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eBay Bestseller & Sehenswertes


Nein, es ist wie immer wenn der hype abebbt und die Deppen, die einst zu viel für zu kleine Herrensporträder bezahlt haben, entweder das Interesse verlieren oder eben was richtiges wollen.

Historisches/Museales Material wird immer dick Kohle bringen, genau wie die Oberklasse Ausstattung (C Record, DA). Bei den Rahmen das selbe. Und Krempel bleibt Krempel.
 
Ob da wirklich Titan dran ist? Ist so ein Riss ein KO-Kriterium für einen solchen Rahmen? Ansonsten könnte man dem ja ein hellblaues Lackkleid verpassen, Cinelli-Kleberchen besorgen und ihn als Laser nochmal ne Runde in der Bucht schwimmen lassen. :D:p
Zumindest hat OMT sonst Titanrahmen hergestellt. Und Zahnprothesen oder so....
 
Ja, ich weiß, aber der Zustand ist doch wirklich ganz ok.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehenswertes "rund um ebay":
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html

KURZ:
Bei grundlos vom Verkäufer abgebrochener Auktion kommt ein Vertrag zwischen dem derzeit Höchstbietenden zu dessen letztgültigen Gebot zustande. Der potentielle Käufer kann demnach bei Verweigerung der Herausgabe der Ware sogar Entschädigung in Höhe des reelen (im Zweifelsfall gutachterlich ermittelten) Warenwertes einklagen.

Da ich ebay hauptsächlich als Käufer nutze, finde ich das eine lesenswerte und erfreuliche Nachricht. 1€-Auktionen würde ich als Verkäufer aber wohl kaum mehr starten.
 
Wer kommt schon auf die Idee, einen VK zu verklagen, nur weil dieser eine Auktion vorzeitig beendet?
 
Ich, in Zukunft...
Hab mich oft genug geärgert. Im dusseligsten Fall würde man ja selbst "genug" bezahlen wollen, findet aber keinen zweiten "dummen" und so kommt dann bei Abbruch 15 Minuten vor Ende (wegen zu geringem Preis) das Geschäft nicht zu Stande.
Es ist halt schon ein recht einseitiges Geschäft, wenn der VK abbrechen kann, der Käufer aber auf gedeih und Verderb an sein Gebot gebunden ist...
 
Wer kommt schon auf die Idee, einen VK zu verklagen, nur weil dieser eine Auktion vorzeitig beendet?

Ich. :D

Die oben skizzierte Rechtslage ist im übrigen nicht neu.
Im Rechtsverkehr ist ein Angebot nun mal ein Angebot,
das nur unter bestimmten Voraussetzungen - und nicht nach Belieben - zurückgenommen werden kann.
Das müssen auch Verkäufer verstehen.
 
ja, aber es war bisher gelebte Realität, einfach zu akzeptieren, dass es blöd gelaufen ist (zumindest bei mir). Ein medienwirksames Urteil gibt einem halt im Zweifelsfall auch ein Argument für die Verhandlungen an die Hand.
 
Bei mir war es in letzter Zeit auch fast immer so, dass die Auktionen bei "schönen" Sachen abgebrochen wurden und unter der Hand verhökert wurden. Ist schon ärgerlich.
 
Ich. :D

Die oben skizzierte Rechtslage ist im übrigen nicht neu.
Im Rechtsverkehr ist ein Angebot nun mal ein Angebot,
das nur unter bestimmten Voraussetzungen - und nicht nach Belieben - zurückgenommen werden kann.
Das müssen auch Verkäufer verstehen.
ja, aber es war bisher gelebte Realität, einfach zu akzeptieren, dass es blöd gelaufen ist (zumindest bei mir). Ein medienwirksames Urteil gibt einem halt im Zweifelsfall auch ein Argument für die Verhandlungen an die Hand.

Ok....ihr seid ja freaks ;)

Nehmen wir mal an ich verkaufe einen schicken Rahmen und ihr beiden seid fleissig am bieten. Nun läuft die Auktion schon ein paar Tage und bei mir im Keller wird eingebrochen und der Rahmen gestohlen. Ich breche die Auktion also ab, weil kein Rahmen mehr verfügbar ist. Ich versichere euch auf Nachfrage das der Rahmen gestohlen wurde. Was macht ihr...mich Anzeigen? Beweismittel fordern?
Klar das es meist anders läuft, wenn eine Auktion abgebrochen wurde, aber was will man machen? Ich für meinen Teil habe aufgehört mich darüber zu ärgern, das das gewünschte Teil nun doch nicht bei mir landet. Ich käme nie auf die Idee mir den Stress anzutun nachzuforschen, was denn nun los ist. Geschweige denn, den VK dann anzuzeigen. Dafür muss man wahrscheinlich arg langeweile haben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, Diebstahl ist ja außen vor. Aber die Aussicht, bei unlauterem Verhalten zumindest Gefahr zu laufen, das ausbaden zu müssen, führt ja vielleicht zu einem weniger exzessiven Missbrauch der Abbruch-Funktion
 
@jonsnow

Es geht hier ja nicht darum, jemanden "anzuzeigen".
Vielmehr ist es so, daß der Verkäufer an seinem Angebot festgehalten werden kann.
Das läßt sich - notfalls - auch einklagen. Und das ist gut so.
Wir sind hier schließlich nicht in der Sandkiste.
Wenn der Artikel unbrauchbar ist oder gestohlen wurde, kann der Verkäufer selbstverständlich
sein Angebot widerrufen. Die Voraussetzungen, die dem Widerruf zugrunde liegen,
müssen dann aber - notfalls - vor Gericht bewiesen werden:
D.h. Diebstahlsanzeige usw. Die Gerichte gucken hier mitunter auch mal genauer.
 
Das Gegenteil empfinde ich als geradezu unmoralisch. Die Chance zu haben, dass zwei Bieter sich hochschaukeln und gleichzeitig bei zu geringem Gebot ein Hintertürchen zu haben...
kommt den vmtl teureren Auktionen mit verstecken Mindestgebot gleich, die ich schon gar nicht mehr anklicke. Dann gleich nen vernünftigen Startpreis oder Kleinanzeigen
 
@jonsnow

Es geht hier ja nicht darum, jemanden "anzuzeigen".
Vielmehr ist es so, daß der Verkäufer an seinem Angebot festgehalten werden kann.
Das läßt sich - notfalls - auch einklagen. Und das ist gut so.
Wir sind hier schließlich nicht in der Sandkiste.
Wenn der Artikel unbrauchbar ist oder gestohlen wurde, kann der Verkäufer selbstverständlich
sein Angebot widerrufen. Die Voraussetzungen, die dem Widerruf zugrunde liegen,
müssen dann aber - notfalls - vor Gericht bewiesen werden:
D.h. Diebstahlsanzeige usw. Die Gerichte gucken hier mitunter auch mal genauer.

Danke für deine Ausführung, wie es sich genau verhält. Das ist auch alles richtig.

Aber @PeterZ1982 hatte ich da anders verstanden.

Ich, in Zukunft...
Hab mich oft genug geärgert. Im dusseligsten Fall würde man ja selbst "genug" bezahlen wollen, findet aber keinen zweiten "dummen" und so kommt dann bei Abbruch 15 Minuten vor Ende (wegen zu geringem Preis) das Geschäft nicht zu Stande.
Es ist halt schon ein recht einseitiges Geschäft, wenn der VK abbrechen kann, der Käufer aber auf gedeih und Verderb an sein Gebot gebunden ist...

Es ist halt so, das sich auch durch solche "Regeln" effektiv nichts ändern wird, da die VK wissen, das ihnen nichts passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde doch gerade festgestellt, dass der VK damit rechnen muss, dass er die Ware veräußern muss.

und wie heben sich meine Ausführungen vom Direktor ab?
Mir geht es doch generell ebenso darum, dass ich als Höchstbietender zum gebotenen Preis auch zum Zuge komme
 
Es wurde doch gerade festgestellt, dass der VK damit rechnen muss, dass er die Ware veräußern muss.

und wie heben sich meine Ausführungen vom Direktor ab?
Mir geht es doch generell ebenso darum, dass ich als Höchstbietender zum gebotenen Preis auch zum Zuge komme

Ja...wurde festgestellt. Aber das wird nichts ändern.

Der Direktor hat geschrieben, das es ihm nicht um die möglichkeit der Anzeige geht. Bei dir liest sich das anders.

Wer kommt schon auf die Idee, einen VK zu verklagen, nur weil dieser eine Auktion vorzeitig beendet?
Ich, in Zukunft...
 

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