Jupp schrieb:
Hi
verurteilt wird man normalerweise für das, was einem nachgewiesen wurde, nicht für das, was man vermuten könnte.
Fest steht eigentlich nur, daß die Fahrerin irgendeinen Fahrfehler begangen haben muß, da es sonst ja zu keinem Unfall gekommen wäre.
Fahrfehler begeht aber jeder einmal und ist dann hinterher froh, wenn nix passiert ist. In diesem Falle ist etwas passiert, und noch dazu sehr tragisch. Ist das dann aber auch ein Grund, härtere Strafen für ein Verhalten zu verlangen- nicht fehlerfreies Führen eines KFZ- was von allen Fahrern praktiziert wird. Oder fahren alle anderen Autofahrer immer und überall fehlerfrei?
Wäre der Unfall ohne Personenschaden passiert, das Auto also lediglich geschleudert und ggf. in den Graben gefahren, wäre die Autofahrerin gar nicht oder nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft worden. So aber hat sie eine Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Wem das nicht viel vorkommt, der braucht vielleicht seinen Führerschein nicht zwingend zum Lebensunterhalt. Ob die Fahrerin ihn dafür braucht, weiß ich nicht, daher kann ich die Härte dieser Strafe für die Fahrerin nicht beurteilen.
Es sind sowohl im Straßenverkehr als auch im sonstigen Leben viele Unfälle ...
danke für die nachhilfe in sachen denken, aber das habe ich vor dem tippen schon getan.
klar hält sich der richter an das, was er vorgesetzt bekommt. nur das kann er würdigen und tut das in eigenem ermessen und unabhängig. dafür ist er ja da.
ist auch ne ganz seriöse einschätzung von Dir bis auf das folgende hätte, könnte, wäre, aber....
ich unterstelle der fahrerin nicht, dass sie besoffen war. das hätte festgestellt werden müssen, da ja pol vor ort war. HABEN SIE ABER NICHT ! Sonst hätten sie ja gesagt, sie WAR NICHT BESOFFEN. Also haben Sie keinen test gemacht! auch nicht, um sie zu entlasten. sie haben ihre BAK eben NICHT gemessen.
also: erster fehlender nachweis, FAKT und keine vermutung
an unfallbeteiligten
fahrzeugen kann man sicher in etwa auf die geschwindigkeit schließen, mit der ein aufprall stattfand.
an menschen aber nicht ! und an fahrrädern auch nicht seriös. denkt mal daran, dass die in eine gruppe reingefahren ist, unter der es auch mehrere Schwerverletzte gab!
die einzige vermutung, die ich habe ist, dass der "verkehrsunfall mit personenschaden" wies so schön heißt schlampig aufgenommen wurde, siehe BAK-Messung. und man muss als anwalt nicht der cleverste sein, um das subjektive geschwindigkeitsgefühl der zeugen zu demontieren, zumal die meisten zeugen wohl etwa 24 flugstunden entfernt sind....
DAS ist, was mich stutzig macht, wenn gesagt wird, "man kann ihr das nicht nachweisen"..... dann bleibt dem richter natürlich auch keine wahl! das ist auch ne frage der pol. ermittlungen, und die scheinen hier nicht unbedingt ganz glücklich verlaufen zu sein....und mit der vermutung liege ich nicht falsch.
wonach sich ne geldstrafe richtet, weiß ich auch. nur wars eben kein graben, in den sie rein ist, sondern mehrere Menschen ! scheiß aufs geld, aber 8 monate...? lächerlich, die muss den führerschein ja noch nicht mal wiederholen, was ihr sicher gut täte, denn "sorgfalt" und "reife" kann man ihr im straßenverkehr auch nicht gerade unterstellen.
ich kann Dir glaubhaft versichern, dass jeder ach so kleine sch...baum an der straße teurer ist, als die geldstrafe für ihr "fehlverhalten". und diese relation, die in SICH nicht stimmt, ist peinlich.
bin mir sicher, dass der richter nach würdigung der beweiserheblichen umstände, die ihm die tolle polizei vorgelegt hat, gar nicht anders konnte, als so zu entscheiden.
sorry, australia, sorry miss gillett. i feel ashamed...