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Bin auch ganz neu

kurzfristig, VOB 2 Jahre, danach naja
...durch die Anwendung der Sektorenverordnung (SektVO vom 23.9. 2009 ) sind wir von der generellen VOB befreit und ein, wie vom Meister vorgeschlagener Deckenanstrich ist vollkommen ausreichend.
Durch die Zusammenlegung der Paragrafen der VOB 2006 (§§ 11, 12, 13, 14 und 15 der VOB 2006) entfallen die Sicherheitsleistungen gegenüber dem Auftraggeber bis zu einer Schadenshöhe von 3.50 über dem Meeresspiegel. Hierbei gebe ich jedoch zu Bedenken, das der Gestzgeber sich eine Hintertür durch die Anwendung der einzelnen Novellirungsstufen offen gelassen hat.
 
...durch die Anwendung der Sektorenverordnung (SektVO vom 23.9. 2009 ) sind wir von der generellen VOB befreit und ein, wie vom Meister vorgeschlagener Deckenanstrich ist vollkommen ausreichend.
Durch die Zusammenlegung der Paragrafen der VOB 2006 (§§ 11, 12, 13, 14 und 15 der VOB 2006) entfallen die Sicherheitsleistungen gegenüber dem Auftraggeber bis zu einer Schadenshöhe von 3.50 über dem Meeresspiegel. Hierbei gebe ich jedoch zu Bedenken, das der Gestzgeber sich eine Hintertür durch die Anwendung der einzelnen Novellirungsstufen offen gelassen hat.
Achso!!
 
Also gewissermassen als Solches betrachtet, könnte hierbei die kalendarisch rechtliche Fragestellung bei näherer Betrachtung und weiterer Stellungnahme als ausserordenliches Kriterium nicht unrelevant sein, wenn man wiederum bedenkt, dass ja allein schon die reine Fragestellung an sich erstmal diskutiert werden sollte.:D
 
Also gewissermassen als Solches betrachtet, könnte hierbei die kalendarisch rechtliche Fragestellung bei näherer Betrachtung und weiterer Stellungnahme als ausserordenliches Kriterium nicht unrelevant sein, wenn man wiederum bedenkt, dass ja allein schon die reine Fragestellung an sich erstmal diskutiert werden sollte.:D
Ähhhh, ja genau!!!??!
 
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