prince67
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Nur parken zählt nicht. Nur wenn man in der Straße jemand besuchen wollte und was zu erledigen hatte."ich hab da geparkt bzw. einen Parkplatz gesucht, weil ich da was zu erledigen hatte, und war daher Anlieger".
Außerdem ist das nicht die Angelegenheit der Polizei, sondern von der Bußgeldstelle, die in Stuttgart zum Ordnungsamt gehört