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Helmpflicht Beim Rennrad

AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Da ich auf dem Renner sowieso immer mit Hut fahre, ist mir das Urteil Helm wie Mütze. Bei der im folgenden zitierten Juristenlogik hätte ich allerdings bereits im Sitzen einen Helm nötig gehabt, um mich vor den Folgen eines durch einen heftigen Lachanfalls eventuell ursächlich hervorgerufenen Sturzes auf den rings um meinen Drehstuhl befindlichen Boden zu schützen:

Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen.
(Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf)

Also: Wer des Fahrradfahrens mangels Übung nicht wirklich mächtig ist und demzufolge auch in bereits weniger kritischen Situationen in der Gefahr schwebt, die Kontrolle über sein Gefährt zu verlieren und sich dezent abzulegen, bedarf keines besonderen Schutzes. Ganz anders ist die Lage bei Radsport betreibenden Rennfahrern, die in der Regel ihr Sportgerät weit besser im Griff haben als "Freizeitfahrer [...] ohne sportliche Ambitionen": Mehr Übung bedeutet hier offensichtlich höhere Gefährdung, legt man die Begründung des OLG im Umkehrschluss aus.

Ich vermute, der Senat bestand aus Freizeitfahrern, die auf keinen Fall eine Entscheidung Richtung allgemeiner Helmpflicht fällen wollten, weil sie selbst nämlich bei ihren Freizeitfahreraktivitäten keinen Hut tragen möchten.

Andererseits ist das wieder viel zu logisch gedacht. Schließlich geht es hier um Juristerei :D
 
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http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/02/698637.html

Als ich heute allmorgentlich meine Zeitung gelesen habe, stand dieser Artikel drin:

Schadenersatz
Rennrad nur mit Helm fahren
DÜSSELDORF -
Wer mit seinem Rennrad als Freizeitsportler auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss einen Schutzhelm tragen. Andernfalls kann er bei einem Zusammenstoß seinen Anspruch auf Schadenersatz verlieren, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-1 U 182/06).

AFP


Geschrieben ist, dass Helm getragen werden muss. Aber ansonsten wird wieder alles mit ...kann... umschrieben.
Ich bin für Helmpflicht bei Freizeitsportler im öffentl. Straßenverkehr! Der Deckel stört nicht und schützt...ganz einfach! Schon genügend geplatzte Schädel gesehen, die mit so einem ganz einfachen Mittel verhindert werden könnten.
Gruß
Kapatiemme
 
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Da wird sich aber das Finanzamt freuen, muß es nun den Helm als Teil der Arbeitskleidung anerkennen.
 
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Wie heißen die Dinger auf dem Kopf? Helm? muß ma gleich googln ob ich dazu was finde und wo ich eventuell sowas herbekomme.:duck:
 
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Der Satz: "Man muss einen Helm tragen" finde ich etwas sinnlos. Man muss garnichts, bleibt aber bei Nichttragen eines Helmes evtl. auf Schadensersatzansprüchen sitzen.
ISt vom OLG Düsseldorf doch ein Urteil, gott sei dank sind wie nicht in amerika, dort werden solche Präzedenzfälle einefach als gesetzesgrundlage genommen, verrückt!
Da ich aber nen Helm trage, is ja alles roger!Wiegt wenig und sieht meistens auch noch gut aus!
 
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Habe ich eine Verfassungsänderung verpasst? Seit wann ist ein OLG Gesetzgeber? Gewaltenteilung aufgegeben?


Fragen über Fragen die mir anläßlich einer solchen Pressemeldung weit wichtiger scheinen als die Diskussion um Fahrradhelme:D
 
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Habe ich eine Verfassungsänderung verpasst? Seit wann ist ein OLG Gesetzgeber? Gewaltenteilung aufgegeben?


Fragen über Fragen die mir anläßlich einer solchen Pressemeldung weit wichtiger scheinen als die Diskussion um Fahrradhelme:D

Ganz einfach: Niemand muss einen tragen.
 
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Helmpflicht nur für Rennradfahrer ist so wie Rauchverbot für alle Kneipenbesucher außer für niedersachsen und nrw.
 
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Also: Wer des Fahrradfahrens mangels Übung nicht wirklich mächtig ist und demzufolge auch in bereits weniger kritischen Situationen in der Gefahr schwebt, die Kontrolle über sein Gefährt zu verlieren und sich dezent abzulegen, bedarf keines besonderen Schutzes. Ganz anders ist die Lage bei Radsport betreibenden Rennfahrern, die in der Regel ihr Sportgerät weit besser im Griff haben als "Freizeitfahrer [...] ohne sportliche Ambitionen": Mehr Übung bedeutet hier offensichtlich höhere Gefährdung, legt man die Begründung des OLG im Umkehrschluss aus.


Ich habe aus dem zitierten Text etwas anderes herausgelesen.

Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen.

Es genügt, den rot markierten Text zu lesen. Es wird deutlich, daß es hier nicht um mangelnde Übung im Fahrradfahren geht, sondern im Tragen eines Helmes!

Und ist es nicht tatsächlich so, daß einem alle Nase lang ein Radler mit Helm entgegenkommt, dem man es auf 100m Entfernung ansieht, daß er des Helmtragens nicht mächtig ist? Oder was glaubt Ihr, wie lange ich geübt habe, bis ich meinen Helm fehlerfrei tragen konnte?!
 
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Es genügt, den rot markierten Text zu lesen. Es wird deutlich, daß es hier nicht um mangelnde Übung im Fahrradfahren geht, sondern im Tragen eines Helmes!

Und ist es nicht tatsächlich so, daß einem alle Nase lang ein Radler mit Helm entgegenkommt, dem man es auf 100m Entfernung ansieht, daß er des Helmtragens nicht mächtig ist? Oder was glaubt Ihr, wie lange ich geübt habe, bis ich meinen Helm fehlerfrei tragen konnte?!

Da hast du auch wieder recht.

Ich fordere daher: Helmtragen muss zum Ausbildungsberuf mit einer regelmäßigen Lehrzeit von nicht unter drei Jahren werden. Nach bestandener Prüfung dürfen die Probanden dann die Berufsbezeichung "Helmgeselle" tragen.

Nach einer zweijährigen, helmtragebegleitenden Zusatzausbildung, die allerdings erst nach vorheriger fünfjähriger, nachzuweisender Helmtragepraxis angetreten werden kann, wird dann, bestandene Prüfung ebenfalls vorausgesetzt, das Prädikat "Helmmeister" verliehen.

Zusätzliche Qualifikationen gibt es fakultativ für waghalsige Abfahrer ("HelMut") sowie radelnde Mütter ("HelMa").

Nach 30-jährigem, ununterbrochenem Helmtragen darf der Helmträger die Ehrenbezeichnung "Helmgott" oder "Helmgöttin" führen.
 
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Es wird deutlich, daß es hier nicht um mangelnde Übung im Fahrradfahren geht, sondern im Tragen eines Helmes!

Jawohl, und das in noch einem anderen Sinne, als Ghostrider es verstanden hat. Das Rechthaberdeutsch in der Pressemitteilung meint: Es gibt keine allgemeine Übung im Helmtragen für Freizeitradler und dass heißt auf Normal-Mensch-Deutsch: Es ist nicht allgemein üblich, Helm zu tragen.
 
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Post Nr. 15 gefällt mir super. So fahren richtige Männer Rennrad. Ohne Helm, dem Tod ein cooles Lächeln entgegenbringen und für die nahende Abfahrt schon ganz viele Zeitungen unters Trikot gesteckt.











(So, bevor der Sprinter jetzt wutentbrannt nach Bielefeld fährt und mir wegen dieser Frechheit vor der Tür auflauert: Es sollte doch nur ein spontaner Scherz sein.)
 
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Post Nr. 15 gefällt mir super. So fahren richtige Männer Rennrad. Ohne Helm, dem Tod ein cooles Lächeln entgegenbringen und für die nahende Abfahrt schon ganz viele Zeitungen unters Trikot gesteckt.











(So, bevor der Sprinter jetzt wutentbrannt nach Bielefeld fährt und mir wegen dieser Frechheit vor der Tür auflauert: Es sollte doch nur ein spontaner Scherz sein.)

Ich denke da brauchst du keine Angst zu haben er steht zu seinen handeln.
Also auch mal den Helm vergessen!:D
Gruß
Klaus
 
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Das wird dann vermutlich am Material festgemacht - das RR hat ja eine gewisse Sonderstellung was Reflektorenpflicht etc. angeht... - sobald dies greift, wird wohl ein Rennradler drauf sitzen...

Da setzen wir beide uns mal an einem sonnigen Tag in Frankfurt an den Main. Da können wir dann auch gleich über andere Sachen reden.:D

Tausende fahren dann dort längs in Tschibo-Rennkleidung, die jedenfalls keiner von uns als Hobbyrennradler bezeichnen würde. Andere vielleicht mangels Kenntnis schon. Aber die Betroffenen würden im Schadenfall zu Recht behaupten, dass sie zwar ein Trikot an hatten, aber niemals Hobbyrennradler mangels Hobbyausübung seien, auch wenn sie auf einem Rennrad saßen. Ich kenne viele Leute, die fahren gelegentlich mit ihrem Rennrad, aber nur um von A nach B zu kommen, niemals aber nur so zum Spaß. Der Sonnenscheinfahrer, der ein Rennrad zwar besitzt aber nur einmal im Jahr am Main längs fährt, ist das dann ein Hobbyrennradler? Für mich ist er das nicht.
Weiterhin, wie will mir ein Gericht einen Hobbyrennradlerstatus beweisen?:confused:

Hat einer einen Link zum Wortlaut des OLG-Urteils?

L.
 
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Da setzen wir beide uns mal an einem sonnigen Tag in Frankfurt an den Main. Da können wir dann auch gleich über andere Sachen reden.:D

Tausende fahren dann dort längs in Tschibo-Rennkleidung, die jedenfalls keiner von uns als Hobbyrennradler bezeichnen würde. Andere vielleicht mangels Kenntnis schon. Aber die Betroffenen würden im Schadenfall zu Recht behaupten, dass sie zwar ein Trikot an hatten, aber niemals Hobbyrennradler mangels Hobbyausübung seien, auch wenn sie auf einem Rennrad saßen. Ich kenne viele Leute, die fahren gelegentlich mit ihrem Rennrad, aber nur um von A nach B zu kommen, niemals aber nur so zum Spaß. Der Sonnenscheinfahrer, der ein Rennrad zwar besitzt aber nur einmal im Jahr am Main längs fährt, ist das dann ein Hobbyrennradler? Für mich ist er das nicht.
Weiterhin, wie will mir ein Gericht einen Hobbyrennradlerstatus beweisen?:confused:

Hat einer einen Link zum Wortlaut des OLG-Urteils?

L.

Da bin ich ja mal ausnahmsweise einer Meinung mit Dir - meine Äußerung war auch nur eine Vermutung, wie es der Gesetzgeber handhaben könnte... Wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass ich (sehr) vieles, was bezüglich Radfahren/Fahrrädern gesetzlich vorgegeben ist, nicht nachvollziehen kann.

Leider sind wohl die meisten Entscheidungsträger wenn es um Gesetze geht tendenziell eher Autofahrer und gelegentliche Fußgänger, in den seltensten Fällen aber Rad- oder gar Rennradfahrer...

:eek:
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Ich habe aus dem zitierten Text etwas anderes herausgelesen.

Es genügt, den rot markierten Text zu lesen. Es wird deutlich, daß es hier nicht um mangelnde Übung im Fahrradfahren geht, sondern im Tragen eines Helmes!

Und ist es nicht tatsächlich so, daß einem alle Nase lang ein Radler mit Helm entgegenkommt, dem man es auf 100m Entfernung ansieht, daß er des Helmtragens nicht mächtig ist? Oder was glaubt Ihr, wie lange ich geübt habe, bis ich meinen Helm fehlerfrei tragen konnte?!

Das hat mit dem TÜV zu tun :eek:
:confused:
Ist doch ganz klar: Dahinter stecken - wie so oft - die Industrie- und Handelskammern mit einer ausgeklügelten Strategie, die Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt wird...
1. Wer Rad fahren will, muss einen Helm tragen.
2. Man stellt fest, dass das Helmtragen erlernt werden muss.
3. Wer einen Helm tragen will, muss dazu eine Prüfung vor der Kammer ablegen. Wer keinen Helm tragen will, will ja auch nicht Rad fahren.
4. Die Prüfung kostet Geld.
5. Nachdem sich das Volk an die Regelung gewöhnt hat, wird man einführen, dass die Prüfung alle zwei Jahre im Rahmen der TÜV-Prüfung des Helmes und des Fahrrades wiederholt werden muss.

Warum jetzt auf einmal eine TÜV-Prüfung???
Ganz klar: Weil die Sache mit dem Helm-Tragen dann schon ausgelutscht ist, und das hinzugewonnene Geld mittlerweile gewohnheitsmäßig irgendwo versickert.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Wer viel fährt, der ist wahrscheinlich sicherer in der Handhabung seines Rades, als eine Couch-Potatoe, die von der Ehefrau und den Kindern genötigt wurde, zwischen hunderten von Fussgängern, Kötern, Bälgern auf den üblichen Radwanderwegen unheilvoll unterwegs zu sein.

Mir jagt es immer einen Schrecken ein, wenn ich diese Figuren fahren sehe.:eek:

L.
 
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