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Tod von Amy Gillett und das sinvolle in führerschein ab 16.

Jupp schreibt :
<<...wäre die Autofahrerin gar nicht oder nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft worden. So aber hat sie eine Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Wem das nicht viel vorkommt, der braucht vielleicht seinen Führerschein nicht zwingend zum Lebensunterhalt.>>

Es geht eben gerade nicht mehr nach dem Nutzen des Unfallverursachers, sondern darum den Schaden der angerichtet wurde abzugelten durch den Verursacher – nach meiner Meinung ! (nicht nach der momentan praktizierten Rechtsprechung ! )
Und dabei sollte gelten, daß der Verursacher mit eigener Lebenszeit einsteht für das, was er unschuldigen Opfern genommen hat.
Das sehe ich als gerecht und als Verantwortung übernehmen.

Ich glaube gerade in der Sozialarbeit kann für den schuldig gewordenen ein Teil der Schuld abgetragen werden, indem ja auch viel persönliche Bestätigung erfahren wird, wenn man anderen Menschen hilft.
Es entsteht da eine ganz andere Einstellung zu dem anderen und vielleicht auch eine Möglichkeit zu tieferer Einsicht der eigenen Situation.

Und wers nicht rafft oder kann, der soll es eben im Knast absitzen müssen !

Hermann die wutz
 
wutz schrieb:
Es geht eben gerade nicht mehr nach dem Nutzen des Unfallverursachers, sondern darum den Schaden der angerichtet wurde abzugelten durch den Verursacher – nach meiner Meinung ! (nicht nach der momentan praktizierten Rechtsprechung ! )
Und dabei sollte gelten, daß der Verursacher mit eigener Lebenszeit einsteht für das, was er unschuldigen Opfern genommen hat.
Das sehe ich als gerecht und als Verantwortung übernehmen.
Also der Schaden wird billig (weil man Tote nicht wieder lebendig machen kann) in Geld abgegolten. Hier ging es um einen Strafprozeß, in dem das Strafmaß festgelegt wurde. Die zivilrechtliche Seite, die den Schadensersatz (hört sich zwar zynisch an, ist aber so) behandelt, ist noch eine ganz andere Sache.
Rate mal warum jeder Autofahrer zwangsweise eine Haftpflichtversicherung haben muß und warum diese Deckungssummen in Mio.-Höhe haben? Genau für sowas.


Und wers nicht rafft oder kann, der soll es eben im Knast absitzen müssen !
Jo, willst anfangen mit'm Sitzen?
 
kastel67 schrieb:
...wohl "fahrlässige Tötung" drinnen.
Gruß k67

na wenns mal so wäre...

wenn das auf der anklageschrift gestanden hätte, wäre sie sicher nicht mit dieser an opferverachtung grenzenden strafe davongekommen...hierbei fehlt aber das "billigend in kauf nehmen-element"

da war wohl eher "Verkehrsunfall mit Todesfolge" und "in dubio pro reo" angesagt, und DAS hört sich nach schlampigen ermittlungen an und gibt am ende fünf minuten fernsehverbot für die junge dame...

aber auch mit der schlimmsten strafe macht das keinen wieder lebendig...

zum topic: fs mit 16? und so ein unfall? wer hätte dann schuld? der beifahrer?
nein... kommt auf die ermittlungen der polizei an....und auf den grundsatz: ehrlich sitzt am längsten....
 
jens bontreker schrieb:
na wenns mal so wäre...

wenn das auf der anklageschrift gestanden hätte, wäre sie sicher nicht mit dieser an opferverachtung grenzenden strafe davongekommen...hierbei fehlt aber das "billigend in kauf nehmen-element"

Moin,

wieso? Die Dame fällt wohl noch unter das Jugendstrafrecht! Das es völlig zurecht gibt. Da sind Strafen von ca. Hundert Tagessätzen für ein einmaliges, nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Versagen/Fehlleistung schon recht heftig. Es gibt ausländische Jugendliche die werden erst >100 Vorsatztaten (Raub, Körperverletzung, Erpressung, etc.) ausgewiesen....und nach langem hin und her wieder zurückgeführt!

Gruß k67
 
wutz schrieb:
Das was hier gesagt wurde, daß die Verursacherin mit ihren Schuldgefühlen schon genug getraft wäre, wird dem Opfer und den Angehörigen in keiner Weise gerecht.

Ob jemand von Schuldgefühlen geplagt wird oder nicht, das ist doch völlig individuell. Es gibt viele Beispiele, das das gerade mal für einen Vollsuff ausreicht... - wenn überhaupt.

Und wie das hier so läppisch hingeschreibselt wird, das zeigt nur die völlige Gleichgültigkeit der Poster gegenüber dem Wert des individuellen Menschenlebens.

Nein ! Das zerstörte Menschenleben erfordert zwingend, daß hier tätige Reue ausgesprochen wird und das heißt meiner Ansicht nach, das mindestens das Opfer von 5 Jahren Freizeit-Arbeit in sozialen und mildtätigen Organisationen gefordert werden muss, wenn der Unfall schuldhaft verursacht wurde.

Dass es evtl. NUR Nachlässigkeit gewesen sein könnte... dann sollte der oder die betreffende zusätzlich noch auf Lebenszeit ein Fahrverbot erhalten !

Mit der Strafe geht es nicht darum das Opfer zu entschädigen sondern die Täterin zu bestrafen.
 
Moin!
Zunächst vorweg: Ich denke, dass es keine Strafe geben kann, die das Geschehene wiedergutmachen kann, weder für die Unfallverursacherin (BTW: Wer gibt pave eigentlich ds Recht, sie als "Tussi" zu bezeichnen?:confused: Ich wette, keiner von uns kennt sie!) noch für die Freunde und Angehörigen von Amy G. Das Ganze ist ein Drama, an dem alle noch viel zu knabbern haben werden.

Zitat von cbk: Was meinst, wenn hier mal einer vor'm Kadi stehen würde, weil er mit'm Rad nen Schlenker gemacht hat, als das Click-Pedal sich zufällig mal geöffnet hat, und ein Motorradfahrer dabei tötlich gestürzt ist. *Nur mal rein fiktiv, aber so schnell kann es gehen.*

Was du hier als "fiktiv" schilderst, ist es gar nicht: Vor ein paar Jahren hat eine Frau einen tödlichen Unfall gebaut, nachdem sie einem Auto ausweichen musste, das gerade einige Vereinskollegen von mir überholen wollte. Die VErsicherung hat dann doch tatsächlich versucht, meine Kameraden (mit) verantwortlich zu machen, konnte erst durch viel Juristerei abgebogen werden. Man sieht: Wir wandern alle auf nem schmalen Grat, von den Dingen, die man so beim Autofahren nebenbei macht:o , mal ganz abgesehen. Greetz F
 
frankxxx schrieb:
Was du hier als "fiktiv" schilderst, ist es gar nicht: Vor ein paar Jahren hat eine Frau einen tödlichen Unfall gebaut, nachdem sie einem Auto ausweichen musste, das gerade einige Vereinskollegen von mir überholen wollte. Die VErsicherung hat dann doch tatsächlich versucht, meine Kameraden (mit) verantwortlich zu machen, konnte erst durch viel Juristerei abgebogen werden. Man sieht: Wir wandern alle auf nem schmalen Grat, von den Dingen, die man so beim Autofahren nebenbei macht:o , mal ganz abgesehen. Greetz F

Mmh, also mir ist mal ne 4jährige auf'm Fahrrad mit Stützrädern auf einer Spielstraße ins Auto gedübelt. Ihre Mutter kam gleich an, daß ich ihre Tochter überfahren hätte. Sie hatte zwar nichts gesehen, aber so muß es ja doch gewesen sein. Erst ihr Ehemann, der das wohl aus gut 100m gesehen hatte, konnte sie beruhigen, daß Töchterchen selber ins stehende Auto gebrettert ist. Was wäre wohl passiert, wenn der da nicht gleich den Mund aufgemacht oder es nicht gesehen hätte? *so schnell kann's gehen* Bergab kann so ein Kinderfahrrad verdammt schnell werden. :eyes:


Ansonsten muß ich schon zugeben, daß ich im Auto einen etwas unkonventionellen Fahrstil hab. Innerorts wird die Tachonadel beim Tempolimit festgenagelt, daß sie mir hinten in den Kofferraum kriechen, und auf der Autobahn dürfen die Pferde dann auch schonmal richtig rennen. :o
Aber Telefoniert wird beim Fahren nicht, auch wenn ich da wohl die Ausnahme darstelle. Jedenfalls hab ich es damit auf meinen ersten 320.ooo km nichtmal zum Knöllchen wegen Falschparkens gebracht.
 
Antwort zu #25 von Amnesia :
<<Mit der Strafe geht es nicht darum das Opfer zu entschädigen sondern die Täterin zu bestrafen>>

Sorry, ich hatte mich hier missverständlich ausgedrückt.
Mit dem „Opfer von 5 Jahren Freizeit-Arbeit“ meinte ich natürlich die Straf-Form für die Unfallverursacherin !

Antwort zu # 22 cbk
<< Hier ging es um einen Strafprozeß, in dem das Strafmaß festgelegt wurde. Die zivilrechtliche Seite ... ist noch eine ganz andere Sache.>>

Auch hier fühle ich mich leicht bis völlig fehlinterpretiert. Es geht doch gerade darum, wie der oder die Schuldige bestraft werden kann, damit es nachhaltig wirkt und die Einsicht in das Fehlverhalten fördert.
Grundlage zu einer solchen Betrachtung muß das Ausmaß des Schadens sein, das verursacht wurde.
Und da halte ich es für geboten dem Schuldigen die Last aufzubürden, mit einem Teil seiner eigenen Lebenszeit daran zu wirken, Opfern oder sozial Schwachen zu helfen.
Daß bei dieser Tätigkeit anfallende Entlohnungen natürlich direkt den Hinterbliebenen zukommen sollten, müsste selbstverständlich sein.

So wie solche Fälle von unseren heutigen Gerichten geurteilt werden ist das wirklich ein Hohn und man schämt sich immer wieder, wenn man solche Urteile liest.

Das ist aber eine Folge der sogenannten „Liberalisierung im Strafrecht“ wo sich Politiker genau mit dem Appell an die Gleichgültigkeit und den Eigennutz der Wähler
–„Du könntest ja auch mal einen Unfall verursachen und Angeklagter sein“-
die für Ihre Wahl benötigten Stimmen erkauft haben.

Das hat also rein gar nix mit „Humanisierung des Strafvollzuges“ zu tun, sondern ist wirklich nur die Folge der Ausnutzung des zuvorderst eigennützigen Verhaltens von sich aufgeklärt gebenden Wählerschichten durch gewissenlose Polit-Figuren.
 
wutz schrieb:
Es geht eben gerade nicht mehr nach dem Nutzen des Unfallverursachers, sondern darum den Schaden der angerichtet wurde abzugelten durch den Verursacher – nach meiner Meinung ! (nicht nach der momentan praktizierten Rechtsprechung ! )
Und dabei sollte gelten, daß der Verursacher mit eigener Lebenszeit einsteht für das, was er unschuldigen Opfern genommen hat.
Das sehe ich als gerecht und als Verantwortung übernehmen.

Ich glaube gerade in der Sozialarbeit kann für den schuldig gewordenen ein Teil der Schuld abgetragen werden, indem ja auch viel persönliche Bestätigung erfahren wird, wenn man anderen Menschen hilft.
Es entsteht da eine ganz andere Einstellung zu dem anderen und vielleicht auch eine Möglichkeit zu tieferer Einsicht der eigenen Situation.

Und wers nicht rafft oder kann, der soll es eben im Knast absitzen müssen !

Hermann die wutz

Hi
das mit der sozialen Arbeit als Strafe könnte ich ja noch unterschreiben.
Kritisch wird es allerdings, wenn nur einfach ein paar Jährchen Knast gefordert werden, da die Folgen der Tat so schwerwiegend waren.
Was eine vor allem auf Rache ausgerichtete Justiz bewirkt, kann man in den USA bewundern.
 
wutz schrieb:
Antwort zu # 22 cbk
<< Hier ging es um einen Strafprozeß, in dem das Strafmaß festgelegt wurde. Die zivilrechtliche Seite ... ist noch eine ganz andere Sache.>>

Auch hier fühle ich mich leicht bis völlig fehlinterpretiert. Es geht doch gerade darum, wie der oder die Schuldige bestraft werden kann, damit es nachhaltig wirkt und die Einsicht in das Fehlverhalten fördert.
Grundlage zu einer solchen Betrachtung muß das Ausmaß des Schadens sein, das verursacht wurde.

Also meiner Meinung nach muß die Schwere des Vergehens als Grundlage herangezogen werden und nicht die Folgen, die dadurch entstanden sind. Das Vergehen besteht hier halt darin zu schnell gefahen und dabei auf's Bankett herausgetragen worden zu sein. Das danach ein Auto ins Schleudern gerät ist schon fast selbstverständlich und beim Schleudern ist die Fahrerin nur noch Passagier.
Es war ein Unfall und keine vorsätzliche Tötung!

Bei einer Tat mit Vorsatz würde ich Dir Recht geben, daß da das Ausmaß das Schadens betrachtet werden sollte, aber nicht bei sowas wie hier.

Oder hast Du noch nie einen Fehler im Straßenverkehr begangen, der nur durch Glück nicht so solch drastischen Folgen geführt hat? :aufreg:
Wenn ich alle Leute, die irgendwie Fehler im Staßenverkehr machen anzeigen sollte, müßte ich wohl jeden Tag mit ner Kladde zur Polizei rennen. Meist passiert halt nichts, weil andere noch auf ihr eigenes Leben aufpassen und dann zurückstecken.


So, wer sich jetzt frei von jeglicher Schuld fühlt, also behaupten kann nie einen Fehler gemacht zu haben, der werfe den ersten Stein.


Chrissi

PS: Der auch schon ein schleuderndes PKW-Heck wieder einfangen mußte und das mit Glück auch geschafft hat. :o
 
cbk schrieb:
Also wenn ich das lese, kann ich ihr ja nur noch vorwerfen, daß sie auf's Bankett gefahren ist, weil danach war das Auto ja eh am Schleudern und damit hatte sie da nicht mehr die Möglichkeit den Unfall zu verhindern... :confused: ???
Nein, das Auto schleudert nicht automatisch, wenn man auf die Bankette drauf fährt, das passiert nur, wenn die Bankette ausgefahren und/oder aufgeweicht ist und man panisch gegenlenkt. Die Lösung in der Situation ist es einfach gelassen die Leitpfosten plattfahren (man kann Schäden am Auto eh nicht mehr verhindern), das Auto abbremsen und bei langsamer Geschwindigkeit zurück auf die Fahrbahn fahren. Anderfalls schleudert das Fahrzeug nahezu garantiert auf die Gegenfahrbahn. Die Unfallstatistiken sprechen leider eine deutliche Sprache, es kommt auf Landstraßen immer wieder zu diesen Unfällen. Der Ablauf ist fast immer gleich. Meist kommt es zu einem Frontalcrash, bei dem einer anderer PKW in das schleudernde Fahrzeug knallt.

Der ADAC moniert immer wieder schlechte Banketten und fordert Rasensteine auf schmalen Landstraßen. Aber ursächlich sind unangepaßte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit und eine fatale Fehlentscheidung. Im diesem Fall kommt noch Unerfahrenheit dazu.
 
Cyclingnews.com (australische Seite übrigens)

In the recently announced judgment of the legal case against Stephanie Magner, 19, who caused the fatal road accident in July last year, killing Australian Institute of Sport rider Amy Gillett and injuring five of her team-mates, the Chief Public Prosecutor of Gera, Germany, told Cyclingnews that German adult criminal law was applied. Previous reports had speculated that because of the young age of the driver, the milder youth criminal law might have been applied. Magner was sentenced to a fine of 1440 Euros and eight months disqualification from driving, a punishment that Amy Gillett's father Denis Safe has described as "pathetic and insulting".

"The verdict was been made according to German adult criminal law, not youth law, and it is in accordance with similar cases of accidental homicide in traffic," said Chief Public Prosecutor Rolf Mundt. "There were several criteria: the grade of the person's fault, which was low given the negligence. On the other hand, there were the consequences, which were of course very serious."

When Cyclingnews asked Mundt if he could relate to the consternation of the victims' families and friends faced with the relatively mild sentence, he said, "I can understand it on one hand. But in Germany, German criminal law is applied; even though I have also heard that in Australia, there are much greater punishments for that kind of offence. We had to rule on this case using German law, and it is in accordance with similar cases."

Mundt also explained the relatively small fine. "The fine of 1440 Euros was calculated by using a rate out of four months of the driver's salary," he continued. "As she is still in training, her income is very low, so that is why the fine is also relatively small."

More than six months after the terrible accident, the investigation of what had caused Magner, who had just received her driving license, to lose control of her vehicle could still not provide a concrete explanation. "We do not know the exact causes," the German prosecutor said. "She was driving along a light left hand bend, and drifted a little bit to the right hand side. Her driving was neither too fast, nor was she using her cellphone - we checked that. Now, an experienced driver in the same situation would have turned the steering wheel only lightly to get back into the right position, but apparently she turned it around too abruptly and her vehicle started skidding. At the time of this first mistake - driving too far to the right - she could not yet see the group of cyclists because of the road bend. In her surprise, she turned the wheel around too rapidly and then drifted into the riders sideways."

Magner, who was also injured in the crash, is still in psychiatric treatment.
 
Jupp schrieb:
Hi
es gibt halt Kulturen, die würden gerne den Pranger wieder einführen.

Moin,

war Australien nicht früher mal eine Sträflingskolonie? Da ist das bei denen vielleicht Tradition so wie Alphornblasen in der Schweiz??

Gruß k67
 
kastel67 schrieb:
war Australien nicht früher mal eine Sträflingskolonie?
Ist sicherlich vererbt von den Briten! Die schreiben die Namen auch immer aus und dann wundern sie sich wenn sich ein Mob bildet, jemand aus dem Haus zerrt und auf offener Strasse verklopft wird. Da kennen die gar nichts! Erfahrungsbericht aus 2 Jahren Englandaufenthalt!

kastel67 schrieb:
Da ist das bei denen vielleicht Tradition so wie Alphornblasen in der Schweiz??
Wir haben am Rad eine Vorrichtung, ähnlich wie der Luftpumpenhalter, einfach für das Alphorn! Das muss dabei sein wenns über die Berge geht, damit kann man auf der Passhöhe den Cars mit den Touris welche stolz vor dem Passschild stehen und sich knipsen lassen eines spielen! :D

Gruss, Bidonvergesser
 
jens bontreker schrieb:
[...Fahrlässige Tötung...] na wenns mal so wäre...

wenn das auf der anklageschrift gestanden hätte, wäre sie sicher nicht mit dieser an opferverachtung grenzenden strafe davongekommen...hierbei fehlt aber das "billigend in kauf nehmen-element"

da war wohl eher "Verkehrsunfall mit Todesfolge" und "in dubio pro reo" angesagt, und DAS hört sich nach schlampigen ermittlungen an und gibt am ende fünf minuten fernsehverbot für die junge dame...

Nur mal so am Rande: Fahrlässige Tötung (als Hauptvorwurf) kommt hier schon hin. "Billigend in Kauf nehmen" braucht man für eine fahrlässige Tötung nichts, daher ja "fahrlässig". "Billigend in Kauf nehmen" wäre schon bedingter Vorsatz.

Und "Verkehrsunfall mit Todesfolge" gibt es überhaupt nicht als Straftatbestand, nur Körperverletzung mit Todesfolge, und das wird weitaus schwerer bestraft (Mindeststrafe 3 Jahre), weil die Körperverletzung dann ja mit Vorsatz erfolgte. Nur dass das Opfer dann stirbt, war aus versehen.
 
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