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Tod von Amy Gillett und das sinvolle in führerschein ab 16.

Erythropoietin

Kriminelle Ausländer
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Laut eine Ausländische radzeitschrift, hat die 18 järige Töter von Australische Radfäher Amy Gillett, jetzt seine "strafe" bekommen. 1440 €, und eine 8 monatigen suspension von der Führerschein.

Ist das wirklich war das Autofährer fast licens zum töten haben, sowas mach mich echt wütend.
 
Es war ein tragischer Unfall, kein Grund eine junge Frau die für ihr Leben gestraft ist auch noch ins Gefängniss zu stecken.
 
Amnesia schrieb:
Es war ein tragischer Unfall, kein Grund eine junge Frau die für ihr Leben gestraft ist auch noch ins Gefängniss zu stecken.

Das sehe ich genau so. Die Frau ist schon gestraft genug. Warum mehr!!

So was kann jedem passieren. Auch mir. Und dann???? Todesstrafe???
 
Wobei man erwähnen muss - nach meinen Informationen - gabs keine Geschwindigkeitsüberschreitung und auch sonst kein Fehlverhalten, nur einen Moment der Unaufmerksamkeit.
 
...aber sie hat doch eine RR-fahrerin getötet :eek:
Finde ich etwas pervers, daß hier über Verkehrstote diskutiert wird, die wir täglich in ähnlicher Art und Weise produzieren, nur eben nicht vom RR runterholen.
Und mein Leben wäre gehörig im Arsch, wenn ich wüßte, daß ich jemanden totgefahren hätte. Dagegen wären mir die 1500,- und 8 Monate Führerscheinentzug ziemlich egal. Ich glaube der Autofahrerin geht es ähnlich.

Ich halte jede Strafmaßnahme für sinnvoll, die der Fahrerin zeigt, welches Potential hinter einem bewegten Auto steckt...und sei es ein Jahr bei Crashtests mitzuarbeiten. Alles andere sind doch Strafen, die aus der Verlegenheit der Justiz entstehen.

Meine Meinung dazu...

zwopiR
 
m_walter schrieb:
So was kann jedem passieren. Auch mir. Und dann???? Todesstrafe???
Stimmt - das kann wirklich jedem passieren, jeder von uns macht im Straßenverkehr Fehler (ob als Fußgänger, Auto- oder Rennradfahrer) - meist halt mit dem Glück, dass diese Fehler keine Folgen haben.

Also ich finde auch, dass die junge Frau ihr Leben lang von Schuldgefühlen geplagt sein wird und sicherlich psychisch fertig ist.
Auf der anderen Seite ist natürlich die junge Rennradfahrerin tot - die Angehörigen haben diesen Menschen leider für immer verloren - solche Unglücke bzw. die Fehler, die zu dem Unglück geführt haben sind immer schwierig zu bestrafen - ich jedenfalls maße mir nicht an, darüber ein "gerechtes" Urteil fällen zu können.

Grüße
 
Hi
Gott sei Dank haben wir in Germanien eine Justiz, die resozialisieren über Rache stellt, wie es leider in etlichen Ländern der Fall ist.
Die Verbrechensquoten geben unserer Justiz recht.
Und ein Fahrfehler kann jedem passieren, es kommt halt darauf an, wie es passiert ist.
Wenn jemand z.B. trotz Verbot am Handy rumspielt statt auf den Verkehr zu achten, muß die Strafe natürlich anders aussehen als bei einfacher Unachtsamkeit. So tragisch die Folgen auch waren.
Das eigene Gewissen ist hier wohl die schwerste Strafe.
 
Ich finde zwar richtig, dass man sich hier nicht anmaßen kann, eine härtere Strafe zu verlangen, aber genauso kann man sich nicht anmaßen, diese Strafe als gerecht darzustellen. Ich weiß nicht, wie es passiert ist und ob die Situation so unglücklich war, wie sie hier geschildert wird. Vielleicht hat sie nicht fahrlässig gehandelt, vielleicht aber doch. Wer will das denn bitte wie nachweisen/widerlegen?

Wenn ein Mensch stirbt kann es keine gerechte, aber eine sinnvolle Strafe geben und die wurde hier schlicht und einfach nicht erteilt. Ich halte dieses Urteil, wie so oft in unserem Justizsystem, für sehr lebensfremd und blödsinnig. Was wollen die denn damit erreichen? Wenn das eine Bestrafung sein soll, halte ich das für extrem daneben, denn ein Leben damit aufzuwiegen, ist jawohl ziemlich menschenfeindlich.
 
Hi
es wird ja auch gar nicht versucht, ein Leben mit einer Strafe aufzuwiegen. Denn das endet früher oder später bei der Todesstrafe für jedes Delikt, das mit dem Tod eines anderen in Zusammenhang steht.

Welche Strafe hätte Dir denn vorgeschwebt, die Du als sinnvoll empfinden würdest, ohne den Sachverhalt zu kennen? :confused:
 
irgendwie stimmt die wertigkeit hier nicht....

erstmal ist gar nicht gesagt, dass sie nicht zu schnell oder nicht betrunken war. man konnte es ihr bloß nicht nachweisen.

das hat einen ganz ganz anderen beigeschmack für mich....

betrunken vielleicht nicht, aber zu schnell um noch gescheit zu reagieren. die arme rr´lerin war ja nicht allein unterwegs sondern in der gruppe, und das soll man nicht sehen können? wenn sie da nicht reagieren kann, gehört ihr der führerschein eben weggenommen, nicht nur für 8 monate.

jeder, der einen straßenbaum umfährt, muss mit einer höheren (zumindest Geld-) strafe rechnen. denn ein straßenbaum muss noch ein jahr gepflegt werden.
das ist peinlich, finde ich. hier ist ein mensch gestorben, und um opfer/hinterbliebene hat hier noch keiner ein wort verloren, aber um die arme autofahrerin, die jetzt ach so traumatisiert ist....
die sollte AB JETZT NUR NOCH bus fahren, oder fahrrad
 
Das was hier gesagt wurde, daß die Verursacherin mit ihren Schuldgefühlen schon genug getraft wäre, wird dem Opfer und den Angehörigen in keiner Weise gerecht.

Ob jemand von Schuldgefühlen geplagt wird oder nicht, das ist doch völlig individuell. Es gibt viele Beispiele, das das gerade mal für einen Vollsuff ausreicht... - wenn überhaupt.

Und wie das hier so läppisch hingeschreibselt wird, das zeigt nur die völlige Gleichgültigkeit der Poster gegenüber dem Wert des individuellen Menschenlebens.

Nein ! Das zerstörte Menschenleben erfordert zwingend, daß hier tätige Reue ausgesprochen wird und das heißt meiner Ansicht nach, das mindestens das Opfer von 5 Jahren Freizeit-Arbeit in sozialen und mildtätigen Organisationen gefordert werden muss, wenn der Unfall schuldhaft verursacht wurde.

Dass es evtl. NUR Nachlässigkeit gewesen sein könnte... dann sollte der oder die betreffende zusätzlich noch auf Lebenszeit ein Fahrverbot erhalten !
 
wutz schrieb:
Das was hier gesagt wurde, daß die Verursacherin mit ihren Schuldgefühlen schon genug getraft wäre, wird dem Opfer und den Angehörigen in keiner Weise gerecht.

Ob jemand von Schuldgefühlen geplagt wird oder nicht, das ist doch völlig individuell. Es gibt viele Beispiele, das das gerade mal für einen Vollsuff ausreicht... - wenn überhaupt.

Denke ich mir auch, aber mit der Meinung eckt man hier nur an. (-> gleiches Thema im allgemeinen Forum)


Nein ! Das zerstörte Menschenleben erfordert zwingend, daß hier tätige Reue ausgesprochen wird und das heißt meiner Ansicht nach, das mindestens das Opfer von 5 Jahren Freizeit-Arbeit in sozialen und mildtätigen Organisationen gefordert werden muss, wenn der Unfall schuldhaft verursacht wurde.

Dass es evtl. NUR Nachlässigkeit gewesen sein könnte... dann sollte der oder die betreffende zusätzlich noch auf Lebenszeit ein Fahrverbot erhalten !

Da muß ich Dir widersprechen, weil wenn du so anfängst, wird das ein Loch ohne Boden. Ein Unfall kann schneller geschehen und blöder laufen, als Du dir zu träumen wagst.
 
jens bontreker schrieb:
irgendwie stimmt die wertigkeit hier nicht....

erstmal ist gar nicht gesagt, dass sie nicht zu schnell oder nicht betrunken war. man konnte es ihr bloß nicht nachweisen.

das hat einen ganz ganz anderen beigeschmack für mich....

betrunken vielleicht nicht, aber zu schnell um noch gescheit zu reagieren. die arme rr´lerin war ja nicht allein unterwegs sondern in der gruppe, und das soll man nicht sehen können? wenn sie da nicht reagieren kann, gehört ihr der führerschein eben weggenommen, nicht nur für 8 monate.

jeder, der einen straßenbaum umfährt, muss mit einer höheren (zumindest Geld-) strafe rechnen. denn ein straßenbaum muss noch ein jahr gepflegt werden.
das ist peinlich, finde ich. hier ist ein mensch gestorben, und um opfer/hinterbliebene hat hier noch keiner ein wort verloren, aber um die arme autofahrerin, die jetzt ach so traumatisiert ist....
die sollte AB JETZT NUR NOCH bus fahren, oder fahrrad

Hi
verurteilt wird man normalerweise für das, was einem nachgewiesen wurde, nicht für das, was man vermuten könnte.
Und wieso konnte man ihr nicht nachweisen, daß sie besoffen war, es aber vermuten? Imho gab es keine Fahrerflucht, und wenn Verdacht bestanden hätte, wäre ein Alkotest oder ne Blutprobe sofort durchführbar gewesen.
Man kann also davon ausgehen, daß sie nicht besoffen war.

Das mit dem zu schnell gefahren ist seit ABS ein Problem, da es oft keine auswertbaren Bremsspuren mehr gibt. Man kann sich nur nach dem Schadensbild der beteiligten Fahrzeuge und anderen Indizien richten, beispielsweise wie weit etwas nach dem Aufprall weggeschleudert wurde. Da kann man dann nur grob festlegen, wie schnell jemand unterwegs war, aber nicht sicher unterscheiden, ob jemand z.B. erlaubte 70 oder verbotene 80 km/h fuhr.

Fest steht eigentlich nur, daß die Fahrerin irgendeinen Fahrfehler begangen haben muß, da es sonst ja zu keinem Unfall gekommen wäre.
Fahrfehler begeht aber jeder einmal und ist dann hinterher froh, wenn nix passiert ist. In diesem Falle ist etwas passiert, und noch dazu sehr tragisch. Ist das dann aber auch ein Grund, härtere Strafen für ein Verhalten zu verlangen- nicht fehlerfreies Führen eines KFZ- was von allen Fahrern praktiziert wird. Oder fahren alle anderen Autofahrer immer und überall fehlerfrei?
Wäre der Unfall ohne Personenschaden passiert, das Auto also lediglich geschleudert und ggf. in den Graben gefahren, wäre die Autofahrerin gar nicht oder nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft worden. So aber hat sie eine Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Wem das nicht viel vorkommt, der braucht vielleicht seinen Führerschein nicht zwingend zum Lebensunterhalt. Ob die Fahrerin ihn dafür braucht, weiß ich nicht, daher kann ich die Härte dieser Strafe für die Fahrerin nicht beurteilen.

Es sind sowohl im Straßenverkehr als auch im sonstigen Leben viele Unfälle denkbar und auch schon vorgekommen, in denen ein eigentlich kleines Verschulden zu tragischen Unfällen geführt hat.
So erleiden z.B. ein großer Teil der pro Jahr im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Kinder ihre Verletzungen als Mitfahrer im elterlichen Auto und würden noch leben oder wären weitaus weniger verletzt worden, hätten ihre Eltern sie ordnungsgemäß gesichert.
Ihre Eltern tragen also einen Großteil der Schuld am Tod oder den schweren Verletzungen ihrer eigenen Kinder. Und ich wüßte jetzt nicht, daß diese dafür anschließend in den Knast müßten oder jahrelang Sozialarbeit leisten müßten.
 
Jupp schrieb:
...So erleiden z.B. ein großer Teil der pro Jahr im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Kinder ihre Verletzungen als Mitfahrer im elterlichen Auto und würden noch leben oder wären weitaus weniger verletzt worden, hätten ihre Eltern sie ordnungsgemäß gesichert.
Ihre Eltern tragen also einen Großteil der Schuld am Tod oder den schweren Verletzungen ihrer eigenen Kinder. Und ich wüßte jetzt nicht, daß diese dafür anschließend in den Knast müßten oder jahrelang Sozialarbeit leisten müßten.

Na, gerade bei denen vermute ich, daß sie den Tod ihrer Kinder auf den Unfallgegner schieben und nicht auf ihr eigenes Handeln...

... so kommen sie dann aus ihrer "moralischen" Schuld raus. *Das war es dann für ihr Gewissen.*
 
also ich bin auch der Meinung, die Radfahrerinnen waren an dem Unfall selber schuld. Wären sie zuhause geblieben wäre das nicht passiert. Was müssen die auch ausgerechnet an einer Stelle fahren, wo so ein Tussi mit dem Auto rumrast??

Und im übrigen war lang und breit zu lesen wie das passiert ist: die Tussi hatte erst ganz kurz den Führerschein. Sie fuhr für die Straßenverhältnisse und ihre neu erworbenen Fahrkünste zu schnell, kam rechts aufs Bankett und schleuderte beim rausfahren aus dem Bankett quer über sie Straße in die Radlergruppe, ungebremst. Da fanden sich nur Schleuderspuren, keine Bremsspuren.
 
Jupp schrieb:
Hi
verurteilt wird man normalerweise für das, was einem nachgewiesen wurde, nicht für das, was man vermuten könnte.

Fest steht eigentlich nur, daß die Fahrerin irgendeinen Fahrfehler begangen haben muß, da es sonst ja zu keinem Unfall gekommen wäre.
Fahrfehler begeht aber jeder einmal und ist dann hinterher froh, wenn nix passiert ist. In diesem Falle ist etwas passiert, und noch dazu sehr tragisch. Ist das dann aber auch ein Grund, härtere Strafen für ein Verhalten zu verlangen- nicht fehlerfreies Führen eines KFZ- was von allen Fahrern praktiziert wird. Oder fahren alle anderen Autofahrer immer und überall fehlerfrei?
Wäre der Unfall ohne Personenschaden passiert, das Auto also lediglich geschleudert und ggf. in den Graben gefahren, wäre die Autofahrerin gar nicht oder nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft worden. So aber hat sie eine Geldstrafe und 8 Monate Führerscheinentzug. Wem das nicht viel vorkommt, der braucht vielleicht seinen Führerschein nicht zwingend zum Lebensunterhalt. Ob die Fahrerin ihn dafür braucht, weiß ich nicht, daher kann ich die Härte dieser Strafe für die Fahrerin nicht beurteilen.

Es sind sowohl im Straßenverkehr als auch im sonstigen Leben viele Unfälle ...

danke für die nachhilfe in sachen denken, aber das habe ich vor dem tippen schon getan.
klar hält sich der richter an das, was er vorgesetzt bekommt. nur das kann er würdigen und tut das in eigenem ermessen und unabhängig. dafür ist er ja da.

ist auch ne ganz seriöse einschätzung von Dir bis auf das folgende hätte, könnte, wäre, aber....

ich unterstelle der fahrerin nicht, dass sie besoffen war. das hätte festgestellt werden müssen, da ja pol vor ort war. HABEN SIE ABER NICHT ! Sonst hätten sie ja gesagt, sie WAR NICHT BESOFFEN. Also haben Sie keinen test gemacht! auch nicht, um sie zu entlasten. sie haben ihre BAK eben NICHT gemessen.
also: erster fehlender nachweis, FAKT und keine vermutung

an unfallbeteiligten fahrzeugen kann man sicher in etwa auf die geschwindigkeit schließen, mit der ein aufprall stattfand.
an menschen aber nicht ! und an fahrrädern auch nicht seriös. denkt mal daran, dass die in eine gruppe reingefahren ist, unter der es auch mehrere Schwerverletzte gab!

die einzige vermutung, die ich habe ist, dass der "verkehrsunfall mit personenschaden" wies so schön heißt schlampig aufgenommen wurde, siehe BAK-Messung. und man muss als anwalt nicht der cleverste sein, um das subjektive geschwindigkeitsgefühl der zeugen zu demontieren, zumal die meisten zeugen wohl etwa 24 flugstunden entfernt sind....

DAS ist, was mich stutzig macht, wenn gesagt wird, "man kann ihr das nicht nachweisen"..... dann bleibt dem richter natürlich auch keine wahl! das ist auch ne frage der pol. ermittlungen, und die scheinen hier nicht unbedingt ganz glücklich verlaufen zu sein....und mit der vermutung liege ich nicht falsch.

wonach sich ne geldstrafe richtet, weiß ich auch. nur wars eben kein graben, in den sie rein ist, sondern mehrere Menschen ! scheiß aufs geld, aber 8 monate...? lächerlich, die muss den führerschein ja noch nicht mal wiederholen, was ihr sicher gut täte, denn "sorgfalt" und "reife" kann man ihr im straßenverkehr auch nicht gerade unterstellen.

ich kann Dir glaubhaft versichern, dass jeder ach so kleine sch...baum an der straße teurer ist, als die geldstrafe für ihr "fehlverhalten". und diese relation, die in SICH nicht stimmt, ist peinlich.

bin mir sicher, dass der richter nach würdigung der beweiserheblichen umstände, die ihm die tolle polizei vorgelegt hat, gar nicht anders konnte, als so zu entscheiden.

sorry, australia, sorry miss gillett. i feel ashamed...
 
Pave schrieb:
Und im übrigen war lang und breit zu lesen wie das passiert ist: die Tussi hatte erst ganz kurz den Führerschein. Sie fuhr für die Straßenverhältnisse und ihre neu erworbenen Fahrkünste zu schnell, kam rechts aufs Bankett und schleuderte beim rausfahren aus dem Bankett quer über sie Straße in die Radlergruppe, ungebremst. Da fanden sich nur Schleuderspuren, keine Bremsspuren.


Also wenn ich das lese, kann ich ihr ja nur noch vorwerfen, daß sie auf's Bankett gefahren ist, weil danach war das Auto ja eh am Schleudern und damit hatte sie da nicht mehr die Möglichkeit den Unfall zu verhindern... :confused: ???
 
jens bontreker schrieb:
wonach sich ne geldstrafe richtet, weiß ich auch. nur wars eben kein graben, in den sie rein ist, sondern mehrere Menschen ! scheiß aufs geld, aber 8 monate...? lächerlich, die muss den führerschein ja noch nicht mal wiederholen, was ihr sicher gut täte, denn "sorgfalt" und "reife" kann man ihr im straßenverkehr auch nicht gerade unterstellen.

ich kann Dir glaubhaft versichern, dass jeder ach so kleine sch...baum an der straße teurer ist, als die geldstrafe für ihr "fehlverhalten". und diese relation, die in SICH nicht stimmt, ist peinlich.


Ja und? Als mich eine Fahrerin vom Rad geholt hat (losgefahren als ich auf der Kreuzung direkt vor ihrem Auto war), gab's 600,- DM Geldstrafe für nen zerdepperten Schädel (trotz Helm), ne gebrochene Rippe und nen zerlegtes Handgelenk.

Wenn man es so sieht, paßt die Verhältnismäßigkeit. Die Frau hat damals angegeben vom Kupplungspedal abgerutscht zu sein...
 
cbk schrieb:
Ja und? Als mich eine Fahrerin vom Rad geholt hat (losgefahren als ich auf der Kreuzung direkt vor ihrem Auto war), gab's 600,- DM Geldstrafe für nen zerdepperten Schädel (trotz Helm), ne gebrochene Rippe und nen zerlegtes Handgelenk.

Wenn man es so sieht, paßt die Verhältnismäßigkeit. Die Frau hat damals angegeben vom Kupplungspedal abgerutscht zu sein...

Moin,

Nochmals: Geldstrafen werden immer am Einkommen festgemacht (Tagessatz)! Das Mädel ist jetzt 19 und lebt im Osten! Also Wirtschaftswunderland. Da kannst Du dir mal grob ausrechnen wieviele Tagessätze das sind. Ab 80 Tagessätzen ist man vorbestraft und hat einen Eintrag im Zentralregister. Also wenn Sie ab jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muß zur Jobsuche oder so steht da wohl "fahrlässige Tötung" drinnen. Supi!!
Was die Dame die 600.- DM!!! zahlen muß an Einkommen hat weiß ich nicht aber bei einer erwachsenen Frau gehe ich mal von 10 Tagessätzen a 60 DM (30 Euro) aus. Also nur vermutlich ca. 1/10 der Tagessätze. Wenn Du keinen Helm auf gehabt hättest wäres Du wahrscheinlich tot gewesen. Was forderst Du als angemessen Strafe? Was garantiert Dir das Dir nicht morgen der Fuß vom Kupplungspedal rutscht?

Gruß k67
 
Ich fordere gar nichts, ich wollt es nur mal so als Vergleich hinstellen, weil einige hier ja fast schon die Todesstrafe für die Fahrerin fordern. :spinner:

Was meinst, wenn hier mal einer vor'm Kadi stehen würde, weil er mit'm Rad nen Schlenker gemacht hat, als das Click-Pedal sich zufällig mal geöffnet hat, und ein Motorradfahrer dabei tötlich gestürzt ist. *Nur mal rein fiktiv, aber so schnell kann es gehen.*

Chrissi
 
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