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Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Mein (gesunder?) Menschenverstand(?) sagt mir ebenfalls, dass man nicht einvernehmlich mit fast Null Abstand und durchschnittlich 38km/h hintereinander herrauschen kann und dann beim (nicht ganz unwahrscheinlichen) Unfall auf Schadenersatz machen kann.
Allerdings würde ich schon wegen des Sportgeists niemals verlangen (Ausnahme: es werden unbeteiligte Geschädigt - der sollte in vollem Umfang entschädigt werden).

Solange die anderen keinen Stress machen würde ich das selbst auch nicht tun - melde die Sache Deiner PHV und warte ab.
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

Also, Leute, bis hierher erstmal vielen Dank für die vielen&vielfältigen Kommentare&Hilfestellungen!
Mal sehen, wie's weitergeht :rolleyes:
Haftpflicht: mir geht es nur um die (Sach-)Schäden der anderen!
Polizei/Staatsanwaltschaft: ich kann mir garnicht vorstellen, daß einer meiner Mitfahrer Strafanzeige gg. mich erstattet...also ist hier wohl "öffentliches Interesse" gegeben.
 
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Also, Leute, bis hierher erstmal vielen Dank für die vielen&vielfältigen Kommentare&Hilfestellungen!
Mal sehen, wie's weitergeht :rolleyes:
Haftpflicht: mir geht es nur um die (Sach-)Schäden der anderen!
Polizei/Staatsanwaltschaft: ich kann mir garnicht vorstellen, daß einer meiner Mitfahrer Strafanzeige gg. mich erstattet...also ist hier wohl "öffentliches Interesse" gegeben.

bei körperverletzung,in welcher höhe auch immer ,stellt meines wissens nach die polizei die anzeige aus. frag mal den rr-mtb-radler. der macht in seienr freizeit polizist;)
zumindest wenn die unfallanzeige mit dem hacken bei körperverletzung ausgestellt wurde.

ist mir mal so gegangen,vor gut 10 jahren. da bin ich an einer autobahnausfahrt mit dem lkw einem pkw leicht aufgefahren. bei der unfallanzeige hat der pkw fahrer über leichte kopf u halsschmerzen geklagt. aber nicht in der form,dass er es unbedingt erwähnt haben wollte. er hats nur ganz beiläufig erwähnt, und ich hab garnicht drauf geachtet das in dem kleinen kästchen ein x gemacht wurde.
8 wochen später bekomm ich vom staatsanwalt die mitteilung dass die strafanzeige wegen körperverletzung gegen mich fallengelassen wurde.
 
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.......
Polizei/Staatsanwaltschaft: ich kann mir garnicht vorstellen, daß einer meiner Mitfahrer Strafanzeige gg. mich erstattet...also ist hier wohl "öffentliches Interesse" gegeben.

Genau das würde ich nicht sehen. Welches Interesse hätte die Öffentlichkeit denn an einer Verfolgung der Straftat?
Das wäre nur gegeben, wenn die Tat außer den persönlichen Rechtsgütern (Sachen, körperl. Unversehrtheit) der Beteiligten auch Rechtsgüter der Allgemeinheit betroffen oder zumindest gefährdet gewesen wären.

Solange sich alle Beteiligten gütlich einigen - ok und erledigt.

Aus den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren:

.......
Nr. 86

Allgemeines

(1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.

(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.

Nr. 233

Erhebung der öffentlichen Klage

Das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen ist vor allem dann zu bejahen, wenn eine rohe Tat, eine erhebliche Misshandlung oder eine erhebliche Verletzung vorliegt (vgl. Nr. 86). Dies gilt auch, wenn die Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft begangen wurde.
............

Da kannst Du Dir jetzt selbst Deinen Reim drauf machen, ob tatsächlich seitens der StA eine Strafverfolgung bejaht wird.

Das Beispiel von jo scotti greift hier m. E. nicht, weil der Sachverhalt ein ganz anderer ist. Dort ging es um einen Unfall in dem Sinne, dass sich PKW- und LKW-Fahrer nicht vorher auf eine solche Gefährdungslage geeinigt haben, wie das in Radgruppen untertsellt werden kann.

Matze
 
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bei körperverletzung,in welcher höhe auch immer ,stellt meines wissens nach die polizei die anzeige aus. frag mal den rr-mtb-radler. der macht in seienr freizeit polizist;)
zumindest wenn die unfallanzeige mit dem hacken bei körperverletzung ausgestellt wurde.

wenn die polizei vor ort ist wird entsprechend ermittelt. der sta wird der vorgang vorgelegt und die entscheidet, ob öffentliches interesse besteht oder nicht.
hat einer der geschädigten strafantrag gestellt (die personen werden dazu, i.d.r., während der vernehmung dazu befragt) hat sich das mit dem öffentlichen interesse schon erledigt ;)
im vorliegenden fall kann es also gut sein, dass keiner der geschädigten anzeige erstattet hat.

jo_scotti: plauder hier mal nicht zuviel aus dem nähkästchen :D

mfg
frank
 
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wenn die polizei vor ort ist wird entsprechend ermittelt. der sta wird der vorgang vorgelegt und die entscheidet, ob öffentliches interesse besteht oder nicht.
hat einer der geschädigten strafantrag gestellt (die personen werden dazu, i.d.r., während der vernehmung dazu befragt) hat sich das mit dem öffentlichen interesse schon erledigt ;)
im vorliegenden fall kann es also gut sein, dass keiner der geschädigten anzeige erstattet hat.

jo_scotti: plauder hier mal nicht zuviel aus dem nähkästchen :D

mfg
frank

Danke Dir f.d. Info.
Bis jetzt hat aber noch keiner was erhalten, weil Vorgang erst am Di.abend war.
 
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Aus dem Bekanntenkreis (Autofahrer) weiß ich, dass mal zwei RRFahrer riskant vor dem Auto fuhren, das Auto hinten NICHT überholte. irgendwie kam der vordere RR Fahrer in ein Schlagloch, verriss den Lenker, stürzte und der RR Fahrer hinten dran gleich mit, der Autofahrer konnte bremsen (dank Abstand!), überrollte aber eines der Fahrräder und zog sich dabei heftige Lackschäden zu.

Die Haftpflicht ersetzte dem Autofahrer den Schaden, die RR Fahrer blieben auf dem Ihren sitzen.
 
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Danke Dir f.d. Info.
Bis jetzt hat aber noch keiner was erhalten, weil Vorgang erst am Di.abend war.

in hessen dürfte es nicht viel anders sein als bei uns. entweder erhaltet ihr alle vorladungen zur zeugen-, bzw. beschuldigtenvernehmung oder im rahmen des vereinfachten verfahrens (zumindest in rlp ist das möglich) erhaltet ihr zeugen-, beschuldigtenanhörungen die ihr selbst ausfüllt und zurücksendet.
du kannst als beschuldigter selbstverständlich vor- oder auch nach der vorladung einen rechtsanwalt mit der wahrnehmung deiner interessen beauftragen. dir entsteht KEIN nachteil, wenn du bei der polizei keine, bzw. eine aussage über deinen anwalt machst.
bedenke bitte, dass z.b. behandlungskosten von der versicherung DIR in rechnung gestellt werden können. ob deine haftpflicht dann einspringt ist auch nicht automatisch klar. von daher ist es in so einem fall immer anzuraten, sich einen anwalt zu nehmen (versicherung vorrausgesetzt).

mfg
frank
 
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Also, Leute, bis hierher erstmal vielen Dank für die vielen&vielfältigen Kommentare&Hilfestellungen!
Mal sehen, wie's weitergeht :rolleyes:
Haftpflicht: mir geht es nur um die (Sach-)Schäden der anderen!
Polizei/Staatsanwaltschaft: ich kann mir garnicht vorstellen, daß einer meiner Mitfahrer Strafanzeige gg. mich erstattet...also ist hier wohl "öffentliches Interesse" gegeben.

Warum habt ihr überhaupt die Polizei gerufen?
 
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rettungsdienst war doch vor ort. wenn der über 110 gerufen wird, was ja die regel ist, geht das halt über die polizei ;)

mfg
frank
 
AW: Crash&Rechtslage bei Feierabendrunde..

in hessen dürfte es nicht viel anders sein als bei uns. entweder erhaltet ihr alle vorladungen zur zeugen-, bzw. beschuldigtenvernehmung oder im rahmen des vereinfachten verfahrens (zumindest in rlp ist das möglich) erhaltet ihr zeugen-, beschuldigtenanhörungen die ihr selbst ausfüllt und zurücksendet.
du kannst als beschuldigter selbstverständlich vor- oder auch nach der vorladung einen rechtsanwalt mit der wahrnehmung deiner interessen beauftragen. dir entsteht KEIN nachteil, wenn du bei der polizei keine, bzw. eine aussage über deinen anwalt machst.
bedenke bitte, dass z.b. behandlungskosten von der versicherung DIR in rechnung gestellt werden können. ob deine haftpflicht dann einspringt ist auch nicht automatisch klar. von daher ist es in so einem fall immer anzuraten, sich einen anwalt zu nehmen (versicherung vorrausgesetzt).

mfg
frank

Das Verfahren gibt's in NRW auch so, war ja schon zweimal Verletzter und musste dann zweimal so einen Anhörungsbogen ausfüllen.

Arztkosten der anderen könnten natürlich in der Tat dir in Rechnung gestellt werden, ob das allerdings in der Realität passiert, ist eine andere Frage. Ich habe das damals selbst gemacht, weil ich privatversichert bin und das so zum einen problemlos war, zum anderen ich meiner Versicherung die Kosten nicht aufhalsen wollte. Wenn die anderen in deinem Fall gesetzlich versichert sind, glaube ich nicht, dass die das interessiert. Andererseits meldet der Arzt das ganze vielleicht direkt entsprechend an die Krankenversicherung - und die Versicherung interessiert es natürlich schon, d.h., sie wird versuchen, sich das Geld bei dir zurück zu holen.
 
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Hatte mal einen ähnlichen Fall. Ergo: jeder zahlt selbst, da jeder auch das Risiko eines Sturzes trägt, wenn man sich lose in einer Gruppe organisiert und im gegenseitigen Einvernehmen den Sicherheitsabstand verringert!!! Du wirst nicht zahlen müssen und es wird sicherlich auch keine Anklage erhoben werden!
 
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Arztkosten der anderen könnten natürlich in der Tat dir in Rechnung gestellt werden, ob das allerdings in der Realität passiert, ist eine andere Frage.

Das verstehe ich nicht. Warum soll er die Arztkosten der anderen zahlen müssen, wo er doch gestürzt ist und die anderen noch über ihn oder sien Rad drübergefahren sind?
Hätten die Fahrer hinter ihm genug Abstand gehalten, wären sie nicht über ihn drübergerollt und nicht gestürzt. :confused:
Das der erste der Gruppe, in den er selber reingefahren ist, was verlangen kann, ist klar.
 
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Hatte mal einen ähnlichen Fall. Ergo: jeder zahlt selbst, da jeder auch das Risiko eines Sturzes trägt, wenn man sich lose in einer Gruppe organisiert und im gegenseitigen Einvernehmen den Sicherheitsabstand verringert!!! Du wirst nicht zahlen müssen und es wird sicherlich auch keine Anklage erhoben werden!

Sehe ich genauso, wobei ich mir die Frage stelle: Gegenseitiges Einvernehmen hin oder her, was ist mit der StVO?
 
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Das verstehe ich nicht. Warum soll er die Arztkosten der anderen zahlen müssen, wo er doch gestürzt ist und die anderen noch über ihn oder sien Rad drübergefahren sind?

Ich habe bei meiner Aussage unterstellt, dass er dem Grunde nach schadensersatzpflichtig ist. Weiter oben hatte ich ja geschrieben, dass ich daran große Zweifel habe, weswegen er sich nicht so viel Sorgen machen soll.
 
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38km/h, ich 2.v. vorn, Steinchen, kurzer Wackler, Vordermann touchiert, abgeflogen, 5 Leute hinten drauf

Hört sich für mich nach viel Pech, und erst dann, nach Fahrfehler an. Ich würde mich wundern, wenn einer der 5 Leute Dir echten Stress macht, es wird natürlich auch niemand richtig glücklich sein.
 
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Sehe ich genauso, wobei ich mir die Frage stelle: Gegenseitiges Einvernehmen hin oder her, was ist mit der StVO?

Das frag ich mich auch. Sonst könnte ich ja eigentlich auch als Autofahrer bei einem Abstandsverstoß sagen, ich hätte mich mit dem Vordermann im gegenseitigem Einvernehmen geeinigt :D
 
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