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[Anfänger] Rechtliches: Radweg, Beleuchtung?

auflauf

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Hallo!
Ich fürchte, daß das ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, mir geht es nur um die Sachinformationen:
Zwischen eigenem Interesse an leichter Fahrt, eigenem Überlebensinteresse, Pflicht, den Radweg zu benutzen und Wunsch, die Autofahrer nicht zu behindern, was macht Ihr da?
Die Radwege hier sind schon jetzt mit 6 bar eine Zumutung (Halbrenner, Brompton), mit dem Rennrad wird das noch schlimmer. Es gibt eigentlich eine Radwegbenutzungspflicht. Daran halte ich mich bei wenig Verkehr nicht, weil ich sonst nicht vorankomme. Ich habe auch noch nie einen Rennradfahrer auf dem Radweg gesehen. Auf Landstraßen gibt es manchmal parallele durch einen Grünstreifen abgetrennte mäßige Radwege.

Wie ist das mit der Beleuchtung? Tagsüber darf man mit dem RR ohne Beleuchtungsanlage fahren, ab Dämmerung muß sie eingeschaltet sein?
 
Angeordnet ist sie doch überall da, wo ein Radweg existiert. dann nehmt Ihr/wir eben eine OWI in Kauf?
 
Angeordnet ist sie doch überall da, wo ein Radweg existiert
Nein, hier nicht. Viele Schilder sind abgnenommen worden. In HH slebst gibt es kaum es das kaum noch, Im Landkreis ist das sehr unterschiedlich.

dann nehmt Ihr/wir eben eine OWI in Kauf?
ja, ist mir aber in 40 jahren radsport noch nie passiert. Früher bin ich zwar auch mal angehalten worden, aber in den letzten 10 Jahren auch das nicht mehr. Wenn die Radwege gut sind, fahre ich aber auch druchaus drauf, egal ob angeordnent oder nicht.
Aber auch das ist mittlerweile sie selten, das es gut Radwege gibt.
 
Angeordnet ist sie doch überall da, wo ein Radweg existiert. dann nehmt Ihr/wir eben eine OWI in Kauf?
Nein. Die Radwegebenutzungspflicht gibt es seit 2010 nur ausnahmsweise dort, wo ein entsprechendes Verkehrsschild ("blauer Lolli") dies anordnet.
https://www.bussgeld-info.de/radwegebenutzungspflicht/Die geahndete Ordnungswidrigkeit ist beim Verstoß das geringere Problem. Schlechter sieht es ggf. aus, wenn der Radfahrer auf der Straße verunfallt, obwohl er den Radweg hätte benutzen müssen.
 
Sobald ein blauer Lolli steht ist grundsätzlich eine Benutzungspflicht vorhanden, für die es in der Praxis aber auch reichlich Ausnahmen gibt, die man leicht selbst recherchieren kann und die zu viel Interpretationsspielraum einladen.

Ich persönlich entscheide mit meinem eigenem Augenmaß, ob ich auf der Straße fahre oder einen Radweg benutze. Wenn ein brauchbarer Radweg vorhanden ist, dann benutze ich den auch gerne, aber das sind in der Praxis fast immer welche ohne blauen Lolli.

Die blauen Lollis sind in meinen Augen dagegen inflationär vergiftet worden, indem man sie hemmungslos an Gehwegen, Holperpisten, gefährlichen Wegführungen, etc. aufgestellt hat, so dass ich die nicht mehr ernstnehmen kann.

Ín mein Augenmaß fließen natürlich auch aktuelle Verkehrssituationen ein: Sonntag morgens verwende ich andere Strecken als z.B. im Berufsverkehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit der Beleuchtung ist es so, dass die erforderlichen Reflektoren immer fest montiert sein müssen, das aktive Licht dagegen muss nur bei Bedarf mitgeführt und dann natürlich auch genutzt werden.
Ein reinrassiges Rennrad mit konformen Reflektoren auszustatten ist eine kleine Herausforderung. Speziell Pedalreflektoren sind oft problematisch und Speichenreflektoren bei Systemlaufrädern ebenso.
 
Mit der Beleuchtung ist es so, dass die erforderlichen Reflektoren immer fest montiert sein müssen, das aktive Licht dagegen muss nur bei Bedarf mitgeführt und dann natürlich auch genutzt werden.
Ein reinrassiges Rennrad mit konformen Reflektoren auszustatten ist eine kleine Herausforderung. Speziell Pedalreflektoren sind oft problematisch und Speichenreflektoren bei Systemlaufrädern ebenso.
HAt schon mal jemand Ärger wegen fehlender Pedalrückstrahler bekommen? Da ich eh erstmal Plattformpedale suche, nehme ich halt welche mit.
 
HAt schon mal jemand Ärger wegen fehlender Pedalrückstrahler bekommen? Da ich eh erstmal Plattformpedale suche, nehme ich halt welche mit.
Ehrlich gesagt: Die StVZO ist mir an dieser Stelle vollkommen egal. Die 10 € habe ich immer dabei. Du mußt einem Polizisten schon sehr dumm kommen, damit er Dir wegen fehlender Reflektoren ein Ticket schreibt. Die sind schon froh, wenn Du Licht und Bremsen am Rad hast und
nicht auf der falschen Seite fährst. Meine letzte "Kontrolle" verlief genau so (tagsüber): Bremsen, Licht...alles ok....Reflektoren interessierten niemanden...Klingel fehlte...freundliche Ermahnung. Das wars. Man kann durch das eigene Verhalten einiges steuern.
 
Die blauen Lollis sind in meinen Augen dagegen inflationär vergiftet worden, indem man sie hemmungslos an Gehwegen, Holperpisten, gefährlichen Wegführungen, etc. aufgestellt hat,
Hier haben es sich die Städte und Gemeinden sehr einfach gemacht......

Ein reinrassiges Rennrad mit konformen Reflektoren auszustatten ist eine kleine Herausforderung. Speziell Pedalreflektoren sind oft problematisch und Speichenreflektoren bei Systemlaufrädern ebenso.
Ich möchte hier einmal eine Lanze für die Polizei brechen und davon ausgehen, daß diese eher Wert auf ein generelles Vorhandensein legen denn auf Konformität mit dem Gesetzestext.
Immerhin gibt es ja seit langem schon Reflexfolien in allen Farben. Schwarze Folie fällt auf dunklen Felgen z.B. ebensowenig auf wie silberne Folie auf silbernen Felgen. Bei Hochprofilfelgen können sie also als Seitenreflektoren fungieren.
Ich habe Reflexfolie sowohl auf den Felgen als auch an den Pedalen. Man muß da schon genau hinsehen, um sie überhaupt zu bemerken.
Zudem läßt sie sich auch ganz gut am Zubehör anbringen; z.B. auf der Satteltasche.
Reflexbänder (mit z.B. Klettband) am Hosenbein/an der Socke oder am Arm machen einen zusätzlich sichtbar.
 
HAt schon mal jemand Ärger wegen fehlender Pedalrückstrahler bekommen?
nein
Ich möchte hier einmal eine Lanze für die Polizei brechen und davon ausgehen, daß diese eher Wert auf ein generelles Vorhandensein legen denn auf Konformität mit dem Gesetzestext.
+1
Wenn man vernünftig beleuchtet und sichtbar ist, sollte mal normalerweise auhc kein Problem bekommen. Bin auch nocht nie mit Akkulampen angehalten worden, als diese noch nicht erlaubt waren.
 
Mein Winter-/Schlechtwetterrad ist vollständig StVZO-konform, aber da verwende ich auch SPD-Pedale und Laufräder mit 32 Speichen.
Ansonsten finde ich persönlich es auch völlig okay, wenn man bei entsprechenden Lichtverhältnissen anstatt der vorgeschriebenen Reflektoren die jeweiligen Gegenstücke an der Kleidung und Schuhen hat oder sich mit guter, aber nichtzugelassener Reflektorfolie behilft :rolleyes:
 
Hallo!
Ich fürchte, daß das ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, mir geht es nur um die Sachinformationen:
Zwischen eigenem Interesse an leichter Fahrt, eigenem Überlebensinteresse, Pflicht, den Radweg zu benutzen und Wunsch, die Autofahrer nicht zu behindern, was macht Ihr da?
Die Radwege hier sind schon jetzt mit 6 bar eine Zumutung (Halbrenner, Brompton), mit dem Rennrad wird das noch schlimmer. Es gibt eigentlich eine Radwegbenutzungspflicht. Daran halte ich mich bei wenig Verkehr nicht, weil ich sonst nicht vorankomme. Ich habe auch noch nie einen Rennradfahrer auf dem Radweg gesehen. Auf Landstraßen gibt es manchmal parallele durch einen Grünstreifen abgetrennte mäßige Radwege.

Wie ist das mit der Beleuchtung? Tagsüber darf man mit dem RR ohne Beleuchtungsanlage fahren, ab Dämmerung muß sie eingeschaltet sein?

Da Du ja nur nach Sachinformationen suchst, hilft ein Blick ins Gesetz. Da steht alles drin, was Du zu beachten hast.
 
Hatte mich mal mit einen Polizisten diesbezüglich unterhalten. Da habe ich folgende Information bekommen:
"Ein Rennrad zählt lt. StVO nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät, somit gibt es keine Beleuchtungs- und Reflektorpflicht. Zudem darf ich theoretisch immer die Straße nutzen" Autobahn, Schnellstraßen und Bundesstraßen sind ausgenommen, diese dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden.
 
Hatte mich mal mit einen Polizisten diesbezüglich unterhalten. Da habe ich folgende Information bekommen:
"Ein Rennrad zählt lt. StVO nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät, somit gibt es keine Beleuchtungs- und Reflektorpflicht. Zudem darf ich theoretisch immer die Straße nutzen" Autobahn, Schnellstraßen und Bundesstraßen sind ausgenommen, diese dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden.

Sorry, aber da liegt dein Polizist fast mit allem falsch. Richtig ist an diesen Aussagen nur, dass man auf Autobahnen und "Schnellstraßen" (vermutlich meint er Kraftfahrstraßen) nicht mit dem Fahrrad fahren darf.
 
Hatte mich mal mit einen Polizisten diesbezüglich unterhalten. Da habe ich folgende Information bekommen:
"Ein Rennrad zählt lt. StVO nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät, somit gibt es keine Beleuchtungs- und Reflektorpflicht. Zudem darf ich theoretisch immer die Straße nutzen" ...
Das ist falsch. In der StVO findet sich hierzulande gerade keine Unterscheidung "Fahrrad" vs. "Rennrad". Das ist eine Falschinformation, die an dieser Stelle wirklich nicht weiterhilft. Polizisten taugen im allgemeinen sowieso eher selten als verläßliche Rechtsquelle.
 
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