PeterZ1982
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Wenn es eine Plattform gibt, die in groben Zügen mit ihren Regeln der verbindlichen Rechtsprechung entspricht, so ist es wohl jedem vorbehalten, diese Regeln auch zur Anwendung zu bringen.
Den Vk weil ich sehen, wenn ihm sein 200€ über "Wert" geschlossenes Angebot nicht abgenommen wird.
Ganz nebenbei verstehe ich auch nicht, wieso die sonst so geschäftstüchtigen Leute bei ebay da nicht mehr gegen vorgehen. Die meisten so abgebrochenen Aktionen kommen ja wohl außerhalb der Plattform zum Abschluss, ohne Fälligkeit von Gebühren.
und natürlich werde ich in der Praxis keine Klagewelle lostreten, aber manchmal käme ich wohl schon in Versuchung...
Den Vk weil ich sehen, wenn ihm sein 200€ über "Wert" geschlossenes Angebot nicht abgenommen wird.
Ganz nebenbei verstehe ich auch nicht, wieso die sonst so geschäftstüchtigen Leute bei ebay da nicht mehr gegen vorgehen. Die meisten so abgebrochenen Aktionen kommen ja wohl außerhalb der Plattform zum Abschluss, ohne Fälligkeit von Gebühren.
und natürlich werde ich in der Praxis keine Klagewelle lostreten, aber manchmal käme ich wohl schon in Versuchung...