Nehmen wir einmal an, dass ein Rennrad bergab mit einer Verzögerung von realistischen 5 m/s² abgebremst werden kann, entspricht das einem Bremsweg von 30 m aus einer Geschwindigkeit von ca. 62 km/h. Einsatz oder Nichteinsatz der HR-Bremse wird sicher eine Bremswegdiffrerenz von +/- 1m ausmachen.
Jetzt könnte man annehmen, dass dieser eine Meter den Braten nicht fett macht. Richtig ist jedoch, dass bei einer Verzögerung mit 5 m/s² ein Meter vor dem Stillstand die Geschwindigkeit noch 3,16 m/s oder 11,38 km/h beträgt. Wenn Die HR-Bremse nun dazu beiträgt, dass der RR-Fahrer vor dem Hindernis zum Stillstand kommt, statt noch mit 11 km/h einzuschlagen, hat die HR-Bremse ihre Existenzberechtigung aus meiner Sicht ausreichend nachgewiesen.