Das ändert sich doch jetzt bald.
Zukünftig sollen 1,5m vorgeschrieben werden
Ist doch jetzt schon der Mindestabstand, der zw. KFZ-Fahrer und Radfahrer liegen muss - so breit wie die Autos heute sind. ? ?
Die 1,5-m-Regel, so sie denn kommt, würde ja faktisch ein flächendeckendes Überholverbot bedeuten:
Radfahrer zu Straßenrand: 50 cm (bis Lenkerende)
Radfahrer Eigenbreite: 70 cm
Überholabstand: 150 cm (Lenkerende - Außenspiegelkante)
Autobreite 200 cm (über Außenspiegel gemessen)
= mind. ca. 4,7 m freie Fahrbahnbreite erforderlich, um korrekt zu überholen
Radfahrer incl. aller Sicherheitsabstände (ca. 2,70 m Breite) zu überholen, entspricht dann in etwa dem Überholen eines LKW........
Na Toll , das interessiert doch keinen , Vorschriften und Verbote sind doch nur was für Mitmenschen die sich daran halten ,
Und das sind doch nur wenige .
Ansonsten müssten die überwacht und geahndet werden , und wie soll das gemacht werden ?
Alles sinnleeres Gewäsch von beifallheischenden Politikclown´s .
Es geht bei der Abstand-Festschreibung im Gesetz nicht darum, jeden "Überholverstoß" <150 cm zu ahnden. Das ist völliger Unsinn - wie viele Polizisten willst Du denn einstellen dafür?
Es geht darum, dass mit diesem festgeschriebenen Wert im Ernstfall (Radfahrer kommt bei Überholvorgang zu Fall) dann sehr einfach per Maßband (Berechnung siehe oben) dem KFZ'ler die (Mit-)Verursachung zugeschrieben werden kann (durch Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands).
Somit muss der Radfahrer nicht mehr selbst nachweisen, dass zu eng ("nicht ausreichendem Abstand") überholt wurde und er deswegen ins straucheln kam, bzw. dass es zu einer Berührung kam.
Und genau davor werden sich die KFZ'ler fürchten - man kann ihnen jetzt direkt per Maßband (Mit-)Schuld nachweisen. Das wird deutlicher zur Disziplinierung beitragen als die paar €uro wegen zu knappem Überholen.
Und genau deswegen ist diese Idee (in's Gesetz muss sie ja erstmal noch reinkommen) unbedingt positiv zu bewerten - auch wenn ich mit Sicherheit kein Scheuer-Fan bin.