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Die Freude auf die Rennradfahrer steigt

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Ist wie immer bei solchen Fragen im Prinzip ja in der Praxis nein (Radio Eriwan wer das noch kennt)

Ich schmeiss mal einen Teil der Erläuterung aus obigen Link mit hierein.

"Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Straßenbaulastträger also grundsätzlich diejenige Maßnahme ergreifen, die auch in Verbindung mit sonstigen verkehrsregelnden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnschildern oder dergleichen das angestrebte Ziel (also etwa die Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verkehrsteilnehmer) erreicht, jedoch für die betroffenen Verkehrsteilnehmer die geringste „Eingriffsintensität“ hat.“

Ob solche Schwellen dem entsprechen wird wohl wieder mal ein Gericht klären müssen, vor allem wenn sich jemand der sich dort flachlegt mal wieder mit einem Anwalt bewaffnet. Ich tendiere da zu nein, weil stärkere Kontrollen oder andere Mittel hier imho auch Zielführend wären.
 

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Re: Die Freude auf die Rennradfahrer steigt
Schau mal hier:
news .
Fahrbahnschwellen sind in Bayern prinzipiell nicht per Gesetz verboten

https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrbahnschwellen-zur-verkehrsberuhigung/
Es ist eben keine Schwarz-Weiß-Beurteilung der Sache möglich. Es tun sich klassische Zielkonflikte auf und die Situation dort ist sehr speziell. Eine Umverlegung wäre die wirksamste Maßnahme, ist aber auch nicht schlussendlich zielführend, weil ein gewollter Besucherverkehr dann eben auch sehr stark beeinflusst wird und eine vollständig wirksame Entzerrung langsamer und schneller Radverkehrsteilnehmer ebenfalls nicht gelingen würde.

Ich fahre dort ganz einfach - auch ohne Bodenschwellen - langsam und sehr vorausschauend. Vor allem zum Schutz der Kinder und natürlich im egoistischen Eigeninteresse. Aber auch ein eigenes Fehlverhalten kann ich nicht ausschließen. In Gruppe gab es dort und auf der Geraden im Perlacher Forst auch schon riskante Situationen. So sind wir Menschen nun mal; immer nur auf andere zu zeigen, führt zu nichts.

Zitat aus der Anfrage:

"[...] Bremsschwellen – oder auch Bodenschwellen genannt – bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die Insassen/Patienten von Rettungsfahrzeugen potentiell gefährden kann. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht. In München wurden deshalb bedarfsweise sogenannte Aufpflasterungen verwendet. Diese wurden baulich aus Asphalt oder Pflastermaterial hergestellt. Die Aufpflasterungen besitzen beidseits eine Anrampung und eine gewisse Überfahrtslänge, wodurch die Erschütterungen für die Verkehrsteilnehmer*innen deutlich reduziert werden. Für die allgemeinen Verkehrsteilnehmer*innen sind sie leichter und erschütterungsärmer zu befahren als die herkömmlichen Plastikschwellen, die zumeist mit rund 5 cm Höhe und kurzer Überfahrtslänge quer zur Fahrbahn auf den Asphalt aufgedübelt werden. Jedoch stellen auch die Aufpflasterungen eine Beeinträchtigung der Rettungsdienste dar. Aus diesem Grund sowie wegen der hohen Bau- und Unterhaltskosten hat der Stadtrat entschieden, keine neuen Aufpflasterungen zu bauen. Bereits vorhandene Aufpflasterungen werden im Rahmen von Fahrbahnsanierungen zurückgebaut – insofern der örtliche Bezirksausschusses dem Rückbau zugestimmt hat. Um an Gefahrenstellen die Fahrtgeschwindigkeiten zu reduzieren, setzt die LH München je nach örtlicher Gegebenheit darauf, die Fahrbahnbreiten zu verschmälern, sogenannte Gehwegnasen zur Einengung der Kreuzungen zu bauen bzw. bei neuen Straßen diese gleich als verkehrsberuhigter Bereich auszuführen. Neben der positiven Wirkung auf die Verkehrssicherheit, auch und insbesondere für Kinder und andere vulnerable Gruppe, werten diese Maßnahmen in der Regel das Erscheinungsbild einer Straße deutlich auf.Das Vorkommen von Fahrbahnschwellen in anderen Gemeinden (in diesem Fall Pullach) kann das Baureferat der LH München nicht bewerten und dazu keine Stellungnahme abgeben. Generell jedoch sind Bremsschwellen in Bayern nicht (mehr) verboten. Entsprechende Vollzugsbekanntmachung sind mittlerweile ersatzlos aufgehoben. Dazu erlauben wir uns, ihnen folgende Stellungnahme des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehrs vom 31.1.2023 zu übermitteln: „Verantwortlich für die Entscheidung, ob Bremsschwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit eingesetzt werden sollen, ist der jeweilige Straßenbaulastträger, der für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Entscheidungshilfen, welche baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Straße ergriffen werden können, enthalten dabei etwa die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.Generell gilt, dass der Straßenbaulastträger nach seiner jeweiligen Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu bauen und zu unterhalten hat. Dies kann durchaus auch den Einbau von Hindernissen zur Durchsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen umfassen.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich gehalten, die Verkehrswege gefahrlos zu gestalten und sie in diesem Zustand zu halten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern aus einem nicht ordnungsmäßigen Zustand der Verkehrsanlage drohen (vgl. BGH, U. v. 16.5.1991 – III ZR 125/90). Daneben müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahren sowohl bei bestimmungsgemäßer, aber auch nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung geschützt werden (vgl. BGH, U. v. 26.5.1966 – III ZR 59/64).Diese Grundsätze sind auch zu beachten, wenn der Straßenbaulastträger im Straßenraum Hindernisse (im konkreten Fall ging es um Bremsschwellen) anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen (vgl. BGH, U. v. 16.5.1991 – III ZR 125/90.)Dabei darf aber das mit solchen baulichen Hindernissen verfolgte Ziel nicht aus dem Auge verloren werden: das Hindernis muss einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten – im vorliegenden Fall also die Verminderung der Geschwindigkeit – zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung werden, indem es ankommende Fahrzeuge trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Kraftfahrzeugführers beschädigt und dadurch unerwünschte Gefahrenlagen ausgerechnet an einem verkehrssensiblen Punkt hervorruft. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Straßenbaulastträger also grundsätzlich diejenige Maßnahme ergreifen, die auch in Verbindung mit sonstigen verkehrsregelnden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnschildern oder dergleichen das angestrebte Ziel (also etwa die Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verkehrsteilnehmer) erreicht, jedoch für die betroffenen Verkehrsteilnehmer die geringste „Eingriffsintensität“ hat.“ [...]"
 
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Wer mal Interessehalber Wissen möchte was eine KI dazu sagt kann mal hier schauen, weiss nicht wie lange der Link stabil bleibt.
 
Und ich frage mich schon, ob man wegen ein paar A-Löchern, die bei hohem Verkehrsaufkommen unweigerlich auch da vorbeikommen den Weg für alle normalen Radfahrer gefährlicher und schmerzhafter gestalten soll. Mit der Argumentation müsste man auf der A95 künstliche 1m tiefe Schlaglöcher installieren. Mit Schild davor sollte das o.k. sein lt. @arno¹
Naja auf der A95 hätte man ja die Möglichkeit Verstöße gegen das Tempolimit durch Blitzen zu ahnden.
Das lasern und rauswinken bzw Nr-Schilder und blitzen, als Maßnahme gegen radelden Rasern werden hier ja rundum abgelehnt.
 
Hier in der Gegend gab es auch mal einen Bürgermeister, der Bodenschwellen hatte montieren lassen.

Hier nur die lesbaren Anreißer aus der örtlichen Presse, der Rest ist hinter einer Bezahlschranke:
Ginsheim: Bodenschwellen sollen Radler bremsen

© Ulrich von Mengden
Bürgermeister Puttnins-von Trotha greift in der Ginsheimer Dammstraße durch. Anfangs behinderten die neuen Barrieren allerdings auch Rollstuhlfahrer und nicht nur rasende Radler.

8. Oktober 2020
https://www.echo-online.de/lokales/...-bodenschwellen-sollen-radler-bremsen-1578608 (*)
Fahrradunfälle in Ginsheim: Ermittlungen kurz vor Abschluss

© Ulrich von Mengden
Nachdem mehrere Radfahrer 2021 an Bodenschwellen gestürzt waren, ist wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Bürgermeister ermittelt worden. Bald soll das Verfahren enden.

aktualisiert am 25. Februar 2022
https://www.echo-online.de/lokales/...sheim-ermittlungen-kurz-vor-abschluss-1950610 (*)
 
Fahrbahnschwellen sind in Bayern prinzipiell nicht per Gesetz verboten

https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrbahnschwellen-zur-verkehrsberuhigung/
Fahrbahnschwellen sind laut der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 19.09.1981 nicht zulässig.
Eine Vollzugsbekanntmachung ist eine interne Weisung der Verwaltung, wie ein Gesetz oder eine Verordnung anzuwenden ist.
Eine Verordnung (Rechtsverordnung) wird von der Regierung oder einer Behörde (Exekutive) zur Konkretisierung von Gesetzen erlassen.

=> jede Vollzugsbekanntmachung hat als Grundlage ein Gesetz bzw. Verordnung, dessen Inhalt sie nur klarstellt.
=> verstoße ich gegen diese Vollzugsbekanntmachung, verstoße ich damit auch gegen das Gesetz.
 
Fahrbahnschwellen sind laut der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 19.09.1981 nicht zulässig.
Eine Vollzugsbekanntmachung ist eine interne Weisung der Verwaltung, wie ein Gesetz oder eine Verordnung anzuwenden ist.
Eine Verordnung (Rechtsverordnung) wird von der Regierung oder einer Behörde (Exekutive) zur Konkretisierung von Gesetzen erlassen.

=> jede Vollzugsbekanntmachung hat als Grundlage ein Gesetz bzw. Verordnung, dessen Inhalt sie nur klarstellt.
=> verstoße ich gegen diese Vollzugsbekanntmachung, verstoße ich damit auch gegen das Gesetz.
Laut der beantworteten Anfrage sind die Vollzugsbekanntmachungen aber doch ausser Kraft gesetzt...
 
Aber Leute ist das echt ein Argument? Ich fahre mit dem Auto min. 1x die Woche irgendwo lang wo ich noch nie war...dann muss ich die dortigen Gegebenheiten / Geschwindigkeitsvorgaben etc doch auch beachten / im Blick haben....mit dem RRad doch auch...auch damit bin ich Verkehrsteilnehmer 🤷🏾‍♂️
Wir haben hier direkt am Rhein einen Deichweg - Siggi du kennst dich aus - da weiß ich z. B., dass ich den bei schönem Wetter und am WE TUNLICHST mit dem RRad meiden sollte....zumindest sollten das dann doch die Münchner auch dort kennen und umfahren, oder?!

Ich denke "wir" Rennradler haben auch vieles selbst verbockt...immer wieder beobachte ich - dann selbst auf dem RRad - das nebeneinander Fahren auf Haupt(!)verkehrsstraßen, das absolute ignorieren von TOP(!!)-Radwegen neben dran (macht das mal im Rennradfahrerland Niederlande 😱..die steigen da bald aus dem Auto aus und holen euch vom Rad...ist bei mir um die Ecke, also ich weiß wovon ich rede....selbst bei Veranstaltungen wie dem Amstelrennen für Jedermann fahren die dann auf den Radwegen ....TAUSENDE!!!), von roten Ampeln fangen wir besser nicht an usw usw.

Für mich ist RRadfahren ein Lebensinhalt dennoch denke ich, dass wir auch mal auf uns selbst schauen sollten! Und wenn ich das hier so lese und mir die Gegebenheiten dort vorstelle - nein ich kenne es nicht - kann ich mir schon vorstellen, dass vorbeifahrende RRadler:innen für großen Ärger sorgen / in der Vergangenheit gesorgt haben. Man ihr habt doch da im Süden soooooo unendlich viele SCHÖNE Möglichkeiten...warum dann nicht gerade den Konfliktort "mal links liegen lassen"?!

Da hast Du mich falsch gelesen - mir geht es nur um die Schweller, die sind Unfug.

Verkehrsfrei raus aus der Stadt Richtung Süden gibt es auch nicht so viele Möglichkeiten.

Es geht auch nicht um die Radler, die sich untereinander nicht organisieren können. Es geht um einen sehr beliebten Biergarten, dessen Eingang unmittelbar an der dieser stark frequentierten Radstrecke liegt, was gelegentlich für Gefahren sorgt. Ähnlich auch an der etwas nördlich liegenden Nußbaumranch, da bist Du mit dem ersten Schritt raus schon auf der Piste.

Da ist jeder selbst gefragt, Schilder zum aufmerksam machen sind gut, alles andere schwierig wegen der Umsetzung. Ohne Hirn hilft auch kein Schilderwald - da sind doch allesamt Menschen unterwegs, die Spaß haben wollen, an solchen - sehr wenigen - Hotspots kann man doch moderat vorbeifahren, sind doch nur ein paar Meter.
 
Laut der beantworteten Anfrage sind die Vollzugsbekanntmachungen aber doch ausser Kraft gesetzt...
Ja, steht da. Aber ohne Angabe der Fundstelle.

Aber auch wenn dem so wäre, findet sich in der Anfrage ja auch:
Bezüglich Ihres Hinweises zu Bodenschwellen müssen auch wir Ihnen mitteilen, dass diese in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zugelassen sind. Aus diesem Grund ist es auch uns in München nicht möglich, diese umzusetzen.
Ob die jetzt immer noch verboten sind oder nicht zugelassen, kommt im Endeffekt immer auf das gleiche raus - Bodenschwellen dürfen nicht eingerichtet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da gibt es aber Schwellen, auch wenn sie angeblich verboten sind.

Es gibt sogar Rennradfahrer, die es schaffen, an diesen Schwellen zu stürzen.

Dass ich das gut finde, habe ich zu keiner Zeit geschrieben.
 
Ja, steht da. Aber ohne Angabe der Fundstelle.

Aber auch wenn dem so wäre, findet sich in der Anfrage ja auch:

Ob die jetzt immer noch verboten sind oder nicht zugelassen, kommt im Endeffekt immer auf das gleiche raus - Bodenschwellen dürfen nicht eingerichtet werden.
Der erste Teil stammt aus der Antwort des Baureferenten. Dort kann ich jetzt nicht rauslesen das sie verboten und oder unzulässig sein. Sie schreiben das sie sollten andere Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt erzielen durchaus gebaut werden können.

Der zweite Teil (Bezüglich Ihres Hinweises zu Bodenschwellen müssen auch wir Ihnen mitteilen, dass diese in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zugelassen sind. Aus diesem Grund ist es auch uns in München nicht möglich, diese umzusetzen.) stammt aus der Anfrage und da ist wirklich nicht klar woraus zitiert wird.

Da ist jeder selbst gefragt, Schilder zum aufmerksam machen sind gut, alles andere schwierig wegen der Umsetzung. Ohne Hirn hilft auch kein Schilderwald - da sind doch allesamt Menschen unterwegs, die Spaß haben wollen, an solchen - sehr wenigen - Hotspots kann man doch moderat vorbeifahren, sind doch nur ein paar Meter.
Was wäre denn sinnvoll wenn regelmäßig nicht moderat vorbeigefahren wird? Warten bis es übel knallt?
Bisher ist ja zum Glück nichts passiert. Aber der Bedarf nach Regeln scheint ja dazu sein. Die Dame sich für eine "Umgehung" einsetzt sagt ja selber das sie sich nicht mehr traut mit ihren Kindern dort hinzufahren und sich deshalb die "Umgehung" wünscht
 
Ich bin gegenteiliger Meinung, was die Bremsschwellen anbelangt.

Diese sind weithin bekannt und jeder, der es nicht peilt, seine Fahrt kurz anzupassen, ist selber schuld.

Es gibt sogar ein offizielles 10 km Schild vorher.

Was soll man denn noch machen? Cheerleader am Seitenrand? Mit "Gefahr"-Pappen?

Da gibt es aber Schwellen, auch wenn sie angeblich verboten sind.

Es gibt sogar Rennradfahrer, die es schaffen, an diesen Schwellen zu stürzen.

Dass ich das gut finde, habe ich zu keiner Zeit geschrieben.

Im ersten Zitat nimmst Du Bezug auf kritische Postings zu den Schwellern.

Eine Diskussion mit Leuten, die sich an zuvor Geschriebenes nicht mehr erinnern, ist sehr ermüdend, daher auch Ende von meiner Seite 🥱
 
Im ersten Zitat nimmst Du Bezug auf kritische Postings zu den Schwellern.

Eine Diskussion mit Leuten, die sich an zuvor Geschriebenes nicht mehr erinnern, ist sehr ermüdend, daher auch Ende von meiner Seite 🥱
Schweller gut finden heißt jetzt aber auch nicht gleich auch Stürze gut zu finden
 
...bei uns auf den besagten Deichwegen probiert man es mit dem Appellieren an die Vernunft....aber alle bekommt man damit natürlich auch nicht:
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