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Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

To-bi-bo

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Hallo,

hatte vor einer Woche eine ungemütliche Situation: Ich + Freundin mit Rennrad unterwegs. Ich bin ca. 1-1,2m auf der Straße gefahren, Freundin ca. 30cm. Kein Radweg, also durfte ich auf der Straße fahren. Von hinten kam ein PKW und hat mich sehr, sehr eng (Außenspiegel vs. Schulter) überholt, um dann 40m weiter vor eienr roten Ampel halten zu müssen, an der schon Autos standen :rolleyes:
Kurz hingefahren, gefragt was das solle und ob man das in Zukunft wohl unterlassen könnte. Daraufhin blöde Sprüche seitens des Fahrers, keine Einsicht, mir die Schuld geben, etc.
Dann kam der Satz: "Sie haben sich falsch verhalten, ich weiß das, ich bin Polizist" - Natürlich nicht geglaubt, dass er Polizist ist. Weiterfahren lassen, Kennzeichen aufgeschrieben und Anzeige erstattet.

Heute kam der Anruf der Polizeibehörde, man hätte mit der Person gesprochen: Er sei wirklich Polizist. Man könnte hier aber keine Nötigung oder ähnliches erkennen, maximal eine OWI seitens des Autofahrers. Damit bin ich nicht einverstanden, habe das auch dem Polizisten gesagt.

Frage: Habe ich eine Chance auf ein Strafverfahren, obwohl die Polizei sich dagegen weigert gegen einen Ihrer Kollegen zu ermitteln?
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Hast du dir schon mal die Urteile gegen Polizisten, wenn es denn welche gab (die Richter können ja auch nur mit dem Arbeiten, was sie von der Polizei kriegen). Da muss schon ganz viel passieren und bei der Tat noch eine Kamera daneben gestanden haben, damit was passiert.
Wenn dir die Zeit egal ist, die dafür drauf geht: Mach es!
Wenn du in der Zeit auch was besseres machen kannst: Denke dir deinen Teil über Wachtmeister, die die Verkehrsregeln nicht beherrschen.
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Gibt's eine Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, ohne von der Polizei beauftragt zu werden?
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Ich hatte jetzt durchaus schon einige Urteile gelesen, wo jemand bei ähnlichen Aktionen wegen Nötigung verurteilt wurde.. Und das ist doch eine Straftat?!
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Manchmal (aber nur ganz selten) wünsche ich mir so Handschuhe wie die Motorradfahrer, mit Stahlkappen auf den Fingerknochen. Da noch ein paar kleine Nägel draufgelötet und bissl zum Blech greifen, ich täts drauf ankommen lassen ;)

Denjenigen drauf ansprechen oder diskutieren wenn man ihn überhaupt noch sieht bringt überhaupt nix, Einsicht ist immer gleich null.

Ob der jetzt Polizist ist oder nicht, spielt doch keine Rolle wenn er Zivil unterwegs war. Wenn die sich weigern die Anzeige zu bearbeiten und du den Nerv dazu hast würde ich auch zum Rechtsanwalt gehen.
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Ich hatte jetzt durchaus schon einige Urteile gelesen, wo jemand bei ähnlichen Aktionen wegen Nötigung verurteilt wurde.. Und das ist doch eine Straftat?!

Ist es, aber du musst ihm (unsauber gesprochen) nachweisen, dass er dich nicht etwa aus Unachtsamkeit so dicht überholt hat, sondern mit voller Absicht, um dich zu erschrecken, einzuschüchtern, bedrohen o.ä., und der Nachweis ist fast nicht zu führen.
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Ist es, aber du musst ihm (unsauber gesprochen) nachweisen, dass er dich nicht etwa aus Unachtsamkeit so dicht überholt hat, sondern mit voller Absicht, um dich zu erschrecken, einzuschüchtern, bedrohen o.ä., und der Nachweis ist fast nicht zu führen.

Ich + Freundin mit Rennrad unterwegs

Damit ist doch alles gesagt :)

Und ob Ordnungshüter oder nicht ist doch völlig wurscht.

Du brauchst nicht unbedingt eine Polizeidienststelle aufsuchen um eine Anzeige zu erstatten.Macht dein RA für Dich.

Vielleicht ist dieser Verkehrsteilnehmer des öfteren negativ aufgefallen??Hat Punkte in Flensburg usw.

gruß Jörg
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Damit ist doch alles gesagt :)

Und ob Ordnungshüter oder nicht ist doch völlig wurscht.

Du brauchst nicht unbedingt eine Polizeidienststelle aufsuchen um eine Anzeige zu erstatten.Macht dein RA für Dich.

Vielleicht ist dieser Verkehrsteilnehmer des öfteren negativ aufgefallen??Hat Punkte in Flensburg usw.

gruß Jörg

eben
das wäre ein unterfangen auf dein Recht zu pochen usw
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Also eine Freundin ist nicht unbedingt eine Zeugin...

Zeugen sollten "unbefangen" sein, was man bei einer Freundin/ einem Freund grundsätzlich bezweifelt...

Das ist der klägliche Rest, den ich noch aus meinem Jurastudium weiß :lol:
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Du brauchst nicht unbedingt eine Polizeidienststelle aufsuchen um eine Anzeige zu erstatten.Macht dein RA für Dich.

Naja, eine "normale" Anzeige habe ich ja schon aufgegeben. Der bearbeitende Polizist versicherte mir auch, dass es zumindest eine OWI seinerseits ist, die auch belangt wird. Erst einen Rechtsanwalt einzuschalten ist mir dann doch etwas zuviel..
Bezüglich Nachweis der Nötigung: Ich schätze da wären meine Aussage plus die meiner Freundin schon absolut hinreichend, um da eine Absicht nachzuweisen. Zumal er ja nachher sagte, ich sei schuld gewesen, weil ich so weit auf der Straße gefahren bin..

Also eine Freundin ist nicht unbedingt eine Zeugin...

Zeugen sollten "unbefangen" sein, was man bei einer Freundin/ einem Freund grundsätzlich bezweifelt...

Das ist der klägliche Rest, den ich noch aus meinem Jurastudium weiß :lol:

Dann brauche ich wohl doch eine GoPro HD :D
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Ich hatte den Fall letztes Jahr selbst - genau die gleiche Situation, nur dass der an der Ampel angesprochene Autofahrer mit der Tür nach meiner Mitfahrerin gestoßen hat und über die rote Ampel auf und davon ist. Angezeigt, Ergebnis gleich null. Nix nachzuweisen und schon gar keine Nötigung, trotz Schilderung und Bezeugung der aggressiven Fahrweise, Angst, Herzklopfen (wofür trägt man nen Pulsgurt?;)) ... man müsste dem "Täter" gewissermaßen in den Kopf schauen und nachweisen können, dass er es mit Absicht und nicht nur fahrlässig getan hat. Das kann kein "Externer" bezeugen. Das "Einstellungsschreiben" von der Staatsanwaltschaft las sich entsprechend: Die Bedingungen einer Nötigung im Straßenverkehr seien schon der Schilderung nach nicht im Geringsten erfüllt, nur weil ein Autofahrer mit mehreren Sekunden Abstand in ner engen Kurve zwei Radfahrer mit <50cm Seitenabstand überholt und dabei den Motor heulen lässt, sei noch lange keine Bedrohungsabsicht beweisbar...
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Naja... wenns nachher nur auf ein paar Euro Bußgeld und den Ärger rausläuft, dann hat es sich immerhin gelohnt.. Die Online-Anzeige hat mich 10min gekostet.. Wird auch - so blöd das klingt - bei der Fahrweise vieler Autofahrer nicht die letzte Anzeige bleiben.
Mag ja sein, dass ich nicht immer 100%ig fahre und auch schonmal Verstösse begehe, aber bei der absichtlichen oder abzusehnden Gefährdung anderer Personen hört der Spaß auf..
Leider denken aber zu wenige Menschen so..
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Gibt's eine Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, ohne von der Polizei beauftragt zu werden?

Ja, einfach da anrufen, Termin geben lassen und anzeigen. Hab ich schon mehrmals wegen etwas kniffliger Betrugssachen gemacht. Ist besser, als noch nen Polizisten dazwihscen zu haben. Das ist sonst wie stille Post.
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

keine Nötigung... Du hast ja nicht gesehen, dass der Autofahrer absichtlich einen Rechtsschlenk gemacht hat, bevor er Dich erreicht hat... Das soll keine Entschuldigung für das Verhalten des Autofahrers sein... wenns so war, dann war das ne verbale Entgleisung, die Du nicht bestrafen lassen kannst...

Gruß
Norbert
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

Das "Einstellungsschreiben" von der Staatsanwaltschaft las sich entsprechend: Die Bedingungen einer Nötigung im Straßenverkehr seien schon der Schilderung nach nicht im Geringsten erfüllt, nur weil ein Autofahrer mit mehreren Sekunden Abstand in ner engen Kurve zwei Radfahrer mit <50cm Seitenabstand überholt und dabei den Motor heulen lässt, sei noch lange keine Bedrohungsabsicht beweisbar...
Bei solchen weltfremden Begründungen den Behördenleiter (i.d.R. Leitender Oberstaatsanwalt) anschreiben, und höflich fragen, ob er diese Begründung nachvollziehen kann, und wenn ja, welche Voraussetzungen denn dann eine Bedrohungsabsicht erkennen ließen...
Und abgesehen von der Bedrohungsabsicht, könnte ja auch die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlen... Das mindeste, was dabei herauskommt, ist ein Mitarbeitergespräch für den StA, der diesen Quatsch als Begründung für die Einstellung verzapft hat. Bestenfalls werden die Ermittlungen von einem anderen StA wieder aufgenommen. Kostet nur einen Brief, zeigt aber einem Beamten, der einen Fall "abwimmelt", dass man dieses nicht hinnimmt.

Ne justizfreundliche Jrooß - Thomas
 
AW: Der Fahrradfahrer und die Staatsgewalt.

a.c.a.b.

was hast du erwartet? bullen helfen und schützen bullen:rolleyes:

Naja.. das würde ich so nicht unterschreiben wollen.. Ich habe auch schon einige hilfsbereite und nette Polizisten kennengelernt.. Und auch welche, die nicht bedingungslos hinter dem stehen, was ihre Kollegen für einen Schei* verzapfen.
 
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