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Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Haras

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Hallo an alle , wie schon gesagt, hatte Pech gehabt, wurde vom Wohnmobil das mich überholen wollte seitlich erfasst .(zu geringer seiticher Abstand und hat mich dann mit dem Außenspiegel ins schleudern gebracht ) und ging zu Boden . Wohnmobil fuhr weiter .... . Das nach mir fahernde Auto hielt an, sah nach mir , ( ich war orientiert, ansprechbar keine lebensgefährlichen Verletzungen , großes Glück gehabt nur Prellungen linke Körperseiten , großflächige Schürfwunden und Rißwunden ). Das Fahrzeug hat nun die Verfolgung aufgenommen und gleichzeitig Polizei und RTW. angefordert . Die Verfolgung hatte Erfolg beide kamen zurück .
So weit so gut . Nun meine Frage . Neben der Straße führte ein Weg mit Mehrfachnutzung mit dem Schild 240 (gemeinsamer Fuß und Radweg) entlang . Auf dem aber viele Ausfahrten und Wege führen .Fußgänger und Kleinkinder gehen , Menschen die Hunde ausführen und und und ...
gefahrenfrei kann ich dort nicht RR-fahren und schon nicht in dem Tempo
ca. 30-35 Kmh . Also fahre ich Straße .Nun der Vorwurf ich muß den Weg mit Mehrfachbenutzung fahren? Gib es Rechtsurteile die das eindeutig sagen oder in frage stellen .

Gruss Torsten
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Hallo an alle , wie schon gesagt, hatte Pech gehabt, wurde vom Wohnmobil das mich überholen wollte seitlich erfasst .(zu geringer seiticher Abstand und hat mich dann mit dem Außenspiegel ins schleudern gebracht ) und ging zu Boden . Wohnmobil fuhr weiter .... .

Technischer K.O. würde ich sagen.

So weit so gut . Nun meine Frage . Neben der Straße führte ein Weg mit Mehrfachnutzung mit dem Schild 240 (gemeinsamer Fuß und Radweg) entlang .

Problem für dich, natürlich keine Rechtfertigung für den Wohnmobilfahrer.

Auf dem aber viele Ausfahrten und Wege führen .Fußgänger und Kleinkinder gehen , Menschen die Hunde ausführen und und und ...
gefahrenfrei kann ich dort nicht RR-fahren und schon nicht in dem Tempo
ca. 30-35 Kmh .

Interessiert nicht die Bohne, ob oder wieso und warum es sich dort nicht anbietet zu fahren.



Vermutung: Dir wird eine Teilschuld zugewiesen, vielleicht im Verhältnis 30 zu 70 (Wohnmobilfahrer). Vielleicht auch 40 zu 60. Weiß ich nicht. In jedem Falle wirst du dich mit verantwortlich machen müssen, wenns ein benutzungspflichtiger Radweg war, wie ja allem Anschein nach der Fall.


Ich sag auch hier:
Ich fahr auch ungern diese Radwege, aber man muss sich halt im Falle eines Falles bewusst sein, dass man dann ein Problem hat, wenn mal was passiert. Ist einfach so.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wenn an dem Weg der Blaue Lolli angebracht ist, ist er benutzungspflichtig und du musst auf ihm fahren, egal, wie beschissen er ist.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wenn an dem Weg der Blaue Lolli angebracht ist, ist er benutzungspflichtig und du musst auf ihm fahren, egal, wie beschissen er ist.

Des is genau richtig!

Und wenn da ein Fakier seine gesamte Arbeitsausrüstung verloren hätte, das interessiert schlichtweg keinen.

Mit so Aussagen "Da laufen Kinder und wie soll ich da meinen 35er Schnitt hinbekommen", würd ich aus eigenem Interesse gaaaaaaaanz stark hinterm Berg halten, denn damit reitet man sich kräftig selbst rein. Von wegen "Ach so einer sind sie, nehmen das Risiko in Kauf...." und so weiter.

Also lieber auf die Tour, man habe das Schild nicht gesehen, damit verstrickt man sich nicht ganz so sehr und sägt nicht am Ast, auf dem man sitzt.

Man sollte davon ausgehen, dass der Richter nicht zwingend selbst aktiver Rennradfahrer ist und für die individuellen Probleme eines RR Fahrers vollstes Verständnis zeigt.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

sag einfach du hast das schild nicht gesehen und als du den radweg gesehen hast wärst du bei der nächsten möglickeit draufgefahren.

gute besserung!

die schuld wird sich aufteilen, aber ich denke mit dem schmerzensgeld was du kriegst kannst auch dein rad wieder flott machen.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wobei leider Unwissenheit vor Strafe nicht schützt ;) Weil ich das Stopp Schild nicht gesehen habe und einem draufgefahren bin, machts das auch nicht besser ;)
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

na ja, besser als man sagt: man fährt grundsätzlich keine radwege wegen den schleichern;)
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

So weit so gut, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten .Aber ich habe gelesen "wenn das benutzen eines Radweges ein Unfallrisiko darstellt ( Autofahrer kommen aus der Ausfahrt oder aus Wirdschafswegen gefahren und halten erst an der Fahrbahn ( sie überfahren den Radweg ) wie oft mußte ich Autofahren ausweichen weil sie den RADWEG übersehen ) .Ich kann diesen Weg nicht gefahrenfrei nutzen .Das benutzen muss zumutbar sein .
Das ist alles eine Sache der Auslegung . Der eine Richter sagt ja , der andere sagt nein .Das kann es doch nicht sein .Oder???
Gruss Torsten
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Solange der Blaue Lolli da steht, musst du den Weg benutzen, egal wie grottig der ist. Ausnahme: Der Radweg ist vereist oder ein fahren ist aus anderen Gründen mit erhöhter Sturzgefahr verbunden (und dazu gehören nicht unaufmerksame Autofahrer).
Wenn du der Meinung bist, ein Radweg sei unzumutbar, kannst du einen Antrag bei der Stadt stellen, oder versuchen, ihn wegzuklagen. Allerdings musst du ihn trotzdem weiter nutzen, solange das Schild da steht.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wenn an dem Weg der Blaue Lolli angebracht ist, ist er benutzungspflichtig und du musst auf ihm fahren, egal, wie beschissen er ist.

Des is genau richtig!
Und wenn da ein Fakier seine gesamte Arbeitsausrüstung verloren hätte, das interessiert schlichtweg keinen.

Das ist leider völlig falsch.

Wenn du der Meinung bist, ein Radweg sei unzumutbar, kannst du einen Antrag bei der Stadt stellen, oder versuchen, ihn wegzuklagen. Allerdings musst du ihn trotzdem weiter nutzen, solange das Schild da steht.

Der Bearbeiter kennt den Unterschied zwischen einem nichtigen und einem rechtswidrigen Verwaltungsakt nicht.:);)

@Haras: War der Unfall inner- oder außerorts? Wie schnell durften Autos auf der Unfallstraße fahren?
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

der Unfall war außerorts, Tempo für Autos ich glaube 70 .
ist das aussagekräftig ?
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

geh zum Anwalt. Trotz Deines "Fehlers" auf der Straße zu fahren, darf Dich kein KFZ-Fahrer umfahren und daß der weitergefahren ist, ohne was gemerkt haben zu wollen, muß er ggf. dann dem Richter erklären. Das er nix gemerkt hat/haben will, kann man an seinem Verhalten (einfach weitergefahren), unterstellen. Er hätte ja auch einen Fußgänger, der am Straßenrand steht und die Straße überqueren will auch nicht anfahren/gefährden dürfen.

Mit 'nem Anwalt kannst dann auch Argumente für dein Fahren auf der Straße besprechen ohne "Gefahr" zu laufen, "was falsches zu sagen". Der kann Dir auch sagen ob und wieviel Teilschuld auf Dich zu kommen kann. Es kommt ja auch auf die Situation vor Ort an und jeder Fall ist anders.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Bei mir wars ein ähnlicher Fall: Vom Aussenspiegel erwischt und selber nicht auf dem Radweg gewesen. Fahrer beging Fahrerflucht und wurde aber leider nicht gefunden.
Ich hätte vom geltenden Schadensersatz auf 1/4 verzichten müssen, weil ich nicht auf dem Radweg war.
Also kein Mitleid mit dem Fahrer und versuch so viel wie möglich rauszukriegen. Dann musst Du halt auf 1/4 verzichten.
Viel Glück
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

ich würde anhand von fotos dokumentieren WARUM du den radweg nicht gefahren bist. also schlaglöcher, baumwurzeln und schwer einsehbare einfahrten...der schwerpunkt sollte dabei natürlich auf dein persönliches sicherheitsbedürfnis abzielen. völlig außer acht lassen solltest du dabei das thema geschwindigkeit...

wahrscheilnlich bekommst du eine teilschuld. aber wenn der richter deiner argumentation zumindest teilweise folgen kann fällt diese vielleicht für dich günstiger aus.

ich wünsche dir viel glück!!!
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Und wenn jetzt der Wohnmobilfahrer sagt, er wusste nicht, dass er 1,5m Abstand halten muss, müsste er der Argumentation nach genau so aus dem Schneider sein, wie der Radfahrer, der sagt, er wusste nicht, dass er auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren musste.

Das ist leider völlig falsch.

Nein ist es nicht. Wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, musst du da fahren und fertig. Es ist dem Gesetzgeber egal, ob da Glas, Nägel oder sonstwas herumliegt. Dann hast du dir halt die richtigen Reifen zu kaufen. Nur weil auf der Landstraße ein Bauer Dreck verloren hat, darf ich mit meinem Motorrad auch nicht auf dem Radweg fahren. So einfach ist das.

P.S. Ich weiß, dass das vielen (inkl. mir oftmals) nicht schmeckt, aber so ist das nunmal mit Gesetzen. Stell dir vor, die gäbe es nicht und jede Oma würde mit ihrem Einkaufsrad auf der Landstraße rumfahren. Das würde dir als Autofahrer dann auch nicht so gut gefallen.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Das ist leider völlig falsch.

Der Bearbeiter kennt den Unterschied zwischen einem nichtigen und einem rechtswidrigen Verwaltungsakt nicht.:);)

@Haras: War der Unfall inner- oder außerorts? Wie schnell durften Autos auf der Unfallstraße fahren?

also, diese diskussion hat hier sicher schon einen ellenlangen bart.
aber vllt willst du uns auch inhaltlich wirklich etwas mitteilen ausser diesen schmalspurigen, nichtssagenden antworten?! vllt willst du uns (ob deiner supernote in der mdl vorbereitung) auch erklären, was RICHTIG wäre, nicht nur, dass hier einige "völlig falsch" lägen?!


zum thema:

meine beurteilung: die nicht-benutzung des radweges rechtfertigt nicht die handlung des wohnmobilfahrers. sehr wohl aber wirst du dir eine teilschuld anrechnen lassen müssen. denn der schutzzweck des radweges liegt v.a. in der verhinderung von unfällen durch eine gemeinsame fahrbahn.
deren (teilschuld) höhe wiederum hängt eben von den hier angesprochenen faktoren ab:
- zumutbarkeit der radwegbenutzung
- motivation der nichtbenutzung
- gefahrenpotential der gesamten lage (straße etc) an sich
- ...

das argument, die hohe geschwindigkeit wäre auf dem radweg zu gefährlich, halte ich bei jedem richter für "gefährlich". auch wenn der richter fahrradfreundlich ist, das wird ein bumerang. dann hättest du mit angepasster geschwindigkeit fahren müssen.

im endeffekt aber wie bei allen rechtlichen diskussionen hier: genaue und gute beratung gibts nur beim (fach)anwalt, der mit allen nötigen informationen versorgt ist und die nötige erfahrung hat.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

also, diese diskussion hat hier sicher schon einen ellenlangen bart.
aber vllt willst du uns auch inhaltlich wirklich etwas mitteilen ausser diesen schmalspurigen, nichtssagenden antworten?! vllt willst du uns (ob deiner supernote in der mdl vorbereitung) auch erklären, was RICHTIG wäre, nicht nur, dass hier einige "völlig falsch" lägen?!


zum thema:

meine beurteilung: die nicht-benutzung des radweges rechtfertigt nicht die handlung des wohnmobilfahrers. sehr wohl aber wirst du dir eine teilschuld anrechnen lassen müssen. denn der schutzzweck des radweges liegt v.a. in der verhinderung von unfällen durch eine gemeinsame fahrbahn.
deren (teilschuld) höhe wiederum hängt eben von den hier angesprochenen faktoren ab:
- zumutbarkeit der radwegbenutzung
- motivation der nichtbenutzung
- gefahrenpotential der gesamten lage (straße etc) an sich
- ...

das argument, die hohe geschwindigkeit wäre auf dem radweg zu gefährlich, halte ich bei jedem richter für "gefährlich". auch wenn der richter fahrradfreundlich ist, das wird ein bumerang. dann hättest du mit angepasster geschwindigkeit fahren müssen.

im endeffekt aber wie bei allen rechtlichen diskussionen hier: genaue und gute beratung gibts nur beim (fach)anwalt, der mit allen nötigen informationen versorgt ist und die nötige erfahrung hat.

Gewisse Leute sind halt immer stolz drauf, mit Halbwissen um sich zu schmeißen, das sowieso in der Praxis auf keinerlei fruchtbaren Boden stößt ;)

Stimme dir vollkommen zu.

Wenn man als Radfahrer anfängt zu argumentieren, man könne auf dem Radweg seinen Schnitt nicht halten, weil dort Kiddies, Omas und Spaziergänger ihren Ausflug gestalten, sollte man besser erst garnicht vor Gericht erscheinen :aetsch:

Abgesehen davon - ich vermute weiterhin auch eine Teilschuld - wie die ausfällt, ist sicher Ermessenssache.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wenn ich zum Anwalt gehe muss ich die Anwaltskosten selber tragen (wegen meiner Teilschuld ).Oder zahlt das der KFZ-Fahrer.
Habe keine Rechtsschutzversicherung .
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Und wenn jetzt der Wohnmobilfahrer sagt, er wusste nicht, dass er 1,5m Abstand halten muss, müsste er der Argumentation nach genau so aus dem Schneider sein, wie der Radfahrer, der sagt, er wusste nicht, dass er auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren musste.
Wenn er aussagen würde, dass er absichtlich so geringen Abstand gehalten hat, hätte er aber ein grösseres Problem.

Nein ist es nicht. Wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, musst du da fahren und fertig. Es ist dem Gesetzgeber egal, ob da Glas, Nägel oder sonstwas herumliegt. Dann hast du dir halt die richtigen Reifen zu kaufen.
Und wenn ein Auto drauf parkt musst du da drüber fahren?
Radwege können unzumutbar sein, aber sicher nicht deshalb weil man seinen Schnitt nicht halten kann.
Nur weil auf der Landstraße ein Bauer Dreck verloren hat, darf ich mit meinem Motorrad auch nicht auf dem Radweg fahren. So einfach ist das.
Was ist denn das für ein blöder Vergleich? Mit dem Motorad darfst du noch nichteinmal auf einem Radweg fahren, wenn keine Strasse da wäre.
P.S. Ich weiß, dass das vielen (inkl. mir oftmals) nicht schmeckt, aber so ist das nunmal mit Gesetzen. Stell dir vor, die gäbe es nicht und jede Oma würde mit ihrem Einkaufsrad auf der Landstraße rumfahren. Das würde dir als Autofahrer dann auch nicht so gut gefallen.
 
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