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Neue Lupine UFO Satteltasche StVZO: Rück-/Bremslicht mit Gepäckfach

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Re: Neue Lupine UFO Satteltasche StVZO: Rück-/Bremslicht mit Gepäckfach
Diese schwarz in schwarz Bilder nerven einfach nur noch. War auch mein erster Gedanke.
Wer macht die eigentlich immer? Der Hersteller? Die Redaktion? Der Schülerpraktikant? Ist stromsperre? Fragen über Fragen!
Anderseits: Bei Darstellungen für Leuchtmitteln mag das ja noch Sinn ergeben.
 
hm - mir erschließt sich die Logik nicht - warum muß das Rücklicht "StVO-konform" sein, wenn es an einer Satteltasche befestigt ist? Das war doch genau der Trick?

Nein - Satteltasche ist am Fahrrad angebracht, damit ist auch das Rücklicht am Fahrrad angebracht.
Du kannst es dir an den Rucksack klemmen, dann kein Problem.
 
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Nein - Satteltasche ist am Fahrrad angebracht, damit ist auch das Rücklicht am Fahrrad angebracht.
Du kannst es dir an den Rucksack klemmen, dann kein Problem.

Hast du eine Quelle dazu?

Der TÜV Süd schreibt hier: „Vorsicht bei Blinklichtern: Sie dürfen nicht ans Fahrrad montiert werden. Erlaubt ist aber, als zusätzliche Beleuchtung ein Blinklicht am Rucksack oder an einer Tasche anzubringen.“

Hier im Forum wird in einem ganzen Thema darüber diskutiert, ohne abschließenden Konsens.

So viel ich weiß, gibt es keine juristischen Urteile dazu - das wäre ja eigentlich das, was zählt. Die Diskussion gibt es ja allgemein bzgl. verkehrssicherer Fahrräder im Falle eines Unfalles und bewegen sich oft auf Terrain wie "Wenn ein Auto mir die Vorfahrt nimmt und in mich hereinfährt, kann es sein, dass ich eine Teilschuld kriege, weil ich keine Klingel hatte und mein Fahrrad damit nicht verkehrssicher war?" (Oder auch: "Weil ich keine Reflektoren an den Pedalen hatte, aber es war Tag."). Meine Erfahrung mit solchen Diskussionen ist, dass es meist um sehr abstrakte, konstruierte Fälle gibt und man als Radfahrer eh immer eins auf die Mütze kriegt, es in der Praxis aber kaum bis keine Relevanz hat. Sonst müsste es ja irgendwo Gerichtsurteile geben, aber die scheint es schlichtweg einfach nicht zu geben.

In meinen Augen zeigt das eigentlich bloß, wie hanebüchen die ganze Belichtungsregelung in Deutschland ist.

Meine Sichtweise des Ganzen ist: Ein Rücklicht muss vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. Es muss aber nicht ständig mitgeführt werden, sondern nur bei entsprechenden schlechten Sichtverhältnissen, siehe auch hier.
Ergänzende Blinklichter darf ich an mir, Rucksack oder Tasche anbringen. Wenn ich also nachts fahre, muss ein ein zugelassenes Rücklicht haben und dürfte dann nach meinem Verständnis an der Satteltasche blinken, was das Zeug hält.
Aber auch hier muss man ehrlich sein: Ein Großteil der Rennräder ist eigentlich eh nicht verkehrssicher, weil Klingel, Reflektoren an den Laufrädern (zwei orangene oder Speichenreflektoren oder Refletorstreifen) fehlen. Aber auch dies ist beim Fahren mit dem Rennrad tagsüber in der Praxis nicht wirklich relevant.
 
Ich finde auf der Tasche sollte noch öfters der Name des Herstellers stehen. Vielleicht noch unten dran und wenn man die Tasche etwas in die Länge zieht, kann man oben auch noch mal das Logo unter bringen.
 
Hast du eine Quelle dazu?

Der TÜV Süd schreibt hier: „Vorsicht bei Blinklichtern: Sie dürfen nicht ans Fahrrad montiert werden. Erlaubt ist aber, als zusätzliche Beleuchtung ein Blinklicht am Rucksack oder an einer Tasche anzubringen.“

Das wird von dir miss-interpretiert. Und leider vom TüV nicht präzise formuliert. Ist ja auch kein Gesetzgeber.
Rucksack am Mann, Tasche am Mann, Helm und was dir sonst noch NICHT am Rad einfällt.
Der Gesetzgeber formuliert nicht die Ausnahmen. Entsprechungen wurden nur vom Gericht festgestellt.
Interessiert aber eh Keinen. Polizei freut sich über Licht. Wer nicht gerade amerikanische Alarm Beleuchtung fährt, wird meisten ignoriert, wenn er nicht schon wegen was anderem auf den Kieker genommen wird.
Ich fahre mit nem Rotlicht Generation vor Trennung(deutsch/international) - im Blinkmodus. Aber dezentes Pulsieren.
Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann nur am Rucksack und das ist leider bei RRlern schlecht.
Ich komme vom MTB und fahre aus Historie Rucksack, weil am MTB nix anderes geht, auch am Gravel.
Hab aber trotzdem keinen Bock da was dran zu klemmen.
Für die Quellen - lies dir den Gesetzestext durch, such nach Gerichtsurteilen.
Ich mach hier keine Rechtsberatung. Ich versuche nur darauf hinzuweisen, dass sich den für einen selbst am meisten passenden Fall rauszusuchen im seltensten Fall vor Gericht bestand hat.
Interpretier einfach nicht in Richtung möglicher Ausnahmen, sondern entscheide, ob du dich darüber hinwegsetzen willst, oder nicht - und ggf mit den Folgen leben
 
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Ansatz find ich gut, aber Größe der Tasche und vor allem der Preis schreckt dann ab

Der Preis ist mit Lampe wenn ich das richtig verstehe.

Trotz der "sauberen Lösung" allerdings hässlich wie fast alle Satteltaschen. Dazu dass im ersten Beitrag schon angesprochene Problem der Sattelstützen-Befestigung.
 
Das wird von dir miss-interpretiert. Und leider vom TüV nicht präzise formuliert. Ist ja auch kein Gesetzgeber.
[...]
Bislang stellst du hier nur Behauptungen ohne jegliche Argumentation auf.
Ich kenne den Gesetzestext (§ 67 StVZO). Rechtsprechung gibt es schlichtweg nicht. Und hier bin ich zumindest bei dieser Sache bei dir: Es interessiert eh keinen.

Zur Lupine-Satteltaschenlampe: Kann ja jeder handhaben, wie er/sie will und überlegen, ob man das will und braucht.
 
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