Der Linienmaler scheint ja echt einen im Kahn gehabt zu haben
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Ich verstehe die Problematik aber immer noch nicht. Warum sollen Kinder da nicht fahren dürfen? Was suggerieren die Linien?
Da das ein eigenständiger Weg ist, hindert dich ja nichts daran, stattdessen die Landstraße zu benutzen? Für andere ist so Weg sicherlich die bevorzugte Alternative.
Das vor der Eisenbahnbrücke ist dann ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg, der hinter der Brücke in die Pampa führt bis zum nächsten Kreisel?
ja, das ist die L419. Ich habe jetzt mal ein Bild angehängt wo das Traktor-Bild aufgenommen wurde und dass nur für das kurze Stück am Kreisel der Weg dort tatsächlich ein Fuß/Radweg ist mit blauen Schildern dann sozusagen vorgeschrieben. Ansonsten gilt, wie in den anderen 2 Bildern zu sehen, dass der Weg zuerst ein Stück Radweg ist (jetzt schön angepinselt) und dann in den gesperrten Wirtschaftsweg übergeht mit dem üblichen Zusatz "Radfahrer frei". Übrigens habe ich auch ein Bild von einem anderen so freigegebenen Weg und da hat sich die Verwaltung die Mühe gemacht und zusätzlich ein Schild mit "Radfahrer auf eigene Gefahr" drangemacht.
Und dann bringe ich mal in Textform das hier zu radfahrenden Kindern:
"is zum 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden. Für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben."
das ist aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße und in Bezug zu Kindern und ihrem Alter ist da auch das hier interessant:
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, auf einem einsitzigen Fahrrad befördert 5 €
Sie haben ein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad befördert und die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet 5 €
Sie haben einen Kinderfahrradanhänger mit mehr als 2 Kindern befördert 5 €
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, in einem Kinderfahrradanhänger befördert 5 €
andere Bußgelder hier:
und allgemein gilt, dass man sich über Änderungen in der StVO informieren sollte. Z.B. fand ich die Änderung (in den letzten Jahren) mit der Erlaubnis als Radfahrer den Standstreifen zu benutzen wichtig (was ursprünglich verboten war).
Die "Unsitte" die blauen Schilder anzubringen, obwohl damit nur gemeint sein soll, dass Radfahrer den Weg benutzen dürfen, ist leider kaum noch aus der Welt zu schaffen. Da werden z.B. die blauen Radweg-Anfang und Ende Schilder hingestellt, wenn der "Radweg" durch eine Bushaltestelle unterbrochen ist oder sehr gerne auch an normalen Straßeneinmündungen. Dabei zeigt sich wie groß die Unterschiede in der Freudigkeit zu solcher Beschilderung bei den verschiedenen lokalen "Behörden" ist, denn je nach Gegend gibt es da erkennbare Unterschiede.