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Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

fuchss

Ride, don't think
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Nordwesthessen
Hey, ich hab derzeit richtig Sorgen:
CRASH am Di.abend in der Gruppe 12 Leuten, tolle Runde, 38km/h, ich 2.v. vorn, Steinchen, kurzer Wackler, Vordermann touchiert, abgeflogen, 5 Leute hinten drauf-Riesenärger!!!
Verletzungen en masse: Schulterprellungen, Tapeten ab, usw.-alles, was sein muss... . Räder nur z.T. beschädigt-läßt sich sicher regeln.
Jetzt brauch ich echt Eure Hilfe:
wie ist Rechtslage (Poliseiaudo/K'wagen war da), ich schuldig...kein Verein, nur loser Treff (ich das 1.Mal bei denen). Polisei sagt, Straftat...
Hab jetzt meine PHV informiert und Sach-u. Personenschäden gemeldet.
Was ratet ihr mir...
Bin reichlich im Arsch-alles tut weh
Mein Radl hab ich noch garnicht gesehen, aber hörte schon, daß da was dran ist >snief<
Was meint ihr zur Haftpflicht? Was tun?
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

auch wenn die dich verklagen, dein privathaftpflicht wird zahlen, müssen.
dein schaden wirst du selber blechen müssen, oder der hintermann zahlt, bzw. seine versicherung.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Wollen die Mitfahrer jetzt irgendwas von dir? Falls ja => Anwalt.
Wenn du irgendeine Post von offizieller Stelle betreffend eine Straftat bekommst (kann ja eigentlich nur fahrlässige Körperverletzung sein) => Anwalt.

Abgesehen vom sicherlich reichlichen Ärger und den Schäden an deinem eigenen Rad und Körper würde ich die Sache aber gelassen sehen. Ich weise aber darauf hin, dass deine Haftpflicht dir, wenn dir überhaupt Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, möglicherweise nicht zahlen wird. Nicht selten (um nicht zu sagen fast immer) gibt es für sowas Versicherungsausschlüsse oder zumindest lässt sich trefflich darüber streiten. Schau mal in deinen Vertrag und zieh dir dazu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen aus dem Netz - da wirst du staunen, was da alles nicht versichert ist (OT: Übrigens - ganz wichtig - zumeist auch nicht Schäden im Ausland!!!!!!!!)
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

auch wenn die dich verklagen, dein privathaftpflicht wird zahlen, müssen.
dein schaden wirst du selber blechen müssen, oder der hintermann zahlt, bzw. seine versicherung.

hm, hört sich schonmal gut an...schaun mermaldannsehnwirschon:eyes:
Dank dir erstmal!
Gruß,
Jens
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

@FunforRobin: nicht ganz;) seine versicherung wollte nicht zahlen, an seine kumpels......
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Wollen die Mitfahrer jetzt irgendwas von dir? Falls ja => Anwalt.
Wenn du irgendeine Post von offizieller Stelle betreffend eine Straftat bekommst (kann ja eigentlich nur fahrlässige Körperverletzung sein) => Anwalt.

Abgesehen vom sicherlich reichlichen Ärger und den Schäden an deinem eigenen Rad und Körper würde ich die Sache aber gelassen sehen. Ich weise aber darauf hin, dass deine Haftpflicht dir, wenn dir überhaupt Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, möglicherweise nicht zahlen wird. Nicht selten (um nicht zu sagen fast immer) gibt es für sowas Versicherungsausschlüsse oder zumindest lässt sich trefflich darüber streiten. Schau mal in deinen Vertrag und zieh dir dazu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen aus dem Netz - da wirst du staunen, was da alles nicht versichert ist (OT: Übrigens - ganz wichtig - zumeist auch nicht Schäden im Ausland!!!!!!!!)

Hey, danke für die Ausführungen! Hier noch ne Info: meine Mitgeschädigten machen keinen Streß: habe denen gleich angeboten, meine PHV zu aktivieren.
Möchte die aus Anstand nicht ganz allein stehen lassen.
Habe denen gesagt, wenn nur kl. Schäden am Rad, dann regeln wir das so mit Kostenbeteiligung. Habe auch noch Teile zum Wechseln rumliegen: neue Räder gibts ganz sicher nicht....
Problem: der eine hat ne Arztpraxis-1 Tag Verd.ausfall und ist priv. versichert-die werden GANZ sicher kommen...
Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß.

gruß,
Jens
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Hart gesehen sollte jeder für seinen eigenen Kram verantwortlich sein. Mir ist schon klar, dass man nicht mit 10m Abstand in der Gruppe fährt, aber wer halt Gruppe (vor allem fremde Leute) fährt, hat IMMER ein Risiko und sollte das halt auch wissen.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Ich bin mir recht sicher, dass eine lose Radfahrergruppe kein Recht hat, die Verkehrsregeln nicht einzuhalten. Als Radfahrer ist man verpflichtet Abstand zu halten, so wie es sich angehört hat, waren die anderen im Windschatten, somit sollte man rechtlich gesehen keine Schuld tragen, da die Hintermänner keinerlei Sicherheitsabtand hatten. Wenn du die Situation so wie hier der Versicherung geschildert hast, wird die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit keinen Cent zahlen. Aber einen Vorteil hast du, gegen dich kann auch keine Klage (oder irgendein Schadensersatzanspruch) vor Gericht durchkommen.

Ist denn der Vordemann, den du touchiert hast auch hingefallen? Denn er wäre wohl der einzige, der rechtlich gesehen irgendwie Ansprüche haben kann.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Moin,
ich denke mal, daß der Einzige, der von dir Schadensersatz verlangen kann der 1. Fahrer der Gruppe ist, da du ihm hinten rein gerauscht bist.
Alle, die hinter dir waren und dir reingefahren sind, haben nichts zu bestellen. Ganz im Gegenteil könntest du von denen noch Schadensersatz verlangen. Sie haben gefälligst so zu fahren, daß sie dich nicht noch erwischen.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Ich bin mir recht sicher, dass eine lose Radfahrergruppe kein Recht hat, die Verkehrsregeln nicht einzuhalten. Als Radfahrer ist man verpflichtet Abstand zu halten, so wie es sich angehört hat, waren die anderen im Windschatten, somit sollte man rechtlich gesehen keine Schuld tragen, da die Hintermänner keinerlei Sicherheitsabtand hatten. Wenn du die Situation so wie hier der Versicherung geschildert hast, wird die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit keinen Cent zahlen. Aber einen Vorteil hast du, gegen dich kann auch keine Klage (oder irgendein Schadensersatzanspruch) vor Gericht durchkommen.

Ist denn der Vordemann, den du touchiert hast auch hingefallen? Denn er wäre wohl der einzige, der rechtlich gesehen irgendwie Ansprüche haben kann.


Sehe ich 1A exakt genauso!
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Hallo,

ich fahre jede Woche in einer buntgewürfelten Gruppe, können leicht mal 20 bis 40 bis Leute werden.
Ich bin zwar in einem Verein, aber Vereinstraining betreiben wir nicht da die "Anforderungen" gewaltig sind. Wir haben uns zwar eigene Regeln auferlegt z.B. Helmpflicht, keine benutzung von Lenkeraufsätzen....

Aber untem Strich fährt man auf eigenes Risiko nach StVO.
Hab da mal einen Link rangehängt wo es etwas erläutert wird.
http://www.sport-manni.de/InfoRecht.htm

Ich persönlich glaube das man Dir nichts kann.....kann es aber nachvollziehen das Du es Dir nicht mit den Leuten "verscherzen" willst.
Hattest Du "Erfahrung" im Gruppenfahren? (Neugier)

Gruß
Sven
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Ich weiß aus eigener Erfahrung - und deshalb fahre ICH da nicht mehr mit - dass wir in unserer MTB Gruppe häufiger so Vorfälle hatten, dass sich im Trail einer quergelegt hat und da gilt ja nichtmal die STVO. Aber auch im Straßenverkehr fährt man mit dem MTB ja ab und an. Seit ich dann jedesmal im Frühjahr sah, was für untrainierte (im Sinne von überschätzt und nicht geübt) Leuts da mit gurken, die dann rumfummeln auf dem Rad und am besten noch nach Fliegen fuchteln, hab ich es gelassen, da mir das zu doof war, entweder mit Sicherheitsabstand von 20m hinterherzufahren oder mich dem Risiko auszusetzen.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

das Schlagwort ist stilles einvernehmen

wenn ich mich darauf einlasse in einer Gruppe zu fahren die nicht auf den Abstand achten der nötig wäre um zu reagieren gebe ich mein Einverständnis dazu.

Damit bin mir mir dem Risiko bewusst und kann für evtl. schäden keinen haftbar machen.

es glaub doch keiner von uns das er geld bekommt wenn er in einer gruppe windschattenfahren übt und sich einer hinlegt.

thats live
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Schlagwort vor allem "selbstgeschaffene Gefahr".

Wenn sich eine Gruppe Sportler zusammentut um eine Sportart auszuüben, kann sich niemand von denen später auf irgendeine Schuld des anderen berufen.

Oder hat schon mal ein Torwart den Torschützen verklagt, weil er den Ball in die Visage gesemmelt bekommen hat?
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Hier mal ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts zur Thematik der Gruppenbildung und der damit einhergehenden Haftungsausschlüsse.
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Unfall bei organisierter Fahrradtouristikfahrt
Datum: 14.02.2006
Kurzbeschreibung:
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte darüber zu entschieden, inwieweit zwischen den Teilnehmern einer organisierten Radtouristikfahrt bei einem Unfall Schadensersatzansprüche bestehen können und inwieweit die von der Rechtsprechung in erster Linie für sportliche Wettkämpfe entwickelten Haftungsbeschränkungen gelten.

Die damals 48 Jahre alte Klägerin hatte im August 2004 an einer organisierten Radtouristikfahrt in Oberschwaben teilgenommen. In der Ortsdurchfahrt von Bad Saulgau hatten sich mehrere Radfahrer, darunter auch die Klägerin und die beiden Beklagten, zu einer größeren Gruppe (Pulk) aus mindestens 20 Fahrern zusammengeschlossen. Die beiden Beklagten waren unmittelbar vor der Klägerin gestürzt, nachdem sich ihre Fahrräder seitlich berührt und mit den Lenkern ineinander verhakt hatten. Die Klägerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte ebenfalls. Sie verletzte sich an der Schulter.

Die Klägerin hatte behauptet, die Beklagten hätten sich gegenseitig geschubst und miteinander „geblödelt“ und dadurch den Sturz verursacht. Dies konnte im Laufe des Rechtsstreits nicht geklärt werden. Es steht nur fest, dass die Beklagten nebeneinander gefahren waren und zu wenig Seitenabstand eingehalten hatten.

Auf dieser Grundlage kommt aber - so das Oberlandesgericht - eine Haftung nicht in Betracht. Jeder Teilnehmer an einer derartigen Touristikfahrt nimmt, soweit er sich mit anderen Radfahrern unterwegs zu einem Pulk zusammenschließt, einvernehmlich diejenigen Gefahren in Kauf, die sich aus dem Fahren nebeneinander und dem weitgehenden Verzicht auf Sicherheitsabstände ergeben. Fahren nebeneinander unter Verzicht auf größere seitliche Abstände ist geradezu kennzeichnend für das Fahren in einer Radgruppe. Ein Teilnehmer kann daher andere nur insoweit in Anspruch nehmen, als diesen ein eindeutiger und gravierender Verstoß gegen diejenigen Regeln zu Last fällt, die in einer solchen Gruppe gelten und die die Teilnehmer stillschweigend miteinander vereinbart haben. Ein solch gravierender Verstoß wäre - so das Oberlandesgericht - zwar in Betracht gekommen, wenn sich die Beklagten tatsächlich gegenseitig geschubst und dadurch zusätzliche Gefahren geschaffen hätten. Dies habe die Klägerin aber nicht nachweisen können.

Urteil vom 14. Februar 2006, 1 U 106/05
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Das heißt, jeder in einer Radgruppe nimmt die Gefährdung billigend in Kauf. Eine Haftung (im zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sinne) scheidet da aus.

Definition "Unfall":
"Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig."

Mit den Begriffen "unvermutet", "unvorhersehbar" und "unfreiwillig" scheidet eigentlich die Erkennung auf Unfall auch aus.
In einer Radgruppe, in der entsprechend eng gefahren wird, dürfen solche Ereignisse, die hier zum Sturz geführt haben, schon in den Bereich der Vermutung (i. S. der Annahme einer Eintrittswahrscheinlichkeit) gehen, und sind somit vorhersehbar (i. S. von wahrscheinlich) und somit in gewisser Weise freiwillig in Kauf genommen. Von "Unfall" ist in dem Urteil auch nicht die Rede.

Fahrlässige Körperverletzung ist kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt. Das heißt, der Geschädigte muß einen Strafantrag (Anzeige) stellen. Der Staatsanwalt verfolgt diese Straftat nur, wenn Anzeige durch einen Geschädigten erstattet wird. Solange das keiner der Mitfahrer macht, dürfte es kein Problem werden. Die Polizei ist nicht anzeigeberechtigt, da nicht Geschädigter.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Deine Haftpflichtversicherung ist nicht in erster Linie dafür da, für dich zu bezahlen, sondern die sind erstmal dafür da, den Schadensersatzanspruch eines vermindlich von dir Geschädigten zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren.
Du meldest das also deiner Versicherung und die wird dann prüfen, ob Ansprüche bestehen oder eben nicht.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

@Sesselpupser: Wirklich sehr zielführendes Zitat. :daumen:

im übrigen sehe ich es auch so wie das OLG.
 
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