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zu schnell mit RR Strafe?

GulliDeckelHüpfer schrieb:
ja an meinen Beinen und Armen :D

Wie heissen die den wirklich ?
Videomesswagen, Videokamerawagen ???
Ich würde mal sagen stationäre oder mobile
- Geschwindigkeitsmessung
- Radarmessung
- Lasermessung
denke ich.

Ich habe mich aber mal erkundigt.
Radar sollte beim Fahrrad ohne Probleme funktionieren. Lasern geht nur, wenn du einen refelktierenden Gegenstand am Rad hast, z.B. Lampe. Die hat der gemeine RRadler aber nicht. Deshalb der Tipp vom Fachmann, wer gelasert werden möchte, sollte ich für alle Fälle eine Bratpfanne umhängen :D .

Ich fand den Spruch so lustig, dass ich ihn direkt weitergeben habe.

Volker
 
ich wurde am 30.8 in meiner "referenz"-30er zone(flach,breit,hauptstraße) geblitzt. ich war mit 43km/h(hatte gerade einen 28km/h autosonntagsfahrer(wegen der blitzdurchsage??!) im sprint überholt) unterwegs und bemerkte den bltz-wagen erst als der blitz mich aus dem seitenfenster direkt ins gesicht traf. das war ein alter dunkelgrüner opel astra kombi, der dort öfter blitzt und mich dieses mal endlich erwischt hat. bis jetzt habe ich ich noch nix per post bekommen :p .
ich frage mich aber, ob die einen überhaupt belangen können, wenn doch für radler keine tach-pflicht gilt. der m. rich fährt ja seine zeitfahren auch ohne tacho. und wenn man schon sein ganzes leben ohne fährt, kann man es ja überhauptnicht wissen. und wenn man sich das bei den autofahrern abkucken wollen würde, da fährt die oma im golf 27 und der banker im R6 42 . was nun jetzt 30 sein sollen weiß kein tacholoser.
 
Dukesim schrieb:
ich wurde am 30.8 in meiner "referenz"-30er zone(flach,breit,hauptstraße) geblitzt. ich war mit 43km/h(hatte gerade einen 28km/h autosonntagsfahrer(wegen der blitzdurchsage??!) im sprint überholt) unterwegs und bemerkte den bltz-wagen erst als der blitz mich aus dem seitenfenster direkt ins gesicht traf. das war ein alter dunkelgrüner opel astra kombi, der dort öfter blitzt und mich dieses mal endlich erwischt hat. bis jetzt habe ich ich noch nix per post bekommen :p .
Das wird wohl nur passieren, wenn du so bekannt wie euer Bürgermeister oder J. Klinsmann bist. Oder bist du angehalten worden oder hast ein Kennzeichen?
Dukesim schrieb:
ich frage mich aber, ob die einen überhaupt belangen können, wenn doch für radler keine tach-pflicht gilt. der m. rich fährt ja seine zeitfahren auch ohne tacho. und wenn man schon sein ganzes leben ohne fährt, kann man es ja überhauptnicht wissen. und wenn man sich das bei den autofahrern abkucken wollen würde, da fährt die oma im golf 27 und der banker im R6 42 . was nun jetzt 30 sein sollen weiß kein tacholoser.
Die Frage stellt sich ja eingelich nur für RR Fahrer in 30er Zonen und RR Fahrer haben in der Regel einen Tacho.
In deinem konkreten Fall würde man dich aber wohl belangen können, ob mit oder ohne Tacho. Lies dir noch mal dein Fahrverhalten durch, darin liegt wohl die Begründung.

Volker
 
es war so einer ohne sofortkasse, kennzeichen habe ich auch nicht.

das stimmt aber auch nicht unbedingt mit dem rr. mit meinem panther bin ich da auch manchmal mit schätzungsweise(ist kein tacho dran) 38km/h unterwegs. und der panther kommt wohl kaum als rennrad durch.

zum fahrverhalten:
in einer 30er zone darf man ja noch 35km/h fahren, also dürfte ich auch den langsamfahrenden überholen.
wenn ich keinen tacho hätte, würde ich ihn deswegen überholen, weil mir die beine sagen "zu langsam". wie schnell das werden wird könnte ich ja so garnicht wissen. wenn kein gegenverkehr da ist, dann ist nichts dagegen einzuwenden oder?
 
Hi
@ Dukesim:

Sieh es doch einfach so:
Du fährst bewußt zu schnell in einer Tempo 30 Zone.
Wenn es Dich dann mal erwischt, stehst Du halt zu Deinem Verhalten und zahlst, fertig.
Du willst doch eine Law-and-Order-Partei wählen, dann richte Dich schon mal drauf ein, wo Du den Kennzeichenhalter an Deinem Rad befestigen möchtest.
Vorne und hinten.
 
Es ist egal ob du unwissentlich oder wissentlich zu schnell fährst, wie gesagt "unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Aber wie ebenso schon öfters gesagt wurde, Radfahrer nicht nicht die Zielgruppe von Tempokontrollen. Diese ganzen Überlegungen hier sind eher theoretischer Natur und dürften im Normalfall egal sein.

Und wie ich schon in meinem ersten Posting geschrieben habe, dürfte es eher bei einem Unfall interessant werden. Deine Privathaftpflicht wird sich wahrscheinlich weigern zu zahlen, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du mit 70 durch ne 30er Zone gebrettert bist.

Servus
Chrissss
 
also die blizapperate in meiner umgebung lösen beim fahrrad eh nicht aus die sind viel zu leicht. ich bin finkenholl (für nichtkenner eine gerade sehr steile Stzraße) mit 60 statt 50 runtergefahren und entweder ich war noch zu langsam der tacho ging falsch oder die blitze löst einfach beim rr fahrer net aus. da ich die ersten beiden fälle eher ausschließe muss wohl der dritte fall zutreffend sein. also keine angst und immer weiter kamikazee fahren
:duck: :duck:
 
Mal eine kurze Frage an die dt. Kollegen: wie schnell (in %) darf man über der max. Geschwindigkeit fahren, bis das Vogerl aus dem Apparat kommt?
Also, z.B. 30er Beschränkung - wann tscheppert's?

Bei uns in AUT blitzen die Radarkästen auch die Radfahrer, ist mir vor Jahren mal passiert.
Es war schon dämmrig. Eine lange Abfahrt (rund 2-3km) mit so 8-12% etwa, bester Asphalt, gerade aus, ganz leichte Kurven. Da kann ich nicht wiederstehen, die aerodynamischte Sitzposition wird eingenommen, die Gurkel lasse ich laufen. Am Fuße der Abfahrt natürlich eine Ortschaft, bei der du voll zusammenschleifen mußt - 40er Beschränkung! :spinner:
Na ja, und ich halt so mit 80-90km/h Sachen, zack. Plötzlich war's taghell! :D
Ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft oder gar eine Lenkererhebung kam bis heute net.:p
 
Netbiker schrieb:
Mal eine kurze Frage an die dt. Kollegen: wie schnell (in %) darf man über der max. Geschwindigkeit fahren, bis das Vogerl aus dem Apparat kommt?
Das richtet sich in Deutschland nicht nach %-Überschreitung, sondern nach km/h zu viel, was bei allen Geschwindigkeiten gleich ist.
Die genauen Werte kenne ich aber auch nicht, denke aber die ahnden Überschreitungen ab 5 oder 6 km/h zu schnell. D.h. die Messgeräte lösen bei 38 oder 39 km/h aus, weil 3 km/h Messtoleranz abgezogen werden müssen.

Bei 50 oder 70 wird das dann analog auch 8 oder 9 km/h höher sein.

Volker
 
Mazda121LX schrieb:
Ich hab in einer Tempo 30 zonen mit dem rennrad einen golf mit 46km/h abgehängt. Der Typ ist mir so dicht auf das Rennrad gefahren, und hat mit dem Gas gespielt. Der Typ konnte gar nicht so schnell gucken, da war ich weg.. :duck:


und ich habe neulich nen porsche überholt...der war so dickfällig da bin ich berghoch glatt dran vorbeigesprintet :wink2: :rolleyes:
 
Volkeree schrieb:
Das richtet sich in Deutschland nicht nach %-Überschreitung, sondern nach km/h zu viel, was bei allen Geschwindigkeiten gleich ist.
Die genauen Werte kenne ich aber auch nicht, denke aber die ahnden Überschreitungen ab 5 oder 6 km/h zu schnell. D.h. die Messgeräte lösen bei 38 oder 39 km/h aus, weil 3 km/h Messtoleranz abgezogen werden müssen.

Bei 50 oder 70 wird das dann analog auch 8 oder 9 km/h höher sein.

Volker
Danke!

Und stimmt es, dass man in DE von vorne und hinten geblitzt werden muß, damit man belangt werden kann?

Kurze Offtopic-Frage: Was hat es mit der "Richtgeschwindigkeit" auf Autobahnen in DE auf sich? Da kann man ja trotzdem so schnell fahren, wie man will, oder? :confused:
 
> Und stimmt es, dass man in DE von vorne und hinten geblitzt werden muß,
> damit man belangt werden kann?

Nein, Kennzeichen sind ja (ausser beim Mopped) vorne und hinten drauf. Wichtig ist jedoch, dass wir keine Fahrzeughalter, sondern Fahrzeugführer Haftung haben. Sprich, der Fahrer muss erkennbar sein. Falls du dich also auf deinem "Portraitfoto" nicht erkennst, kannst du den Bescheid widersprechen und Aussagen, dass du nicht der Fahrer warst, wer damals das Auto gefahren sei, weisst du nicht mehr. Nachteil: Wenn du Pech hast, wirst du verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.

> Kurze Offtopic-Frage: Was hat es mit der "Richtgeschwindigkeit" auf
> Autobahnen in DE auf sich? Da kann man ja trotzdem so schnell fahren,
> wie man will, oder?

Ja, wenn es kein Tempolimit auf deinem Autobahnabschnitt gibt, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. D.h. du darfst schneller fahren, wirst du jedoch in einen Unfall verwickelt, kannst du so unschuldig an dem Unfall sein wie nur irgendwie möglich, eine Teilschuld an dem Schaden bekommst du 100%ig.

Servus
Christoph
 
CHrisss schrieb:
> Und stimmt es, dass man in DE von vorne und hinten geblitzt werden muß,
> damit man belangt werden kann?

Nein, Kennzeichen sind ja (ausser beim Mopped) vorne und hinten drauf. Wichtig ist jedoch, dass wir keine Fahrzeughalter, sondern Fahrzeugführer Haftung haben. Sprich, der Fahrer muss erkennbar sein. Falls du dich also auf deinem "Portraitfoto" nicht erkennst, kannst du den Bescheid widersprechen und Aussagen, dass du nicht der Fahrer warst, wer damals das Auto gefahren sei, weisst du nicht mehr. Nachteil: Wenn du Pech hast, wirst du verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.

> Kurze Offtopic-Frage: Was hat es mit der "Richtgeschwindigkeit" auf
> Autobahnen in DE auf sich? Da kann man ja trotzdem so schnell fahren,
> wie man will, oder?

Ja, wenn es kein Tempolimit auf deinem Autobahnabschnitt gibt, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. D.h. du darfst schneller fahren, wirst du jedoch in einen Unfall verwickelt, kannst du so unschuldig an dem Unfall sein wie nur irgendwie möglich, eine Teilschuld an dem Schaden bekommst du 100%ig.

Servus
Christoph

Danke sehr!
Nun, bei uns in AT ist es ja auch so, dass bei Geschwindigkeitsübertretungen - sofern nicht gleich das Auto gestoppt wird - der Fahrer (nicht Halter) belangt wird. Das geschieht mittels Fahrererhebung!

@Richtgeschwindigkeit (RG):
Danke für die Info, bin nämlich zur Eurobike immer viel schneller als RG von Salzburg nach Lindau gefahren und hatte schon Bammel, dass da vielleicht von der DE-Exektive ein Schreiben wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ins Haus flattert. Da war immer nur 110km/h die RG.
 
Kurze Info zum Schwellwert der Blitz-Auslösung. Es gibt hier keine genauen rechtlichen Vorgaben. Heißt: Die Kontrollstelle legt selbst fest ab wann das Vögelchen kommt... abhängig von der Stelle an der kontrolliert wird (ausserorts, Schulbereich m. 30er Zone, gefährliche Stelle, usw.).

Auf Autobahnen z.B. wirds ab ca. +20km/h "gefährlich" (in Baustellen oft schon ab ca. +15km/h), innerorts kanns aber auch schon bei +5km/h aufleuchten.

Vorsorglicher Hinweis:
Nein, ich habe die Grenzwerte nicht alle selbst ausgetestet. Das ist mehr so eine interne Statistik unserer 8 Aussendienstler... ;)
 
Netbiker schrieb:
@Richtgeschwindigkeit (RG):
Danke für die Info, bin nämlich zur Eurobike immer viel schneller als RG von Salzburg nach Lindau gefahren und hatte schon Bammel, dass da vielleicht von der DE-Exektive ein Schreiben wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ins Haus flattert. Da war immer nur 110km/h die RG.

Runde Weiße Schilder mit rotem Rand und schwarzer Zahlenangabe sind keine Richt- sondern maximal zulässige Geschwindigkeit, Übertretungen werden geahndet. :D
RG gilt dann wenn keine o.g. Schilder da sind.

Gruß
Michael
 
Die StVO gilt ohne Einschränkung auch für Fahrräder. Und zwar immer dann, wenn allgemein von 'Fahrzeugen' die Rede ist. Da jedoch dort fast ausschließlich von 'Kraftfahrzeugen' die Rede ist, gelten die meisten Vorschriften dann doch wieder nicht.

Was ein Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetzes ist, beschreibt das Straßenverkehrsgesetz, §1, Abs. (2): "Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein."

Was nicht zu den 'Fahrzeugen' zählt, wird ebenfalls beschrieben: In StVZO, §16, Abs (2): "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."

Die gleiche Definition findet sich dann noch mal in der StVO, §24, Abs (1).

Daß unsereins keinen Tacho braucht, steht in der StVZO (§57, bezieht sich nur auf alle möglichen Arten von Kraftfahrzeugen).

Somit sind wir zwar nicht verpflichtet, unsere Geschwindigkeit zu messen, an die Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie alle anderen Verkehrsregeln haben wir uns aber uneingeschränkt zu halten. In der Praxis habe ich mich allerdings auch schon mal beim Ampelstop an der Dachreling eines Polizei-Passats abgezogen - was man nach §23 StVO, Abs. (3) strenggenommen als verboten begreifen könnte.

Aber die fanden's wohl eher lustig. Wäre ich nämlich mit den Füßen aus diesen blöden Klick-Pedalen rausgekommen, wäre ich nicht gekippt und hätte mich nicht im letzten Moment an deren Auto festhalten müssen... :rolleyes:

Gruß,
Gelfling
 
Gelfling schrieb:
Daß unsereins keinen Tacho braucht, steht in der StVZO (§57, bezieht sich nur auf alle möglichen Arten von Kraftfahrzeugen).

Somit sind wir zwar nicht verpflichtet, unsere Geschwindigkeit zu messen, an die Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie alle anderen Verkehrsregeln haben wir uns aber uneingeschränkt zu halten. In der Praxis habe ich mich allerdings auch schon mal beim Ampelstop an der Dachreling eines Polizei-Passats abgezogen - was man nach §23 StVO, Abs. (3) strenggenommen als verboten begreifen könnte.

Aber die fanden's wohl eher lustig. Wäre ich nämlich mit den Füßen aus diesen blöden Klick-Pedalen rausgekommen, wäre ich nicht gekippt und hätte mich nicht im letzten Moment an deren Auto festhalten müssen... :rolleyes:

Gruß,
Gelfling
Na bravo, da haben die Juristen wieder erstklassige Arbeit geleistet.

Ich brauche keinen Geschwindigkeitsmesser, muß aber die Geschwindigkeiten einhalten...! Hat sich schon jemals jemand darüber den Kopf zerbrochen, wie ich das anstellen soll?
Den Finger abschlecken und schauen, wie schnell es braucht, bis er trocken ist, daraus mittels mathematischer Funktionen dann den Trocknungsverlauf errechnen (natürlich im Kopf, denn einen Taschenrechner brauchst ja per Gesetz nicht), sämtliche Witterungsbedinungen in die Funktion noch reinpacken.

:crash: :spinner: :spinner:
 
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