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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Autofahrer scheinen zu denken, sie dürften mit dem rechten Spiegel am Strichelstreifen entlang fahren, 1,5-m-Regel gilt hier nicht, denn der Radfahrer hat seine eigene Spur und soll sie sich bitte einteilen. Wozu sonst diese Stricherllinie?
Ich mache die Erfahrung, dass die Linie trotzdem eher hilfreich ist, sobald dort keine mehr ist, beachten sie noch weniger, dass neben ihnen ein Radfahrer fährt oder fahren könnte. Zumindest die unbedarften Fahrer/innen haben Hemmungen, sich auf die Radspur zu stellen, den richtigen A****geigen sind die Streifen natürlich egal. Dass die Einhaltung der 1,5m Regel im Stadtverkehr aber häufiger für die Autos nicht möglich ist, muss man als Radfahrer auch mal aushalten können, sofern es nicht wirklich gefährdend ist.
 
Den ersten Teil sehe ich anders - ich nehme hier in der Gegend keinen nennenswerten Unterschied war.

Im Stadtverkehr stimme ich dir aber insofern zu, als dass ich bspw. bei zweispurigen Straßen in Berlin gefühlt sehr viel sicherer ans Ziel komme - da eben der Gegenverkehr fehlt bzw. häufig baulich getrennt unterwegs ist, so dass es keine Platz-Konflikte gibt und die Spuren nebeneinander herlaufen. Da stören mich dann auch <1m eher nicht.
 
Nach meiner Erfahrung gibt es drei Typen von zu eng Überholern:
  1. Die Gedankenlosen und oder Fahrunfähigen => keine Absicht
  2. Diejenigen, die meinen, Radfahrer haben auf der Straße nichts zu suchen und die das auch deutlich zeigen wollen.
  3. Die Eiligen, die Überholen, obwohl nicht genug Platz da ist
Insgesamt nimmt die Zahl der Engüberholer bei uns etwas ab, auch wenn die 1,50m/2,00m Regeln noch längst nicht zu allen durchgedrungen sind.
Also ich treffe meistens auf Kategorie 2 und 3 wenn ich unterwegs bin. Letztens hat mich und meine Freundin (wir fuhren auf einer gut ausgebauten Straße nebeneinander) einer mit 20-30cm Abstand überholt und es gab keinen Gegenverkehr. Der wollte uns sicher auch klarmachen das wir auf der Straße nichts zu suchen haben. Ich ignoriere inzwischen das Gehupe und Gemaule von irgendwelchen Primaten in ihren Blechdosen. Die Meisten kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen.
 

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Also ich ...... Die Meisten kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen.
Das von Dir eingefügte Aufklärungsblatt "Radweg oder Fahrbahn" finde ich hilfreich,

Was ist mit Wegen, die aussehen wie Radwege, aber nicht beschildert sind?
Woran erkenne ich solche „anderen Radwege“?

Leider ist der Sachverhalt draußen oft kaum erkennbar. Mal gibt es Schilder, mal nicht, mal teilweise, mal sind Symbole aufgemalt, mal sind Symbole aufgemalt vorhanden aber die Beschilderung ist anderslautend.

Wenn mir der Verkehr zu dicht und aufdringlich erscheint, fahre ich gern mal auf "anderen Wegen". Dort sind Leute, denen gefällt das auch nicht, weil sie dort parken und aussteigen. 🤨 ... "Ist doch kein Radweg!!" Aber wenn man Rücksicht auf Fußgänger nimmt... geht es meistens.

Wenn es für Radfahrer rechtens ist, vom baulich unzumutbaren Radweg auf die Hauptfahrbahn auszuweichen, sehe ich es als legitim, auf gefährlichen Straßenabschnitten auf "andere Wege" auszuweichen. Was Autofahrende wollen ist klar. Aber will denn der Gesetzgeber oder die Polizei lieber Tote und Verletze in Kauf nehmen, als Radfahrer auf Seitenwegen fahren zu lassen?
 
In Abfahrten kann es sich umdrehen, zugegeben. Sehe ich aber als Ausnahme an.
Und wo es bergab geht gings davor bergauf, dann bist halt dort noch viel nerviger für die Autos.
Naja für Autos ist es relativ einfach und ungefährlich mich zu überholen. Bergab auf dem Rennrad ein Auto zu überholen sehe ich dann schon als deutlich riskanter an. Gestern wieder der Klassiker:
Vom Feldberg in Richtung Rotes Kreuz tuckert ein Auto vor mir schleifender Bremse mit ca. 40km/h bergab. Als ich zum Überholen ansetze (ja mit deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz und ausreichend Abstand) erschreckt der Fahrer sich, ob der natürlich nicht zu akzeptierenden Situation, dass er von einem Radfahrer überholt wird und drückt aufs Gas...
Im Mittel bleibt der Ärgernisfaktor in etwa gleich..
Wahrscheinlich ja. Der Faktor, dass man ein Fahrrad nun mal mit eigener Muskelkraft bewegt, macht es aber umso ärgerlicher wenn man von motorisierten Kollegen aufgehalten wird.
 
naja in der Abfahrt machts unmotorisiert die Schwerkraft die uns den Vorteil verschafft :) Und in der Ebene wird man eher kaum aufgehalten, ausser die Blechkübel stauen sich.
 
Also ich treffe meistens auf Kategorie 2 und 3 wenn ich unterwegs bin. Letztens hat mich und meine Freundin (wir fuhren auf einer gut ausgebauten Straße nebeneinander) einer mit 20-30cm Abstand überholt und es gab keinen Gegenverkehr. Der wollte uns sicher auch klarmachen das wir auf der Straße nichts zu suchen haben. Ich ignoriere inzwischen das Gehupe und Gemaule von irgendwelchen Primaten in ihren Blechdosen. Die Meisten kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen.
Der letzte Punkt im Anhang wirft bei mir die Frage auf, ob die gebotene Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnung mit einem Fußgänger gilt, oder generell. Ersteres wäre für mich die logische Lösung. Habe aber noch nie dazu etwas gefunden. Es handelt sich um das Zusatzzeichen zu 239 /1022-10. Weiß da jemand genaueres? Danke vorab.
 
Auf Gehwegen mit blauem Fußweg-Schild und Zusatzzeichen "Radfahrer frei" gilt "die" Schrittgeschwindigkeit.
Radfahrer haben die Abschaffung der Benutzungspflicht von Gehwegen gefordert. Massenweise wurden in letzter Zeit Schilder gewechselt. Das haben wir nun davon.
Ich weiß nicht, ob oder wo das mit der Schrittgeschwindigkeit in der STVO genau festgeschrieben ist. Es gibt Gerichtsurteile:
AG Erfurt 19.08.2020 Aktenzeichen: 5 C 1402/19. Ein Junge sprang aus einer Haustür auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg und ein Radfahrer traf ihn, beide verletzt, Radfahrer fuhr laut Urteil zu schnell, weil er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gilt die Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnungen zwischen Schnellen und Langsamen. Nachlesen kann man das hier:
https://openjur.de/u/2328393.html
Im Internet gibt es viele Ratgeber dazu, z.B.:
https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

Als Radfahrer überlege ich, ob ich auf Straße oder Gehweg fahre, wenn die Wahl besteht, weil man sich entweder mit Autos oder Fußgängern anlegt. In welcher Situation habe ich größere Überlebenschanchen? Mit dem Fahrrad Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist allerdings lebensfremd. Wer macht denn so was?
 
Der letzte Punkt im Anhang wirft bei mir die Frage auf, ob die gebotene Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnung mit einem Fußgänger gilt, oder generell. Ersteres wäre für mich die logische Lösung. Habe aber noch nie dazu etwas gefunden. Es handelt sich um das Zusatzzeichen zu 239 /1022-10. Weiß da jemand genaueres? Danke vorab.
Durch die Kombination aus dem Hauptzeichen “Gehweg” und dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” wird Radfahrern auch eine Geschwindigkeit vorgegeben:

Auf Wegen mit einer Beschilderung aus “Gehweg” und “Radfahrer frei” dürfen Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Quelle: https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/
 
Auf Gehwegen mit blauem Fußweg-Schild und Zusatzzeichen "Radfahrer frei" gilt "die" Schrittgeschwindigkeit.
Radfahrer haben die Abschaffung der Benutzungspflicht von Gehwegen gefordert. Massenweise wurden in letzter Zeit Schilder gewechselt. Das haben wir nun davon.
Ich weiß nicht, ob oder wo das mit der Schrittgeschwindigkeit in der STVO genau festgeschrieben ist. Es gibt Gerichtsurteile:
AG Erfurt 19.08.2020 Aktenzeichen: 5 C 1402/19. Ein Junge sprang aus einer Haustür auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg und ein Radfahrer traf ihn, beide verletzt, Radfahrer fuhr laut Urteil zu schnell, weil er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gilt die Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnungen zwischen Schnellen und Langsamen. Nachlesen kann man das hier:
https://openjur.de/u/2328393.html
Im Internet gibt es viele Ratgeber dazu, z.B.:
https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

Als Radfahrer überlege ich, ob ich auf Straße oder Gehweg fahre, wenn die Wahl besteht, weil man sich entweder mit Autos oder Fußgängern anlegt. In welcher Situation habe ich größere Überlebenschanchen? Mit dem Fahrrad Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist allerdings lebensfremd. Wer macht denn so was?

also bitte! Outest Du Dich jetzt als eingefleischter Autofahrer oder was? Schrittgeschwindigkeit ist auch in verkehrsberuhigten Straßen vorgeschrieben für die KFZ. Für diejenigen, die das angeblich nicht kennen, das sind diese übergroßen blauen "Spielstraßenschilder", die das markieren. Schrittgeschwindigkeit geht dabei schon etwas über 10km/h hinaus. Bei 15km/h ist man aber angeblich zu schnell, wenn man damit geblitzt wird. Es kann ja sein, dass Tempo-30-Zonen zunehmen. Jedenfalls habe ich manchmal so ein Gefühl als wenn die Hölle zufriert, wenn ich auf einmal bei Ortsdurchfahrten plötzlich auf solche Zonen treffe, was vorher über Jahre undenkbar war. Da kommen dann so ketzerische Gedanken auf, wie dass solche Tempo-30-Zonen vielleicht auch auf die kleineren Verbindungsstraßen zwischen Ortschaften ausgeweitet würde und man sich als Radfahrer auch ab und zu bremsen müsste und kaum noch eine Möglichkeit hätte mal 30+ zu "üben".
Man darf ja noch träumen?
 
Auf Gehwegen mit blauem Fußweg-Schild und Zusatzzeichen "Radfahrer frei" gilt "die" Schrittgeschwindigkeit.
Radfahrer haben die Abschaffung der Benutzungspflicht von Gehwegen gefordert. Massenweise wurden in letzter Zeit Schilder gewechselt. Das haben wir nun davon.
Ich weiß nicht, ob oder wo das mit der Schrittgeschwindigkeit in der STVO genau festgeschrieben ist. Es gibt Gerichtsurteile:
AG Erfurt 19.08.2020 Aktenzeichen: 5 C 1402/19. Ein Junge sprang aus einer Haustür auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg und ein Radfahrer traf ihn, beide verletzt, Radfahrer fuhr laut Urteil zu schnell, weil er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gilt die Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnungen zwischen Schnellen und Langsamen. Nachlesen kann man das hier:
https://openjur.de/u/2328393.html
Im Internet gibt es viele Ratgeber dazu, z.B.:
https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

Als Radfahrer überlege ich, ob ich auf Straße oder Gehweg fahre, wenn die Wahl besteht, weil man sich entweder mit Autos oder Fußgängern anlegt. In welcher Situation habe ich größere Überlebenschanchen? Mit dem Fahrrad Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist allerdings lebensfremd. Wer macht denn so was?
Danke, diese und andere solcher Ratgeber Seiten habe ich bei meiner Recherche selber gefunden. In der Verwaltungsverordnung der StVO konnte ich aber zur Schrittgeschwindigkeit nichts finden. Wird also eher der allgemeinen Rechtssprechung entspringen, als irgendwelchen Verordnungen.
 
also bitte! Outest Du Dich jetzt als eingefleischter Autofahrer oder was? Schrittgeschwindigkeit ist auch in verkehrsberuhigten Straßen vorgeschrieben für die KFZ. Für diejenigen, die das angeblich nicht kennen, das sind diese übergroßen blauen "Spielstraßenschilder", die das markieren. Schrittgeschwindigkeit geht dabei schon etwas über 10km/h hinaus. Bei 15km/h ist man aber angeblich zu schnell, wenn man damit geblitzt wird. Es kann ja sein, dass Tempo-30-Zonen zunehmen. Jedenfalls habe ich manchmal so ein Gefühl als wenn die Hölle zufriert, wenn ich auf einmal bei Ortsdurchfahrten plötzlich auf solche Zonen treffe, was vorher über Jahre undenkbar war. Da kommen dann so ketzerische Gedanken auf, wie dass solche Tempo-30-Zonen vielleicht auch auf die kleineren Verbindungsstraßen zwischen Ortschaften ausgeweitet würde und man sich als Radfahrer auch ab und zu bremsen müsste und kaum noch eine Möglichkeit hätte mal 30+ zu "üben".
Man darf ja noch träumen?
Spielstraße und verkehrsberuhigte Zone sind zwei verschiedene Paar Schuhe und auch verschiedene Schilder.
 
Du findest sicher auch Gegenbeispiele.

Ich habe noch nichts irgendwo gefunden wo diese Partei irgendwas positives bzgl Radverkehr erreicht hätte.

Ist schon etwas älter aber so handeln die hier immer noch:

https://www.adfc-dresden.de/2396
Der gefasste Beschluss kann nur als blinde Symbolpolitik verstanden werden. Im Vorfeld der Abstimmung machte der ADFC medienwirksam darauf aufmerksam, dass Radfahrende rund zweieinhalb Minuten weniger benötigen würden, wenn es auf der Albertstraße einen Radstreifen geben würde. Gleichzeitig wird der Autoverkehr lediglich eine Sekunde (!) langsamer. Und auch das nur in der so genannten Spitzenstunde.

Freie Fahrt für den MIV....

Kann ja nicht sein das er 1 sec länger warten muss wegen den Radfahrern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spielstraße und verkehrsberuhigte Zone sind zwei verschiedene Paar Schuhe und auch verschiedene Schilder.

heute ist Feiertag, da darfst Du generös die Anführungszeichen falsch interpretieren. Warum habe ich manchmal den Eindruck es gibt Leute, die nichts anderes zu posten haben, gezielt ihr Missverständnis aufzeigen müssen?
Auf dem zumeist großen blauen Schild sind unter anderem "spielende Kinder" abgebildet und deshalb wird diese Schild für die verkehrsberuhigte Zone schon mal als Spielstraße tituliert. So ähnlich wie bei Feldwegen, die als Radwege von einer bestimmten Fraktion bezeichnet werden....
 
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