K
kastel67
AW: Absolute Volldeppin will ein RR haben...
Moin,
um nochmal auf den Eingangsfred zurück zukommen. Ein Fahrrad, dass aus dem verschlossen Keller der Wohnung (nicht gemeinschaftlicher Fahrradkeller) gestohlen wird, gilt als Inventar. Dies bedeutet, dass es egal wie alt oder im welchen Zustand auch immer von der Hausratversicherung zu NEUWERT ersetzt wird. Egal ob Fahrräder extra versichert sind oder nicht. Da bei der Meldung an die Versicherung Fristen einzuhalten sind, sollte man sich schnellsten melden oder noch besser vorher mit seinem Versicherungsvertreter sprechen. Schon kleine Formfehler können zum Verlust der Ansprüche führen.
Gruß k67
Moin,
um nochmal auf den Eingangsfred zurück zukommen. Ein Fahrrad, dass aus dem verschlossen Keller der Wohnung (nicht gemeinschaftlicher Fahrradkeller) gestohlen wird, gilt als Inventar. Dies bedeutet, dass es egal wie alt oder im welchen Zustand auch immer von der Hausratversicherung zu NEUWERT ersetzt wird. Egal ob Fahrräder extra versichert sind oder nicht. Da bei der Meldung an die Versicherung Fristen einzuhalten sind, sollte man sich schnellsten melden oder noch besser vorher mit seinem Versicherungsvertreter sprechen. Schon kleine Formfehler können zum Verlust der Ansprüche führen.
Gruß k67