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Unfall in der Stadt

JonasB

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Hallo,

heute hat es mich erwischt: War mit dem Stadtfahrrad auf dem Radweg unterwegs. Ein Autofahrer, der auf dem sehr breiten Gehweg, also rechts vom Radweg, parkte, öffnete die Fahrertür, während ich ungefähr auf Höhe seiner Hintertür war. Mein Vorderrad traf die Tür und ich stürzte auf die Fahrbahn, wobei mein rechter Oberarm auf die Bordsteinkante schlug. Das Ergebnis ist Gott sei Dank recht glimpflich ausgegangen. Der Arm ist entgegen des ersten Verdachts nicht gebrochen, dafür starke Hämatome an Oberarm und Schulter, dazu großflächig aufgeschürft. Prellung an der rechten Hand und eine große Schürfwunde am Rücken, also wohl nur schmerzhaft aber nicht dauerhaft. Die Dokumentation des Unfalls dürfte recht gut sein. Meine Aussage und die des Unfallgegners decken sich, außerdem hat die Polizei die Personendaten von zwei Zeugen aufgenommen.

Meine Frage zielt daher eher auf die finanziellen Folgen ab:

Mein Fahrrad ist ziemlich beschädigt, das Vorderrad ist vollkommen verbogen, bei der Gabel muss man mal schauen, Rahmen sieht soweit ok aus. Das Rad ist daher wohl auch der eher unkompliziertere Teil.

Komplizierter wird es hier: Fürs Wochenende hatte ich eigentlich mein Saisonhighlight, die Challenge Walchsee, also eine Triathlon Mitteldistanz geplant. Mit Reise und Startgebühren kommt da schon einiges zusammen. Kann ich diesen Schaden geltend machen, sollte ich nicht starten können?

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, wie die weitere Abwicklung jetzt am besten abläuft?
 
Als ich auf einer Motorhaube unverschuldet landete, zum Glück ohne Blessuren an Leib und Rad, wurde von der gegnerischen Versicherung anstandslos ein Sicherheitsaustausch an meinem RR bezahlt: Gabel, Vorbau und Lenker. Die Polizei war damals nicht eingeschaldet. Daher gab ich der gegnerischen Versicherung eine Unfallbeschreibung und -Skizze.
 
Wenn du Belege hast und ein Attest, dass eine Teilnahme nicht möglich ist, dann kannst Du das als Schaden geltend machen. Dazu soll sich der Versicherungsnehmer aber jedenfalls mit seiner Versicherung absprechen.

Gute Besserung!
 
Nimm Dir einen Anwalt,das muss auch die gegnerische Versicherung zahlen. Kann aber alles lange dauern. Mich hatt am 06.06. ein Auto beim wenden übersehen. Mir ist zum Glück nichts passiert aber mein Rad hat einige Blessuren. Ich warte bis jetzt auf mein Geld.

Jetzt ist mein Anwalt auch noch im Urlaub. Ich werde lamgsam richtig sauer:mad: . Bin nur froh das ich zwei RR habe,sonst sähe es düster aus.
 
Günstigstenfalls wird die materielle Schadensabwicklung unproblematisch verlaufen.
Dass du Ersatz für deinen mutmaßlichen Nicht-Start bei deinem Saisonhighlight erwirken kannst, halte ich für überoptimistisch, tut mir Leid.
Dennoch -> Gute Besserung
 
unbedingt zum anwalt!
für köln könnte ich eine empfehlung aussprechen, habe beruflich häufiger verkehrsrechtliche ansprüche geltend machen müssen und bin von der anwältin immer gut vertreten worden!
pn!
sonst kann vielleicht ja jemand aus deinem wohnort die jemanden empfehlen...
 
Anwalt nimmt man nur, wenn man ihn auch benötigt. Schließlich soll der Schaden ja nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Mache alle deine Kosten der Versicherung klar. Die benötigen dafür in der Regel Belege. Kannst du aber mit ihnen abklären. Ach ja, es gibt für Telefonate und die Rennerei eine Pauschale.
Normalerweise sind die Versicherungen schon froh, wenn du keine überzogenen Schmerzensgeldansprüche geltend machst und nicht überflüssige Anwaltskosten verursachst.

Spielt die Versicherung nicht mit, dann kannst du immer noch einen Anwalt nehmen.
 
Hallo,

heute hat es mich erwischt: War mit dem Stadtfahrrad auf dem Radweg unterwegs. Ein Autofahrer, der auf dem sehr breiten Gehweg, also rechts vom Radweg, parkte, öffnete die Fahrertür, während ich ungefähr auf Höhe seiner Hintertür war. Mein Vorderrad traf die Tür und ich stürzte auf die Fahrbahn, wobei mein rechter Oberarm auf die Bordsteinkante schlug. Das Ergebnis ist Gott sei Dank recht glimpflich ausgegangen. Der Arm ist entgegen des ersten Verdachts nicht gebrochen, dafür starke Hämatome an Oberarm und Schulter, dazu großflächig aufgeschürft. Prellung an der rechten Hand und eine große Schürfwunde am Rücken, also wohl nur schmerzhaft aber nicht dauerhaft. Die Dokumentation des Unfalls dürfte recht gut sein. Meine Aussage und die des Unfallgegners decken sich, außerdem hat die Polizei die Personendaten von zwei Zeugen aufgenommen.

Meine Frage zielt daher eher auf die finanziellen Folgen ab:

Mein Fahrrad ist ziemlich beschädigt, das Vorderrad ist vollkommen verbogen, bei der Gabel muss man mal schauen, Rahmen sieht soweit ok aus. Das Rad ist daher wohl auch der eher unkompliziertere Teil.

Komplizierter wird es hier: Fürs Wochenende hatte ich eigentlich mein Saisonhighlight, die Challenge Walchsee, also eine Triathlon Mitteldistanz geplant. Mit Reise und Startgebühren kommt da schon einiges zusammen. Kann ich diesen Schaden geltend machen, sollte ich nicht starten können?

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, wie die weitere Abwicklung jetzt am besten abläuft?

Hört sich doch alles gut an. Dann sollte dein Unfallgegner an erster Position im Unfallbericht stehen, was die Schuldeinschätzung der Polizei dokumentiert (nicht ungedingt die rechtliche). Wenn dein Unfallgegner oder dessen Versicherung nicht anstrebt, dagegen gerichtlich vorzugehen, solltest du erstmal selbst mit der Versicherung deines Gegners Kontakt aufnehmen.
Zeigen sich hier Widerstände, kannst du immer noch mit Anwalt drohen. Regulierungsverhalten ist je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich.
Also erstmal positiv rangehen. Folgekosten, wie dein Saisonhighlight, kannst du auch versuchen anzusetzen, ist aber schwieriger. Da der Termin schon nächstes Wochenende ist, würde ich mit einem ärztlichen Attest oder Krankschreibung arbeiten, dass sollte die Versicherung akzeptieren.
 
Die Schuldeinschätzung der Polizei oder die Angaben am Unfallort sagen genau nix aus denn später haben alle unter Schock gestanden - natürlich auch der Verursacher. ;)
Wenn dann noch Post wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt ist die Aussage vom Unfallort vergessen und die weitere Aussage wird verweigert.
Dann braucht es gute und wirklich unabhängige Zeugen!

Hatte mal einen Motorradunfall nach dem der Unfallgegner und seine Beifahrerin (einzige unabhängige(!) Zeugin) sich rührend um mich gekümmert, sich vielfach entschuldigt und gegenüber der Polizei die Schuld eingestanden haben.
Vom Fahrer gab es später keine Aussage und die seiner Zeugin war im Nachhinein haarsträubend gelogen.
 
Komplizierter wird es hier: Fürs Wochenende hatte ich eigentlich mein Saisonhighlight, die Challenge Walchsee, also eine Triathlon Mitteldistanz geplant. Mit Reise und Startgebühren kommt da schon einiges zusammen. Kann ich diesen Schaden geltend machen, sollte ich nicht starten können?

Die Kosten der Reise und die Startgebühr könnte man wohl als "entgangene Genussmöglichkeit" ersetzt verlangen, wenn sie bereits vor dem Unfall durch Reservierung etc. angefallen sind und die jeweile Leistung nicht wahrgenommen werden kann. Deine Enttäuschung über eine Nichtteilnahme ansich wird man dir aber nicht in Geld aufwiegen.
 
Der Autofahrer hat mich heute morgen schon angerufen und mir versichert den Fall heute seiner Versicherung zu melden. Da nehme ich mal an, dass sich die Versicherung bei mir melden wird, oder sollte ich mich selber bei der Versicherung melden?
Beim Hausarzt war ich heute morgen, alle Verletzungen sind jetzt also dokumentiert und für den Triathlon hat er mir extra eine Bescheinigung ausgestellt. Mal sehen, was die Wert ist. Ich werde jetzt jedenfalls erstmal versuchen mich beim Veranstalter abzumelden.
 
Ich würde mich gleich selbst telefonisch mit der Versicherung in Verbindung setzen, die nennen Dir dann auch gleich eine Schadennummer (die jedoch erstmal vorbehaltlich der Meldung des Versicherungsnehmers gilt). Solltest Du die Versicherung nicht kennen, dann kannst Du Dich mit Hilfe des KFZ-Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer mit der richtigen Versicherung verbinden lassen.
 
Auch sehr wichtig: ein Gutachten über den Schaden am Fahrad/Bekleidung erstellen lassen!
 
Ich hatte in Februar einen ähnlichen Unfall. Man hat mir hier direkt dazu geraten Gutachten erstellen zu lassen und einen Anwalt zu beauftragen.
Habe beides gemacht und hatte nach 6 Wochen die komplette verlangte Summe auf meinem Konto. Ganz ohne Probleme.
Ich wollte es erstmal auch selbst machen, aber man hat mich fast schon paranoid gemacht. Keine Ahnung, ob es anders genau so leicht gegangen wäre?
Auf diese Weise hatte ich allerdings keinen Stress mit der Geschichte.
 
Auch bei vermeintlich eindeutiger Lage ist anzuraten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Habe ich vor kurzer Zeit glücklicherweise auch gemacht. Die gegnerische Versicherung stellt sich trotz eindeutiger Lage dermaßen quer (Schaden war ~500 €; "Das glauben wir nicht, dass an einem Fahrrad so viel Schaden entstehen kann"...) Well, so mussten sie meinen Anwalt eben auch noch bezahlen. -
Ein Anwalt lohnt sich alleine schon für die Abwicklung des Schadens, das ist nämlich auch ein Haufen Arbeit, und wenn die gegnerische Versicherung sich entschließt, das erst mal laaaaange herauszuzögern, weil man es ja bei einem Privatmann ja mal probieren kann...
Welcher materielle Schaden für eine lediglich geplante Tour geltend gemacht werden soll, kann ich nicht erkennen. Solltest du allerdings schon Kohle bezahlt haben und kausal wegen des Unfalls nicht starten können... Und bei körperlichen Schäden: Ggf. Schmerzensgeld und Spätfolgenabschätzung nicht vergessen.
 
Na ja - erstmal warten, was die Versicherung sagt. Wenn die zickt, kann man immer noch. Die Teile werden ja nicht plötzlich wieder ganz.

Gerade Schäden an Kleidung, die erst Wochen später angegeben werden, sorgen für Erheiterung, wenn man nachweisen muss, dass die Schäden beim Unfall und nicht ganz anders entstanden sind.
 
...und auch wenn der Unfallgegener zunächst kooperativ scheint: Wenn der nach drei Tagen erst mal im Kollegen- und Bekanntenkreis geimpft worden ist, dass du ja viel zu schnell warst, dass er dich ja gar nicht sehen konnte, dass dein Abstand ja viel zu gering war, dass deine Bremsen kauptt waren, dass du keine Katzenaugen am Pedal hattest... und wenn er dann noch sieht, was die Reparatur seines Wagens kostet und inwiefern sich dies auf seine Versicherungsprämien auswirkt, so wirst du dich alleine schon aus Gründen der Selbstachtung darüber freuen, wenn er versuchen kann, deinen Anwalt volzulabern.
 
Beim Triathlon geht es mir nur um die schon längst bezahlten Startgebühren, die Reise dahin werde ich trotzdem unternehmen, nur jetzt halt als Zuschauer. Einen Anwalt werde ich zu diesem Zeitpunkt nicht einschalten, da warte ich erstmal ab, wie die Kommunikation mit der Versicherung abläuft. Bei den körperlichen Schäden habe ich im schlimmsten Fall das "Glück", dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte, die Kosten also erstmal von der BG getragen werden.
 
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