rr-mtb-radler
Cube Agree C:62 SLT
Wer darf dann Radwege benutzen?
Pedelec sowieso
S-Pedelec Nein
E-Scooter bis 25km/h Ja
E-Bikes mit Handgas bis 25km/k Ja
E-Bikes mit Handgas und E-Scooter über 25km/h Nein
Danach wäre die Regelung für Mofas mit Verbrennungsmotor und Mofas mit Elektromotor unterscheidlich. Für Mofas mit Verbrennungsmotor braucht man einen Helm obwohl <25km/h. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich krame jetzt nicht die VV hervor, bin im Urlaub

Grob: Ohne Versicherungskennzeichen MUSS der Radweg benutzt werden, mit Versicherungskennzeichen darf nur, wenn das Zusatzzeichen angebracht ist.
Ich kann mir auch einige Rechtsvorschriften nicht "vorstellen"

Eventl. liegt es am Gewicht des Mofas oder daran, dass die E-Bikes erst kurz auf dem Markt sind und eine Regelung auf die Schnelle gestrickt wurde.
Grob gilt, ab 25 km/h Unterstützung und/oder permanentem Antrieb ab 20 km/h muss ein Helm getragen werden, also wenn das E-Bike ein Versicherungskennzeichen braucht. Das Mofa wird auch permanent angetrieben und hat ein VK

Sorry, das hatte ich falsch geschrieben. Bei permanenter Unterstützung ist die Grenze 20 und nicht 25 km/h.
Das würde erklären, warum Mofafahrer auch einen Helm tragen müssen.