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Bei grün Angefahren

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Naja also die formellen sachen kommen jetzt ins rollen, da wir den anwalt eingesschaltet haben. Ich warte einfach mal ab, was er zum fall sagt und welche möglichkeiten ich habe, meinen schaden ersetzt zu bekommen:cool:
 
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ja ich glaub, das hätte auch ganz anders enden können, hätte die frau nicht so schnell reagiert. Was mich nur immer wieder aufregt, sind die ollen gaffer. es waar immerhin Rot, und trotzdem ist keiner ausgestiegen und hat geholfen.:mad: die saßen alle in ihren autos und haben blöd geguckt, sogar direkt nach dem Unfall... is für mich unfassbar:confused:
P.s. der Anwalt wird auch eingeschaltet, damit wir auch wirklich alle kosten erstattet kriegen^^

Bei meinem Unfall waren sofort alle Zeugen aus ihrenAutos gekommen um mir zu helfen. Das war schon echt nett. Insgesamt habe ich 13 Zeugen für den Unfall.
Am 15 Mai also 24 Stunden nach meinem Unfall, habe ich das Rad bestellt. Kommen sollte es in der 27. Woche. Bis heute habe ich es noch nicht bekommen!
 
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nur noch mal zur klärung: du hast den unfall nicht polizeilich dokumentieren lassen, oder? das heisst, der anwalt hat keine rechtliche grundlage, nach der er handeln kann. wenn die unfallverursacherin sich quer stellt und gegenteiliges zum unfallhergang behauptet, dann wird mit ziemlich großer wahrscheinlichkeit schwer, den schaden ersetzt zu bekommen.
 
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naja, sie hat es ja freiwillig eingeräumt, das es ihre schuld war. Ausserdem war sie sehr kooperativ und meinte, das das ihre versicherung auf jeden fall den schaden abdecken wird. Und da ich schon mit der versicherung gesprochen habe, und die ebenfalls sehr kooperativ war(die dame am telefon meinte dass ein kostenvoranschlag von meinem händler schon reichen würde) bin ich sehr zuversichtlich. Mag sein, dass du recht hast und es klug wäre die polizei bei solch einem Unfall zu rufen. Werde ich beim (hoffentlich nicht)nächsten mal auch tun:daumen:
 
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Sei froh, wenn die Versicherung da zahlt ! In der Regel setzen die alle Hebel in Bewegung, um einen Grund zu finden, der die Haftung ausschliesst. Ich habe das bei einem Unfall Auto - Kind auf Roller genauso erlebt, (nix weiter passiert z. Glück, trotzdem Krhs., kleine Wunde behandeln, Untersuchung....alles gut )
Die Fahrerin war völlig geschockt und gab ihre Schuld sofort zu, Polizei wurde nicht gerufen.
Die Versicherung der Unfallverursacherin hat es hinbekommen, dass an die Mutter des Kindes eine Forderung wegen Lackschadens gestellt wurde.....mehr nicht :cool:
Bei einem Unfall mit erheblichem Schaden würde ich auf Polizei bestehen.....
die Leuts sind manchmal so.....so schade es auch ist.

Hoffentlich machst du bessere Erfahrung.

Gruss Horst
 
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Ein passender Artikel auf n-tv.de:

"Ich bin schuld"
Unfallgeständnis zählt nicht

Die Aussage "Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette eine Rolle als Indiz (Urteil des 1. Zivilsenats vom 16. Juni 2008, Aktenzeichen I-1 U 246/07). Der Satz sei jedoch kein bindendes Schuldanerkenntnis, das automatisch die Haftung hinter sich ziehe. Unmittelbar nach dem Unfall wolle ein darin verwickelter Fahrer häufig "unüberlegt die Gegenseite beruhigen". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richter hatten über eine Klage gegen einen 77-jährigen Autofahrer und dessen Versicherung zu entscheiden. Der ältere Herr hatte auf einer Kreuzung gebremst, weil er irrtümlich gemeint hatte, ein Hindernis versperre den Weg. Dadurch hatte er eine Kollision ausgelöst. Unmittelbar nach dem Unfall hatte der Beklagte sich auf einem Notizzettel als "Verursacher" bezeichnet. Mündlich hatte er erklärt, "er erkenne die Schuld an" und "seine Versicherung werde den Schaden des Klägers sofort ausgleichen", berichtete das OLG. Die Versicherung des 77-Jährigen wollte nicht zahlen, denn der andere Autofahrer hatte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.

Nach Überzeugung des Senats war der Beklagte "nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen", schilderte ein Sprecher. Für die Gegenseite sei erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle in der Regel "weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen".
 
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Heute so, und morgen anders. Wer weis, was die jetzt sagt? Das Schuldeingeständnis kam nur durch ihren Schock. Gabs Zeugen?

Ausserdem vorsicht, wenn Ihr selber mal was habt: Ob Schuld oder nicht darf man selber nicht sagen. Das ist (erstmal) Aufgabe der Versicherung. Man sollte nur den Sachverhalt schildern. Kann sonst Ärger mit der Versicherung geben.
 
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Also es ist alles halb so schlimm. Der Werkstattmeister hat den Rahmen "geröngt" und meinte, er sei nicht verzogen.
Er hat bei Cube die genaue Farbe des Rahmens erfragt und die etwa 1cm breite beschädigung am Lack mit einem Lackstift entfernt.
Dann hat er mir einen kompletten kostenvoranschlag erstellt(STI`s,Mavik Aksium 08, Schaltwerk,Kurbel)plus Dienstleistung(lackreperaturen,arbeitszeit,etc.) .
 
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und wer zahlt dir das? ich würde nicht so sicher sein, dass die gute frau immer noch der meinung ist, wenn sie die rechnung sieht. drücke dir aber die daumen, dass es vielleicht doch so ist.
 
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Kann das sein, dass Ihr hier alle eine Kleinigkeit überseht?

Radlerfabi hat auf dem Fahrrad fahrend eine Fußgängerampel überquert.

Und außerdem werde ich den Verdacht nicht los, dass er auch noch entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war - sagt er zwar so nicht, aber so scheint mir der Unfallhergang erklärlicher.

Bzgl. der Fußgängerampel bin ich mir nicht sicher: Ich denke, er hätte absteigen und schieben müssen, zumindest wenn dort kein Radweg gekennzeichnet ist. Und wenn meine Vermutung stimmt und er tatsächlich Geisterfahrer war, dann wäre das der zweite Verstoß.

An der moralischen Schuld der Autofahrerin ändert das wenig bis nichts. Juristisch würde sich das auf jeden Fall in einer prozentualen Mitaschuld auswirken.

Radlerfabi - mach Dich diesbezüglich mal schlau, am Besten so, dass keine Kosten auf Dich zukommen. Wenn es sonst nur um das Rad geht und bei Dir alles heile ist (was ich Dir wünsche), käme auch in Betracht, sich mit der Verursacherin ohne Versicherung zu einigen. Sie soll Dir fürs Rad x Euro auf die Hand geben und die Sache ist gegessen. Wenn Dir eine Mitschuld anzulasten ist, wird die Versicherung es bestimmt machen. Die vermindern gerne die auszuzahlende Summe. Wenn hier wirklich nur ein paar Euro (aus Sicht der Versicherung, dass das für Dich viel ist, steht auf einem anderen Blatt) Schaden entstanden sind, dann ist das für die Versicherung sogar ein guter Schadensfall - die zahlen so gut wie nichts, aber die Prämie der Autofahrerin geht hoch.

Moin,

es dürfte relativ egal sein ob er das Rad über die Fußgängerampel geschoben oder gefahren hat. Um dort angefahren zu werden muss der Autofahrer bei Rot gefahren sein. Ein Befahren der Fußgängerampel von links nach rechts oder von rechts nach links bei "Grün" (was den Verdacht des Geisterfahrers schon an sich "ad absurdum" führt) berechtigt den Autofahrer nicht zum überfahren einer roten Ampel zwecks Auslöschung des Radfahrers. Der Unfall wäre für den Radfahrer auch schiebend, im Handstand oder radschlagend unvermeidbar gewesen.

Gruß k67
 
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Um dort angefahren zu werden muss der Autofahrer bei Rot gefahren sein.
Denk mal drüber nach: Du wirst feststellen, dass das "muss" nicht zwingend ist, sondern besser durch ein "könnte" zu ersetzen ist.
Weil im Ausgangsfred (und auch danach) an keiner Stelle etwas davon stand, dass die Autofahrerin eine rote Ampel "überfahren" hätte, bin ich zugegebnermaßen gar nicht auf die Idee gekommen, sondern gleich davon ausgegangen, dass es sich um eine (Links?-)Abbiegerin handelte, die ebenfalls grün hatte.

Der Unfall wäre für den Radfahrer auch schiebend, im Handstand oder radschlagend unvermeidbar gewesen.
Deswegen schrieb ich auch: "An der moralischen Schuld der Autofahrerin ändert das wenig bis nichts...."
Allerdings macht es für die Autofahrerin einen erheblichen Unterschied und könnte (ich benutze bewußt den Konjunktiv, weil ich jetzt keine Lust habe genaueres nachzuforschen) bei der juristischen Beurteilung der Sache ausschlaggebend sein, ob jemand verbotenerweise (? sicher weiß ich das jetzt nur vom Fußgängerüberweg/Zebrastreifen, dass man als Radfahrer schieben muss) mit - sagen wir mal - 30 km/h gegen die Fahrtrichtung fahrend eine Fußgängerampel bei grün passiert und dabei vom Rad geholt wird oder ob er eben sein Rad schiebt.

Wenn meine Vermutung stimmt, dass die Autofahrerin Linksabbiegerin war, dann ist radlerfabi ihr von hinten aus dem toten Winkel kommend direkt vors Auto geschossen (ok, das hängt jetzt natürlich von seiner Geschwindigkeit ab), während er als ein Fahrrad schiebender Fußgänger sich langsam in ihr Blickfeld bewegt hätte und der Autofahrerin viel mehr Zeit geblieben wäre, ihn wahrzunehmen. Für die juristische Beurteilung spielt es daher mbM eine erhebliche Rolle, ob eine grüne Fußgängerampel mit einem Fahrrad "überfahren" werden darf oder eben geschoben werden muss - nicht etwa weil radlerfabi den Unfall als Fußgänger hätte vermeiden können, sondern weil er für die Autofahrerin weniger überraschend aufgetaucht wäre. Deswegen hätte mMn auch an der Ampel ein Zusatzschild mit einem Fahrrad und zwei in entgegengesetzter Richtung zeigender Pfeile hängen müssen, um die Autofahrer auf den Zwei-Richtungs-Radweg hinzuweisen. (Das meinte ich mit dem möglichen Anspruch der Autofahrerin gegen die Verkehrsbehörde.)

Auch wenn obiges weitestgehend Vermutungen sind, zeigt der Fall vor allem, weshalb man mit linksseitigen Fahrradwegen vorsichtig sein sollte, weshalb es sie nicht geben dürfte. Wäre er verbotenerweise auf der Fahrbahn geblieben, wäre nichts passiert.
 
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Achso also mein Bike is wieder fahrbereit:jumping: Neue aksium laufräder drauf und neues schaltwerk+ ne neue kurbel:D sieht aus wie neu:daumen:
@ Al_Borland: der Frau kann das ja egal sein, wie teuer die Reperaturen waren. Das ist ein Fall für die Versicherung, die sehr kooperativ ist.
 
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Du solltest die noch wegen fahrlässiger Körperverletztung anzeigen.

Also mich hat auch schonmal einer angefahren (ein Gärtner), und dass hat er zutieft bereut - er und sein mißratener Sohn.
 
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