Das Zusatzzeichen 1012-32 soll häufig andeuten, dass eine Behörde nicht möchte, dass Radfahrer hier fahren. Möglicherweise wird damit versucht, die Amtshaftung nach einem Unfall an einer besonderen Gefahrstelle, die die Behörde erkannt, aber nicht beseitigt hat, auf die dort fahrenden Radfahrer abzuwälzen. Denn die Behörde kann in solch einem Fall darauf verweisen, dass sie ja angeordnet hätte, dass Radfahrer dort absteigen sollen. Dieser Vorhalt könnte Ihnen nach einem Unfall an einer durch Zusatzzeichen 1012-32 gekennzeichneten Stelle gemacht werden und auch Ihren Schuldanteil als Radfahrer bestimmen.