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Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?

Das sich ein blinkendes Licht fürs menschliche Auge nicht orten läßt ist auch der Grund, warum die als Rücklichter nicht zugelassen sind.
Das gilt aber nur nachts.
Deswegen habe ich dafür ein zugelassenes Rücklicht und nutze mein Varia dann ohne Licht.

Tagsüber dann Blinklicht-Varia
 

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Re: Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?
Das war ja keine Gruppe sondern ein Pulk voneinander unabhängiger Fahrer (war jedenfalls mein Eindruck). Und ich habe die meisten überholt, lutschen wollten die dann aber auch nicht.:cool:Bin dann auch bald wieder abgebogen.
War ja auch als Scherz gemeint.

Ich muss @Inni diesmal sogar Recht geben:
  • Tagsüber = Blinken (oder helles Dauerlicht), besonders bei starker Sonne bzw. wenn man (z.B. am Nachmittag) gegen das Licht fährt
  • Nachts = Peloton-Modus = 8 Lumen Dauerlicht vs. 5 Lumen Dauerlicht bei der deutschen Version der Garmin Varia)
Das ist meine bevorzugte Verwendungsart
 
Für den Rest der Welt kann ich nicht wirklich sprechen, ein blinkendes Licht wird halt eher wahrgenommen (und nicht nur gesehen)
Ich kann auch nicht für den Rest der Welt sprechen 😀
Aber wenn es überall sonst auf der Welt kein Problem für die Autofahrer ist und nur hier in Deutschland dann kann man den Sinn dieser StVO Reglung schon mal hinterfragen.
Gerade in den Zeiten EU einheitlicher Regelungen.
Ich habe mich ganz bewusst dafür entschieden (Zitat oben ) eher Wahrgenommen zu werden und ein eventuelles Bußgeld zu bezahlen.
Habe es aber in den letzten Jahren noch nicht geschafft ob in SH, HE, BY oder BW einen Polizisten zu finden den mein Rücklicht stört.
Habe gerade vor zwei Tagen in Heidelberg mit meinem Garmin Int Vers direkt vor einen Polizeiauto an der Ampel gestanden.
 
Ich muss @Inni diesmal sogar Recht geben:
  • Tagsüber = Blinken (oder helles Dauerlicht), besonders bei starker Sonne bzw. wenn man (z.B. am Nachmittag) gegen das Licht fährt
  • Nachts = Peloton-Modus = 8 Lumen Dauerlicht vs. 5 Lumen Dauerlicht bei der deutschen Version der Garmin Varia)
Das ist meine bevorzugte Verwendungsart
Das sehe ich auch so!
Mir ging es auch nur um die Verwendung Tagsüber.
Nacht bin ich zu selten unterwegs. 😂
 
Und du meinst nur weil etwas nicht explizit verboten ist ist es automatisch gut? Diese Einstellung erscheint mir sehr ... Deutsch.
Ganz ehrlich: Wo ist denn das Problem mit blinkenden Rücklichtern tagsüber?

Nachts bzw. bei Dunkelheit verstehe ich ja noch, aber tagsüber ist die Umgebungshelligkeit naturgemäß so hoch, dass das Blinken stark abgemildert wird…
 
Und du meinst nur weil etwas nicht explizit verboten ist ist es automatisch gut? Diese Einstellung erscheint mir sehr ... Deutsch.
Naja..😀 irgendwie kommt mir Deine Einstellung irgendwie sehr Deutsch vor!
„Das steht im Gesetz dann muß es gut und Richtig sein“
Man kann einen Sachverhalt doch mal ruhig hinterfragen wenn mann mit seiner Meinung ganz alleine Dasteht.
(edit: hier ist der Deutsche Gesetzgeber gemeint.)
 
Ich habe mich ganz bewusst dafür entschieden (Zitat oben ) eher Wahrgenommen zu werden und ein eventuelles Bußgeld zu bezahlen.
Ich nutze es ja auch tagsüber bei Bedarf und mich schreckt ein potenzielles Bußgeld 0,0 ab (für meine Sicherheit).
Das Einzige doofe Szenario wäre halt, dass wenn man - wie auch immer - in einen Unfall verwickelt wäre, und einem dadurch von der Verursacherseite ein Strick gedreht werden würde à la: „mein Klient wurde durch das nicht StVZO-konforme Blinklicht so abgelenkt, dass es dadurch zum Unfall kam“ o.ä. :rolleyes:
 
Das Einzige doofe Szenario wäre halt, dass wenn man - wie auch immer - in einen Unfall verwickelt wäre, und einem dadurch von der Verursacherseite ein Strick gedreht werden würde à la: „mein Klient wurde durch das nicht StVZO-konforme Blinklicht so abgelenkt, dass es dadurch zum Unfall kam“ o.ä. :rolleyes:
Genau das ist der Grund warum ich auch noch das 516 nutze …
 
Das Einzige doofe Szenario wäre halt, dass wenn man - wie auch immer - in einen Unfall verwickelt wäre, und einem dadurch von der Verursacherseite ein Strick gedreht werden würde à la: „mein Klient wurde durch das nicht StVZO-konforme Blinklicht so abgelenkt, dass es dadurch zum Unfall kam“ o.ä. :rolleyes:
Genau das ist der Grund warum ich auch noch das 516 nutze …

Puh 😅 wenn ich mir darüber Gedanken mache dann höre ich auf mit dem Rennradfahren.
Theoretisch könnte dann ja jemand auch versuchen eine Teilschuld wegen fehlender…. ( könnt ihr selbst einsetzen 😀 ) aufzubrummen.
Ich sage nur mal Pedalreflektoren 😂 vorne und Hinten.
Na wer hat die Montiert?
 
@The Hun

ist es bei euch in MUC immer noch so schlimm wie vor zirka 15 -20 Jahren was Rad und Beleuchtung angeht wo man Tagsüber schon mal kontrolliert wurde ob man die vorgeschrieben Akku Beleuchtung auch dabei hatte wenn diese nicht am Bike montiert war?
 
@The Hun

ist es bei euch in MUC immer noch so schlimm wie vor zirka 15 -20 Jahren was Rad und Beleuchtung angeht wo man Tagsüber schon mal kontrolliert wurde ob man die vorgeschrieben Akku Beleuchtung auch dabei hatte wenn diese nicht am Bike montiert war?
Also diesbezüglich hatte ich oder Freunde noch keine Probleme.
 
@norman68
Kann eigentlich nicht mehr so sein. Denn Mitführen ist nicht mehr vorgeschrieben. Aber Polizeikenntnisse bzgl. Vorschriften für Radfahrer/Fahrräder ist ja nicht immer gegeben.

§67 StVZO, (2) Satz 4:
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Bei unerwarteter Dunkelheit (Gewitter), kann man ja Absteigen und schieben, woll? ;)
 
Naja..😀 irgendwie kommt mir Deine Einstellung irgendwie sehr Deutsch vor!
„Das steht im Gesetz dann muß es gut und Richtig sein“
Man kann einen Sachverhalt doch mal ruhig hinterfragen wenn mann mit seiner Meinung ganz alleine Dasteht.
(edit: hier ist der Deutsche Gesetzgeber gemeint.)
Ich hinterfrage blinkendes Licht auch im Ausland. Im Zweifelsfall wirst du zum Beispiel erst eine halbe Sekunde später wahrgenommen weil das kreative Aufmerksamkeitsmagnetblinkmuster gerade eine dieser Ausdruckstanz-Pausen hatte als der Berg die Sichtlinie freigegeben hat. Wenn dich jemand übersieht dann nicht weil dein Licht nicht wild genug geblinkt hat sondern weil der andere gar nicht geguckt hat. In erster Linie dient das geblinke dem Hersteller, der muss damit nämlich keinen so großen und teuren Akku einzsetzen um "x Stunden Laufzeit" bewerben zu können.
 
Ich hinterfrage blinkendes Licht auch im Ausland. Im Zweifelsfall wirst du zum Beispiel erst eine halbe Sekunde später wahrgenommen weil das kreative Aufmerksamkeitsmagnetblinkmuster gerade eine dieser Ausdruckstanz-Pausen hatte als der Berg die Sichtlinie freigegeben hat. Wenn dich jemand übersieht dann nicht weil dein Licht nicht wild genug geblinkt hat sondern weil der andere gar nicht geguckt hat. In erster Linie dient das geblinke dem Hersteller, der muss damit nämlich keinen so großen und teuren Akku einzsetzen um "x Stunden Laufzeit" bewerben zu können.
Okay mit dem Argument werde ich mal am Dienstag bei der Feuerwehr Übung vorschlagen das wir auf Blaues Dauerlicht umschalten, weil man da schneller und besser gesehen wird. 😀
 
Okay mit dem Argument werde ich mal am Dienstag bei der Feuerwehr Übung vorschlagen das wir auf Blaues Dauerlicht umschalten, weil man da schneller und besser gesehen wird. 😀
Also ich sehe da auch keinen Unterschied :rolleyes: (Achtung Epilepsiewarnung):

rakete_mv2_12_0_110_0.jpg











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Okay mit dem Argument werde ich mal am Dienstag bei der Feuerwehr Übung vorschlagen das wir auf Blaues Dauerlicht umschalten, weil man da schneller und besser gesehen wird. 😀
Bei den Dingern geht's darum dass das blinken auch ohne direkte Sichtlinie erkannt werden kann. Aber nur zu, setz dir ein Blaulicht auf den Helm, ich werde dir aus dem Weg gehen, versprochen.
 
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