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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Wäre besser gewesen, weil dieses Schild kann man ganz einfach ignorieren.
Zumindest sollte man da als Radfahrer aber vorsichtiger sein.
Das Zusatzzeichen 1012-32 soll häufig andeuten, dass eine Behörde nicht möchte, dass Radfahrer hier fahren. Möglicherweise wird damit versucht, die Amtshaftung nach einem Unfall an einer besonderen Gefahrstelle, die die Behörde erkannt, aber nicht beseitigt hat, auf die dort fahrenden Radfahrer abzuwälzen. Denn die Behörde kann in solch einem Fall darauf verweisen, dass sie ja angeordnet hätte, dass Radfahrer dort absteigen sollen. Dieser Vorhalt könnte Ihnen nach einem Unfall an einer durch Zusatzzeichen 1012-32 gekennzeichneten Stelle gemacht werden und auch Ihren Schuldanteil als Radfahrer bestimmen.
https://www.adfc-bamberg.de/absteigen.php#Zivilrecht
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
wenn man einen Radweg wegklagen möchte, weil die Kommune bzw. hier mal wieder Straßen NRW auch nach zig Monaten nicht aus dem Quark kommt - muss man dann mit Hilfe eines Anwalts das vor Gericht einklagen oder geht das auch ne Nummer einfacher, weiß das hier jemand? Ich habe nur gefunden, dass dafür sog. Verwaltungsgerichte zuständig sind und die Kosten angeblich überschaubar seien.
 
Das hab ich soeben in hessenschau.de gefunden. Diese Verkehrsführung (Richtungspfeile) bringt also mehr Sicherheit. Aha.......
P.S: das ist Frankfurt
1746771365947.png
 
🙈 😂
Besonders schön, die Pfeile neben dem schwarzen Auto ziemlich mittig: da sollen sich als im Idealfall die Radfahrer gegenseitig abräumen, wenn der Geradeausfahrer links vom Linksabbieger ist 🙈
 
🙈 😂
Besonders schön, die Pfeile neben dem schwarzen Auto ziemlich mittig: da sollen sich als im Idealfall die Radfahrer gegenseitig abräumen, wenn der Geradeausfahrer links vom Linksabbieger ist 🙈
Der Linksabbieger wird durch die Führung (schwarz) dann Rot haben. Ob das jemand versteht?
Und nicht einfach grün fährt und die rote Ampel nicht sieht. Ich musste da auch 5min nachdenken, wie das gemeint ist.
1746773544187.png
 
Zuletzt bearbeitet:
🙈 😂
Besonders schön, die Pfeile neben dem schwarzen Auto ziemlich mittig: da sollen sich als im Idealfall die Radfahrer gegenseitig abräumen, wenn der Geradeausfahrer links vom Linksabbieger ist 🙈
Keine Sorge, die radelnden Linksabbieger müssen selbstverständlich noch eine zweite Ampelphase warten :)
 
Also wenn man hier die Definition von Zeichen 297 für die Markierungen auf den Radführungen anwenden würde, dürfte man imho hier eigentlich gar nicht links Abbiegen.
Definition zu Zeichen 297:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
Also vor der Kreuzung gibt es auf dem Boden nur einen Pfeil für geradeaus oder rechts.

Aber eigentlich ist das alles völlig unklar, es passt schlicht nicht zu irgend einer Vorgabe der StVO.
 

Aber eigentlich ist das alles völlig unklar, es passt schlicht nicht zu irgend einer Vorgabe der StVO.
Die Bürokraten und Verkehrsplaner haben längst den Überblick im Dschungel ihrer Vorschriften verloren. Den ganzen Kreuzungsbereich rot übertünchen so dass ein Stau entsteht in dem sich dann jeder langsam seinen Weg suchen muß. Gibt es ganz oft in Paris.
 
was mir ebenfalls unklar ist, als Autofahrer betreffend. Man schaue auf den silbernen PKW oben links. Der fährt geradeaus weiter-darf er wohl, überfährt dann aber die schraffierten Flächen (sind ja zwei auf seinem Weg), die aber eigentlich tabu sind???
Oder soll man schnell einen oder zwei.... kurze Schlenker machen?
Dann diese kreuzförmigen Orientierungslinien in der Mitte: Was bedeuten die zwei linken? Der weiße PKW unten im Bild müßte ebenfalls diese schraffierte Fläche überfahren, wenn er sich warum und für was auch immer an eben diesen beiden linken Orientierungspunkten orientieren möchte oder soll.
Armes Frankfurt- dies soll ja scheinbar nur der Anfang sein.....
Gut, dass ich dort nicht wohne...aber halt auch nicht weit weg.....
 
Armes Frankfurt- dies soll ja scheinbar nur der Anfang sein.....
Gut, dass ich dort nicht wohne...aber halt auch nicht weit weg.....
Obwohl nur 10km weg verzichte ich mittlerweile auf Fahrten, egal mit welchem Verkehrsmittel, in die Innenstadt. Gottseidank entwickelt sich im Umland wieder mehr an Kultur und Gastro. Zum Einkaufen muss ja eh eigentlich nicht mehr in eine größere Stadt. Mich nerven nur noch die Frankfurter Autofahrer die am Wochenende in das Umland ausströmen. Der Feldberg ist dann zum Radfahren nicht mehr zu gebrauchen.
 
Mir ist nicht ganz klar, wo diese Kreuzung ist, wird aber meine Nachbarschaft sein, da ist viel rot angepinselt. Ich meide diese Strecken sowohl mit dem Auto als auch dem Rad. Die funktionieren alle nicht wirklich... Aber immerhin hat Frankfurt hier an linksabbiegende Radler gedacht. Auf meinem Pendelwegen muss ich immer illegal links abbiegen. Realistisch ist aber, dass schon auf diesem Bild ein geisterfahrender Radler ist, die machen FFM ab dem Frühjahr aus!
 
Keine Sorge, die radelnden Linksabbieger müssen selbstverständlich noch eine zweite Ampelphase warten :)
Und wo soll die sein? Aufgestellt ist da keine?
Und Radfahrer, die aus dem rechten Bildbereich kommen, können/dürfen nicht links abbiegen?

Und Geisterfahrer gibt's ja jetzt hier schon. Läuft.
 
Man muss nicht in die Großstadt Frankfurt um solche Radwegpinseleien zu erleben, es reicht zb auch das beschauliche Weingarten in Oberschwaben:
1747134421509.png
 
muss man dann mit Hilfe eines Anwalts das vor Gericht einklagen oder geht das auch ne Nummer einfacher, weiß das hier jemand? Ich habe nur gefunden, dass dafür sog. Verwaltungsgerichte zuständig sind und die Kosten angeblich überschaubar seien.
In der ersten Instanz vorm Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht. Du kannst also auch ohne Anwalt klagen. Bei einer Klage gegen eine Radwegbenutzungspflicht wird allgemein ein Streitwert von 5000€ angesetzt, woraus sich Gerichtskosten in Höhe von 483€ ergeben, die Du normalerweise erstmal auslegen mußt. Wenn Du gewinnst, kriegst Du das zurück und die beklagte Behörde darf zahlen. Genauso wie Deine Anwaltskosten, die in der selben Größenordnung liegen würden (habe ich jetzt aber nicht rausgesucht), wenn Du einen findest der sich für das Geld mit sowas auseinsetzen will bzw. sich auskennt.

Weißt Du denn welches Verwaltungsgericht zuständig wäre?
 
Mir ist nicht ganz klar, wo diese Kreuzung ist, wird aber meine Nachbarschaft sein, da ist viel rot angepinselt. Ich meide diese Strecken sowohl mit dem Auto als auch dem Rad. Die funktionieren alle nicht wirklich... Aber immerhin hat Frankfurt hier an linksabbiegende Radler gedacht. Auf meinem Pendelwegen muss ich immer illegal links abbiegen. Realistisch ist aber, dass schon auf diesem Bild ein geisterfahrender Radler ist, die machen FFM ab dem Frühjahr aus!
Grüneburgweg/Eschersheimer/Fichardstraße
 
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