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Xentis Insolvenz - Garantie!?!

murphy777

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Habe vergangenen Sommer einen Satz Xentis Squalo 4.2 gekauft. Mein Radhändler hat ein Problem an der vorderen Felge festgestellt und sie zur Firma Xentis geschickt - 5 Tage später wurde Insolvenz angemeldet.
Laut der Firma Xentis (neu gegründet) werden keine Garantiefälle übernommen, ich erhielt lediglich ein "Angebot" eine neue Vorderradfelge um EUR 630,-- kaufen zu können.

Soviel zur lebenslangen Garantie!
Vor allem weil man sich von einer renomierten Firma erwartet, ein entsprechendes Service zu erhalten.

Gibt es mehrere Betroffene unter Euch?

Hat jemand eine gebrauchte Vorderradfelge sinnloserweise wo rumliegen? Bin nicht mehr interessiert, bei der Firma Xentis Geld zu investieren.
Oder braucht jemand eine hintere Felge?
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Die melden Insolvens an und machen später mit einer namensgleichen/ähnlichen Firma mit den selben Produkten weiter?

Ich glaube so funktioniert das nicht, bei dem Preis der Felge würde sich evtl. ein Besuch beim Anwalt lohnen.

Cu Danni
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Genau das ist ein Ziel eines Insolvenzverfahrens - ohne Altlasten neu starten zu können.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Danke für die Antwort, war heute beim Anwalt. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Firma nun einen etwas anderen Namen hat und somit die Garantiefälle nicht übernehmen muss.

liebe Grüße
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Haben die nicht in der allmächtigen Fahrrad-Bravo geschrieben,daß sich die Firma um eine Lösung für Garantiefälle bemühen will?? Vielleicht etwas Geduld ?? Ich glaub da ja auch nicht dran,die Ösis haben uns mal wieder vera...t :D;)
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

630 € für eine Felge ist ja echt mal ein Schnäppchen. So kann man sich auch gesund stoßen.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren.

Wenn der Händler also ein Problem festgestellt hat, das bereits beim Verkauf der Felge bestanden hat, weil es sich um einen Sachmangel handelt (Materialfehler, Bearbeitungsfehler), muss er die Gewährleistung sicherstellen.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Ich denke nach ROM II kannst du deutsches Recht anwenden. Da kenne ich mich nicht aus, aber nach österreichischem Recht ist es so, wie von RazorbladeRacer angedeutet, dass der Händler Gewähr leisten muss und einen Regressanspruch gegenüber seinem Vormann hat. Somit hast du den GWL Anspruch ggü. deinem Händler.

Frag den Anwalt nochmal ;)
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren.

Wenn der Händler also ein Problem festgestellt hat, das bereits beim Verkauf der Felge bestanden hat, weil es sich um einen Sachmangel handelt (Materialfehler, Bearbeitungsfehler), muss er die Gewährleistung sicherstellen.


Vergiß aber nicht, das nach 6 Monaten sich die Beweislast umkehrt (in Deutschland).

Somit ist deine obige Aussage zwar richtig, in der Praxis aber komplizierter.

Sofern aber der Mangel nachweisbar ist, ist der Händler in diesen 2 Jahren der Ansprechpartner und somit kann es dem Käufer egal sein, ob der Hersteller insolvent ist.

Anders sieht es bei der Garantie aus, dafür ist immer der Hersteller der Ansprechpartner.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Vergiß aber nicht, das nach 6 Monaten sich die Beweislast umkehrt (in Deutschland).

Somit ist deine obige Aussage zwar richtig, in der Praxis aber komplizierter.

Sofern aber der Mangel nachweisbar ist, ist der Händler in diesen 2 Jahren der Ansprechpartner und somit kann es dem Käufer egal sein, ob der Hersteller insolvent ist.

Anders sieht es bei der Garantie aus, dafür ist immer der Hersteller der Ansprechpartner.

So ist es, also murphy, viel erfolg! gib uns bitte bescheid ob du erfolg hattest!
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Hab heute von der Firma Xentis ein Kulanzangebot für einen neuen Laufradsatz um
1000euro bekommen!!! Das wären in einem Jahr 2700euro für Laufräder...
Da soll das Radfahren noch lustig sein!
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Das ist ja wohl ein Witz. Für 1000 € bekommt man ja schon neue Carbon-LRs.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Hab heute von der Firma Xentis ein Kulanzangebot für einen neuen Laufradsatz um
1000euro bekommen!!! Das wären in einem Jahr 2700euro für Laufräder...
Da soll das Radfahren noch lustig sein!

Wie schon erwähnt, beziehe dich gegenüber deinen Händler auf die Gewährleistung dies ist dein rechtlicher Anspruch, mit besagtem Problem der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Die GARANTIE ist eine freiwillge Leistung des Herstellers.
Weiterhin hast du bei derartigen Problemen, egal ob Gewährleistung oder Garantie, immer die Diskussion der Ursache. Sprich handelt es sich um Materialfehler/-ermüdung, oder Beschädigung.
Jeder Händler wird entsprechende Reklamationen erstmal zur Begutachtung an den Hersteller weiterleiten.
Deswegen wäre es interessant, wie die sich zum Sachverhalt äußern.
Das Kulanzangebot spricht dafür, dass der Mangel als durch dich verursachtest Problem eingeordnet wurde.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Das Kulanzangebot spricht dafür, dass der Mangel als durch dich verursachtest Problem eingeordnet wurde.

Nicht zwangsläufig. Gesetzt der Fall, dass die Einschätzung des Anwalts richtig ist (kein Garantieanspruch wg. Neugründung), gewähren sie hier eine Gerantieleistung zu der sie nicht verpflichtet sind. Das nennt sich dann Kulanz ;)
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

xentis müsste mir nur die Felge tauschen...Nabe und Speichen sind ok!
Ist aber für die Firma zuviel Aufwand. Deshalb wollen die mir neue Laufräder anbieten.
Die wollten wissen wie viel ich bezahlen kann..meine Antwort war 300euro!!!
Das ist Ihnen wohl zu wenig.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Nicht zwangsläufig. Gesetzt der Fall, dass die Einschätzung des Anwalts richtig ist (kein Garantieanspruch wg. Neugründung), gewähren sie hier eine Gerantieleistung zu der sie nicht verpflichtet sind. Das nennt sich dann Kulanz ;)

Richtig. ABER wir sprechen hier zunächst über die GEWÄHRLEISTUNG.
In diesem Fall klärt der Händler mit dem Hersteller üblicherweise, ob ein Mangel der Sache vorliegt, da der Händler selbst das oftmals nicht beurteilen kann. Natürlich ist auch dies im Fall einer Insolvenz problematisch, aber nicht das Problem des Kunden.
Natürlich hätte der Händler in diesem Fall kein Interesse daran, dass Xentis dies als Mangel anerkennt, da dann er selbst dafür geradestehen müsste.

@murphy777
Ich kann dir raten, dich auf die Gewährleistung gegenüber deinem Händler zu beziehen. Er hat ja den Fehler schon begutachtet und die kannst in zu einer Einschätzung auffordern. Was hat er denn zu dem Fehler gesagt den er erkannt hat?
Natürlich kann er sich auf die Beweislastumkehr berufen, aber wenn er dich als guten Kunden behalten möchte.....
Innnerhalb der Gewährleistungszeit ist halt die Insolvenz eine Lieferanten, dass unternehmerische Risiko des Händlers.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Ich hatte vom Anfang an beim Bremsen ein rucken und der Radhändler bei dem ich die Laufräder gekauft habe hat ein spiel beim Steuersatz
festgestellt und nicht das das Laufrad einen Materialfehler hat.
Als ich mein Rad im Jänner zu meinem Händler zum Service gab hat er das Problem
festgestellt und das Laufrad zu Xentis geschickt! Zwei tage später hat Xentis Insolvenz
angemeldet!
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

Ich hatte vom Anfang an beim Bremsen ein rucken und der Radhändler bei dem ich die Laufräder gekauft habe hat ein spiel beim Steuersatz
festgestellt und nicht das das Laufrad einen Materialfehler hat.
Als ich mein Rad im Jänner zu meinem Händler zum Service gab hat er das Problem
festgestellt und das Laufrad zu Xentis geschickt! Zwei tage später hat Xentis Insolvenz
angemeldet!

Du möchtest mich nicht verstehen, oder? ;)

DU sollst beim Händler reklamieren und GEWÄHRLEISTUNG geltend machen. Diese hast du 2 Jahre nach Kauf gegenüber dem HÄNDLER.
Dein HÄNDLER soll eine Aussage treffen, ob er DIR gegenüber den Mangel anerkennt. Wie er das dann mit Xentis regelt ist SEIN Problem.
Dein HÄNDLER kann sich nicht rausziehen, wenn DU Gewährleistung IHM gegenüber geltend machst. Das ist DEIN rechtlicher Anspruch gegenüber dem HÄNDLER.
Der HÄNDLER kann höchstens sagen: "Halbes Jahr vorbei, beweisen sie bitte das der Mangel beim Kauf der Sache vorhanden war".

Meine Frage bezog sich auf dein "Problem am Laufrad festgestellt" ob er das als Mangel oder Beschädigung eingeschätzt hat.
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

versteh dich sehr gut!!!
hab es schon meinem Rechtschutz übergeben und warte nur noch ab was die
Versicherung wegen der Deckung dazu sagt.
Der Anwalt meinte auch das ich nur vom Händler etwas bekommen könnte!
 
AW: Xentis Insolvenz - Garantie!?!

versteh dich sehr gut!!!
hab es schon meinem Rechtschutz übergeben und warte nur noch ab was die
Versicherung wegen der Deckung dazu sagt.
Der Anwalt meinte auch das ich nur vom Händler etwas bekommen könnte!

Wieso denn direkt Anwalt? Hast du mit deinem Händler erstmal vernünftig geredet und die richtigen Begriffe benutzt? Sprich Gewährleistung?
Du hast in dem Fall extrem schlechte Karten. Du musst BEWEISEN, dass die Sache beim Kauf einen Mangel hatte. Dazu brauchst du ein Gutachten für das du erstmal in Vorleistung treten musst und das sind für dieses Material teuere Spezialisten.
 
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