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Erfahrungsbericht zur Cube Gewährleistung bei Gebrauchtkauf

Martini

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Ich habe mir vor Kurzem ein nur 9 Monate altes Cube-Rad gebraucht gekauft – eines der hochpreisigen Modelle. Leider trat nach kurzer Zeit ein eindeutiger Gewährleistungsfall auf. Obwohl mir die Originalrechnung des Erstkäufers vorlag, lehnte Cube eine Gewährleistung ab mit der Begründung, diese gelte nur für den Erstbesitzer.

Ob das juristisch haltbar ist, kann ich nicht beurteilen – aber als Käufer eines teuren Premium-Rads war ich von dieser Haltung maßlos enttäuscht. Ich fühlte mich wie ein Kunde zweiter Klasse – eine solche Erfahrung habe ich bei keinem anderen Hersteller gemacht.

Inzwischen kann ich die schlechten Bewertungen von Cube (Trustpilot: 2,5 Sterne) gut nachvollziehen. Zum Vergleich: Canyon beispielsweise bietet eine produktbezogene Gewährleistung, die nicht an die Person des Erstkäufers gebunden ist – dort wird Service deutlich kundenorientierter gelebt (Trustpilot: 4,5 Sterne).

Ich habe sogar überlegt, den Schaden auf eigene Kosten beheben zu lassen – doch keine Werkstatt wollte das Risiko eingehen, an einem hochwertigen Carbonrahmen zu arbeiten. Für mich ist klar: Cube steht nicht hinter seinen Produkten und verliert dadurch viele Kunden – völlig unnötig.

Ich hoffe, Cube überdenkt seine Gewährleistungspolitik und erkennt, dass Kundenbindung auch über den Erstkauf hinaus entscheidend ist. Das würde sich sicher auch positiv auf deren Bewertung auswirken.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

Hilfreich
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Laut BGB ist es so daß die Sachmangelhaftung nur dem Erstkäufer einer Sache zusteht.
Auch eine Herstellergarantie als freiwillige Leistung kann ein Hersteller auf den Erstkäufer einschränken.
Das weiss man aber eigentlich wenn man nicht die letzten Jahrzehnte unter einem Stein gelebt hat.

Ich persönlich gehe bei Gebrauchtkauf immer davon aus daß ich keine Gewährleistung/Garantie habe, auch wenn das Produkt jünger als 24 Monate ist und freue mich dann wenn ich sie doch bekomme.

Zustehen tut sie mir, wie gesagt, nicht.

Genau das was Dir passiert ist, ist für mich der Grund daß ich keine jungen hochwertigen gebrauchten Räder kaufe. Entweder brandneu oder dann schon einiges älter.

Das Verhalten von Cube ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Daß Du Dich wie ein Kunde zweiter Klasse fühlst, ist auch ok, genau genommen bist Du nämlich gar kein direkter Kunde von Cube.
 
Wenn das ein Rahmen-Totalschaden ist und ich der Betroffene wäre, wäre für mich der nächste Weg der zum Rechtsanwalt zu einer Erstberatung, nicht hierher.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers"

Wenn nun der Hersteller erwähnt das Garantien nur für Erstkäufer gilt , dies ja in den AGB, hat man meines Erachtens als
Zweitbesitzer keine guten Karten.

Quelle


Mein Schwager zb. hat eine Fliesen Gewerbe
Auf Balkone und Terassen Beläge gibt er keine Gewährleistung/Garantie
Dies wird am Anfangsgespräch und Angebot erwähnt und steht am Ende auch
auf der Rechnung.
 
Ich hab keine Ahnung, aber habe das hier gefunden:

  • Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf: Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrze.../kauf-ausruestung/gebrauchtes-fahrrad-kaufen/
 
Mein Schwager zb. hat eine Fliesen Gewerbe
Auf Balkone und Terassen Beläge gibt er keine Gewährleistung/Garantie
Dies wird am Anfangsgespräch und Angebot erwähnt und steht am Ende auch
auf der Rechnung.
Garantie kann er gerne ausschließen, Gewährleistung lässt sich rechtswirksam nicht ausschließen.
Dass weiß Dein Schwager vermutlich auch, aber von dem (ungültigen) Zusatz lassen sich sicher viele abschrecken.
 
Dass weiß Dein Schwager vermutlich auch, aber von dem (ungültigen) Zusatz lassen sich sicher viele abschrecken.
und nützt dem Schwager im Schadensfall auch nichts, da hat der Konsument immer die besseren Karten, egal was er unterschreibt..
haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen.
ich vermute der Mangel war beim Kauf noch nicht vorhanden, sonst würde er sich ja nicht an Cube wenden wollen...
 
Die Gewindebuchsen für den Flaschenhalter haben sich innerhalb der ersten 12 Monate gelockert. Die gesamte Abwicklung – inklusive Einkleben in den Carbonrahmen – war in weniger als 20 Minuten erledigt.

Es wäre so einfach für Cube hier Bonuspunkte zu sammeln und zu sagen:
'Lieber Kunde, wir stehen zu unseren Produkten und freuen uns über jeden Cube Besitzer, egal ob Erst- oder Zweitkäufer. Bringe das Rad und wir kümmern uns darum!'.

Canyon ist hier einen Schritt weiter und begrüßt auch Käufer gebrauchter Räder ausdrücklich als Kunden:

Die Gewährleistung ist mit dem Bike verbunden, nicht mit dem Eigentümer. Das heißt, wenn du das Bike aus zweiter Hand gekauft hast und es weniger als 2 Jahre alt ist, kannst du trotzdem einen Anspruch geltend machen. Wir können dich jedoch möglicherweise um einen Kaufnachweis bitten.
https://www.canyon.com/de-de/kundenservice/reparatur-ersatzteile-garantie/warranty-guarantee.html
Canyon übernimmt im erfolgreichen Gewährleistungsfall die Kosten für den Umbau, den Versand und die Zollgebühren.
 
Wenn das ein Rahmen-Totalschaden ist und ich der Betroffene wäre, wäre für mich der nächste Weg der zum Rechtsanwalt zu einer Erstberatung, nicht hierher.
Und der erzählt dir exakt das, was in #2 steht - nur halt nicht gratis.
 
In dem Fall nicht - in den ersten 12 Monaten ist der Verkäufer in der Pflicht:
"Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war,"
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
Das hat noch nicht mal ein Hersteller zu erfüllen. Garantie ist 6 Monate. Was du schreibst stimmt so nicht.
 
Die Gewindebuchsen für den Flaschenhalter haben sich innerhalb der ersten 12 Monate gelockert. Die gesamte Abwicklung – inklusive Einkleben in den Carbonrahmen – war in weniger als 20 Minuten erledigt.

Es wäre so einfach für Cube hier Bonuspunkte zu sammeln und zu sagen:
'Lieber Kunde, wir stehen zu unseren Produkten und freuen uns über jeden Cube Besitzer, egal ob Erst- oder Zweitkäufer. Bringe das Rad und wir kümmern uns darum!'.

Canyon ist hier einen Schritt weiter und begrüßt auch Käufer gebrauchter Räder ausdrücklich als Kunden:

Die Gewährleistung ist mit dem Bike verbunden, nicht mit dem Eigentümer. Das heißt, wenn du das Bike aus zweiter Hand gekauft hast und es weniger als 2 Jahre alt ist, kannst du trotzdem einen Anspruch geltend machen. Wir können dich jedoch möglicherweise um einen Kaufnachweis bitten.
https://www.canyon.com/de-de/kundenservice/reparatur-ersatzteile-garantie/warranty-guarantee.html
Canyon übernimmt im erfolgreichen Gewährleistungsfall die Kosten für den Umbau, den Versand und die Zollgebühren.
Ich lach mich schlapp. Du hast die Einziehmuttern überdreht. Sorry, aber Anfängerfehler.
 
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