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Von Auto mit 100 km/h erfasst: Wie kann man sich besser schützen?

Sofort ausdrucken dieses "straßenbegleitend/benutzbar/zumutbar" - Prüfschema. Genial !
Ich bin dafür, das sofort an den neuralgischen Punkten (z.B. Supermärkte, Bibliotheken, Zoohandlungen, Sex-Shops etc.) zu verteilen, damit jeder Radfahrer bei der Benutzung der ihm zugedachten Fläche endlich rechtssicher ist.
Was wäre dieses Land nur ohne seine Vorschriften ? Wahrscheinlich nichts !
 
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

"Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechungschon seit Jahren bekannt.Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:




Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nichtbenutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahnmitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.
  1. straßenbegleitend:
    Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, von der Fahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von der Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend, sondern selbständig geführte Wege. Das Zeichen~237, 240 oder 241 ist dann ein Hinweis, dass hier (nur) mit einem Fahrrad gefahren werden darf.
  2. benutzbar:
    Unbenutzbar sind Radwege beispielsweise,
    wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u.a. auch, wenn man links abbiegen möchte, darf der Radweg rechtzeitigvor der Kreuzung verlassen werden, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen),
    • wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) oder Fußgänger auf ihnen laufen, so dass man dort nicht fahren kann,
    • anderweitig (z.B. durch Schneemassen) blockiert sind, aber auch
    • von Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt ist.

    Jeweils der unbenutzbare Abschnitt ist nicht benutzungspflichtig; jedoch muss man nicht ständig zwischen Radweg und Fahrbahn wechseln, sondern fährt frühzeitig an einer möglichst sicheren Stelle vor dem Hindernis auf die Fahrbahn und an einer sicheren Auffahrt danach, wieder auf den Radweg zurück. Ist der Radweg alle paar hundert Meter unbenutzbar, muss er auf der ganzen Strecke nicht befahren werden, weil ein ständiger und nicht gerade ungefährlicher Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn nicht zugemutet werden kann.


    Dabei ist unerheblich, ob der Gehweg frei ist, denn Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren, auch nicht über sie ausweichen. Die einzig legalen Varianten sind Fahren auf der Fahrbahn oder Schieben über den Gehweg, letzteres aber auch nur, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Sonst wäre auf der Fahrbahn zu schieben, wo man dann aber auch gleich fahren kann.
  3. zumutbar:
    Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepasste Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muss der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden.


    "Unzumutbar" kann man vielleicht am besten daran festmachen, ob der Zustand durch angepasstes Fahren nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses Kriterium schließt damit auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus, weil die dazu notwendige Querung der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Auch der ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken ist unzumutbar. Nicht hinnehmen muss man beispielsweise auch, dass auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen.

Zu den Ausnahmen von der Benutzungspflicht siehe auch Wolfgang Strobls"50 Gründekeinen Radweg zu benutzen", die sich als Sammlung kreativerUmsetzungen der oben angeführten Ausnahmen verstehen lassen."
In Österreich gibt es die Ausnahnme Rennräder beim Training bzgl. Benutzungspflicht von Radwegen. wir haben hier einen Radweg, der durch 100 Ausfahrten und Kreuzungen auf 5 km gefährlicher als die Bundesstraße daneben ist, da viele davon nicht vom Radweg aus einsehbar sind. Und umgekehrt kann man dann auch nicht in den Radweg als Autofahrer sehen. Da hatte ich schon viele gefahrliche Situationen und bin seitdem mit Varia auf der Straße.

Alles Gute dem.TE!!
 
Dem Bernd Sluka glaub ich auch nicht alles
zB
straßenbegleitend:
Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, von der Fahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt.
Ich kenne genug Radwege, die eindeutig straßenbegleitend sind (kein Abstand oder nur 0,5m Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg) und trotzdem haben die Radwege nicht die selben Vorfahrsrechte, weil sie zb an der Kreuzung verschränkt sind.

In seinem Artikel schreibt er auch
Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt.
und da ist der Punkt Rechtssprechung entscheidend. Die Rechtssprechung ist wie bekannt zu meist eine EInzelfallentscheidung. Und da macht der Bernd den Fehler, dass er die Entscheidungen verallgemeinert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe doch geschrieben das ich mich auf die hier vor Ort gegebenen Situation beziehe
Habe ich gelesen und deshalb die Nachfrage/Verwunderung, ob es denn woanders so viel besser ist.
Die einzige Ausnahme, an die ich mich erinnern kann, war in der bayrischen Provinz (nordöstlich von München) - da ging es auch mit schneller Vierergruppe längere Abschnitte gut auf Radwegen voran, war aber auch wenig los.
Man kann aber auch immer versuchen Ausreden zu finden , warum man trotzdem lieber auf der Straße unterwegs ist , wo man eigentlich nicht hingehört.
Man kann wohl festhalten: wer keinen Bock hat, Radwege zu benutzen, findet in jedem Fall einen Grund / eine Ausrede, dies nicht zu tun.
Ich finde es etwas engstirnig, auf normale Beiträge mit einer Vielzahl von Gründen immer mit "Ausreden" zu antworten. Ich selbst verweigere längst nicht jeden Radweg, komme aber bei der Nutzung immer wieder in Situationen, in denen ich sie bereue. Innerorts parkende Autos, die plötzlich blind über den Radweg auf die Straße fahren oder außerorts wie weiter oben beschrieben fahrende, die ohne zu gucken abbiegen. Ich bin bei sowas doppelt aufmerksam und rechne mit solchem Verhalten, daher ist noch nie was passiert, aber sicher fühlt man sich so nicht. Man kann hier unterschiedliche Meinungen äußern, aber man könnte ruhig mal andere Gründe lesen, ohne sie direkt abzutun.
Ich persönlich treffe die Entscheidung, ob ich Straße oder Radweg nehme, immer unterschiedlich aufgrund verschiedener Punkte und finde es komisch, wenn andere Radfahrer im Falle dass meine Entscheidung pro Straße ausfällt, dies als "Ausreden finden" bezeichnen.
Genau so 👍🏼
 
Ok. Vielleicht war meine Aussage zu allgemein gehalten. Wenn es einen Radweg gibt den man bedenkenlos nutzen kann eventuell muss , es aber nicht macht und auf der Straße fährt , das verstehe ich nicht. Ich hatte ja geschrieben das ich mich auf meine Umgebung beziehe und selber die Strecken fahre , auf denen ich ein solches Verhalten sehe. Es gibt natürlich auch Gründe warum man einen Radweg nicht nutzen kann. Mir geht es bei meiner Aussage doch nur darum , das man sich doch nicht unnötig in Gefahr begeben muss wenn es unnötig ist. Ich hoffe das es jetzt verständlicher geworden ist.
 
Jetzt versteh ich die Quelle des Missverständnisses: "Ausgewiesen" ist eben nicht gleich "benutzungspflichtig".
Doch in der Theorie schon (von der vorübergehenden Unzumutbarkeit mal abgesehen) aber halt in der Praxis nicht. Die blauen Schilder werden leider immer noch zu oft aufgestellt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen.
Außerdem darf die Benutzungspflicht nur ausgewiesen werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für Radfahrende besteht. Das ist fast nie der Fall. Meist geht es einfach nur darum, den Störfaktor Radverkehr von der Straße zu bekommen.
Ich selbst verweigere längst nicht jeden Radweg, komme aber bei der Nutzung immer wieder in Situationen, in denen ich sie bereue.
So geht's mir auch oft. Deshalb wäge ich immer wieder aufs neue ab, ob ich jetzt den Radweg nehme oder nicht. Manchmal hängt's schon nur am Wochentag oder der Tageszeit. Schwierig wird's, wenn man in unbekannten Gegenden unterwegs ist. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass die Straße meist (von stark befahrenen Bundesstraßen mal abgesehen) die bessere Wahl ist, besonders bei Dunkelheit.
Letzten Endes ist es eine Risikoabwägung und die trifft jeder nach seiner Einschätzung.
Wenn es einen Radweg gibt den man bedenkenlos nutzen kann eventuell muss , es aber nicht macht und auf der Straße fährt , das verstehe ich nicht.
Das mag schon so sein, nur ist es gar nicht so einfach dies zu wissen. Aber ich gebe Dir Recht, wenn das wirklich mal so ist, dann sollte man ihn auch nutzen.
 
Wenn es einen Radweg gibt den man bedenkenlos nutzen kann eventuell muss
Mir geht es bei meiner Aussage doch nur darum , das man sich doch nicht unnötig in Gefahr begeben muss wenn es unnötig ist.
Und mir ging es darum, dass "bedenkenlos nutzen" wirklich selten möglich ist und vielen gar nicht klar ist, was auf Radwegen alles passiert. Das sind verschiedene Betrachtungsweisen, die auch bei zwei Leuten in derselben Region vorkommen und es ist sehr gut möglich, dass auch die Leute, die du beobachtest, gute Gründe für ihr Verhalten haben.
 
Meist geht es einfach nur darum, den Störfaktor Radverkehr von der Straße zu bekommen.
Weiß ich nicht. Das setzt jetzt so eine Anti-Radfahrer-Haltung bei den Kommunen voraus. Ich seh die Dinge nicht so schwarz-weiß. Hier die autolobby-hörigen Kommunalpolitiker, da die armen, gegängelten Radfahrer-Underdogs, die sich zur Wehr setzen müssen - so einfach ist städtische Verkehrsplanung nicht.
 
Hier die autolobby-hörigen Kommunalpolitiker,
Das ist ein Extrem, das vielleicht eher in den Kommunen zu finden ist, die in erheblichem Umfang von der Automobilbranche abhängig sind.
Häufiger erscheint mir der Typ Kommunalpolitiker, der das Fahrrad mehr als Freizeitgerät für den Weg zum Biergarten oder ähnliche Ausflugsziele sieht, denn als Verkehrsmittel.
 
Ich kenn in meiner Stadt auch ne Menge Radwege oder Abschnitte, wo ich mir denke "seid ihr das überhaupt mal mit dem Rad abgefahren???" Das liegt aber oft nicht daran, dass man lästige Radfahrer abschieben will, sondern ganz einfach daran, dass es räumlich manchmal keine andere Möglichkeit gibt. Wenn halt kein Platz für einen Radweg da ist, dann ist eben kein Platz da. Ist ja keine Schikane gegenüber den Radlern.
 
Weiß ich nicht. Das setzt jetzt so eine Anti-Radfahrer-Haltung bei den Kommunen voraus. Ich seh die Dinge nicht so schwarz-weiß. Hier die autolobby-hörigen Kommunalpolitiker, da die armen, gegängelten Radfahrer-Underdogs, die sich zur Wehr setzen müssen - so einfach ist städtische Verkehrsplanung nicht.
Hat nichts mit "Anti-Radfahrer-Haltung" zu tun, sondern damit dass für Viele die Radfahrer einfach nicht auf die Straße gehören, weil sie dafür zu langsam sind. Das ist m.E. eine tief im Hirn eingebrannte Denkweise. Äußert sich auch im reflexhaften Überholzwang vieler Autofahrer, selbst wenn man eigentlich gar nicht schneller ist.
Wenn halt kein Platz für einen Radweg da ist, dann ist eben kein Platz da. Ist ja keine Schikane gegenüber den Radlern.
Wenn kein Platz da ist, dann kann/muss man auch keinen Radweg ausweisen. Gerade diese Art von Radwegen führt bei mir zu meiner Störfaktorannahme. Statt auf einer ordentlichen Straße soll man auf einem besch... Weg fahren, der alles ist nur kein Radweg, aber als solcher ausgewiesen wird.
 
Ihr vergesst, dass die RR-Fahrer eine Minderheit unten den Radfahrern ist und die Mehrzahl der Radfahrer ist nunmal pro Radwege. Auch die RR-Fahrer sind nicht einheitlich dagegen.
 
Ich kenn in meiner Stadt auch ne Menge Radwege oder Abschnitte, wo ich mir denke "seid ihr das überhaupt mal mit dem Rad abgefahren???" Das liegt aber oft nicht daran, dass man lästige Radfahrer abschieben will, sondern ganz einfach daran, dass es räumlich manchmal keine andere Möglichkeit gibt. Wenn halt kein Platz für einen Radweg da ist, dann ist eben kein Platz da. Ist ja keine Schikane gegenüber den Radlern.
Doch, ein Schild aufzustellen wo faktisch kein Schild stehen darf, das ist sehr wohl Schikane gegenüber Radfahrern. Aber es scheint eine Schikane zu sein die auch von dir kommen könnte, daher findest du das natürlich vollkommen OK
 
Ich kenn in meiner Stadt auch ne Menge Radwege oder Abschnitte, wo ich mir denke "seid ihr das überhaupt mal mit dem Rad abgefahren???" Das liegt aber oft nicht daran, dass man lästige Radfahrer abschieben will, sondern ganz einfach daran, dass es räumlich manchmal keine andere Möglichkeit gibt. Wenn halt kein Platz für einen Radweg da ist, dann ist eben kein Platz da. Ist ja keine Schikane gegenüber den Radlern.
Kurze Nachfrage zum Verständnis: Soll das alles Ernst gemeint sein, was Du hier an Beiträgen schreibst oder willst du nur die Diskussion am Laufen halten?
 
Ihr vergesst, dass die RR-Fahrer eine Minderheit unten den Radfahrern ist und die Mehrzahl der Radfahrer ist nunmal pro Radwege. Auch die RR-Fahrer sind nicht einheitlich dagegen.
Genau das! Radwege werden nicht für Rennradfahrer gemacht, sondern für Radfahrer. Wenn Oma Hilde oder Opa Horst das Enkelein im Schritttempo eskortieren, haben die nämlich einen ganz anderen Blick auf einen Radweg. Außerdem werden Radwege oftmals als kommunales Erfolgsprojekt verkauft, die auch dazu dienen, Fördergelder abzugreifen. Die Frage der Sinnhaftigkeit stellt sich da erst unter "ferner liefen".
 
Kurze Nachfrage zum Verständnis: Soll das alles Ernst gemeint sein, was Du hier an Beiträgen schreibst oder willst du nur die Diskussion am Laufen halten?

Ich find halt nur diesen "Die-da-oben-wollen-die-störenden-Radfahrer-abschieben" - Sound unangebracht.

Aber ok, bin schon wieder raus ...
 
Ihr vergesst, dass die RR-Fahrer eine Minderheit unten den Radfahrern ist und die Mehrzahl der Radfahrer ist nunmal pro Radwege. Auch die RR-Fahrer sind nicht einheitlich dagegen.
Natürlich sind RR-Fahrer nur eine Minderheit, aber der Rest fordert ja nicht benutzungspflichtige Radwege, sondern einfach nur Wege auf denen er fahren darf. Denen reichen auch (Geh)Wege, die mit Radfahrer frei gekennzeichnet sind. Sie wollen nur nicht auf der Straße fahren müssen.
Genau das! Radwege werden nicht für Rennradfahrer gemacht, sondern für Radfahrer.
Das ist ja auch ein Teil des Problems. Die Wege werden nicht für uns RR-Fahrer gemacht, aber wir müssen sie nutzen.
Ich find halt nur diesen "Die-da-oben-wollen-die-störenden-Radfahrer-abschieben" - Sound unangebracht.
Nicht "Die-da-oben" sondern ganz normale Menschen, die sich aber seit dem Ende ihrer Kindheit nur selten mal per Rad fortbewegen.
 
Nicht "Die-da-oben" sondern ganz normale Menschen, die sich aber seit dem Ende ihrer Kindheit nur selten mal per Rad fortbewegen.
Und die denken sich, was kann ich heute anstellen, ach bau ich schnell einen Radweg.
Nein, da kommen Bürger und verlangen einen Radweg. Dann wird überlegt, wie da ein Radweg hinpasst, wie kann man das kostengünstig für die Gemeinde machen und wo bekommt man Geld dafür her.
 
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