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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Usain, bist Du es? ;) In der Rechtsprechung wird eher von maximal 7 Km/h ausgegangen.

...passt. Nach dem o.g. Urteil: 5 bis 7 km/h. :confused:

https://openjur.de/u/2328393.html
"Der Beklagte befuhr zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrrad den rechts der Straße belegenen, durch Zusatzschild auch für Fahrräder frei gegebenen Fußgängerweg. Eine farbliche oder bauliche Abgrenzung zwischen Rad- und Fußweg ist dort nicht vorhanden. Der zum Unfallzeitpunkt neun Jahre alte Kläger verließ zu diesem Zeitpunkt die Musikschule (...) und lief in Begleitung der ihm nachfolgenden Widerbeklagten zu 2.) auf den am Ende des Eingangsbereichs befindlichen Gehweg. Dabei kam es zur Kollision zwischen Kläger und Beklagten. Der Kläger kam zu Fall. Infolge des eingeleiteten Bremsvorgangs überschlug sich das Fahrrad und der Beklagte stürzte nach vorne über den Fahrradlenker.
....
Demgegenüber hat der Beklagte sich im Rahmen seiner Anhörungen zum einen dahingehend eingelassen, dass er mit doppelter Schrittgeschwindigkeit (von ihm mit 6 bis 7 km/h beziffert), also 12 bis 14 km/h gefahren sei. Im Übrigen hat er auf der zur Akte genommenen Skizze seine Position deutlich näher an den Grundstückseinfriedungen als zum Straßenrand hin angegeben bzw. markiert.

Ausweislich der zur Akte gereichten Fotos ist darüber hinaus erkennbar, dass im dortigen Verlauf des Gehwegs ständig Grundstückseinfahrten bzw. -zugänge einmünden.Angesichts all dessen war die vom Beklagten gefahrene Geschwindigkeit mit 12 bis 14 km/h entgegen § 3 Abs. 1 StVO deutlich überhöht. Der Beklagte hätte i. S. aller eingangs zitierten Entscheidungen vielmehr damit rechnen müssen, dass jederzeit Fußgänger aus einer der Grundstückszuwegungen auf den Gehsteig hätten treten können. Er hätte angesichts dessen keinesfalls mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen (hierzu legt auch das Gericht eine Geschwindigkeit von max. 5 bis 7 km/h zugrunde). Diese hat er bereits nach eigener Einlassung um das Doppelte überschritten. Darüber hinaus ist der Beklagte nach eigener Mitteilung mit dieser überhöhten Geschwindigkeit deutlich zu nah an den Grundstückseinfriedungen vorbeigefahren."

Gerichtsurteile klingen manchmal wirklichkeitsfremd finde ich. Aber es ist die Verkehrsregel zu Zeichen 239, die besagt, dass auf Gehwegen mit Zusatzzeichen "Fahrrad frei" Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Man findet mehr und mehr diese Schilder sogar außerorts, wo man bestens mit dem Rennrad fahren kann. Die, die die Schilder anordnen, wissen oft nicht was sie tun oder es ist eh alles egal. 😔
 
In Ffm wird dann gerne noch so ein Weg mit Piktogrammen verziert, oder der Bereich, an dem wieder auf die Fahrbahn geleitet wird, als Blutspur markiert. Finde ich ziemlich bescheuert. Da denke der uninformierte Autofahrer dann, das man als Radfahrer dort zu fahren hat. Das kann ich bei solchen Markierungen sogar ein bisschen verstehen.
 
Außerorts hast Du da normalerweise keine Grundstücksausfahrten, und auch keine Hauseingänge, wo jemand rauskommen könnte - also würde ich da auf Sicht fahren, wenn ich denn den Weg überhaupt befahren sollte, was ich nicht muss, aber bei hohem Verkehrsaufkommen durchaus angebracht sein könnte, falls ich nicht gerade in einer Gruppenfahrt unterwegs sein sollte. Whow ein Karsten-Migels‘scher Schachtelsatz. :cool:
 
Usain, bist Du es? ;) In der Rechtsprechung wird eher von maximal 7 Km/h ausgegangen.

ich rede von der Realität und auch wenn Du meinst Dich nur auf die Rechtsprechung zu beziehen, dann widersprichst Du Dir selbst, wenn Du bei diesem Beispiel dann zu dem Punkt kommst, dass von der doppelten Geschwindigkeit des Radfahrers gesprochen wird. Ich hatte, um einen Bezug zur Realität herzustellen, die 10km/h angegeben mit dem Vergleich zu einem einem Fußgänger, der mal läuft und da sind 10km/h für einen Läufer keine besonders hohe Geschwindigkeit und dass es Läufern verboten ist auf dem Bürgersteig zu laufen ist bestimmt nicht verboten, was aber auch wieder nicht bedeutet, dass das ein Freibrief ist.

Ich gebe hier gerne mal als realitätsnahe Aufgabe das Überholen in den vielerorts verbreiteten Tempo-30-Zonen zum Besten: Ein Radfahrer kann da meist locker (keine entsprechende Steigung!) mit 20km/h entlang fahren und trotzdem ist bestimmt jedem, der verstärkt Rad fährt, passiert, dass Autofahrer da überholen müssen und es auch tun. Würde sich der Autofahrer dabei an die Tempobeschränkuung von 30km/h halten, wie lange dauert dann wohl der Überholvorgang ohne den Radfahrer zu schneiden, bzw. zu bedrängen?
Wie lange müsste der Autofahrer parallel zum Radfahrer auf seiner Überholspur fahren?
Reichen da wirklich nur 50m? Sind es nicht eher fast 100m?
----!
Die ausgeschilderten kombinierten Fuß/Radwege in vielen Gegenden besonders außerhalb von Ortschaften sind ein deutliches Beispiel wie realitätsfremd die Verkehrspolitik agiert. Radfahrer dürften dann dort überall nur Schrittgeschwindigkeit fahren und selbst für eine lächerlich kurze Entfernung von 5km zwischen den Ortschaften müsste ein Radfahrer dann fast 1 Stunde zubringen. Das ist die Realität und sie sieht auch so aus, dass von Seiten der "Rennleitung" das ignoriert wird (jedenfalls bin ich bis heute noch nie auf solchen Wegen von vorbeifahrenden Polizeiautos diesbzgl. ermahnt worden. Selbst beim Fahren auf der Straße scheinen sie, ländliche Gegend, wo anders ihre Prioritäten zu setzen.)
 
Die ausgeschilderten kombinierten Fuß/Radwege in vielen Gegenden besonders außerhalb von Ortschaften sind ein deutliches Beispiel wie realitätsfremd die Verkehrspolitik agiert. Radfahrer dürften dann dort überall nur Schrittgeschwindigkeit fahren und selbst für eine lächerlich kurze Entfernung von 5km zwischen den Ortschaften müsste ein Radfahrer dann fast 1 Stunde zubringen.
Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg muss man nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, allenfalls in unübersichtlichen Situationen und beim passieren von Fußgängern. Das ist außerorts selten.
 
Danke, diese und andere solcher Ratgeber Seiten habe ich bei meiner Recherche selber gefunden. In der Verwaltungsverordnung der StVO konnte ich aber zur Schrittgeschwindigkeit nichts finden. Wird also eher der allgemeinen Rechtssprechung entspringen, als irgendwelchen Verordnungen.
Die Ausführungen zur Schrittgeschwindigkeit findest Du in Anlage 2 der StVO bei den Erläuterungen zu Zeichen 239 Gehweg: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Interessanterweise sind die Geschwindigkeitsvorgaben für Kraftfahrzeuge, die freigegebene Radwege benutzen, mit sehr viel mehr Interpretationsspielraum versehen: "... der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen." Zum Glück gibt es solche für Kfz freigegebene Radwege (fast) nicht.
 
Die Ausführungen zur Schrittgeschwindigkeit findest Du in Anlage 2 der StVO bei den Erläuterungen zu Zeichen 239 Gehweg: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Das gilt aber eben auch nur für das Zusatzzeichen 'Radfahrer frei'.
Das gilt nicht für das Verkehrszeichen 'VZ240, Gemeinsamer Geh- und Radweg'

Nichtsdestotrotz muss der Radfahrer auf Fußgänger hier auch Rücksicht nehmen und ggf. warten bis die Fußgänger den Weg freigemacht haben.
 
"Anders als im Fall von Einstellungen, die sich nur sehr langsam wandeln, und neuen Bahntrassen, deren Bau Jahrzehnte benötigt, lässt sich die subjektive Wahrnehmung leichter beeinflussen und rascher verändern, z.B. durch innovative Mobilitäts-Apps, die maßgeschneiderte Angebote unterbreiten, welche an den individuellen Bedürfnissen der Menschen ansetzen."

 
Gestern typisches Beispiel dafür, dass Räder keine ernsthaft einzuplanenden Verkehrsteilnehmenden sind. Ich pendle beruflich nur per Rad, weil es einfach im frankfurter Raum schneller ist (und ich es mag).
Gestern hatte ich einen Kundentermin, dafür musste ich knapp 12 km durch den Wald. Eigentlich eine super Strecke, meist kerzengerade ohne Ampeln und Autos, großer Asphaltanteil. Jedoch wegen Sanierungsarbeiten eine Brücke über eine Autobahn gesperrt. Ohne ankündigende Schilder oder vernünftige Umleitung. Einfach am Ende eines Waldwegs ein Zaun und fertig.
Da hing ein laminierter Wisch, mit Kuli der Standpunkt eingekrakelt, mir in dem Moment sich nicht erschließende Umleitung. Dann stehste halt da rum am Zaun...
Da aber freitags nach 14 Uhr wohl keine Bauarbeiten mehr durchgeführt werden, bin ich einfach an den Absperrungen vorbei und über die Brücke drüber. Auf der anderen Seite waren Schilder, aber halt auch erst am Zaun und nicht etwa bei der/den Kreuzung/en davor. Das würde ich gerne mal beim "richtigen" Verkehr sehen.
 
Ja, das geht mir auch furchtbar auf den Geist. Bin deswegen schon paar Mal über Zäune geklettert oder konnte mich sonstwie durchmogeln.
 
Die Autos hier bei mir in der Region sind mittlerweile das geringere Übel.

Habe es jetzt schon mehrfach erlebt, dass Radfahrer auf sehr breiten Rad- oder Wirtschaftswegen mittig oder links fahren und sobald man an diesen rechts vorbeifährt plötzlich nach rechts ausscheren und es fast zur Kollision kommt.

Wenn man diese dann anspricht, herrscht null Einsicht, beziehungsweise man wird sogar noch angepöbelt.

Zweite sehr angenehme Gruppe sind Fußgänger mit Hunden. Da läuft der Hund ganz links am Wegesrand und das Horchen ganz rechts und man sieht die Leine, die zwischen den beiden ist als Radfahrer kaum. Hätte mich heute fast zu Fall gebracht, weil so ein Idiot meinte, er müsste nicht zur Seite gehen, obwohl ich gerufen habe, als ich noch circa 50 m entfernt war.

Ich verstehe solche Leute nicht, aber es nimmt hier mittlerweile echt überhand das andere Radfahrer und Fußgänger ein wesentlich größeres Problem sind als vergleichsweise Autofahrer.

Vom Ebike-Rentner der ohne Handzeichen/Schulterblick im 90 grad Winkel nach Links abbiegt rede ich gar nicht.
 
Ich verstehe solche Leute nicht, aber es nimmt hier mittlerweile echt überhand das andere Radfahrer und Fußgänger ein wesentlich größeres Problem sind als vergleichsweise Autofahrer.
Geht mir schon immer so. Ich fahre lieber auf einer Straße mit Autos, als auf irgendwelchen Wirtschaftswegen mit Torkelradlern und Hundebesitzern.
 
Geht mir schon immer so. Ich fahre lieber auf einer Straße mit Autos, als auf irgendwelchen Wirtschaftswegen mit Torkelradlern und Hundebesitzern.
Die Torkelradler-Saison ist allerdings jetzt vorbei. Die verschwinden bei Gefahr auf feuchtes Wetter und unter 20 Grad weitestgehend.
 
Es wird halt viel zu wenig kontrolliert. Vor zwei Stunden erst gesehen wie hier:

https://www.google.com/maps/place/M...1379031!4d13.5883699!16s/g/1t_kf6y7?entry=ttu
zwei Schulkinder am Fußgängerüberweg warteten. Der MIV hielt nicht an. ☹️

An der Berliner Straße ist die Schule (meine ehemalige :D) Braucht es noch Schülerlotsen das die Schüler den Fußgängerüberweg queren können?

Wenn man da mal früh kontrollieren würde, würde es sich lohnen. Dafür gibts auch einen Punkt. Aber wird ja eh nicht kontrolliert.
 
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