Der von der NADA beauftragte Gutachter wird in der SZ immerhin so zitiert:Na ja, von der Logik her kann man es auch anders sehen, die 6 Medikamente auf der Liste sind dort, weil es aus Sicht von WADA/NADA "die einzigen sind, die hier und da mal etwas verunreinigen". Sinngemäß. Ich denke, das ist der springende Punkt, wie auch immer diese Feststellung gemacht wurde.
Hessmanns Chlortalidon zählt nicht dazu. Und ausgerechnet das Medikament, welches am längsten nachweisbar ist, möchte ich daher auch gern sehr lange nachweisen und bestrafen können.
Die Frage ist einfach, ob die sich die Mühe machen wollen, "wegen eines Helfers" ihre eigenen Festlegungen aufzuweichen. Die Aussage, "Diuretika sind zu jeder Zeit verboten. Für alle anderen Diuretika, die nicht im TL24 aufgeführt sind, gilt kein Grenzwert." spricht ja für sich. Ich denke, die werden sich einfach darauf berufen, Thema durch.
"Nun geht es in dem Verfahren offenkundig um die Frage, warum Chlortalidon anders behandelt werden soll als andere Diuretika. Denn wenn auch für Chlortalidon die Grenze von 20 Nanogramm pro Milliliter gelten würde, wäre Heßmann fein raus. Dabei kommt ein von der Nada beauftragter Gutachter zu einem bemerkenswerten Schluss.
Unklar bleibt die willkürliche Beschränkung auf jene sechs Diuretika, für die eine Verunreinigung von Arzneimitteln sporadisch festgestellt wurde", schreibt er nach SZ-Informationen: "Da auch andere Substanzen unter vergleichbaren pharmazeutischen Produktionsstandards gefertigt werden, ist nicht einsehbar, wieso vergleichbare Risiken hier auszuschließen sind." Zugleich weist er mit Blick auf unterschiedliche Dosierung und Nachweiszeiten darauf hin, wie schwierig die Festlegung von "substanzunabhängigen und robusten Grenzwerten" sei.