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Radwegbenutzungspflicht ist aufgehoben!!

DocEmmetBrown

Man erntet was man sät
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Hallo hier Doc,

in der Januar Ausgabe der Tour steht, daß die Radwegbenutzungspflicht der Straßenverkehrsordnung aufgehoben ist. Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das 2011 erklärt. Ausnahmen sind, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht und ein Radweg vorhanden ist. Diese Verkehrslage wird wohl nur in den wenigsten Fällen zutreffen. In München werden mit Schidern, die Autofahrer auf die neue Verkehrssituation hingewisen. Leider habe ich in meiner Stadt davon noch nichts gehört. Wie sieht das bei euch aus?

Doc
 
Das Profilbild passt ganz gut, denn die Abschaffung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht war 1997.

Theorie:

wie oben geschrieben, nur in Ausnahmefällen eine RWBP durch Z. 237/240/241, dann aber benutzungspflichtig
Kontrolle der Gültigkeit in Rahmen der ein- bis zweijährlich stattfindenden Verkehrsschauen durch Polizei und beteiligte Behörden

Praxis:

Anteil der entwidmeten Radwege im Promillebereich
Verkehrsschauen eher eine Art urbaner Mythos ("Macht der motivierte Mitarbeiter in seiner Freizeit. Wirklich!")
Klageweg gegen Radwege für jeden möglich, eigentlich aber spätestens 6 (?) Monate nach Kenntnis vom Radweg
einfach Nachricht an Behörde ("Ist Ihnen eigentlich klar, dass Radweg XY illegal als benutzungspflichtig beschildert ist?") nahezu immer erfolglos

Schilder wie beschrieben ("Hier keine RWBP") gibt es meines Wissens neuerdings auch im Raum Köln, sind aber in meinen Augen ein zweischneidiges Schwert, da dem Autofahrer, sofern er sich überhaupt Zeit für dieses klein bedruckte Schild nimmt, assoziiert wird, dass Radler nur bei diesem Schild auf der Fahrbahn fahren dürfen.
 
In München werden mit Schidern, die Autofahrer auf die neue Verkehrssituation hingewisen.

Ich nehme an du meinst das Schild hier

medium_P1360986-Kopie.JPG


Das Einzige was der Autofahrer auf dem Schild sieht, ist das durchgestrichene Rad. Die Litanei an Text liest doch keiner im Vorbeifahren (das Schild ist auch nicht so groß wie es auf dem Bild aussieht, so dass man den Text bequem lesen könnte).
Das Schild suggeriert genau das Gegenteil von dem was es eigentlich soll.
 
Die Autofahrer, die meinen, einem über die angebliche Benutzungspflicht belehren müssen, hält so ein Schild auch nicht davon ab.
Die haben ihr Weltbild "Die Straße gehört den Autos" fest in Beton gegossen.
 
einfach Nachricht an Behörde ("Ist Ihnen eigentlich klar, dass Radweg XY illegal als benutzungspflichtig beschildert ist?") nahezu immer erfolglos

Da bin ich mir nicht so ganz sicher: Zumindest bei Vorliegen eines konkreten Arguments (Radweg gefährlicher als Straße oder entspricht ncht den definierten Mindestanforderungen der VwV-StVO) kann sich da schon was tun. Ich habe das bisher 2mal gemacht:
Fall 1: Außerorts, ein 600m langer Radweg in beiden Richtungen benutzungspfichtig, d.h. je nach Fahrtrichtung musste man für 600m Radweg 2x die gut befahrene Kreisstraße überqueren, as mit Sicherheit gefährlicher war als das fahren auf der Straße (zumal die vorgeschriebenen "Überquerungshilfen" nicht vorhanden waren). Antwort: Man habe die Entfernung dieses (und einiger anderer) Schilder eh schon beschlossen, der Bauhof müsse sie nur noch abschrauben. Das passierte allerdings erst Monate später nach nochmaligem Anmahnen. In der anderen Richtung ist der Weg immer noch bentzungspflichtig. Argumentiert wurde mit dem hohen Gefahrenpotential durch starke Geschwindigkeitsunterschiede (was natürlich Unsinn ist, denn das ist keine besondere örtliche Gefahrenlage, das ist außerorts ja überall so). Habs dann aber nicht weiter verfolgt, weil der Weg in dieser Richtung mit zumutbar erscheint.

Fall 2: Innerorts. Linksseitiger Radweg, kreuzt mehrere stark frequentierte Ausfahrten (Tanke, Supermarkt), führt durch eine Bushaltestelle und endet kurz vor einer kaum einsehbaren Kurve. Habe auf meine Mail keine Antwort bekommen, aber 6 Wochen später waren die Schilder weg (kann auch Zufall gewesen sein).

Es kann sich also möglicherweise schon lohnen - man sollte halt gut argumentieren und die rechtlichen Grundlagen auch zitieren, damit den Schreibtischhengsten klar wird, dass da Ärgerpotential besteht.
 
In Frankfurt habe ich solche Schilder (sofern ein Radweg vorhanden ist) auch noch nicht gesehen... :-(
 
Da zeigt die Radler-BRAVO mal wieder, dass sich die Redakteure fast ausschließlich mit Rädern im >5000-€-Bereich befassen und sonst nicht viel Ahnung haben :rolleyes:

Mit der neuen StVO 2013 und den zugehörigen anderen Regelwerken (VwV-StVO, RASt, ERA etc.) werden lediglich die Vorzeichen für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen verändert. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat festgelegt, dass benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nur dann eingerichtet werden dürfen, wenn dadurch ein objektiver Sicherheitsgewinn für den Radverkehr entsteht. Früher wurden als Kriterien Straßenbreite, Verkehrsgeschwindigkeit, Anzahl der PkW/Tag und besondere Belastung durch Schwerverkehr aber auch die Aufrechterhaltung des (PkW-)Verkehrsflusses herangezogen.
Insbesondere die Anordnung von benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen innerorts wird durch die Neuerungen glücklicherweise fast unmöglich gemacht. Außerorts ist das wiederum ein anderer Blues, da dort andere Regeln gelten.

Das ist aber alles nicht in der StVO selbst sondern in den Verordnugnen, Richtlinien und Empfehlungen geregelt. Ich habe mal die Änderungen bezüglich des Radverkehrs in der StVO selbst angehängt. Der ADFC hat das recht übersichtlich aufbereitet.

Wer eine widerrechtlich angeordnete Benutzungspflicht beseitigt haben möchte, dem bleibt - wie von Bill Tür geschrieben - tatasächlich oft nur der Klageweg, da die zuständigen Behörden nicht unbedingt fahrradfreundlich ausgerichtet sind. Es gibt aber auch positive Ausnahmen. In Berlin ist seit 1997 bei etwa 70% der Radwege die Benutzungspflicht aufgehoben worden. Dies hat leider oft zur Folge, dass die Wege von den Bezirken nicht mehr unterhalten/gepflegt werden, was gerade für ältere und sehr junge RadfahrerInnen, die sich abseits des KfZ-Verkehrs sicherer fühlen (subjektive Sicherheit) zum Problem wird. Aber das ist wieder eine andere Diskussion...

Schöne Grüße von der Mücke
 

Anhänge

Wo gerade der ADFC angesprochen wurde.
Den würde ich als erstes ansprechen, wenn ich etwas gegen einen Radweg unternehmen möchte.
 
Da zeigt die Radler-BRAVO mal wieder, dass sich die Redakteure fast ausschließlich mit Rädern im >5000-€-Bereich befassen und sonst nicht viel Ahnung haben :rolleyes:

Ich habe die Zeitschrift gerade nicht vor mir, bin mir aber sicher, dass das was der TE hier betitelt so nicht geschrieben wurde. Deine Lästerattacke geht also wahrscheinlich in die falsche Richtung.
 
Ich habe die Zeitschrift gerade nicht vor mir, bin mir aber sicher, dass das was der TE hier betitelt so nicht geschrieben wurde. Deine Lästerattacke geht also wahrscheinlich in die falsche Richtung.

Ich gebe gerne zu, dass ich was gegen den Hochglanz-Bike-Porn habe :D Bisher haben sich allerdings Roadbike, Tour et al in Verkehrsrechtsfragen seltenst mit Ruhm bekleckert.
 
Hallo hier Do,

ich hatte nicht vor eine Diskusion anzustreben die von Vorurteilen behaftet ist. Wenn jemand mit irgendwelchen Zeitschriften, Vereinen oder Verbände persönliche Probleme hat, ist er auch nicht im Stande hier objektiv etwas von sich zu geben. Ich für meine Person habe auch vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts immer versucht mich so gut es geht auf dem Rennrad zu schützen. Dazu gehörte auch, daß ich an eineigen Stellen freiwillig den Radweg genommen habe, weil die Straße an diesen Stellen zu gefährlich sind. Weiterhin bedeutet dieses Urteil für mich persönlich, daß mit wenigen Ausnahmen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist. Das gehupe werde ich mir wohl weiterhin anhören müssen, wenn mich aufmerksame Bürger in ihren Autos massiv auf mein fehlverhalten hinweisen. Das die meisten mich dabei jenseitz der erlaubten 50kmh überholen interessiert hier niemanden.

Doc:bier:
 
Es gibt keine generelle Aufhebung der RWBP. Da wo ein entsprechendes Radwegschild steht, gilt auch offiziell die Pflicht diesen zu benutzen. Von bestimmten Ausnahmen mal abgesehen.

Die "neue" Regelung zwingt Behörden nur dazu, bei neuen Wegen die VWV genauer zu befolgen und bei bestehenden Radwegen diese in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Auch das Wegklagen unrechtmäßig benutzungspflichtiger Radwege wird erleichtert.
 
midge: Du scheinst dich gut mit der StVO auszukennen.
Bei mir gibt es viele linksseitige Radwege, die in beide Richtungen zu befahren sind. Doch fehlt eigentlich immer das Zusatzschild mit den zwei Pfeilen für beide Richtungen, dass darauf hinweist, dass auf dem Radweg mit Gegenverkehr zu rechnen ist.
Seh ich das richtig, dass ich nach der StVO diese Radwege in Gegenrichtung (linksseitig) eigentlich nicht benutzen darf?
 
ich hatte nicht vor eine Diskusion anzustreben die von Vorurteilen behaftet ist. Wenn jemand mit irgendwelchen Zeitschriften, Vereinen oder Verbände persönliche Probleme hat, ist er auch nicht im Stande hier objektiv etwas von sich zu geben.

Hast Du etwa keine Vorurteile gegenüber der ADAC-Mitgliederzeitschrift und der Auto-BILD ;) Leider wird in vielen Medien je nach Leserschaft tendenziös und nicht immer sachlich richtig berichtet. Egal ob es um Radwegebenutzungspflicht, die Klagemöglichkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen oder die (Teil-)Schuld bei Unfällen geht. Oft werden die Entscheidungen und Regelungen nur verkürzt dargestellt.

Weiterhin bedeutet dieses Urteil für mich persönlich, daß mit wenigen Ausnahmen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist. Das gehupe werde ich mir wohl weiterhin anhören müssen, wenn mich aufmerksame Bürger in ihren Autos massiv auf mein fehlverhalten hinweisen. Das die meisten mich dabei jenseitz der erlaubten 50kmh überholen interessiert hier niemanden.

Wie Matt_8 schon richtig bemerkt hat ist ein Radweg so lange benutzungspflichtig, wie dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Erst wenn das Schild verschwunden ist darfst Du frei zwischen Sonderweg (Radweg) und Fahrbahn wählen. Ob Du dann mit angemessener Geschwindigkeit - die bei einem Überholvorgang auch gerne unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegen kann - und entsprechendem Seitenabstand überholt wirst ist eine Problematik, der nicht die zuständige Straßenverkehrsbehörde sondern die Polizei nachgehen muss. Zudem rechtfertigt das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers niemals das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers. Soviel also zum Thema Vorurteile und objektive Problembetrachtung.

Bei mir gibt es viele linksseitige Radwege, die in beide Richtungen zu befahren sind. Doch fehlt eigentlich immer das Zusatzschild mit den zwei Pfeilen für beide Richtungen, dass darauf hinweist, dass auf dem Radweg mit Gegenverkehr zu rechnen ist.
Seh ich das richtig, dass ich nach der StVO diese Radwege in Gegenrichtung (linksseitig) eigentlich nicht benutzen darf?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass diese Radwege sogenannte 'andere Radwege' ohne angeordnete Benutzungspflicht sind und diese sich innerorts befinden. Nach der alten Version durftest Du diese linksseitigen Radwege nutzen, musstest es aber nicht. Nach der neuen Version müssen diese zwingend mit 'Radfahrer frei' und dem Zweirichtungsschild gekennzeichnet sein. Frage ist auch, ob die Fahrtrichtung auf dem Weg markiert ist.
Sollten es benutzungspflichtige, linksseitige Zweirichtungsradwege sein würde ich mich an die zuständige Behörde wenden (in Berlin wäre es das Tiefbauamt des entsprechenden Bezirks sein) und auf die Beseitigung der Unklarheit bzw. die Aufhebung der Benutzungspflicht drängen.

Wie gesagt, mir ist die Situation nicht ganz klar. Daher sind die Aussagen mit Vorsicht zu genießen.

Schöne Grüße von der Mücke
 
...zuständige Behörde ...in Berlin ...Tiefbauamt des entsprechenden Bezirks ...

Das Bezirksamt ist nur zuständig, wenn der Radweg nicht zu einer Straße von übergeordneter Bedeutung gehört. Da ist die Verkehrslenkung zuständig. Beispiel: Die benutzungspflichtigen Radewege am Columbiadamm Richtung Schöneberg. Das weiß ich aus zuverlässiger Quelle, seit ich bei den Bezirksämtern Kreuzberg & Tempelhof die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht dort beantragt hatte. :rolleyes:
 
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass diese Radwege sogenannte 'andere Radwege' ohne angeordnete Benutzungspflicht sind und diese sich innerorts befinden. Nach der alten Version durftest Du diese linksseitigen Radwege nutzen, musstest es aber nicht. Nach der neuen Version müssen diese zwingend mit 'Radfahrer frei' und dem Zweirichtungsschild gekennzeichnet sein. Frage ist auch, ob die Fahrtrichtung auf dem Weg markiert ist.
Sollten es benutzungspflichtige, linksseitige Zweirichtungsradwege sein würde ich mich an die zuständige Behörde wenden (in Berlin wäre es das Tiefbauamt des entsprechenden Bezirks sein) und auf die Beseitigung der Unklarheit bzw. die Aufhebung der Benutzungspflicht drängen.

Wie gesagt, mir ist die Situation nicht ganz klar. Daher sind die Aussagen mit Vorsicht zu genießen.

Schöne Grüße von der Mücke
Das sind Radwege mit Zeichen 240, in beide Richtungen aufgestellt. Innerorts und außerorts.

UND ich wollte das schon mal offiziell melden und da wollten sie mir gleich eine "Verwaltungsgebühr" berechnen. Dann hab ich das gelassen.
 
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