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Unfall im Rennnen - wer war Schuld?

Odji

Nippelspanner
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Hallo zusammen. Ein Freund hatte einen UNfall bei den HEW Cyclassics. Der "Gegner" will nun eine Menge Kohle von ihm haben, doch bevor er sich darauf einlässt, möchte er die rechtliche Lage genau checken. Hier mal die beiden DArstellungen. Habt Ihr ähnliches schonmal erlebt? Könnt ihr mir Eure Einschätzung dazu geben, wer nun Schuld hat? Was soll er machen?
DAnke für Eure Hilfe!

Schreiben des "Gegners":

""...nachdem dein versuch, den durch dich verursachten schaden an meinem rad durch deine haftplichtversicherung regulieren zu lassen, abschlaegig bescheinigt wurde, wende ich mich nun mit meinem schadensersatzanspruch persoenlich an dich. in unserem fall besteht absolut kein zweifel daran, wer den schaden verursacht hat und damit auch fuer schadenersatz sorgen muss. nach aktueller rechtslage hat ein rennradfahrer, der durch nichtbeachtung der vom veranstalter festgelegten verhaltensregeln einem anderen teilnehmer einen schaden zufuegt, fuer diesen zu haften.
an meinem rad entstand ein wirtschaftlicher totalschaden, weil neben den
beschaedigten komponenten auch der rahmen im oberrohr und an der
hinterradstrebe geknickt ist. weiterhin wurde durch den sturz mein komplettes team-trikot, die schuhe und der helm beschaedigt.
dieser materielle schaden belaeuft sich insgesamt auf eine summe von 2400,- euro. ich moechte dich bitten, mir diesen betrag innerhalb der naechsten 14 tage nach eingang des schreibens zu erstatten."

*****
Und hier die Darstellung meines Kumpels:

"...fahre mit ca. 30/33 std km/h auf zweispuriger str. (ehestorfer heuweg) auf hoehe des restaurants „jaegerhof“ etwas links von der mitte der gegenfahrbahn (die fuers radrennen gesperrt war). also schon relativ weit links. am strassenrand sehe ich „meine leute“ und richte mich im sattel auf und mache einen kleinen schlenker nach links (so ca. 20 cm) um wasser aus der hand meines freundes zu greifen. in diesem moment höre ich geschreie und es kracht auch schon...
was war passiert: ein „zug“ mit 4 leuten aus einem team, die allesamt mit ca. 10 km/h schneller unterwegs waren als der rest, geriet durch meinen kleinen schlenker aus der bahn und leider stuerzten zwei dieser fahrer auf die strasse. einer von diesen beiden schüttelte sich kurz und fuhr weiter- der andere konnte nicht weiterfahren, weil sein rad kaputt war. die zwei anderen aus diesem team hielten weder an, noch kümmerten sie sich um ihre kollegen, sondern fuhren einfach weiter...(das nur so am rande, hier zaehlte scheinbar jede sekunde)
das erste was er nach dem sturz sagte: bisher hatte mich noch niemand überholt- die veranstalter haben uns, trotzdem wir sagten, dass wir 40er schnitt fahren, ganz hinten eingereiht und wir haben das feld komplett aufgerollt...
er meinte von sich aus, dass ich zwar relativ weit links fuhr, aber eben nicht ganz links- und daran wollte „der zug“ sich vorbeiquetschen..."
 
Anhand der Schilderungen kann es durchaus sein, dass dein Freund "Schuld" an dem Umfall ist.

Ob er für den verursachten Schaden auch haftungsrechtlich belangt werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Ich könnte mir vorstellen, dass jemand bei solchen Veranstaltungen nur dann haften muss, wenn er einen Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Auf diesem Gebiet bin ich aber auch nicht rechtssicher.

Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt dazu befragen. Eine Rechtschutzversicherung wird wahrscheinlich nicht vorhanden sein, sonst wäre das wohl schon geschehen. Eine einfache Rechtsauskunft bekommt man mit Sicherheit schon für ein paar Euro, einfach mal bei ein paar Rechtsanwälten anrufen und nach Preisen für eine einfache Rechtsberatung fragen.

Volker
 
Aus der Schilderung des Vorgangs kann ich jetzt keine Schadensersatzpflicht erkennen. Wenn eine Gruppe Windschattenfahren veranstaltet und so nahe an anderen Radfahrern vorbeibrettert, daß ein Schlenker von 20cm ( sofern diese Angabe stimmt!) zum crash führt, dann würde ich - salopp formuliert - sagen: selber schuld.

Wäre natürlich auch interessant zu wissen, was der UNfallgegener unter "nichtbeachtung der vom veranstalter festgelegten verhaltensregeln" versteht.

Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Radrennen fährt normalerweise jeder auf eigenes Risiko und wenn da nicht Vorsatz nachgewiesen werden kann, hat er imho wenig Chancen.

Mit welcher Begründung hat denn die Haftpflichtversicherung abgelehnt?
 
Dumme Sache!

Ein Schlenker von 20cm ist nicht sehr viel. Trotzdem kann er den Unfall verursacht haben. Ob dem Fahrer deswegen die Schuld trifft, ist eine andere Sache und dann ist auch die Frage, ob ihn die "alleinige" Schuld trifft - falls nicht, dann muss er auch nicht die volle Schadenssumme tragen.

Haftpflichtversicherungen haften üblicherweise nicht für Radrennen. Ich bin daher der Empfehlung der Cyclassics gefolgt und habe eine bei P&P abgeschlossen, welches dies ausdrücklich tut.

In wie weit die Weitergabe des Falles an die eigene Haftpflicht eine Anerkennung der eigenen Schuld ist und ob diese zurückgezogen werden kann, weiß ich nicht.

Ich würde auch zu einer Rechtsauskunft beim Anwalt raten, bei der Summe lohnt sich das wohl.
 
Da stellen sich mir spontan ein paar Fragen:
An welcher Stelle des "Zuges" fuhr der Crash-Pilot? Ist er mit seinem Kumpel kollidiert? Auf welcher Seite fuhren die beiden anderen, die einfach weiterfuhren (tolles Team! :spinner: ) vorbei? Welche Position im "Zug" hatten die? Was sagen die Zeugen?
Die volle Schuld sehe ich hier auch nicht. Aber ich glaube auch nicht, daß er gänzlich aus der Sache rauskommt. Er wollte ja wohl eigentlich ganz an den Rand ziehen, wo der Kumpel mit dem Wasser stand. Das von der Mittellinie, ohne mal über die Schulter zu blicken? :rolleyes: Andererseits hätte der Zug sich auch bemerkbar machen können.. aber konnten die mit dem Manöver rechnen? Hat dein Kumpel den Schlenker angezeigt? Hört sich nicht so an.
Wenn sich die beiden nicht einigen können, was ich glaube, wird die Sache wohl vor dem Kadi landen. Und wie das ausgeht...? Kommt hier auf den genauen Hergang an (Teil der Fagen oben)!
Gruß
 
Also, wenn ich das richtig lese "links von der Mitte der Gegenfahrbahn" dann kann da ja nicht mehr sooo viel Platz gewesen sein.
Wenn dann ein 20cm Schlenker reicht um einen Sturz auszulösen, demzufolge also die Gruppe mit 10km/h Geschwindigkeitsüberschuss und einem Seitenabstand von weniger als 20cm überholen wollte, dann würde ich sagen:

Selber Schuld, die sollen froh sein, wenn Dein Freund sie nicht für SEINEN Schaden haftbar macht.

Reine Laienmeinung basierend auf logischer Denke.

Frank

Edit: Ich lese gerade noch: Die haben sich ja anscheinend noch nicht mal berührt! Wo soll denn da nen Schadensersatzanspruch herkommen???
 
Frank_D schrieb:
Edit: Ich lese gerade noch: Die haben sich ja anscheinend noch nicht mal berührt! Wo soll denn da nen Schadensersatzanspruch herkommen???

Du musst nicht unbedingt jemanden berühren, um Schuld an dem Unfall zu sein.
 
Was ist eigentlich mit dem Grundsatz "Wer auffährt, hat Schuld".
Ich glaube, wenn man mit hohem Geschwindigkeitsüberschuss von hinten an einem größeren Feld vorbeifahren will, sollte man sich über die Konsequenzen einer "Unachtsamkeit" der zu Überholenden im Klaren sein. Das gilt m. E. auch für eine Rennsituation.
In jedem Fall setzt eine Übernahme durch die Haftpflichtversicherung ein "schuldhaftes Verhalten" voraus, was in der beschriebenen Situation schwerlich auszumachen ist. Das wird auch der Grund für die Ablehung der Schadensregulierung durch die Versicherung sein.

Ich würde eine private Schadensregulierung kategorisch ablehnen. Wenn der "Unfallgegner" dann juristische Geschütze auffährt, kann man sich immer noch qualifizierten juristischen Rat holen.

Gruß aus O.
 
Ohne das ich im aktuellen Fall helfen kann - aber es empfiehlt sich doch eine dementsprechende Versicherung abzuschliessen....

Im Schwesternforum gibts für einen schmalen Jahresbeitrag (umme 30 EUR) eine Sportversicherung (inkl. Rechtsschutz) beim DIMB.
Bin ebenfalls seit Anfang des Jahres drin - obwohl es vom Grundgedanken "nur" für MTBler ist. Aber auch andere hier im Forum sind beim DIMB Mitglied. Gerade der Rechtsschutz speziell beim Training war mir wichtig... :dope:
FranzK
 
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht, weil Radrennen ausgeschlossen sind.
Falls der "Verursacher" Vereinsmitglied eines Radsportvereins ist,
besteht über diesen Versicherungsschutz.

Die Schuldfrage ist sicher nicht eindeutig.
Wer an einem Radrennen teilnimmt, sollte sich darüber im Klaren sein,
daß er sich in "erhöhter Gefahr" befindet.
Wenn man das aber mal ausser Acht lässt:
Überholen ist grundsätzlich ein Fahrmanöver,
das ein höheres Risiko birgt, als "Nicht-Überholen (normales Fahren)".
Das sieht, meines Wissens, auch die Rechtsprechung so.

Der Verursacher hätte sein Ausscheren ankündigen müssen (Handzeichen)
und sich vergewissern, daß der Raum hinter/neben Ihm frei ist (doppelte Rückschau-Pflicht).

Also, Radrennen aussen vor gelassen, gehen solche Unfälle mit
Schuldteilung 70/30 aus.

Radrennen eingerechnet würde ich sagen 0/100 bis max. 30/70. (Verursacher/Anspruchsteller).
 
Beim ersten Lesen dachte ich: Das kann doch nicht wahr sein. Wie kann man ohne sich zu vergewissern, dass keiner von hinten kommt, einfach so links rüber ziehen. Ich würde in so einem Fall von hinten kommend auch versuchen links vorbeizufahren, zumal der Spurwechsler ja die Wasserflaschen wohl kaum aus voller Fahrt hätte aufnehmen können, also wohl auch noch abgebremst haben müsste. Da man von einem - aus welchen Gründen auch immer - langsameren Fahrer sehr wohl erwarten darf, dass er darauf achtet, niemanden zu gefährden oder zu behindern, andererseits ein von hinten kommender nicht mit einem unnötigen plötzlichen Schlenker nach links rechnen muss, würde ich schon sagen, dass der Abbieger den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Nicht umsonst galt z.B. beim Henninger-Turm-Rennen ein RECHTSfahrgebot. Also das nächste Mal eine Versorgungsstation auf der rechten Seite einrichten - wenn es denn sein muß - besser einfach die Flaschen wie die anderen auch, mitnehmen.

Wenn es nur bei dem Materialschaden bleibt und dein Freund zahlen muss, ist er noch billig weggekommen. Wenn der gestürzte noch Anspruch auf Schmerzensgeld und evtl. Verdienstausfall hat (Selbstständiger), wird es richtig teuer...
 
Hallo,

wer auffährt ist schuld,

wer bescheuerte Schlenker macht kann eine Mitschuld haben.

Alllerdings muß derjenige, der den Anspruch stellt, den Beweis erbringen, daß der Tatbestand der Haftung erfüllt ist.
Er müßte also beweisen, daß Du völlig falsch gefahren bist. Ansonsten spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür , daß der Auffahrende selbst schuld ist. Wenn er selbst eingeräumt hat, daß neben Dir noch Platz war, weiß ich gar nicht was er will.

Deine Sachverhaltsschilderung ist nicht völlig nachvollziehbar, denn der Teil mit der Aufnahme des Wassers leuchtet mir nicht ein.....

Ich bin Anwalt und hafte für diese rein oberflächliche erste Einschätzung nicht, da ich volltrunken bin.. :bier:
 
Fällt mir noch geade ein:


"fahre mit ca. 30/33 std km/h auf zweispuriger str. (ehestorfer heuweg) auf hoehe des restaurants „jaegerhof“ etwas links von der mitte der gegenfahrbahn (die fuers radrennen gesperrt war). also schon relativ weit links. am strassenrand sehe ich „meine leute“

vor oder hinter Dir rechts oder links


und richte mich im sattel auf und mache einen kleinen schlenker nach links (so ca. 20 cm) um wasser aus der hand meines freundes zu greifen.











Wo fuhr der Freund, Wass hat der gesehen?


Wieso aufrichten? Haben Sie sich umgedreht ? Wer war wo ?



in diesem moment höre ich geschreie und es kracht auch schon...
was war passiert: ein „zug“ mit 4 leuten aus einem team, die allesamt mit ca. 10 km/h schneller unterwegs waren als der rest, geriet durch meinen kleinen schlenker aus der bahn und leider stuerzten zwei dieser fahrer auf die strasse. einer von diesen beiden schüttelte sich kurz und fuhr weiter- der andere konnte nicht weiterfahren, weil sein rad kaputt war. die zwei anderen aus diesem team hielten weder an, noch kümmerten sie sich um ihre kollegen, sondern fuhren einfach weiter...(das nur so am rande, hier zaehlte scheinbar jede sekunde)
das erste was er nach dem sturz sagte: bisher hatte mich noch niemand überholt- die veranstalter haben uns, trotzdem wir sagten, dass wir 40er schnitt fahren, ganz hinten eingereiht und wir haben das feld komplett aufgerollt...


Typisch schock_Gelaber




er meinte von sich aus, dass ich zwar relativ weit links fuhr, aber eben nicht ganz links- und daran wollte „der zug“ sich vorbeiquetschen..."




Na bitte, aber das haben wir ja nicht schriftlich
 
Mir ist am letzten Sonntag auch ein Crahs passiert. Wir sind in der Schweiz bei den Rominger Classics mitgefahren. Ich hatte nah 9km einen Kettenhänger , bin langsam nach rchts ausgerollt und die Zuschauer haben schon alle Achtung gerufen. Irgend ein tauber und blinder Schweizer Depp ist mit mit Vollgas hinten rein, mein Laufrad breit , totale Achte. Nungut die Bremse demontiert , Laufrad halberwegs gerade gebogen so das es nicht schleift und die Berge in Angriff genommen. Es hat in strömen geregnet, nur mit der vorderen Bremse gings dann die nächsten 40km bis zum Servicepoint über Berg und Tal. Das Laufrad ist Schrott, nach suche im Internet stellte sich raus das der ganze Satz nur 70€ kostet. Heute nun habe ich zur freude meiner Frau die Mavics montiert. Ich werde keinerlei Anstregungen unternehmen und gegen den Kollegen vorgehen, lohnt sich in diesem Fall nicht.
 
Hallo,

man sollte sich in solch einer Situation nicht auf eine Diskussion der Schuldfrage einlassen.
Ist natuerlich recht schwierig, da im Geschehensmoment die Gemuehter/Gefuehle etc. doch etwas kochen.

Auch der, sicherlich gutgemeinte Versuch, die Folgen ueber die Haftpflicht zu regeln, wird letztendlich nur in ein Schuldeingestaendnis umgemuenzt werden.

Ciao
Der Frosch
C.
 
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