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Chaos Theoretiker
Ist wie immer bei solchen Fragen im Prinzip ja in der Praxis nein (Radio Eriwan wer das noch kennt)
Ich schmeiss mal einen Teil der Erläuterung aus obigen Link mit hierein.
"Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Straßenbaulastträger also grundsätzlich diejenige Maßnahme ergreifen, die auch in Verbindung mit sonstigen verkehrsregelnden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnschildern oder dergleichen das angestrebte Ziel (also etwa die Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verkehrsteilnehmer) erreicht, jedoch für die betroffenen Verkehrsteilnehmer die geringste „Eingriffsintensität“ hat.“
Ob solche Schwellen dem entsprechen wird wohl wieder mal ein Gericht klären müssen, vor allem wenn sich jemand der sich dort flachlegt mal wieder mit einem Anwalt bewaffnet. Ich tendiere da zu nein, weil stärkere Kontrollen oder andere Mittel hier imho auch Zielführend wären.
Ich schmeiss mal einen Teil der Erläuterung aus obigen Link mit hierein.
"Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Straßenbaulastträger also grundsätzlich diejenige Maßnahme ergreifen, die auch in Verbindung mit sonstigen verkehrsregelnden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnschildern oder dergleichen das angestrebte Ziel (also etwa die Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verkehrsteilnehmer) erreicht, jedoch für die betroffenen Verkehrsteilnehmer die geringste „Eingriffsintensität“ hat.“
Ob solche Schwellen dem entsprechen wird wohl wieder mal ein Gericht klären müssen, vor allem wenn sich jemand der sich dort flachlegt mal wieder mit einem Anwalt bewaffnet. Ich tendiere da zu nein, weil stärkere Kontrollen oder andere Mittel hier imho auch Zielführend wären.