Da setzen wir beide uns mal an einem sonnigen Tag in Frankfurt an den Main. Da können wir dann auch gleich über andere Sachen reden.
Tausende fahren dann dort längs in Tschibo-Rennkleidung, die jedenfalls keiner von uns als Hobbyrennradler bezeichnen würde. Andere vielleicht mangels Kenntnis schon. Aber die Betroffenen würden im Schadenfall zu Recht behaupten, dass sie zwar ein Trikot an hatten, aber niemals Hobbyrennradler mangels Hobbyausübung seien, auch wenn sie auf einem Rennrad saßen. Ich kenne viele Leute, die fahren gelegentlich mit ihrem Rennrad, aber nur um von A nach B zu kommen, niemals aber nur so zum Spaß. Der Sonnenscheinfahrer, der ein Rennrad zwar besitzt aber nur einmal im Jahr am Main längs fährt, ist das dann ein Hobbyrennradler? Für mich ist er das nicht.
Weiterhin, wie will mir ein Gericht einen Hobbyrennradlerstatus beweisen?
Hat einer einen Link zum Wortlaut des OLG-Urteils?
L.