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[Anfänger] Rechtliches: Radweg, Beleuchtung?

Sobald ein "blauer Lolli" da ist, handelt es sich um einen Radweg, den ein Radfahrer - und damit auch Rennradler - zu benutzen hat
(im Einzelnen ganz nette Übersicht: https://www.radfahren.de/service/bedeutung-verkehrsschilder-radfahrer/)

Soweit hier diverse und diffuse Ausnahme"regelungen" aufgeworfen wurden, sei anzumerken, dass es sich hierbei stets um eine Einzelfallentscheidung vor dem Zivilgericht gehandelt hat, bei dem ein Schadensersatzanspruch des Radfahrers selbst oder gegen den Radfahrer verhandelt worden ist. Dabei kam es immer darauf an, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Radfahrer die angeordnete und damit auch für ihn geltende Radwegebenutzungspflicht ausnahmsweise ignorieren durfte, weil die Benutzung des Radweges an der konkreten Stelle für ihn unzumutbar war. Das bedeutet: nicht ihr entscheidet, ob für euch der Radweg "gut genug" ist, sondern der Richter entscheidet, ob der Radweg an dieser konkreten Stelle (!) in einem solchen Zustand war, dass dessen Benutzng für euch unzumutbar war. Und mit unzumutbar ist nicht eine persönliche Zumutbarkeit gemeint (i.S.v. "da kann ich doch nicht mit meinem 8.000-EUR-Rad mit 40km/h fahren", sondern Maßstab ist die davon ausgehende Gefährdung für einen Radfahrer im Allgemeinen. Denn § 1 Abs. 2 StVO (Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.) gilt auch für Radfahrer; dass ich mich selbst nicht gefährden sollte, bzw. wenn ich es tue, es auf eigene Verantwortung geschieht, ist wohl selbstverständlich. Daher kommt übrigens der nette Hinweis, dass man im Zweifel seine Geschwindigkeit anpassen muss. Ich würde mich daher nicht auf solche "Ausnahmen" verlassen.

Im Ergebnis bleibt es dabei, dass wir als erwachsene und mündige Menschen entscheiden müssen, ob wir im Hinblick auf Selbstschutz den Radweg benutzen oder nicht.

Soweit die Polizei ins Spiel gebracht wurde, werden die sicherlich nicht im Einzelfall mit euch diskutieren, ob ihr den Radweg benutzen solltet, denn für die ist die Rechtslage (s.o.) ja klar. Außer es steht vielleicht mal quer überm Radweg ein Schlepper oder ein umgefallener Baum. Die Streifenpolizei kann höchstens Ordnungswidrigkeiten nach der StVO & Co. mit Bußgeld ahnden, d.h. schon aus persönlichem Interesse werden die normalerweise keinen Rennradler aufhalten, der nicht den Radweg benutzt. Die paar Euro Bußgeld und die Strichliste in der Akte für die nächste Beförderung stehen da in keinem Verhältnis zu dem zeitlichen Aufwand. Außer man kommt denen irgendwie blöd, aber das ist eine andere Geschichte.

Im Übrigen dürfen zwei Radfahrer immer nebeneinander fahren, es sei denn, sie behindern den Verkehr.
https://www.adfc.de/artikel/ist-das-erlaubt-nebeneinander-und-freihaendig-fahren/Sobald es ein geschlossner Verband ist, dürfen sie immer zu zweit nebeneinander fahren (und den Verkehr behindern). EDIT: sie müssen sogar nebeneinander fahren.
 
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