• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Allgemeine Verkehrsdiskussion

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kinder bis 8 Jahre dürfen da überwiegend nicht fahren, denn (wie ich mehrfach sagte) es ist überwiegend ein Feldweg (Wirtschaftsweg) zu dem solche kleinen Stücke mit den blauen Schildern hinführen, bzw. z.B. an einem Kreisel sind. Ich kann gerne mal noch ein google-maps Bild liefern, es handelt sich um das Stück zwischen Ingelheim und Bingen, das Treckerbild ist z.B. genau an dem Kreisel dort vor dem großen Schwimmbad.
Wo dürfen Kinder bis 8 nicht fahren? Es ist doch umgekehrt, sie dürfen auf Gehwegen radeln.

Kinder unter 8 fahren eher selten allein in der Landschaft herum. Ich meinte hier vorausfahrende Kinder bei Familienradtouren.

Ja, gebe doch den Link zu Googlemaps herein.
 
Kinder bis 8 Jahre dürfen da überwiegend nicht fahren, denn (wie ich mehrfach sagte) es ist überwiegend ein Feldweg (Wirtschaftsweg) zu dem solche kleinen Stücke mit den blauen Schildern hinführen, bzw. z.B. an einem Kreisel sind. Ich kann gerne mal noch ein google-maps Bild liefern, es handelt sich um das Stück zwischen Ingelheim und Bingen, das Treckerbild ist z.B. genau an dem Kreisel dort vor dem großen Schwimmbad.
Der Linienmaler scheint ja echt einen im Kahn gehabt zu haben ;)
Screenshot_20230508-220741-925.png
Ich verstehe die Problematik aber immer noch nicht. Warum sollen Kinder da nicht fahren dürfen? Was suggerieren die Linien?

Da das ein eigenständiger Weg ist, hindert dich ja nichts daran, stattdessen die Landstraße zu benutzen? Für andere ist so Weg sicherlich die bevorzugte Alternative.

Das vor der Eisenbahnbrücke ist dann ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg, der hinter der Brücke in die Pampa führt bis zum nächsten Kreisel?
 
Der Linienmaler scheint ja echt einen im Kahn gehabt zu haben ;)
Anhang anzeigen 1258327
Ich verstehe die Problematik aber immer noch nicht. Warum sollen Kinder da nicht fahren dürfen? Was suggerieren die Linien?

Da das ein eigenständiger Weg ist, hindert dich ja nichts daran, stattdessen die Landstraße zu benutzen? Für andere ist so Weg sicherlich die bevorzugte Alternative.

Das vor der Eisenbahnbrücke ist dann ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg, der hinter der Brücke in die Pampa führt bis zum nächsten Kreisel?

ja, das ist die L419. Ich habe jetzt mal ein Bild angehängt wo das Traktor-Bild aufgenommen wurde und dass nur für das kurze Stück am Kreisel der Weg dort tatsächlich ein Fuß/Radweg ist mit blauen Schildern dann sozusagen vorgeschrieben. Ansonsten gilt, wie in den anderen 2 Bildern zu sehen, dass der Weg zuerst ein Stück Radweg ist (jetzt schön angepinselt) und dann in den gesperrten Wirtschaftsweg übergeht mit dem üblichen Zusatz "Radfahrer frei". Übrigens habe ich auch ein Bild von einem anderen so freigegebenen Weg und da hat sich die Verwaltung die Mühe gemacht und zusätzlich ein Schild mit "Radfahrer auf eigene Gefahr" drangemacht.

Und dann bringe ich mal in Textform das hier zu radfahrenden Kindern:
"is zum 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden. Für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben."
das ist aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße und in Bezug zu Kindern und ihrem Alter ist da auch das hier interessant:

Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, auf einem einsitzigen Fahrrad befördert 5 €
Sie haben ein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad befördert und die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet 5 €
Sie haben einen Kinderfahrradanhänger mit mehr als 2 Kindern befördert 5 €
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, in einem Kinderfahrradanhänger befördert 5 €

andere Bußgelder hier:

und allgemein gilt, dass man sich über Änderungen in der StVO informieren sollte. Z.B. fand ich die Änderung (in den letzten Jahren) mit der Erlaubnis als Radfahrer den Standstreifen zu benutzen wichtig (was ursprünglich verboten war).

Die "Unsitte" die blauen Schilder anzubringen, obwohl damit nur gemeint sein soll, dass Radfahrer den Weg benutzen dürfen, ist leider kaum noch aus der Welt zu schaffen. Da werden z.B. die blauen Radweg-Anfang und Ende Schilder hingestellt, wenn der "Radweg" durch eine Bushaltestelle unterbrochen ist oder sehr gerne auch an normalen Straßeneinmündungen. Dabei zeigt sich wie groß die Unterschiede in der Freudigkeit zu solcher Beschilderung bei den verschiedenen lokalen "Behörden" ist, denn je nach Gegend gibt es da erkennbare Unterschiede.
 

Anhänge

  • L419_Ingelheim_Radweg.jpg
    L419_Ingelheim_Radweg.jpg
    93,8 KB · Aufrufe: 77
  • mpv_2023_0507_112308_064B_000120_shot0001.jpg
    mpv_2023_0507_112308_064B_000120_shot0001.jpg
    39 KB · Aufrufe: 74
  • mpv_2023_0507_112308_064B_000128_shot0002.jpg
    mpv_2023_0507_112308_064B_000128_shot0002.jpg
    36 KB · Aufrufe: 75
Da werden z.B. die blauen Radweg-Anfang und Ende Schilder hingestellt, wenn der "Radweg" durch eine Bushaltestelle unterbrochen ist oder sehr gerne auch an normalen Straßeneinmündungen.
Ach, ist doch sehr zuvorkommend vom Radweg, dass er an den passenden Stellen einfach aufhört. Dann muss man als Kommune sich nicht mit blöden Vorfahrtsregeln für diese Radler auseinandersetzen.
 
ja, das ist die L419. Ich habe jetzt mal ein Bild angehängt wo das Traktor-Bild aufgenommen wurde und dass nur für das kurze Stück am Kreisel der Weg dort tatsächlich ein Fuß/Radweg ist mit blauen Schildern dann sozusagen vorgeschrieben. Ansonsten gilt, wie in den anderen 2 Bildern zu sehen, dass der Weg zuerst ein Stück Radweg ist (jetzt schön angepinselt) und dann in den gesperrten Wirtschaftsweg übergeht mit dem üblichen Zusatz "Radfahrer frei". Übrigens habe ich auch ein Bild von einem anderen so freigegebenen Weg und da hat sich die Verwaltung die Mühe gemacht und zusätzlich ein Schild mit "Radfahrer auf eigene Gefahr" drangemacht.
Kreisel bei Bingen.jpg


Ich kann hier nichts Schlechtes erkennen. Eine üppige Bemalung der Nebenwege ist nicht zu sehen.
Wir sollten wissen, dass es angesichts der Rechtslage nicht einfach ist für Planer, Behörden und Baufirmen, die Wege möglichst sicher zu beschildern. Will man korrekt sein oder es allen Nörglern Recht machen wollen, entsteht nun mal ein Schilderwald. Stellt man ein Schild zu wenig auf, geht man in das Risiko, irgendwann verklagt oder in Haftung genommen zu werden. So stellt man allzu leicht zu viele Schilder hin, anstatt die richtigen.

Und dann bringe ich mal in Textform das hier zu radfahrenden Kindern:
"is zum 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden. Für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben."
das ist aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße und in Bezug zu Kindern und ihrem Alter ist da auch das hier interessant:
Noch mal: Um diese Vorschrift ging es doch gar nicht. Bei der Bemalung geht es doch wohl darum, vorausfahrenden Kindern oder Unaufmerksamen anderen den richtigen Weg zu weisen, sie zu führen. Das ist doch etwas Gutes und nicht unbedingt mit blauen Schildern zu tun.

Die auf den Fotos gezeigten Radstreifen finde ich gut. So kann man sogar mit Fahrradlicht nachts den Fahrbahnrand erkennen.
 
"is zum 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg verwenden. Für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sind der Radweg und die Straße vorgeschrieben."
das ist aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße und in Bezug zu Kindern und ihrem Alter ist da auch das hier interessant:

Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, auf einem einsitzigen Fahrrad befördert 5 €
Sie haben ein Kind auf einem einsitzigen Fahrrad befördert und die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet 5 €
Sie haben einen Kinderfahrradanhänger mit mehr als 2 Kindern befördert 5 €
Sie haben ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, in einem Kinderfahrradanhänger befördert 5 €

Hier sieht man schön, dass die Bußgelder offenbar nicht dafür gedacht sind, dem "Schuldigen" weh zu tun damit er das in Zukunft unterlässt, sondern wohl einfach nur die Kaffeetasse füllen sollen.

Was das da drüber angeht, ist das inhaltlich richtig, aber daraus den Schluss zu ziehen, dass ein 7-jähriges Kind nicht auf diesem abgebildeten kombinierten und baulich abgetrennten Fuß-/Radweg fahren dürfen, find ich doch etwas - sagen wir komödiantisch!

Natürlich darf das Kind da fahren! Das Gesetz sagt nur, dass unter 8 jährige nicht auf der Straße fahren dürfen!
 
Natürlich darf das Kind da fahren! Das Gesetz sagt nur, dass unter 8 jährige nicht auf der Straße fahren dürfen!
Naja, der Wortlaut sagt, dass sie auf dem Gehweg fahren müssen.

Ich würde sagen, das hat ein Stadtmensch ohne Kinder geschrieben, dem zu Straßenverkehr nur eine Straße mit Gehweg einfällt. Weder hat der Straßen ohne Gehweg vor Augen, noch Wanderwege oder andere Überland-Wege (mit oder ohne Fahrradfreigabe), oder Fahrradstraßen, oder auch Fußgängerzonen. Zählen die alle als "Gehweg"? Wenn nicht, dürften Kinder dort überall nicht fahren. Das ist m. E. dämlich formuliert.

Mit etwas Pragmatismus käme ich allerdings nicht auf die Idee, dass ein geteerter Weg quer durch die Landschaft und mit einem Schild, dass ihn kombinierten Rad-/Fußweg ausweist, für unter Achtjährige auf dem Bambirad nicht erlaubt sei. Und auch ein Polizist, sofern man ihn nicht vorher irgendwie reizt, wird hier wohl kaum Strafzettel an Eltern verteilen, die mit Kindern auf Bambirädern unterwegs sind.

Aber - Achtung, Polemik! - Kinder unter acht Jahren auf Fahrrädern gibt's doch eh nciht mehr. Die werden doch alle im Bakfiets.nl rumgekarrt.
 
Wenn nicht, dürften Kinder dort überall nicht fahren.
Der ADFC sieht das pragmatischer, liefert aber leider keine Quelle.
https://www.adfc.de/artikel/rechtli...cht bis zehn,Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.
Vermutlich weil §5 nach 4 kommt und in vier allgemeine Fahrlaubnis von Fahrrädern auf Radwegen eingeführt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der ADAC sieht das pragmatischer, liefert aber leider keine Quelle.
https://www.adfc.de/artikel/rechtli...cht bis zehn,Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Vermutlich weil §5 nach 4 kommt und in vier allgemeine Fahrlaubnis von Fahrrädern auf Radwegen eingeführt werden?

Du meinst sicherlich den ADFC ;), der Kern ist allerdings richtig. Und die Quelle wird die STVO sein, die da sagt:
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
aus §2

@dilettant Nunja, der Wortlaut sagt auf dem Gehweg, d.h. nicht auf der Straße. Radweg ist kein Gehweg, ein kombinierter Rad-/Fußweg ist kein Gehweg, eine Fußgängerzone ist weder Gehweg noch Straße sondern eine Fußgängerzone (wobei es vermutlich als Art Gehweg gilt, wo eben nur Fußgänger hergehen dürfen, es sei denn es gibt eine Freigabe für Radfahrer) und ein Wanderweg ist ebenfalls weder Straße noch Gehweg.
 
eine Fußgängerzone ist weder Gehweg noch Straße sondern eine Fußgängerzone (wobei es vermutlich als Art Gehweg gilt, wo eben nur Fußgänger hergehen dürfen, es sei denn es gibt eine Freigabe für Radfahrer) und ein Wanderweg ist ebenfalls weder Straße noch Gehweg.
Das meine ich ja. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Kinder an all den genannten Orten nicht fahren, weil es keine Gehwege sind. Das ergibt aber überhaupt keinen Sinn.

Generalkritik: Es fehlt halt eine Legaldefinition von "Gehweg". Aber deutsche Gesetze benutzen ständig und überall Begriffe, ohne sie je definiert zu haben, und in verschiedenen Gesetzen auch gerne mal dieselben Begriffe in verschiedener Bedeutung. Als Mathematiker/Informatiker ist es schwer zu akzeptieren, dass man solche Regelwerke erschafft, aber naja, ich bin schon wieder OT...

Eigentlich ist die Diskussion etwas akademisch. So ein aslphaltierter Überland Rad-/Fußweg ist wie gemacht für einen Ausflug mit den gerade Rad fahren lernenden Kindern, und ich kann nicht glauben, dass irgendjemand von Relevanz da ein Problem draus macht. Dass es meckernde Wilmersdorfer Witwen und anderes Volk gibt ... so what!?
 
Naja, so streng brauchst Du es nun nicht zu sehen. In einer Fußgängerzone darf nun mal überhaupt nicht Rad gefahren werden. Auf einem Wanderweg darf, sofern nicht explizit verboten, jeder Radfahren.

Bei einem Feldweg oder Wirtschaftsweg bin ich bei Dir, da fehlt die konkrete Definition. Zumal Wirtschafts- und Feldwege manchmal sogar KFZ Durchfahrtsverbote haben. Dürfen also Kinder, die nicht auf Straßen fahren dürfen (vermutlich wg. der Verkehrsgefahr durch PkWs), dagegen auf Straßen fahren, wo Autos verboten sind? ;)
 
Naja, so streng brauchst Du es nun nicht zu sehen. In einer Fußgängerzone darf nun mal überhaupt nicht Rad gefahren werden. Auf einem Wanderweg darf, sofern nicht explizit verboten, jeder Radfahren.

Bei einem Feldweg oder Wirtschaftsweg bin ich bei Dir, da fehlt die konkrete Definition. Zumal Wirtschafts- und Feldwege manchmal sogar KFZ Durchfahrtsverbote haben. Dürfen also Kinder, die nicht auf Straßen fahren dürfen (vermutlich wg. der Verkehrsgefahr durch PkWs), dagegen auf Straßen fahren, wo Autos verboten sind? ;)

lest doch endlich mal die Vorschriften richtig und interpretiert nicht einfach was ihr euch vorstellt.
Die Bezeichnung "Wanderweg" gibt es so nicht in der Straßenverkehrsordnung. Ist der "Wanderweg" wie ein Weg für Fußgänger beschildert, also z.B. das blaue Schild für Fußgänger, dann darf da kein Erwachsener mit dem Rad fahren, außer es ist die Begleitperson eines Kindes unter 8 Jahren (8 bis 10 gilt wie? Und, nein, ich zitiere jetzt nicht, lest gefälligst selbst), das auf dem "Bürgersteig" mit dem blauen Fußgängerschild eben fahren darf, bzw. sogar muss!
Wenn ein Kind sich die Autoschlüssel nimmt und mit dem Auto losfährt, dann ist das Kind vielleicht in unserer Umgangssprache ein Autofahrer, aber das gilt nicht für die Straßenverkehrsordnung, weil es da kein "zugelassener" Autofahrer (Führerschein etc.) ist. Zu argumentieren ein ein Auto fahrendes Kind sei Autofahrer und dürfe deshalb auf der Straße fahren ist genauso "merkwürdig", wie die Behauptung, dass ein Kind auf dem Fahrrad ebenfalls auf dem ausgezeichneten Radweg fahren darf oder sogar auf anderen Verkehrswegen.

Was den Hinweis von Wirtschaftswegen (Feldwegen) betrifft, da gibt es fast immer enstprechende Beschilderung und ich hatte bei den Beispielen in meinen letzten Bildern auch so eines dabei wo der Fuß/Radweg scheinbar nahtlos in einen abgesperrten Wirtschaftsweg übergeht bei dessen "Einfahrt verboten" Schild extra die Ausnahme für Radfahrer angebracht wurde. Damit wird aber ebenfalls ein Kleinkind (<8 Jahre) nicht automatisch zum Radfahrer. Deshalb gibt es dazu ja auch das aktuelle Gezänk was wohl mit neueren Fortbewegungsmitteln, wie Elektro-Rollern etc., ist. Und auch dazu gab es bereits Änderungen der Vorschriften.

Wenn man von einem Auto auf solchen Wirtschaftswegen "abgeräumt" wird, dann sieht das z.B. so aus.....
 

Anhänge

  • AbgedrängtAufWirtschaftsweg.jpg
    AbgedrängtAufWirtschaftsweg.jpg
    47,2 KB · Aufrufe: 92
Was den Hinweis von Wirtschaftswegen (Feldwegen) betrifft, da gibt es fast immer enstprechende Beschilderung und ich hatte bei den Beispielen in meinen letzten Bildern auch so eines dabei wo der Fuß/Radweg scheinbar nahtlos in einen abgesperrten Wirtschaftsweg übergeht bei dessen "Einfahrt verboten" Schild extra die Ausnahme für Radfahrer angebracht wurde. Damit wird aber ebenfalls ein Kleinkind (<8 Jahre) nicht automatisch zum Radfahrer.
Hallo rf5: Wo ist denn auf diesem Bild irgend ein Problem zu erkennen? Warum soll der Trecker oder das Auto des Landwirts nicht auf dieser Straße fahren? Und was hat das mit Kindern zu tun? Die Beschilderung ist doch in Ordnung, die Straße bestens zum Radfahren geeignet.

Ein Kind wird übrigens Radfahrer, wenn es Fahrrad fährt.

mpv_2023_0507_112308_064B_000128_shot0002.jpg
 
Liebe Leute,

man muss nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.

Natürlich dürfen Kinder unter 8 Jahren auf Fahrbahnen Rad fahren. Und auch auf Wirtschaftswegen, auf Waldwegen und auf allen sonstigen Wegen, auf denen Radfahren grundsätzlich erlaubt ist!

Nur dann und dort, wo es einen Gehweg gibt, gilt für sie eine Sonderregel. Wenn es einen Gehweg gibt, dann müssen sie diesen benutzen. Gibt es keinen Gehweg, gelten für sie dieselben Regeln wie für ältere Radfahrer (Ausnahme: statt den Gehweg können sie alternativ einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg nutzen, wo dieser vorhanden ist).

§2 (5) StVO lautet:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

§2 (5) regelt einen Sonderfall, der dann greift wenn 1. jemand unter 8 (10) Jahren Rad fährt und 2. ein Gehweg vorhanden ist. Wo kein Gehweg ist, gilt die allgemeine Regel aus §2 (1):
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

PS:
In §25 (1) steht:
Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.

Beide Regelungen beziehen sich nur auf die Fälle, wo ein Gehweg überhaupt vorhanden ist. Wer meint, dass Kinder unter 8 Jahren nur auf Gehwegen fahren dürfen, müsste konsequenterweise auch das Gehen in Parks, auf Waldwegen ... einstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... und Kinder mit Rollern, Skateboards, Laufrädern, Dreirädern, Rollschuhen?

Also, ich will hier nicht noch mehr regeln oder noch mehr Schilder. Ich habe auch nichts gegen Zwölfjährige oder Siebzigjährige, die auf Gehwegen fahren, sofern man miteinander klar kommt.

Die Autos, die Dr. Faust zuvor abgebildet hat, sind ärgerlich, aber möglicherweise Arbeiten dort Leute.
 
... und Kinder mit Rollern, Skateboards, Laufrädern, Dreirädern, Rollschuhen?
Das sind alles keine Fahrzeuge. Für besondere Fortbewegungsmittel (zu denen übrigens auch "Kinderfahrräder" zählen) gelten nach §24 StVO die Vorschriften für den Fußgängerverkehr. Die interessieren mich hier aber nicht, mir reicht es, wenn der Unsinn, dass Kinder unter 8 angeblich ausschließlich auf Gehwegen Radfahren dürfen, nicht weiter verbreitet wird.
 
lest doch endlich mal die Vorschriften richtig und interpretiert nicht einfach was ihr euch vorstellt.
Die Bezeichnung "Wanderweg" gibt es so nicht in der Straßenverkehrsordnung. Ist der "Wanderweg" wie ein Weg für Fußgänger beschildert, also z.B. das blaue Schild für Fußgänger, dann darf da kein Erwachsener mit dem Rad fahren, außer es ist die Begleitperson eines Kindes unter 8 Jahren (8 bis 10 gilt wie? Und, nein, ich zitiere jetzt nicht, lest gefälligst selbst), das auf dem "Bürgersteig" mit dem blauen Fußgängerschild eben fahren darf, bzw. sogar muss!

Richtig, das wäre auch für Dich hilfreich, wenn ich das so lese. Richtig ist, ein Wanderweg gibt es in der StVo nicht. Ein Wanderweg ist auch nicht mit einem blauen Schild für Fußgänger beschildert, sondern als Wanderweg. Wenn es dort kein Radfahrverbotsschild gibt, kann man da Radfahrer. Jeder. Steht auch alles oben. Sogar zitiert.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück