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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Durch das Vorfahrt-achten bei den Radfahrern wird die sonst geltende Regelung, der Radverkehr auf einem Fahrbahn-begleitenden Radweg genießt dieselben Vorfahrtrechte wie die Fahrbahn, aufgehoben. Das wird dem Radverkehr durch das entsprechende Schild klar angezeigt.
Spielt doch keine Rolle ob der Radweg die gleichen Vorfahrtrechte wie die begleitende Fahrbahn hat.
Vorfahrt regelt doch nur die Beziehung zur Querstrasse.
Die Beziehung zwischen Radweg und begleitender Fahrbahn wird weiterhin durch Vorrang geregelt.

Ein ganz normaler Vorgang - in diesem Fall wird der "Radweg" zu einer ganz schlichten Einfahrt in die Hauptfahrbahn, vergleichbar einer Grundstücksausfahrt(Bordstein!). Da muss man sich nicht alle möglichen Tricks ausdenken, welche juristischen Fallstricke sich da verbergen könnten.
Matze
Wo fährt der Radfahrer dort in die Hauptfahrbahn ein?
Aus Radfahrersicht quert er die Hauptfahrbahn.
 
Spielt doch keine Rolle ob der Radweg die gleichen Vorfahrtrechte wie die begleitende Fahrbahn hat.
Vorfahrt regelt doch nur die Beziehung zur Querstrasse.
Die Beziehung zwischen Radweg und begleitender Fahrbahn wird weiterhin durch Vorrang geregelt.
Ääääähhh - ja :confused::confused: ??


Wo fährt der Radfahrer dort in die Hauptfahrbahn ein?
Aus Radfahrersicht quert er die Hauptfahrbahn.
Auch zum Queren muss er in die Hauptfahrbahn der Querstraße einfahren. Egal ob zum Einbiegen rechtsrum oder linksrum, oder zum Überqueren geradeaus - es bleibt ein Einfahren in die Fahrbahn.....;)
 
Auch zum Queren muss er in die Hauptfahrbahn der Querstraße einfahren. Egal ob zum Einbiegen rechtsrum oder linksrum, oder zum Überqueren geradeaus - es bleibt ein Einfahren in die Fahrbahn.....;)
Kann man so sehen.

Da stellt sich gleich die nächste Frage.
Angenommen der Radfahrer quert dort nicht die Haupstrasse sondern fährt nur in die Hauptstrasse ein in biegt links ab Richtung Kreisfahrbahn.
Welche Vorfahrtregel gilt dann aus seiner Sicht wenn er an die Kreisfahrbahn kommt?
Er kann ja davon ausgehen, dass er sich nun auf der Haupstrasse befindet.
Oder sollte er davon ausgehen, dass dort rechts vor links gilt?
Er kommt ja an keinem Verkehrszeichen vorbei welches ihm etwas anderes sagt.

Wenn man sich diese Fragen stellt erkennt man welcher Unsinn sich ergibt wenn Behörden solche Verkehrszeichen Konstellationen, die nirgends in der StVO zu finden sind, aufstellen.
Eben weil sie völlig widersprüchlich zur StVO sind.
 
Kann man so sehen.

Da stellt sich gleich die nächste Frage.
Angenommen der Radfahrer quert dort nicht die Haupstrasse sondern fährt nur in die Hauptstrasse ein in biegt links ab Richtung Kreisfahrbahn.
Welche Vorfahrtregel gilt dann aus seiner Sicht wenn er an die Kreisfahrbahn kommt?
Er kann ja davon ausgehen, dass er sich nun auf der Haupstrasse befindet.
Oder sollte er davon ausgehen, dass dort rechts vor links gilt?
Er kommt ja an keinem Verkehrszeichen vorbei welches ihm etwas anderes sagt.
Man kann sich das Hirn mit Korinthen zuschütten - oder einfach mit Logik Radfahren: Was signalisieren denn die weißen Linien, die an den Einfahrspuren um den Kreisel aufgemalt sind? Das man dort unbedacht durchballern darf? Ein Vorfahrt-achten-Schild kann man auch von der Rückseite erkennen (ebenso wie ein Vorfahrt- und Stop-Schild) - deren prägnante Form haben sonst keine weiteren Schilder.
Als Verkehrsteilnehmer bin ich verpflichtet, mir jederzeit einen Gesamtüberblick über die Situation zu verschaffen - da muss man ggf. mal den Kopf aus aerodynamisch günstiger Duckhaltung hochnehmen und sich umsehen - dann passt das schon. Wenn man also auf dem Radweg angerauscht kommt, hat man quasi beide Vorfahrt-achten-Schilder in direkter Blicklinie vor sich, das eigene von vorne, das der Fahrbahn seitlich von hinten (incl. Zusatzzeichen 215 "Kreisverkehr") - heißt: zweimal Vorfahrt beachten: bei der Einfahrt in die Fahrbahn und anschl. bei der Einfahrt in den Kreisel.
Wenn man sich diese Fragen stellt erkennt man welcher Unsinn sich ergibt wenn Behörden solche Verkehrszeichen Konstellationen, die nirgends in der StVO zu finden sind, aufstellen.
Eben weil sie völlig widersprüchlich zur StVO sind.
Die Stellen der StVO, zu denen das im Widerspruch steht, würde ich gerne mal erfahren ..... :cool: Für mich ist die Situation rund um den Kreisel eindeutig erkennbar und nachvollziehbar......

Matze
 
Ich kann an dem Kreisel auch nichts erkennen, das nicht Regelkonform wäre. Macht alles Sinn. Natürlich ist der Radweg vom Kreisel weggezogen, so dass er nicht mehr verkehrsbegleitend ist und in dieser Konstellation die Radler im Endeffekt allen die Vorfahrt gewähren müssen, aber alles andere wäre auch nicht sicher. Wobei die beste und sicherste Lösung wie immer das Entfernen des Radweges und radeln auf der Straße wäre. Rücksicht der KFZ-Lenker natürlich vorausgesetzt....
 
Die Stellen der StVO, zu denen das im Widerspruch steht, würde ich gerne mal erfahren ..... :cool: Für mich ist die Situation rund um den Kreisel eindeutig erkennbar und nachvollziehbar......

Matze
Du bist anscheind noch nie bei Dunkelheit an so eine Stelle gekommen.
Ein Vorfahrtachten Zeichen bedeutet, dass die Querstrasse die Hauptstrsasse ist.
Mehr wird dem Radfahrer dort nicht angezeigt.

Ich kann an dem Kreisel auch nichts erkennen, das nicht Regelkonform wäre. Macht alles Sinn. Natürlich ist der Radweg vom Kreisel weggezogen, so dass er nicht mehr verkehrsbegleitend ist und in dieser Konstellation die Radler im Endeffekt allen die Vorfahrt gewähren müssen,
Was für ein Schild oder welche Verkehrsregel haben denn z.B. die Ausfahrenden aus dem Kreisel das ihnen Vorfahrt oder Vorrang vor dem Radweg einräumen soll?
Warum muss der Einfahrende in den Kreisel dem Radfahrer angeblich keine Vorfahrt gewähren? Er hat doch auch ein Vorfahrtachten Schild.
Was bedeutet nicht verkehrsbegleitend?
 
Was für ein Schild oder welche Verkehrsregel haben denn z.B. die Ausfahrenden aus dem Kreisel das ihnen Vorfahrt oder Vorrang vor dem Radweg einräumen soll?
Warum muss der Einfahrende in den Kreisel dem Radfahrer angeblich keine Vorfahrt gewähren? Er hat doch auch ein Vorfahrtachten Schild.
Was bedeutet nicht verkehrsbegleitend?
Das Vorfahrt-gewähren-Schild für den in den Kreisel einfahrenden gilt nur für die Straße. Die Seite der Straße hat an der Radwegeinfahrt eine durchgezogene Linie, die regelt schon mal die Vorfahrt mit dem Radweg. Daraus folgend bräuchte man nicht einmal das Vorfahrt-gewähren-Schild im Radweg.
 
Die Vorrang-Regeln für Radwege an und um Kreisel sind in der Tat etwas komplizierter. Aus dem Kopf und ohne Gewähr auf absolute Richtigkeit:

Innerstädtische Kreisel: Radweg hat Vorrang, aber nur, wenn der Weg verkehrsbegleitend ist, also wenn der Radweg zuvor die kreuzende Straße begleitet.
Außerstädtische Kreise: Radweg hat keinen Vorrang

Da derartige Spitzfindigkeiten wohl kaum ein Verkehrsteilnehmer im Kopf hat, das so auch nicht gerade intuitiv ist und das sich auch nicht in jedem Fall eindeutig beantworten lässt, ist man seit einigen Jahren zu der zweifelhaften Praxis übergegangen, einfach alle Radwegübergänge mit diesen kleinen Vorfahrt-achten-Schildern auszustatten (wäre ja auch noch schöner, wenn man das andersrum machen würde!)

Praktisch deute ich das für mich dann so, dass ein derartiger Radweg a) nicht wegbegleitend, da abweichende Vorfahrtsregelung und b) nicht zumutbar ist, da ich bei angemessenem Tempo per Schulterblick gar nicht sicher feststellen kann, ob ein Auto im Kreisel nun "meine" Ausfahrt nehmen wird oder nicht und daher das Benutzen des Radweges an der Stelle jenseits der Schrittgeschwindigkeit mich unnötig gefährdet. Damit sehe ich eine eventuelle Benutzungspflicht des Radweges als aufgehoben an und fahre ganz legal auf der Straße.
 
Da derartige Spitzfindigkeiten wohl kaum ein Verkehrsteilnehmer im Kopf hat, das so auch nicht gerade intuitiv ist und das sich auch nicht in jedem Fall eindeutig beantworten lässt, ist man seit einigen Jahren zu der zweifelhaften Praxis übergegangen, einfach alle Radwegübergänge mit diesen kleinen Vorfahrt-achten-Schildern auszustatten (wäre ja auch noch schöner, wenn man das andersrum machen würde!)

Keine Regel ohne Ausnahme. Hier ein Kreisverkehr in Ettlingen, der ohne gesonderte Vorfahrtsregelung auskommt. Trotzdem funktioniert es, die Autofahrer sind größtenteils aufmerksam. Der liegt auf meiner Feierabendrunde. Deshalb fahre ich da ziemlich oft und kann das beurteilen.
 
Keine Regel ohne Ausnahme. Hier ein Kreisverkehr in Ettlingen, der ohne gesonderte Vorfahrtsregelung auskommt. Trotzdem funktioniert es, die Autofahrer sind größtenteils aufmerksam. Der liegt auf meiner Feierabendrunde. Deshalb fahre ich da ziemlich oft und kann das beurteilen.
Das sind aber eindeutige Fußgänger- / Radverkehrsfurten markiert - da haben Fahrzeuge auf der Fahrbahn entsprechende Warte-/Haltepflichten, zumindest wird ihnen angezeigt, dass dort eine gewisse Rücksichtnahme erforderlich ist. Kann man so nicht direkt mit dem hier diskutierten Kreisel vergleichen.

Allgemein @all:
Bei einigen Zeitgenossen frage ich mich schon, ob die einfach entspannt Radfahren gehen oder jeden Meter ihrer Fahrstrecke einem juristischen Gutachten unterziehen, was da alles angeblich nicht regelkonform in die Landschaft gebaut wurde.
Also, ich gehe lieber nur Radfahren......

Matze
 
Du wirst von mir keinen Post finden, in dem ich mich über die angeblich rechtswidrige Aufstellposition eines Schildes / fehlerhafte Ausführung von Markierungen / etc. beklage. Sowas sehe ich unterwegs gar nicht - da fahre ich einfach Rad und genieße die Landschaft.
Umso mehr erstaunt es mich, was andere so alles bemerken.......
Mir fällt da höchstens auf, dass die Kühe, die letztes Mal hinten auf der Weide standen, diesmal vorne am Zaun stehen....:D
 
Da derartige Spitzfindigkeiten wohl kaum ein Verkehrsteilnehmer im Kopf hat, das so auch nicht gerade intuitiv ist und das sich auch nicht in jedem Fall eindeutig beantworten lässt, ...

...und gerade weil es für viele eben nicht klar ist, finde ich das vor (!) dem querenden Radweg aufgestellte "Vorfahrt achten"-Schild so daneben, weil es zu zusätzlicher Unklarheit führt. Autofahrer warten, Radfahrer warten, alle gucken sich an. Autofahrer winkt durch, Radfahrer fährt. Beim nächsten Mal fährt der Radfahrer dann direkt durch und erwischt einen Autofahrer, der die Regeln genauer kennt...

Wie gesagt: mir ist das egal. Ich fahre da auf der Straße und wenn nicht, dann eben entsprechend aufmerksam.

Allgemein @all:
Bei einigen Zeitgenossen frage ich mich schon, ob die einfach entspannt Radfahren gehen oder jeden Meter ihrer Fahrstrecke einem juristischen Gutachten unterziehen, was da alles angeblich nicht regelkonform in die Landschaft gebaut wurde.

Ja, manchmal frage ich mich auch, ob ich "entspannter" fahren sollte und ob das einfach eine Frage der Einstellung ist. Es wird eben spätestens dann ein Problem, wenn man auf der Straße von 40Tonnern abgedrängt wird, "weil neben an ja ein Radweg ist" (ist es nicht), es fast zu Zusammenstößen kommt, weil der Radfahrstreifen täglich zugeparkt ist, oder weil man von der Straße gehupt wird, weil neben an ja ein Radweg ist (der aktuell gesperrt ist) usw. usf. Wenn dich sowas nicht stresst, dann freut mich das wirklich für dich. Ich finde sowas tatsächlich etwas stressig.

Sowas sehe ich unterwegs gar nicht - da fahre ich einfach Rad und genieße die Landschaft.
Da ist eben der Unterschied zwischen Stadt- und Landbewohner ;)
 
Was ich mich schon länger frage: Muss ein Radweg als solcher beschildert sein um als einer zu gelten? Bei mir aufm Land verlaufen oft Wege neben der Fahrbahn, die aber nicht beschildert sind und da bin ich mir nie so ganz sicher.
 
...und gerade weil es für viele eben nicht klar ist, finde ich das vor (!) dem querenden Radweg aufgestellte "Vorfahrt achten"-Schild so daneben, weil es zu zusätzlicher Unklarheit führt. Autofahrer warten, Radfahrer warten, alle gucken sich an. Autofahrer winkt durch, Radfahrer fährt. Beim nächsten Mal fährt der Radfahrer dann direkt durch und erwischt einen Autofahrer, der die Regeln genauer kennt...
Sorry, aber ich glaube nicht, dass da auch nur ein Autofahrer wegen dem Schild einem Radfahrer, der auf dem Radweg ankommt, die Vorfahrt geben will.
 
Sorry, aber ich glaube nicht, dass da auch nur ein Autofahrer wegen dem Schild einem Radfahrer, der auf dem Radweg ankommt, die Vorfahrt geben will.

Das dort Autofahrer querende Radfahrer vorlassen, habe ich dort schon mehrmals selbst erlebt. Ob das jetzt am Schild liegt oder daran, dass man ja eh langsam in einen Kreis einfährt und oft warten muss ist natürlich unklar.
 
In 50% der Fälle warten an solchen Kreisverkehren beide. Ist natürlich nur meine persönliche Erfahrung.
 
Was ich mich schon länger frage: Muss ein Radweg als solcher beschildert sein um als einer zu gelten? Bei mir aufm Land verlaufen oft Wege neben der Fahrbahn, die aber nicht beschildert sind und da bin ich mir nie so ganz sicher.
Jein, Du darfst so einen Weg benutzen, musst aber nicht. Wenn es mit einem blauen Radwegschild beschildert ist, musst du, wenn er straßenbegleitend und zumutbar ist (zB geteert, im Winter geräumt,...)
 
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