Auf Gehwegen mit blauem Fußweg-Schild und Zusatzzeichen "Radfahrer frei" gilt "die" Schrittgeschwindigkeit.
Radfahrer haben die Abschaffung der Benutzungspflicht von Gehwegen gefordert. Massenweise wurden in letzter Zeit Schilder gewechselt. Das haben wir nun davon.
Ich weiß nicht, ob oder wo das mit der Schrittgeschwindigkeit in der STVO genau festgeschrieben ist. Es gibt Gerichtsurteile:
AG Erfurt 19.08.2020 Aktenzeichen: 5 C 1402/19. Ein Junge sprang aus einer Haustür auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg und ein Radfahrer traf ihn, beide verletzt, Radfahrer fuhr laut Urteil zu schnell, weil er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gilt die Schrittgeschwindigkeit nur bei Begegnungen zwischen Schnellen und Langsamen. Nachlesen kann man das hier:
https://openjur.de/u/2328393.html
Im Internet gibt es viele Ratgeber dazu, z.B.:
https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/
Als Radfahrer überlege ich, ob ich auf Straße oder Gehweg fahre, wenn die Wahl besteht, weil man sich entweder mit Autos oder Fußgängern anlegt. In welcher Situation habe ich größere Überlebenschanchen? Mit dem Fahrrad Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist allerdings lebensfremd. Wer macht denn so was?