• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Warum Anwalt, dass sind doch nur wieder kosten.
Ruf erstmal bei der Versicherung an und hör Dir an was Dir geboten wird, sag denen gleich das Du das erstmal so regeln möchtest ohne das Anwälte damit zu tun haben.
Dann kann das alles ganz schnell gehen.

Ich frage mich nur über den Sinn der Aktion, wenn Deiner Aussage nach nichts weiter passiert ist.
Kann man es dann nicht mal dabei belassen oder muss immer alles "ausgebeutet" werden?
Am Anfang des Jahres schreien dann alle wieder das die Versicherungspolicen aufgestockt werden müssen und alle mehr zahlen müssen :rolleyes:
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wünsche dir alles Gute

Rechtsbeihilfe steht dir natürlich auch zu,wenn du
dir keinen AW leisten kannst bzw nicht die volle Summe
blechen kannst

wie schon viele hier geantwortet hatten

Einen AW einschalten,der macht dann "fast" alles für dich

wünsch dir was
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Zwingend den Anwalt einzuschalten halte ich bei solchen Kleinigkeiten auch für `ne fragwürdige Empfehlung, es sei denn, man hat `ne Rechtsschutzversicherung mit niedriger/ohne Eigenbeteiligung.

Ein Anwalt kann teuer werden, bei der relativ geringen zu erwartenden Entschädigung ist das ggf. ein Verlustgeschäft.

In dem Fall muss die Versicherung dafür aufkommen, daher mein Tip es erstmal ohne porbieren, dann ist die Versicherung auch froh dass sie da kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt sparen kann.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Die Anwaltskosten würde wohl schnell das übersteigen, was die Versicherung in Summe zahlen "muss", wenn du keinen Anwalt nimmst (etwas überspitzt ausgedrückt). Rechne doch einfach mal nur einen neuen Lenker, Vorbau und Helm (wenn da ein Sicherheitsaustausch doch stattfinden soll) und dazu noch Schmerzensgeld. Da kommen doch in Summe nicht mehr als 700€ zusammen. Wenn der Anwalt erst noch ein Schreiben aufsetzen soll, dann sind dafür auch schnell noch 100€ weg, dazu evtl. noch ein Gutachten (vielleicht will's die Versicherung dann ganz genau wissen) dann ist man auch schnell mal bei 1000€ in Summe.
Also Angebot der Versicherung abwarten und wenn das so garnicht passt eben doch zum Anwalt.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Kaputt ist mein Licht Sigma Powerled Black Pro (160 Euro) Helm zwar nicht kaputt aber wegen dem Sturz (80 Euro) ein paar Kratzer an der hinteren Schwinge.
Und eben meine Prellungen,Abschürfungen und ne Beule.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wenn das Rad nicht streng Punkt für Punkt nach StvZO ausgerüstet war, wird das wohl jeder gegnerische Anwalt genau an diesem Punkt besonders gezielt ansetzen, um dir die Schuld oder zumindest eine grössere Teilschuld anlasten zu wollen. Da könnte man eine ganze Armada von Lichtern an Rad schrauben und 3 Warnwesten mit drei Dutzend Reflexstreifen anziehen, völlig egal....wenn da nur ein gesetzlich vorgeschriebener Reflektor fehlt, wirds streng genommen eng mit der Schuldfrage.
Nur irgendein Batterielicht vorne und hinten, das reicht einfach nicht.
Erst recht nicht, wenn es welche ohne Prüfzeichen sind.
Aber ist ja auch verständlich...denn auch ein Radler würde sich mächtig ärgern, wenn er im Blindflug auf ein geparktes Auto knallt, weil ihn die illegale Nachrüst-Xenonbrenner an einem Auto stark geblendet haben.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Das mag sein, die Polizei hat das Fahrrad und die Lampen angeschaut und es für Verkehrstauglich begutachtet und dies auch vermerkt!!!

Das ist fakt! Wenn jetzt irgendein Anwalt kommt kann es ja egal sein, zum Zeitpunkt des Unfall war es so wie es sein sollte, laut polizei.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Sicherlich, für die Polizisten war es fürs erste verkehrstauglich. Aber ein gegnerischer Anwalt, der fürs genaue Auseinanderpflücken und Hinterfragen von Sachverhalten ja bezahlt wird, nimmt sowas gerne zum Anlass, vor Gericht gegen dich zu argumentieren. Da ist ihm jeder Punkt recht, der sich ihm bietet.
Soll ja keine Kritik sein, fahre ja schliesslich selber nicht 100%ig gesetzkonform nachts in der Gegend rum....wer macht das schon :lol:? Wollte dich nur in diese Richtung etwas sensibilisieren.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Kaputt ist mein Licht Sigma Powerled Black Pro (160 Euro) Helm zwar nicht kaputt aber wegen dem Sturz (80 Euro) ein paar Kratzer an der hinteren Schwinge.
Und eben meine Prellungen,Abschürfungen und ne Beule.

Da die Sigma ja wohl keine Zulassung hat, laß die mal lieber aus der Rechnung raus.
Ruf die Versicherung an, bleib freundlich und erzähl denen, daß Du daß Bike beim Händler durchchecken lassen möchtest.
Kratzer? Dann wird mindestens eine neue Lackierung fällig bei dem neuen Rad.;)
Sicherheitsaustausch von Lenker und Vorbau ist auch obligatorisch.
Fotos von den Lackschäden wären auch nicht schlecht.
Rede ruhig mit dem Sachbearbeiter der Versicherung und erwähne auch ruhig, daß Du nicht unbedingt einen Anwalt einschalten willst und nur Deinen Schaden ersetzt haben möchtest.
Ach ja, daß ganze sollte auf Basis des KVA abgerechnet werden, da Du die Reparatur nicht vorstecken kannst.;)

Ich arbeite selbst als Mechaniker im Fahrradladen und habe fast wöchentlich mit KVAs für Versicherungen zu tun.
Das geht so i.d.R. am schnellsten und einfachsten.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Meine Meinung ...

Ich denke es ist dein gutes Recht, den Schaden der dir entstanden ist ersetzt zu bekommen. Übertrieben finde ich es die Kosten künstlich hoch zu treiben. Einen Anwalt braucht man nur wenn die Gegenseite sich weigert zu leisten, oder der Schaden sehr hoch und komplex ist.

Niemand käme auf die Idee einen Schaden am Auto selbst zu beurteilen, wieso beim Fahrrad?. Also ab mit deinem Fahrrad ins Fachgeschäft, den Unfall schildern und einen Kostenvoranschlag einholen. Auch eine optische Beeinträchtigung sollte erstattet werden (z.B. geringerer Wiederverkaufswert.) Der Versicherung steht es frei einen Sachverständigen hinzu zu ziehen.

Arztkosten, Verdienstausfall etc. musst wahrscheinlich nicht du klären, sondern die Krankenversicherung / Arbeitgeber / Berufsgenossenschaft.

Wenn die Unfallverursacherin sich fair und nett verhalten hat, würde ich das mit dem Schmerzensgeld unter Lebensrisiko verbuchen. Jemanden übersehen kann jedem mal passieren. Wenn sie aggressiv, assozial gefahren ist sieht das anders aus.

Alle Kosten die bei dir hängen bleiben sind meines Wissens von der Steuer absetzbar. (wegen Weg zur Arbeit)
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Hier mal meine Tipps die ich aufgrund eigener Erfahrung geben möchte.

Ruf als erstes mal beim Versicherungsvertreter der Unfallgegnerin an und frag nach wie es ablaufen soll. (Telefonkosten pauschal mal mit 20€ auf die Liste nehmen)

Stellt der sich quer oder kommt dir komisch wäre ein Anwalt sicher nicht schlecht.
Meist sind die aber froh wenn man das so regeln kann und wollen eine einfache Aufstellung der Kosten von dir.

Gut wenn du noch Rechnung von allen hast es geht aber auch einfach Handschriftlich ein Wert. Klar das man da auch nachvollziehbare Preise nehmen sollte.

Schmerzensgeld bieten sie dir meist von ganz allein an, nimmst du diese dann an ist die Versicherung raus, auch wenn du mal Spätfolgen geltend machen willst.
400€ klingen schon recht viel, bei so einfachen Verletzungen ist man mit 250 schon gut bedient (wir sind ja nicht in den USA)

Cu Danni

P.S. Das mit der Kostenschätzung vom Radhändler (macht aber nicht jeder) wollte ich auch noch schreiben.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Hab heute mit der Versicherung geredet.
Ich mache Fotos schicke die und Rechnungen rein.

Hier mal meine Liste.

Helm 89 Euro
Brille 189 Euro abzüglich % 162 Euro
Schuhüberzieher 39 Euro
Lampe 159 Euro
Dann kommt noch das Gutachten vom Fahrrad.
Ich hab ihr gesagt das sie Nutzungsausfall mit aufnehmen soll, hat sie auch getan. Die Telefonpauschale habe ich vergessen.
Sind 20 Euro also angemessen?????

Bei der Brille muß man sehen,eventuell zahlen sie nur das Glas, was einen minimalen Kratzer hat, aber der Bügel ist auch verkratzt

Ist alles eben neu, den Helm habe ich vor genau einer Woche gekauft, die Brille am Samstag und fürs Fahrrad wars die zweite ausfahrt.
Bei der Brille hat sie schon nachgefragt warum die so teuer ist usw und wann ich sie gekauft habe. Gott sei Dank hab ich die Rechnung von Samstag noch :-))
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wenn ich mich mal bei dem Tread einklinken darf ;-)
Bin heute morgen auch auf dem Weg zur Arbeit mit dem Renner hingefallen, weil mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hat. Mir ist zum Glück nichts passiert und an meinem Renner ist mir bisher auch nichts aufgefallen (sogar das Lenkerband ist noch ok :-))
Der Autofahrer ist abgehauen, aber ich konnte mir die Nummer merken und hab zum Glück noch eine Zeugin. Als die Polizei kam hat sie den Unfallhergang aufgenommen. Ich fuhr innerorts auf der Strasse obwohl es einen Radweg gibt (auf den wollte ich gerade auch auffahren), da hat mir die Polizei zum Vorwurf gemacht, dass ich regelwidrig auf der Strasse gefahren bin :-( Ist das korrekt? Interpretiere ich das "Radwegeurteil" falsch, wo es heißt, dass an gefährlichen Stellen keine Radwegbenutzungspflicht besteht? Am Radweg befindet sich eine Bushaltestelle und da ist es mir morgens zu turbulent und deshalb benutze ich auf dem kurzen (ca. 200m) Stück lieber die Strasse.
Naja, ich hoffe, dass sie den Unfallverursacher schnell ausfindig machen.
Was mich am meisten ärgert ist die Fahrerflucht, zumal ich beim Fallen noch gegen das Auto gehauen habe!!!
Wie sieht es denn aus mit Schadensersatz, auch wenn nicht wirklich was zu sehen ist?
Danke schonmal
Gruß
Olli
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ich hab ja jetzt erfahrung damit. Lenker und Vorbau werden immer getauscht. Wenn du sagst du bist mim Helm aufgekommen wird der auch ersetzt. Räder Zentrieren, Schaltauge verbogen ist gleich zusammen.

Ich setzt heute abend mal meinen kostenvoranschlag rein.
Pauschale bekommst 25 Euro, Nutzungsausfall zwischen 8-11 Euro, der Weg zum Radhändler kannst auch angeben usw usw
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Hier mein kostenvoranschlag


Pedale 59,95
Lenker 29,95
Vorbau 29,95
Barends 19,95
Tretkurbel 35,90
Schaltwerk 74,95
Ssattel 19,95

Dazu 60 Euro für Montage und 40 fürs Gutachten

Dann kommt noch

Meine Sigma 159,95
Brille 162,95
Helm und Schuhüberzieher 104,95

50 Euro bekomm ich fürs hin und her fahren wegen Gutachten und Fahrrad richten, 25 Sind Pauschal.
Nutzungsausfall weiß ich noch nicht.

Dann sind am Oberrohr ein Kratzer,und einer unten, und die Gabel ist leicht Verkratzt.

Würde man Rahmen und Gabel dazu rechnen wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Versicherung meint sie werden mir knapp unterhalb des Neupreises ein Angebot fürs Fahrrad machen :-))

Schmerzensgeld wird in die richtung 300-350 gehen.

Also alles ganz ordentlich
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Jetzt stört es mich schon ein bischen.
Wenn ich aber überlege das ich fast den Neupreis bekomme kann man damit leben
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wow glückwunsch zu der schnellen Abwicklung.

Ich hatte einen Unfall im Juli, wurde von der Polizei aufgenommen, Unfallschuld zu 100% am PKW Fahrer, Bike Totalschaden. Ich habe gleich einen Anwalt genommen, welcher mir zusteht und der Versicherung in Rechnung gestellt wird. Von der Versicherung kamen bisher ca 60E, der Streitfall liegt mittlerweile bei 2000E. Soviel zu die Versicherung zahlt schnell, allerdings wird ein Jahr abgewartet wegen Verletzungen bis der Fall völlig abgeschlossen wird.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

... Ich habe gleich einen Anwalt genommen, welcher mir zusteht ....Soviel zu die Versicherung zahlt schnell, ....

Tja, das mag durchaus ursächlich sein!

Versicherungen bzw. deren Mitarbeiter sind nicht blöd; der Schadenssachbearbeiter ist gehalten, die Sache für die Versicherung möglichst kostengünstig abzuwickeln, gerade bei kleinen Schadenssummen versucht man, die Sache schnell und mit wenig Arbeitsaufwand vom Tisch zu bekommen.

Und wenn sich aus einer polizeilichen Unfallaufnahme die Schuldfrage tatsächlich 100%tig darstellt, machen die Versicherungen schon aus Eigeninteresse keinen Ärger.

M.M. nach lohnt es sich immer, die gegnerische Versicherung einen Regulierungsvorschlag machen zu lassen. Man muss ja nicht annehmen.

Manche Leute werden aber auch gierig - da muss man sich dann nicht wundern, wenn das einer Versicherung zu bunt wird.
 
AW: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

.. Ich fuhr innerorts auf der Strasse obwohl es einen Radweg gibt (auf den wollte ich gerade auch auffahren), da hat mir die Polizei zum Vorwurf gemacht, dass ich regelwidrig auf der Strasse gefahren bin :-(

Das ist erstmal nur die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit.

Ist das korrekt? Interpretiere ich das "Radwegeurteil" falsch, wo es heißt, dass an gefährlichen Stellen keine Radwegbenutzungspflicht besteht? Am Radweg befindet sich eine Bushaltestelle und da ist es mir morgens zu turbulent und deshalb benutze ich auf dem kurzen (ca. 200m) Stück lieber die Strasse.

Die Benutzungspflicht (nur bei 'blauen Lollis') erlischt nur, wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar ist. Unzumutbar ist sie i.d.R. nur dann, wenn selbst bei Temporeduzierung auf Schrittgeschwindigkeit eine signifikante Gefahr entsteht, für den Radfahrer oder Dritte.

Ob die regelwidrige Strassenbenutzung eine Rolle bei der Schuldfrage spielt, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Rechtsgrundsätzlich muss aber ein Kausalzusammenhang bestehen, um Dir Schuld zuzuweisen. Leider wird oft argumentiert, der Unfall wäre vermieden worden, weil man sich auf dem Radweg zum Unfallzeitpunkt an einem anderen Ort befunden hätte und somit der Unfall nicht zustande gekommen wäre.

Diese Art der Argumentation wird aber beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen regelmäßig nicht akzeptiert.

Sofern der Radweg rechts verlief, sollte das aber kein Thema sein.

In jedem Fall kannst Du durchaus erwarten daß das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft keine Sympathie für einen Unfallflüchtigen haben wird - gut für Dich.

Ich würde aber tunlichst nichts von Schlägen gegen das Auto erzählen!

Wie sieht es denn aus mit Schadensersatz, auch wenn nicht wirklich was zu sehen ist?

Grundsätzlich musst Du Deinen Schaden nachweisen.
 
Zurück