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Prinz auf der Erbse
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Das Widerspruchsverfahren ist normalerweise die rechtliche Voraussetzung, um überhaupt Klage erheben zu können(§ 68 VwGO) ! Ob in Deinem Fall ein solches Vorverfahren entbehrlich ist, weiß ich nicht. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Ich hatte das andernorts schon geschrieben: Gehe zum Anwalt ! Wenn die Widerspruchsfristen verstrichen sind, wird es sehr schwer, eine Klage erheben zu können."
Bin da viel zu wenig im Thema, aber kann man nicht erstmal Widerspruch einlegen, um etwas Aufschub zu bekommen. und dann später Stundung/ langsames abzahlen beantragen? Sorry, wenn das naive Fragen sind. Ich kenne das so von (versehentlich) zuviel gezahlten Gehältern, weil Kolleg/innen ihre Daten nicht aktualisiert haben."
Edit: ändert natürlich nix am Vorgang an sich, der sehr ärgerlich und unverständlich sein mag….
Ein Rückforderungsbescheid kommt erst oder kommt nicht nachdem ich auf dem eingerichteten Portal meine Angaben gemacht habe.
Das habe ich noch nicht gemacht weil bei mir noch die Problematik eines nicht mehr vorhandenen Laptops samt kompletten Datenverlust dazu kommt (Das war 2022)und ich dazu einfach noch zu wütend bin.
Ich bin in Hessen und das ist neben NRW das einzige Bundesland in dem man gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegen kann.Da geht nur noch vor dem Verwaltungsgericht Klage zu erheben.
Das ganze "Hilfsprogramm" war im Prinzip von vornherein darauf ausgelegt, Geld in die Kassen zu spülen. Durch die jetzt vorgenommenen Rückforderungen wird ein ganzer Berufszweig - nämlich auch die von den Behörden beschäftigten Anwaltskanzleien - am Leben gehalten. Hinzu kommen noch die erheblichen Zinsen ! Es kann sinnvoll sein, gegen einen Rückforderungsbescheid Klage zu erheben. Da kann Dir in Deinem Fall nur ein sachkundiger Anwalt weiterhelfen.Stundung geht aber das mache ich auf keinen Fall weil dann rege ich mich die nächsten 2/3 Jahre einmal monatlich kräftig auf....
Diese scheiss 2,5 Jahre haben mich ca 75% meiner über 10 Jahre lang gebildeten Altersrücklagen gekostet und jetzt treten dir mir nochmal in den Rücken.
Es gibt sicher genügend Selbstständige/Firmen/Branchen die ungerechtfertigt Hilfen bekommen haben wo es auch ok ist zurück zu fordern aber die Veranstaltungsbranche war am härtesten und auch mit am längsten betroffen und da arbeiten vermutlich aucg die meisten Soloselbstständigen.
Edit: Ein "Widerspruch" bewirkt zunächst keinen Zahlungsaufschub. Er ist nur notwendig, um später Klage erheben zu können. Der Zahlungsaufschub wird nur durch einen Stundungsbescheid gewährt. Die Zinsen sind allerdings nicht unerheblich. Wie gesagt: Da kann im Einzelfall nur ein Anwalt helfen.
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