss man heutzutage alles zur Anzeige bringen...:confused: :streit:

Bei nem Fehlverhalten (wohlgemerkt kein Unfall mit Pers.schaden, oä) heb ich sofort den Daumen nach oben und grins extra breit:D... dabei denk ich DU ARxxxLxxxH ! Dann gehts mir wieder besser

Norbert
 
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Und 1,20 m vom Rand ist bei einer 2,50 bis 3 m breiten Straße knapp die Mitte. Worüber regst du dich eigentlich auf.

:confused: :confused:

stvo: 1m abstand zum rand
stvo: abstand beim überholen 1,5m
stvo: nix gefährdung anderer verkehrsteilnehmer
gesunder menschenverstand: auto an der schulter kein spaß, uneinsichtiges verhalten von menschen nervt
 
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1. Jede Polizeidienststelle ist verpflichtet Strafanzeigen aufzunehmen.
2. Handelt es sich um die Dienststelle, an der der Tatverdächtige Dienst versieht, so fährt man zur nächstgelegenen Dienststelle, diese ist definitiv verpflichtet.
3. Man kann eine Anzeige auch schriftlich an die STA schicken.
4. In dem geschilderten Fall handelt es sich um ein Überholen mit zu geringem Seitenabstand, denn eine Nötigung ist erst dann zu erkennen, wenn Du ihn bereits vor dem Überholen bemerkst und adäquat auf das Fehlverhalten reagierst. Also maximal Owi und keine Straftat!
5. Wer ohne Schuld ist schmeiße den ersten Stein!

Hätte vor zwei Wochen selbst fast einen Radfahrer platt gefahren - in der Dämmerung, ganz in schwarz - keine Beleuchtung/ Reflektoren/ Kontrastklamotten o. ä. - den Habe ich angemault, dass er selbst schuld ist, wenn er überfahren wird - und ich fahre ja selbst RR/ MTB u. a. ...
 
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@TE: Hat er dich mit dem Spiegel an der Schulter berührt? Dann könnte Fahrerflucht in Frage kommen.

Nein war zwar knapp, aber glücklicherweise auch nur knapp.

Sehe ich ähnlich, zumal ihr ja anscheinend auch nebeneinander gefahren seit.
Und 1,20 m vom Rand ist bei einer 2,50 bis 3 m breiten Straße knapp die Mitte. Worüber regst du dich eigentlich auf.

Nein meine Freundin ist 3m hinter mir gefahren und keinesfalls neben mir.

Und 1,20m sind vllt. 20cm zu weit auf der Straße. Vorsätzliche Gefährdung rechtfertigt das meines Erachtens nicht.


An die Unverständnisvollen: Ich zeige nicht jeden, der mich zu dicht überholt an. Dann säße ich den ganzen Tag auf dem Revier. Wenn aber jemand vor einer roten Ampel mit vielen Autofahrern unnötigerweise überholt und mich dabei arg gefährdet und mir danach noch die Schuld gibt und mich beleidigt.. Sorry irgendwo hört meien Toleranzgrenze auf.
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Von einer Gefährdung im Straßenverkehr spricht man, wenn um Sackhaaresbreite nicht passiert ist, es fast geknallt hätte und nur Dank Deiner routinierten Profireaktionsweise ein Unfall vermieden werden konnte.

Wenn Dich ein Autofahrer zu knapp überholt, dann erschreckst Du Dich doch erst, wenn der schon vorbei ist.

Und das der Dich mit Absicht so nah überholt hat um Dich zu gefährden...
Das ist deine subjektive Wahrnehmung - objektiv ist nichts passiert.

Steigere Dich da nicht weiter rein, das führt zu nichts.

Der Beamte macht sicherlich sonst gute Arbeit, anderenfalls wäre er aus dem Dienst entfernt worden. Er war einen Moment unachtsam und hat für Dein Empfinden zu eng überholt.
Fehler macht aber jeder, auch Du und ich!

Und wir Radfahrer fahren ohne Licht, auf der falschen Seite, bei Rotlicht, über durchgezogene Linien, etc., etc.

Nur weil man selbst einmal alles richtig gemacht hat und sich ein anderer nicht ganz regelkonform verhält gleich an die große Maschinerie denken - Polizei, STA, Gerichte und so haben sicherlich besseres zu tun.

Ein Polizist der in dieser Sache ermittelt fehlt auf der Straße.
Ein Staatsanwalt der diese Akte ließt versäumt evtl. Fristen gegen Vergewaltiger u. a. und ein Richter verweist garantiert auf den Privatklageweg...

Lächle solche Honks nächstes mal an der Ampel an und bedanke Dich für den Windschatten. Das können die Autofahrer meistens nicht wechseln und das saublöde Gesicht entschädigt Dich für Dein Trauma...:heul:
 
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Moin, was mir schon zwei Mal passiert ist: eng überholt und mit der Scheibenwaschanlage bespritzt. beim einen Mal sogear mehrmals und die Jungens haben sich einen gefeixt. Der Aufforderung anzuhalten sind sie natürlich nicht nachgekommen.........hatte auch die Absicht einer Anzeige, aber als die Wut verraucht war habe ich das, im Hinblick auf den Erfolg dann doch unterlassen.
Womit einige auch nicht klarkommen, vor allem wenn sie gerade überholt haben, ist bei Stau auf dem Fußweg vorbeifahren und dann weiter vorne einreihen. Das ist sicherliche nicht die feine Art aber wer würde die Flexibilität des Fahrrads nicht nutzen............Da sehne ich mich nach Italien, dort ist man in dieser Hinsicht deutlich entspannter.

Gruß
Dirk
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Moin, was mir schon zwei Mal passiert ist: eng überholt und mit der Scheibenwaschanlage bespritzt. beim einen Mal sogear mehrmals und die Jungens haben sich einen gefeixt. Der Aufforderung anzuhalten sind sie natürlich nicht nachgekommen.........hatte auch die Absicht einer Anzeige, aber als die Wut verraucht war habe ich das, im Hinblick auf den Erfolg dann doch unterlassen.
Womit einige auch nicht klarkommen, vor allem wenn sie gerade überholt haben, ist bei Stau auf dem Fußweg vorbeifahren und dann weiter vorne einreihen. Das ist sicherliche nicht die feine Art aber wer würde die Flexibilität des Fahrrads nicht nutzen............Da sehne ich mich nach Italien, dort ist man in dieser Hinsicht deutlich entspannter.

Gruß
Dirk

§ 5 Abs. 8 StVO:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen...
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

§ 5 Abs. 8 StVO:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen...

Sie dürfen dabei aber nicht auf dem Fussweg fahren und die 20cm Abstand bis zu Außenspiegel sind auch hier nicht ausreichend.
 
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Habe heute einen Brief bekommen. War von der Polizei. Anzeige gegen mich vom Autofahrer wegen Nötigung und falscher Beschuldigung. Was tun?
 
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Anwalt, wenn du dir wirklich sicher bist.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber in so einem Fall glaub ich nix, solange ich nicht die andere Seite gehört habe. Meistens kann man erst dann erahnen, was wirklich vorgefallen ist.
 
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