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Abstand beim Überholen (Berlin)- interessanter Klickibunti-Artikel

Veloma

jetzt wieder schraubenlos
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Dings im Käseländle
Ich weiss nicht mehr wo ich den Link herhabe, (falls von hier - sorry), er ist jedenfalls ganz interessant:
Die Überholabstände von Autofahrern, die in Berlin Radfahrer überholten, wurden mehrere Monate mit Ultraschallsensoren gemessen und ausgewertet.
Radmesser
siehe 3, 5, 7 und 8
Leider braucht man sehr gute Nerven, die Programmierer haben ein wenig frei gedreht...:crash:?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Sesselpupser

Hilfreich
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Das ändert sich doch jetzt bald.
Zukünftig sollen 1,5m vorgeschrieben werden
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Sesselpupser

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Na Toll , das interessiert doch keinen , Vorschriften und Verbote sind doch nur was für Mitmenschen die sich daran halten ,
Und das sind doch nur wenige .
Ansonsten müssten die überwacht und geahndet werden , und wie soll das gemacht werden ?
Alles sinnleeres Gewäsch von beifallheischenden Politikclown´s .
 
Gestern erst hat mich wieder ein Auto marginal berührt (zum Glück nicht vom Rad geworfen). Der definierte Mindestabstand wird an solchen Situationen wohl nichts ändern.
 
Interessant finde ich, dass weder die maillot jaune-Anhänger ;-) , noch Frauen oder Ältere mit mehr Abstand überholt werden, jedoch Kinder im Rücksitz, Helme, "schnelles" Fahren, und ein adäquater Abstand nach rechts (edit: e.g. 1-1.5m) den Überholabstand (minim) verbessern. Gut, über letzteres sind wir uns ja hier im Forum wohl relativ einig.
Satte 18% hielten unter 1m Abstand, und 1% unter 50cm. Das ist sogar etwas mehr als ich gedacht hätte.
Was mich aber wirklich überrascht hat ist dass die gestrichelten "Sch(m)utz"-Streifen durchschnittlich mehr Abstand bringen als keine Radspur. Da habe ich eigentlich eher gegensätzliche Erfahrungen. Hatte eigentlich gehofft dass ich die Daten verwenden könnte, um hierzustadt mal die Behörden ein wenig zu triezen. Die malen hier nämlich fröhlich gelbe Strichelchen an den Rand mit <1m Breite. D werde ich dann regelmässig mit gefühlt <1m überholt. Tja, war wohl nix.

688715

quelle: Radmesser ((edit)orange: <100cm, rot: <50cm)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ändert sich doch jetzt bald.
Zukünftig sollen 1,5m vorgeschrieben werden
Ist doch jetzt schon der Mindestabstand, der zw. KFZ-Fahrer und Radfahrer liegen muss - so breit wie die Autos heute sind. ? ?

Die 1,5-m-Regel, so sie denn kommt, würde ja faktisch ein flächendeckendes Überholverbot bedeuten:
Radfahrer zu Straßenrand: 50 cm (bis Lenkerende)
Radfahrer Eigenbreite: 70 cm
Überholabstand: 150 cm (Lenkerende - Außenspiegelkante)
Autobreite 200 cm (über Außenspiegel gemessen)

= mind. ca. 4,7 m freie Fahrbahnbreite erforderlich, um korrekt zu überholen

Radfahrer incl. aller Sicherheitsabstände (ca. 2,70 m Breite) zu überholen, entspricht dann in etwa dem Überholen eines LKW........

Na Toll , das interessiert doch keinen , Vorschriften und Verbote sind doch nur was für Mitmenschen die sich daran halten ,
Und das sind doch nur wenige .
Ansonsten müssten die überwacht und geahndet werden , und wie soll das gemacht werden ?
Alles sinnleeres Gewäsch von beifallheischenden Politikclown´s .
Es geht bei der Abstand-Festschreibung im Gesetz nicht darum, jeden "Überholverstoß" <150 cm zu ahnden. Das ist völliger Unsinn - wie viele Polizisten willst Du denn einstellen dafür?
Es geht darum, dass mit diesem festgeschriebenen Wert im Ernstfall (Radfahrer kommt bei Überholvorgang zu Fall) dann sehr einfach per Maßband (Berechnung siehe oben) dem KFZ'ler die (Mit-)Verursachung zugeschrieben werden kann (durch Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands).
Somit muss der Radfahrer nicht mehr selbst nachweisen, dass zu eng ("nicht ausreichendem Abstand") überholt wurde und er deswegen ins straucheln kam, bzw. dass es zu einer Berührung kam.
Und genau davor werden sich die KFZ'ler fürchten - man kann ihnen jetzt direkt per Maßband (Mit-)Schuld nachweisen. Das wird deutlicher zur Disziplinierung beitragen als die paar €uro wegen zu knappem Überholen.
Und genau deswegen ist diese Idee (in's Gesetz muss sie ja erstmal noch reinkommen) unbedingt positiv zu bewerten - auch wenn ich mit Sicherheit kein Scheuer-Fan bin.
 
@Sesselpupser :
Ist doch jetzt schon der Mindestabstand, der zw. KFZ-Fahrer und Radfahrer liegen muss - so breit wie die Autos heute sind. ? ?
Steht nicht in der STVO also gibt es auch keinen Mindestabstand und ein Unterschreiten wird nicht geahndet.
Es geht darum, dass mit diesem festgeschriebenen Wert im Ernstfall (Radfahrer kommt bei Überholvorgang zu Fall) dann sehr einfach per Maßband (Berechnung siehe oben) dem KFZ'ler die (Mit-)Verursachung zugeschrieben werden kann (durch Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands).
Somit muss der Radfahrer nicht mehr selbst nachweisen, dass zu eng ("nicht ausreichendem Abstand") überholt wurde und er deswegen ins straucheln kam, bzw. dass es zu einer Berührung kam.
Und genau davor werden sich die KFZ'ler fürchten - man kann ihnen jetzt direkt per Maßband (Mit-)Schuld nachweisen. Das wird deutlicher zur Disziplinierung beitragen als die paar €uro wegen zu knappem Überholen.
So wird es doch heute schon vor Gerichten gehandhabt.

Daran ändert die Festschreibung im Gesetz nichts.

Eine Festschreibung im Gesetz bedeutet, dass ein Unterschreiten auch bei keinen Unfall geahndet werden kann, mit Bußgeld belegt ist. So sind zB erzieherische Maßnahmen wie Schwerpunktskontrollen erst möglich. Heute kann ein Polizist zwar eine Missachtung sehen, aber nicht sanktionieren solange keine Gefährdung stattfand.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sesselpupser :

Steht nicht in der STVO also gibt es auch keinen Mindestabstand und ein Unterschreiten wird nicht geahndet.
Der Abstand zw. den beiden Fahrern muss schon mind. 1,5 m betragen, sonst passt der Teil des KFZ rechts von dessen Fahrer nicht am Radler vorbei. Wie viel dann nach der rechten Außenkante des KFZ zum Radler noch zusätzlich Platz bleiben muss, steht tatsächlich nicht in der StVO.

So wird es doch heute schon vor Gerichten gehandhabt.

Daran ändert die Festschreibung im Gesetz nichts.
Da würden mich jetzt aber schon die Urteile interessieren. Das mag in einem Einzelfall mal so gewesen sein......

Eine Festschreibung im Gesetz bedeutet, dass ein Unterschreiten auch bei keinen Unfall geahndet werden kann, mit Bußgeld belegt ist. So sind zB erzieherische Maßnahmen wie Schwerpunktskontrollen erst möglich. Heute kann ein Polizist zwar eine Missachtung sehen, aber nicht sanktionieren solange keine Gefährdung stattfand.
Auch hier würde mich interessieren, wie solche Schwerpunktkontrollen dann aussehen: Videoaufzeichnungen mit Messtechnik, die in dynamischen Fahrsituationen dann gerichtsfeste Abstandsmessungen ergibt? Ohne optische Verzerrungen, korrekt zur Fahrlinie der KFZ ausgerichtet, Radfahrer und KFZ auf gleicher Höhe, Bezugspunkt der Messung? Wohl kaum.
Dann doch eher die Variante "Augenschein einnehmen durch Amtsperson" und Ansprechen des KFZ'lers im Sinne von "Hinweis geben". Die "Gefühlsäußerung" des Polizisten ist vor Gericht dann wenig beweiskräftig.
 
(...)

Auch hier würde mich interessieren, wie solche Schwerpunktkontrollen dann aussehen: Videoaufzeichnungen mit Messtechnik, die in dynamischen Fahrsituationen dann gerichtsfeste Abstandsmessungen ergibt? Ohne optische Verzerrungen, korrekt zur Fahrlinie der KFZ ausgerichtet, Radfahrer und KFZ auf gleicher Höhe, Bezugspunkt der Messung? Wohl kaum.
Dann doch eher die Variante "Augenschein einnehmen durch Amtsperson" und Ansprechen des KFZ'lers im Sinne von "Hinweis geben". Die "Gefühlsäußerung" des Polizisten ist vor Gericht dann wenig beweiskräftig.
Ja, davon gehe ich auch aus. Das wäre ja dasselbe wie ein Polizist vor Gericht mit der Aussage " der Autofahrer war zu schnell unterwegs"...
Und dass die Polizei solche validierten "Radar/Ultraschallräder" einsetzt ist wohl eher unwahrscheinlich (das wäre aber super).
 
Was mich aber wirklich überrascht hat ist dass die gestrichelten "Sch(m)utz"-Streifen durchschnittlich mehr Abstand bringen als keine Radspur. Da habe ich eigentlich eher gegensätzliche Erfahrungen.
Ich habe denke ich gute Erfahrungen mit den Schutzsteifen. Selbst das aufbringen von Radsymbolen ohne Kennezichnung hat einen sehr positiven Effekt. Es stelt einfach sichtbar klar, in diesem Bereich haben Radfahrer Vorrang und sind erwünscht.
Als es das noch nicht gab , bin sehr oft abgedrängt oder und oft auch angehupt worden. Fällst natürlich auch zeitlich mit der Aufhebung der Radwegepflicht zusammen. Insgesamt scheint das doch so zu sein, das Radfahrer dadurch mehr auf Straßen akzeptiert werden und das Aggressionsverhalten reduziert.
insofern ist ein Gesetz das 1,5 m Abstand zu überholen vorschreibt, ein weiterm wenn auch sehr kleiner Schritt um mehr Raum zu bekommen. Einfach weil es klar kommuniziert, was schon jetzt Richterrecht ist. Ist dabei völlig egal ob das auch durchgesetzt wird. Es schaft erstmal ein Bewusstein bei den Autofahrern, die grundsätzlich gutwillig sind.
 
@Veloma Weshalb haben die Programmierer freigedreht?
Vielleicht waren es auch die Software-Designer, aber die machen das ja häufig in Personalunion ;-)
Ich mag Seiten, die sich auf den Inhalt konzentrieren. Und wenn Animationen und Bilder, dann sollen sie die Informationsaufnahme unterstützen, und nicht erschweren / die Leser ablenken... ;).
Das ist bei diesem Projekt meines Achtens nicht wirklich gelungen (obwohl ich den Aufbau prinzipiell nicht schlecht finde).
Beispiel: Es dauert e.g. immer ziemlich lange, bis sich die informationstragenden Graphen aus diesen m.E. sinnlosen Pünktchen fertig aufgebaut haben (wegen der ganzen Animationen), ich muss also immer warten, bis ich an die Info rankomme, die mich interessiert. Zweites Beispiel: Die 100? Rückmeldungen was verbessert werden müsste, und die 10 Hauptforderungen der Radfahrer. Eigentlich nett gemacht mit den Sprechblasen, aber die Sprechblasen lassen sich weder beschleunigen (käme mir sehr gelegen, bin Schnellleser), noch verlangsamen.
usw.
 
OK, verstehe. Scheint aber Zeitgeist ? meine die haben sogar einen Preis dafür bekommen.
 
ich finds die Seite auch völlig unmöglich. Ok ich bin auch noch mit Maus- und Fidonetz großgeworden ( Pre-internetze). Aber damit hat das auch nur bedingt zu tun. Ich will in diesem Fall Daten, Zahlen und Fakten und keine Videospiel. Glaube auch nicht das noch er Zeitgeis ist, mindestens 10 Jahre zu spät
 
Ja die Seitendarstellung ist zu Beginn etwas gewöhnungsbedürftig, am Ende aber übersichtlich, gerade was die Darstellung der Daten und Statistiken angeht. Ich will da keine überfrachtete Balkendiagramme sehen.

Meiner Erfahrung nach ließe sich das Problem mit dem seitlichen Mindestabstand beim Überholen damit gut lösen, in dem die Rechtssprechung ganz offensiv den Radfahrern das freie befahren der Straße zugesteht, also auch mitten auf der Fahrbahn. Das Ergebnis: Die Auto lassen sich gar nicht oder deutlich weniger dazu "einladen" noch eben auf der eigenen Fahrbahn da irgendwie vorbei zu kommen. Sie werden dann gezwungen auf die andere Fahrbahn auszuweichen, was sie bei 1,5m seitlichem Abstand ja sowieso müssen.
 
Ansonsten müssten die überwacht und geahndet werden , und wie soll das gemacht werden ?
Alles sinnleeres Gewäsch von beifallheischenden Politikclown´s .

An über 99% aller Ampeln stehen keine Überwachungsanlagen, halten sich die Leute deswegen trotzdem nicht an die Lichtsignale?
 
An über 99% aller Ampeln stehen keine Überwachungsanlagen, halten sich die Leute deswegen trotzdem nicht an die Lichtsignale?

Öhm, bei Rot noch schnell über die Ampel huschen, am besten vorher noch Gas geben ist ein Verhalten, das ich recht häufig bei Autofahrern sehe. Wird ja sogar gerne sprachlich als Bagatelldelikt behandelt: "bin noch bei dunkelgelb rüber..." u.ä.
 
Ich hab auch das Gefühl da ist eher mehr geworden, trotzdem ist es eine sehr kleine Minderheit. Grundsätzlich funktioniert der Verkehr ja vor allem deshalb relativ problemlos, weil die Regeln im Kern als sinnvoll akzeptiert sind und man sich "freiwillig" daran hält.
Deswegen ist es halt auch wichtig im Bezug auf Radverkehr die richtigen Signale zu setzen, was akzeptables Verhalten ist und was nicht.
 
Ich finde es auch gut, dass das Thema Mindestabstand endlich einmal gesetzlich konkretisiert werden soll. Trotzdem hoffe ich aber auf vermehrte öffentliche Aktionen wie diese da (Symbolbild):
689146

Denn es reicht noch lange nicht, irgendein Gesetz "klammheimlich" zu ändern (man denke an die Aufhebung der generellen Radwegbenutzungspflicht 1998 (!!) - wie oft bin ich vor ein paar Jahren (4-6), damals in Berlin, noch angemacht worden von irgendwelchen Idioten, die's immer noch nicht gerafft haben.
 
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