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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Guten Morgen zusammen ich bin neu hier und interessiere mich sehr für das Thema.
Ich hatte die Tage eine blöde Situation, die für mich noch gut ausging.
Mir ist jemand im WIndschatten gefolgt und plötzlich fährt ein anderer Radfahrer der sein Rad schon von rechts nach links in meine Spur.
Ich konnte noch ausweichen, aber derjenige hinter mir hat das nicht gesehen und ist dem voll in Rad gefahren.
Als ich den Knall hörte und sah was dapassierte bin ich umgedreht und zum Glück bis auf ein kaputter Radhelm ist nichts passiert.
Aber mal ehrlich falls mehr passiert wäre, stellt sich mir die Frage nach, wer hat den nun Schuld?
Ist glaube ich nicht so einfach oder?
Du sicher nicht. Der Fahrer, der die Spir gewechselt hat, sollte dies nur tun, nachdem er sich versichert hat, dass dies auch gefahrlos geht. Der Fahrer, der hinter Dir fährt, muss ausreichend Abstand halten. So wie du es schilderst, trifft dich keine Schuld. Was hättest du auch anders machen sollen?
 
Dann sind die im Windschatten fahrenden Rennradfahrer ja alle samt Verkehrsrowdys. Steile These. ;) Ne, ich stimme dir da zu. Ist ein Blickwinkel, aus dem ich das Geschehene so noch nicht betratet habe. Natürlich hatte ich keine 17,5 m Abstand. Aber mit meinem Verhalten habe ich nicht grob fährlässig Dritte gefährdet. Zählt dieser Umstand nicht mit in die Schuldfrage hinein?
Im Grunde kann das nur ein Anwalt für Verkehrsrecht klären. Was Zeugen zur Schuldfrage sagen ist uninteressant. Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden? Wurde der Autofahrer als Unfallverursacher benannt (erste Stelle aller Beteiligten im Unfallbogen)? Wenn ja hast Du gute Karten. Dann kannst (und solltest) Du dir unbedingteinen Anwalt nehmen der dann alles einleitet. (Ohne Anwalt ist man als Laie überfordert und kann über den Tisch gezogen werden. Ausserdem ist es eine Menge Schriftkram.) Und dann muss die Versichrung den Anwalt auch bezahlen. Ansonsten ist das DEIN Risiko. Wichtig ist:
-Das Rad zu einem Händler bringen und Kostenvoranschlag machen lassen
-Das Rad sehr gut in Einzelheiten fotografieren und alle Schäden bezeichnen
-Das Rad auf keinen Fall reparieren bevor irgendeine Zusicherung von der Versicherung gekommen ist. Es kann sein das Die Versicherung auf ein Gutachten besteht. Dann muss das Rad natürlich in dem Zustand nach dem Unfall sein.
-Zur Unfallaufnahme gehen und die Verletzungen bescheinigen und behandeln lassen. Ist wichtig für Schmerzensgeldansprüche.
-Alle Kleidungsstücke, Helm, Schuhe ect. natürlich auch aufführen.
-Ausserdem alles an Rechnungen aufheben was für Deinen Aufwand anfällt. Also Fahrten zum Arzt, zum Anwalt..... Medikamente oder Verbandmaterial das Du vieleicht zahlen musst.

Das wird Dir ein Anwalt aber alles noch genauer erklären.

Stell Dich auf ne längere Zeit ein die das alles dauert. Das kann sich 3-4 Monate (oder länger) hinziehen, auch wenn die Versicherung die Schuld anerkennt. Sollte die Versicherung sich querstellen so das Du klagen musst wird es ohne Rechtsschutzversicherung riskant. Dann hast DU das Prozessrisiko und musst erst mal mit Prozesskosten in Vorleistung gehen.

Gute Besserung.
 
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Ich würde da gar nichts von Windschatten und wenig Abstand angeben. Autofahrerin hat trotz Gegenverkehr und gegen jede Vernunft überholt, Dein Freund konnte noch bremsen, Dir hat es nicht mehr gereicht und Du bist gestürzt.
 
So richtig klar ist die Sache halt nicht. Wenn in Aussicht steht, das die Sache vor Gericht geht, sollte man auf jeden Fall vorsichtig vorgehen. Sachen wie Gutachter etc., muss man erstmal vorstrecken. Wenn die Sache dann am Ende in einem Vergleich, oder einer Teilschuld endet, macht man unterm Strich vielleicht sogar noch miese.
 
Ich habe solche Situationen zum Glück nicht so oft. Ich weiß wohl was zu tun ist wenn jemand verletzt ist, das steht außer Frage!!, aber grundsätzlich geht es mir um mein Gefühl für so eine Situation.
Danke für eure Antwort
 
So richtig klar ist die Sache halt nicht. Wenn in Aussicht steht, das die Sache vor Gericht geht, sollte man auf jeden Fall vorsichtig vorgehen. Sachen wie Gutachter etc., muss man erstmal vorstrecken. Wenn die Sache dann am Ende in einem Vergleich, oder einer Teilschuld endet, macht man unterm Strich vielleicht sogar noch miese.
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich in DEM Fall nicht klagen.
 
Wenn sich jemand mit knappem Abstand in deinen Windschatten hängt, macht er das auf eigene Verantwortung und muss die Konsequenzen tragen, das scheint mir glasklar. Dürfte juristisch nicht anders zu werten sein als zu dichtes Auffahren im Autoverkehr.

Nichtsdestotrotz kann man sich als unfreiwilliger Pacemaker ja drauf einstellen. Wenn ich merke, dass sich da einer rangelutscht hat, gebe ich nach hinten entsprechende Zeichen, etwa wenn ich um ein Schlagloch oder einen Poller rumfahren will. Halt so wie beim Gruppenfahren.
Wenn der Lutscher die Zeichen nicht oder zu spät sieht oder gar nicht versteht und sich abräumt – selbst Schuld. Ebenso in nicht vorhersehbaren Situationen, wie du sie geschildert hast, wenn es fürs Warnen gar nicht reicht.

Falls ich durch das Spielchen eines Lutschers aber auch noch zum Sturz komme – dann gnade ihm Gott ...
 
Wo stelle ich hier ne These auf? Lern einfach mal lesen.
Du behauptest, dass der erste Eintrag im Unfallbogen den Verursacher benennt. Damit wäre beim Ausfüllen gleich eine Aussage zur Schuldfrage (ggf. von Laien) getroffen. Bei sowas ist jede Versicherung fein raus. Mag sein, dass du irgendwann mal sowas ausgefüllt hast. Dann hat man dich eventuell abgezockt.

Es gibt den Europäischen Unfallbericht. Den Formularsatz kriegt man beispielsweise von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fall der Fälle. Da steht an prominenter Stelle "kein Schuldanerkenntnis". Entsprechend werden " Unfallbeteiligte" genannt, keine Verursacher oder Opfer. Denn das klären andere.
 
Auch wenn einige seiner Aussagen zweifelhaft sind, in diesem Punkt hat er ausnahmsweise recht. Die Kennziffer "01" in der polizeilichen Unfallaufnahme bekommt der Beteiligte, den der aufnehmende Beamte nach seinem ersten Eindruck für den Verursacher des Unfalls hält. Aber "Verursachung" ist nicht zwingend gleichbedeutend mit Verschulden, außerdem ist das nur eine erste Einschätzung, die am Beginn der Ermittlungen steht, und auch nicht maßgeblich ist, denn Aufgabe der Polizei ist nur, die Tatsachen festzustellen und zu ermitteln, für die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sind andere zuständig.
 
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Du behauptest, dass der erste Eintrag im Unfallbogen den Verursacher benennt. Damit wäre beim Ausfüllen gleich eine Aussage zur Schuldfrage (ggf. von Laien) getroffen. Bei sowas ist jede Versicherung fein raus. Mag sein, dass du irgendwann mal sowas ausgefüllt hast. Dann hat man dich eventuell abgezockt.

Es gibt den Europäischen Unfallbericht. Den Formularsatz kriegt man beispielsweise von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fall der Fälle. Da steht an prominenter Stelle "kein Schuldanerkenntnis". Entsprechend werden " Unfallbeteiligte" genannt, keine Verursacher oder Opfer. Denn das klären andere.
Grundsätzlich hast Du recht. Trotzdem nennt die Polizei den mutmaßlich Schuldigen an erster Stelle. Ob der das tatsächlich ist wird dann natürlich vor Gericht geklärt. Ebenso wie bei jedem anderen Verfahren auch. Da ist man auch noch nicht automatisch verurteilt nur weil die Staatsanwaltschaft anklagt. Die Warscheinlichkeit ist aber hoch.

Ist aber auch latte. Ich würde der TE wünschen das die ihren Schaden ersetzt bekommt. Aber ich schätze die Aussichten dafür gering ein. Sicherheitsabstand nicht eingehalten und aufgefahren=Eigenverschulden.
 
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Das zum Beispiel:
... Was Zeugen zur Schuldfrage sagen ist uninteressant. ...
Das ist Unfug.
... Wurde der Autofahrer als Unfallverursacher benannt (erste Stelle aller Beteiligten im Unfallbogen)? Wenn ja hast Du gute Karten. ...
Die Schlussfolgerung ist so nicht sinnvoll, siehe oben.
... Und dann muss die Versichrung den Anwalt auch bezahlen. ...
Das hängt vom Ausgang der Sache ab und hat nichts mit der Beteiligtenreihenfolge in der Unfallaufnahme zu tun.
... Es kann sein das Die Versicherung auf ein Gutachten besteht. ...
Die Versicherung wird nie auf einem Gutachten bestehen. Die Frage ist, ob man das selbst für sinnvoll hält und die Versicherung verpflichtet ist, die Kosten dafür zu erstatten.
 
Bei meinen Unfall war die Schuldfrage eigentlich klar. Der Verursacher wurde vom Staatsgewalt sogar zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Trotz dem behaarte die Versicherung auf 50:50 Schuld. Der Endgegner ist immer die Versicherung, ganz egal was vorher gesagt und beschlossen wurde. Wenn einen das Angebot der Versicherung nicht gefällt, bleibt eigentlich immer nur klagen, was ohne Rechtsschutzversicherung sehr unangenehm sein kann.
 
Das zum Beispiel:
Das ist Unfug.
Ist es nicht. Die Zeugen können lediglich den Ablauf bezeugen. Die Schuldfrage wird woanders geklärt.
Die Schlussfolgerung ist so nicht sinnvoll, siehe oben.
Ist sehr sinnvoll wenn es darum geht ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt oder ob das Gericht das von vornherein beendet.
Die Versicherung wird nie auf einem Gutachten bestehen. Die Frage ist, ob man das selbst für sinnvoll hält und die Versicherung verpflichtet ist, die Kosten dafür zu erstatten.
Wo hast Du das her? Beide Seiten können auf ein Gutachten bestehen. Wenn es um die Schadenshöhe bei KFZ geht ist das ganz normal. Auch Unfallgutachten sind nicht selten. Nur muss halt derjenige der das Gutachten will dieses auch bezahlen.
 
Das Gutachten dient dem Geschädigten zur Beweissicherung, es ermittelt und dokumentiert Art, Umfang und Höhe des Schadens. Da der Geschädigte beweispflichtig ist, hat er ein Interesse an einer solchen Dokumentation und Beweissicherung. Allerdings müssen die Kosten des Gutachtens in einem vernünftigen Verhältnis zu Art und Höhe des Schadens stehen. Bei einem größeren Kfz.-Schaden mit erfahrungsgemäß teurem und nicht auf den ersten Blick zu übersehenden Reparaturaufwand ist das normalerweise der Fall, bei einem Fahrrad mit einem Reparaturschaden von z. B. 600 € läuft man aber Gefahr, dass der Gegner die Kosten von vielleicht ebenfalls 600 € für ein Gutachten nicht erstatten muss und man darauf verwiesen wird, dass in diesem Fall ein Kostenvoranschlag auch genügt hätte. Die Versicherung braucht das Gutachten nicht, die freut sich eher darüber, wenn gar nichts dokumentiert wird und keine Beweise gesichert werden, denn - wie gesagt - die lehnt sich entspannt zurück und sagt dem Geschädigten, du bist beweispflichtig, ich zahle nur, was du belegen und nachweisen kannst.
 
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Heute ist mir ein Ding passiert. Fahre durch eine Ortsdurchfahrt. Auf meiner Seite ist ein Teil der Fahrbahn als Radweg gekennzeichnet. Vor einer Hauseinfahrt steht ein weißer Kastenwagen mitten auf dem Radweg. Weil mir genau da ein LKW entgegen kam konnte ich auch nicht nach links ausweichen. In dem Augenblick kommt der Fahrer des Kastenwagens mit weiblicher Begleitung aus dem Haus. Ich mache mit einem Satz darauf aufmerksam, dass das hier ein Radweg ist und fahre weiter.

Für mich war das erledigt. Aber nicht für diesen Zeitgenossen. Ich hörte hinter meinem Rücken, mit nem Unterton der nichts gutes verhieß, " bleib mal stehen." Das tat ich nicht und fuhr weiter. Da hörte ich wie der Typ anfing zu sprinten und hinter mir her wollte. Ist natürlich lächerlich:D. Der Typ ist sicher noch 50m voll hinter mir hergerannt und wollte mich vom Rad holen. Ich hab einmal kurz aus dem Sattel angetreten und war weg. Der Irre schrie dann noch, "Du kleiner Schisser." hinter mir her. Da ich keine Gelegenheit hatte auf das Nummernschild zu gucken kann ich natürlich nix machen. Hätte ja auch eh keinen Sinn. Das landet beim Staatsanwalt wieder in der Ablage P und kostet mich nur unnötig Zeit.

Ich frag mich was mit solchen Typen los ist? Was geht in den Köpfen von solchen Leuten ab? Wie kann man so reagieren wenn man auf nen Fehler angesprochen wird? Ich bin ja nicht aggressiv gewesen hab nur gesagt, dass das hier ein Radweg ist.
 
Es wird wieder Sommer und das bedeutet für meinen Arbeitsweg wieder mehr Stress. Mein Weg zur Arbeit führt nen Teil über eine recht vielbefahrenen Straße hier in Hannover. Gehweg mit zusatz Radfahrer frei ist vorhanden und wird sobald der Sommer kommt auch sehr aktiv von Radfahrern genutzt. (Warum auch immer die freiwillig sich auf nen engen weg quetschen+ Ausfahrten+Wurzel Risse. während ich uber jeden Meter Benutzungspflicht traurig bin ?)
Im winter gehts ja noch aber kaum tummeln sich die Masse an Radfahrern auf dem Gehweg wird man fast täglich angemault/gehupt sobald man auf der Straße fährt.
Auf diesen 1500m jeden Tag werde ich in ner Sommer Woche mehr angemault als ne ganze Saison auf dem Renner. Und meine hausrunden mit dem Renner auf den Landstraßen hier sind alle mit Radwegen+ Benutzungspflicht die ich ignoriere. Trotzdem gibts da vielleicht 5-6 mal meckern pro Saison. In der Stadt wo ich sogar im recht bin ist das fast ne normale Woche im Sommer. Sobald das Wetter aber wieder schlecht ist und keine 10 weiteren Radfahrer auf dem Gehweg zu sehen sind ist auch da alles wieder ruhig.
 
.....Ich frag mich was mit solchen Typen los ist? Was geht in den Köpfen von solchen Leuten ab? Wie kann man so reagieren wenn man auf nen Fehler angesprochen wird?......

So etwas frage ich mich auch. Am letzten Samstag reißt vor mir einer die Autotüre auf. Ich: "´tschuldige, keine Augen im Kopf" und sicherlich nicht aggressiv gesagt, sondern nur erschrocken. Zum Glück kam kein Auto hinter mir und so ist auch nichts weiter passiert, obwohl ich das Rad verrissen habe. Was schreib mit der Typ nach? "Geh scheissen, du Trottel! Foahr am Radlweg du Idiot!" in voller Lautstärke und wenn ich stehen geblieben wäre, wäre der sicher handgreiflich geworden. Das "Witzige" daran: erstens Rennrad - somit keine Radwegpflicht in Österreich - zweitens kein Radweg weit und breit. Also was wollen solche Leute eigentlich sagen? Dass er für den Straßenverkehr nicht geeignet ist? Dass es ihm egal ist, ob andere Leute wegen ihm sterben? Keine Ahnung...
 
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