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[Anfänger] Rechtliches: Radweg, Beleuchtung?

Den Rest hast Du auch gelesen?


Klar, warum?

Du hast geschrieben, es ginge Dir ausschließlich um Sachinformationen. Diese findest Du in den einschlägigen Gesetzen. Danach hast Du geschildert, wie du dich verhältst und gefragt, wie es andere machen. Das ist was anderes, als das was Du nach deinem ersten Satz ausschließlich suchst.
 
Den Rest hast Du auch gelesen?
@Rheinberger hat Dich lediglich aufs Gesetz verwiesen. Das ist grundsätzlich ein sehr guter Hinweis, weil da viel mehr drinsteht, als man glaubt.
"Hörensagen" führt - wie wir auch hier wieder sehen - meistens zu falschen Ergebnissen.
Die Radwegebenutzungspflicht haben wir ja schon abgefrühstückt. Zum Thema Beleuchtung gibt es hier einen Überblick mit den rechtlichen Grundlagen:
https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/
 
Schlechter sieht es ggf. aus, wenn der Radfahrer auf der Straße verunfallt, obwohl er den Radweg hätte benutzen müssen.
Noch schlechter sieht es aus, wenn der Radfahrer auf dem Radweg verunfallt, wenn er die Straße hätte benutzen können - also eigentlich immer.

Das ist falsch. In der StVO findet sich hierzulande gerade keine Unterscheidung "Fahrrad" vs. "Rennrad". Das ist eine Falschinformation, die an dieser Stelle wirklich nicht weiterhilft. Polizisten taugen im allgemeinen sowieso eher selten als verläßliche Rechtsquelle.
Das ist wahrscheinlich die veraltete Rechtslage, als es noch eine Ausnahme bei Fahrrädern unter 11(?) kg gab, lange Vergangenheit.
Dann gab es ja noch die mittlerweile wohl auch veraltete Rechtslage mit der Gruppengröße ab 15(?) und dem erlaubten Nebeneinanderfahren. Das war damals wohl für Rennradfahrer gedacht, galt natürlich für alle.

Aktuell ist die Rechtslage, dass NIEMAND tagsüber beim Rad fahren eine Lichtanlage haben muss, noch nicht einmal in der Tasche mitgeführt und dass man nebeneinander fahren darf - ab zwei Radfahrern :p Radwegebenutzungspflicht gibt es de facto auch nicht mehr. Leider haben sich solche Veränderungen noch nicht herumgesprochen oder werden bewusst von anderen VTs ignoriert. Ich bin schon in einer Fahrradstraße bewusst abgedrängt worden.
 
Du hast geschrieben, es ginge Dir ausschließlich um Sachinformationen. Diese findest Du in den einschlägigen Gesetzen. Danach hast Du geschildert, wie du dich verhältst und gefragt, wie es andere machen. Das ist was anderes, als das was Du nach deinem ersten Satz ausschließlich suchst.
Ok, das war mißverständlich. Ich meinte die Sachinformation/sachliche Information "was macht Ihr" (deswegen der Doppelpunkt zur Verbindung) im Gegensatz zu einer Diskussion über Sinn und Unsinn oder Werte.
 
"Was macht ihr" ist diesbezüglich eine wenig sinnvolle Fragestellung:
Wir befinden uns im Straßenverkehr und nicht in einer Selbstverwirklichungsgruppe.

Jep und im Zweifel wird dem TE vor Gericht der Hinweis "Aber alle anderen machen das auch so / mir wurde aber gesagt" nichts bringen. Daher nochmals der Verweis auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Insbesondere da ja der TE auf keinen Fall das Thema "emotional" werden lassen möchte.
 
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Mitschuldfrage bei Unfällen ist für mich der Hauptgrund, weshalb ich am Schlechtwetter-/Winterrad volle StVZO habe. Zwar muss für eine Mitschuld deswegen die fehlerhafte Beleuchtung mitursächlich für den Unfall sein, aber so erhoffe ich mir da einfach keine Diskussion wie: "Der Radling hatte zwar breite Reflektorstreifen an den Schuhen, aber mit Reflektorpedalen hätte ich den bestimmt nicht übersehen!!1!"

Ähnlich sehe ich das mit der Radwegbenutzungspflicht durch blaue Lollies: grundsätzlich ist das Radfahren auf Nichtkraftfahrstraßen erlaubt und ein blauer Lolli kann zwar eine Benutzungspflicht anordnen, von der es allerdings praktisch soviele Ausnahmen und viel Interpretationsspielraum gibt, dass ich als Autofahrer schlicht und einfach überall mit Radfahrern zu rechnen habe. Angepasste Fahrweise wird von jedem Verkehrsteilnehmer immer und überall erwartet.
 
Ich habe irgendwo mal etwas über die Mindestbreiten von Fahrradwegen gelesen, z.B. wenn sie einseitig und gleichzeitig auch Fußwegen sind, finde es aber nicht mehr. Es gibt hier einige verpflichtende Rad- und Fußwege, einseitig, da wird es sehr end wenn mal ein Rad mit Anhänger entgegenkommt. Ich finde es nur nicht mehr.
Ich erinnere mich noch daran das es sehr unverständlich geschrieben war.
 
Hatte mich mal mit einen Polizisten diesbezüglich unterhalten. Da habe ich folgende Information bekommen:
"Ein Rennrad zählt lt. StVO nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät, somit gibt es keine Beleuchtungs- und Reflektorpflicht. Zudem darf ich theoretisch immer die Straße nutzen" Autobahn, Schnellstraßen und Bundesstraßen sind ausgenommen, diese dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden.
Österreicher? Dort muss man bei Trainingsfahrten Radwege nicht benutzen

Wenn ein RR rechtlich kein Fahrrad sondern nur ein Sportgerät ist, dann dürfte man in D damit nicht auf der Straße fahren (siehe zB Fixies, nicht zugelassene Racemotorräder, Formelautos...).
 
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Österreicher? Dort muss man bei Trainingsfahrten Radwege nicht benutzen

Wenn ein RR rechtlich kein Fahrrad sondern nur ein Sportgerät ist, dann dürfte man in D damit nicht auf der Straße fahren (siehe zB Fixies, nicht zugelassene Racemotorräder, Formelautos...).
Nein in Deutschland, ich hatte eine Strafanzeige gemacht und wo wir fertig waren hab ich Ihn gefragt.
 

Rennradfahren.
Wenn ein gut befahrbarer Radweg auf meinem Weg liegt, dann auf dem Radweg. Keine Reflektoren oder anderen Kram. Außer wenn es dunkel ist, dann mit Licht.

Ich wurde genau einmal von einem Polizisten angehalten. Da hatte ich langsam für 50 Meter einen leeren Gehweg benutzt. Konsequenzen: keine. Das war's.
 
Wie ist es denn rechtlich wenn parallel zur Landstraße durch einen Grünstreifen getrennt ein Fußweg läuft, ohne Beschilderung? Ist der benutzungspflich und für wen?
 
Weiß ich eben nicht, es steht ja nix dran. Es gibt nur so poller, damit kein Auto drauf kann
 
Ohne Beschilderung -> nicht benutzungspflichtig für Radfahrer. Wenn Gehweg, dann darf man da sogar nichtmal drauf fahren, außer man ist jünger als 10 Jahre oder man begleitet ein Kind auf dem Rad dort, das jünger als 10 Jahre ist.
 
Aber ein Gehweg ist es nur, wenn da so ein VZ 239 ist (Blaues Schild mit Mutter-Kind)? Es gibt aber gar kein (Verkehrs-) Schild, aber die Fahrradwegweiser (diese Radwanderweg Schilder, weiß mit grüner Schrift) führen einen über diesen Weg. Ich frage nur, weil mir dort schon mehrmals Autofahrer zu Verstehen geben wollten, dass ich auf der Straße falsch bin.
Also ist es egal ob ich Straße oder den parallel laufenden Weg nehme, ich verhalte mich immer richtig?
Tut mir Leid, dass ich so blöd nachfrage, aber so ganz klar ist es mir noch nicht.
 
Diese Radwanderwege haben mehr Vorschlagscharakter (und leiten einen gerne auch mal vortrefflich in die Irre)
Eine Benutzungspflicht ergibt sich daraus keinesfalls und hupende und auf vorhandene oder nicht vorhandene Radwege deutende Autofahrer gehören zum allgemeinen Straßenbild. Gewöhn dich dran.
 
Dann gab es ja noch die mittlerweile wohl auch veraltete Rechtslage mit der Gruppengröße ab 15(?) und dem erlaubten Nebeneinanderfahren. Das war damals wohl für Rennradfahrer gedacht, galt natürlich für alle.

Da ist nichts veraltet, ab 16 Radfahrern kann ein geschlossener Verband gebildet werden. Eine Änderung ist auch nicht geplant. Wird nur regelmäßig von lokalen Behörden nicht verstanden und deshalb wird in den Genehmigungen von z. B. Radmarathons das Bilden von geschlossenen Verbänden untersagt.

§27 StVO

(1) 1Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. 2Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. 3Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
 
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