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Verkehrssicherheit

raceroller

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Hi Leute,

ok ich weiß: maximal spießiges Thema, aber wie haltet ihr es mit Verkehrssicherheit?

Strenggenommen sind Rennräder so gut wie ne verkehrssicher. Spätestens bei den Pedalen ist ja Schluss mit Reflektoren.

Ich überlege nun mein Rennrad verkehrssicher zu machen, da mir meine Versicherung nicht sagen kann, ob sie im Konfliktfall haften würde (z.B. Unfall und Autofahrer sagt, man wurde wegen Reflektoren nicht gesehen)

Daher zwei Fragen:

1. Wisst ihr, ob es auch für Reflektoren Vorgaben gibt oder reicht sogar ein Reflektorband. Pro Forma könnte man sich vorne ja das hier z.B ranmachen (https://www.amazon.de/Busch-Müller-...t=&hvlocphy=9043127&hvtargid=pla-754395903524)

2. Hat jemand tatsächlich mal über Erfahrungen gemacht, ob Fahrradversicherung oder Haftpflicht haftet, wenn man an einem Unfall mit einem nichts verkehrssicheren Rad beteiligt war? Reflektoren sind i.d.R. vor allem nachts wichtig. Aber in der STVO steht nicht, dass man die nur nachts benötigt. Wird so etwas dann mit in Betracht gezogen? Horrorszenario ist ja, dass man nicht nur schwerverletzt ist, sondern auch noch ein Auto bezahlen muss, was einen anfuhr.

Viele Grüße!
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von raceroller

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Ich überlege nun mein Rennrad verkehrssicher zu machen, da mir meine Versicherung nicht sagen kann, ob sie im Konfliktfall haften würde
Welche Versicherung?
Leistungsbeschreibung sollte in den Dir ausgehändigten Unterlagen stehen.
Wisst ihr, ob es auch für Reflektoren Vorgaben gibt
Hier steht alles drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Zulässige Lichttechnische Einrichtungen sind am Prüfzeichen (~~K, gefolgt von einer Ziffernfolge) erkennbar.
 
So wie der (Haupt-)Scheinwerfer steht, ist das niemals verkehrssicher!!1!!11!1!!elf!

Immerhin hat er ja noch ausreichend zusätzliche Scheinwerfer auf dem Lenker :D
 
Hi Leute,

ok ich weiß: maximal spießiges Thema, aber wie haltet ihr es mit Verkehrssicherheit?

Strenggenommen sind Rennräder so gut wie ne verkehrssicher.
"Verkehrssicher"? Was wäre das und für wen? Ohne funktionstaugliche Bremsen vielleicht. Siehe Fixie, Kinderlaufrad, Roller o.ä. Beleuchtung, und dazu gehören Reflektoren, ist eine andere Sache. Dabei geht es bekanntlich in erster Linie um die Sicherheit des Radfahrers selbst. Meinst Du mit "verkehrssicher" vielleicht vorschriftsmäßig? Vorschriften dazu sind nachzulesen in der STVZO. Das ist nicht unbedingt der Stand der Forschung und Technik.

Spätestens bei den Pedalen ist ja Schluss mit Reflektoren.
Ich fahre Pedalen mit Haken. An diese konnte ich die vorschriftsmäßigen "gelben" Reflektoren anschrauben. Einen der 4 habe ich verloren, weshalb die Vorschrift nicht mehr erfüllt ist. Reflektoren am Bein oder Schuh sind halt nicht vorschriftsmäßig. Mal ehrlich, wer hat so etwas im wahren Leben immer und stets dabei?
Oder fahrt ihr mit Hosenklammern Rennrad?
Hosenkl.jpg
:D

Ich überlege nun mein Rennrad verkehrssicher zu machen, da mir meine Versicherung nicht sagen kann, ob sie im Konfliktfall haften würde (z.B. Unfall und Autofahrer sagt, man wurde wegen Reflektoren nicht gesehen)
Ja mach was. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Im Falle eines Unfalls, hat man selbst den Schaden. Sofern man nicht tot ist, heilt der Körperschaden mehr oder weniger, die Kosten der Rettung und Behandlung zahlt die Krankenkasse.
Wenn ein Schaden an einem KFZ entsteht, kommt die Frage auf, ob man das KFZ angefahren hat oder der Autofahrer das Fahrrad mit Radfahrer. Vor einer Quotelung der Schadenskosten ist man nie geschützt. Es dürfte aber einen großen Unterschied ausmachen, ob man im Dunklen oder im Tunnel schwarz gekleidet und ohne Leuchten und ohne Reflektoren unterwegs war.
Es ist nicht so, dass Reflektormaterial ohne Zulassungsnummer nicht oder auch nur schlechter zu sehen ist. Bei Zulassungen kommt es nicht nur auf die Funktion an, sondern auch auf bestimmte Zulassungskriterien. Alle zugelassenen Reflektoren, die ich kenne, sind dick und strahlen nicht nur im Einfallswinkel zurück. Ein Kristallspiegel wäre der perfekte Reflektor, der praktisch leider unbrauchbar ist, denn Ausfallswinkel ist gleich Einfallswinkel. Lichtstrahlen eines Autos würden nicht zum Autofahrer zurückkommen, sondern sonstwo hin. Reflektorstreifen an Kleidung oder Aufklebern besitzen kleine Perlen. Speichenreflektoren sind rund. Zulassungsgerechte Reflektoren besitzen Kunststoff-Spiegelchen in der Dicke des transparenten Materials und diese sind je nach Reflektor in mehreren Felder gegliedert. So kann schräg einfallendes Licht besser zurück gestrahlt werden.
Wenn man sich fragt, warum Reifenreflektoren zugelassen sind und Felgenaufkleber nicht, liegt das wohl daran, dass Felgenaufkleber relativ neu sind und eben noch nicht zugelassen, kann noch 20 Jahre dauern. Die mächtige Autolobby setzt sich für teuren Firlefanz ein, immer "im Sinne" :rolleyes: der Sicherheit , aber doch nicht für 10-€-Fahrradaufkleber.

Daher zwei Fragen:

1. Wisst ihr, ob es auch für Reflektoren Vorgaben gibt oder reicht sogar ein Reflektorband. Pro Forma könnte man sich vorne ja das hier z.B ranmachen
Die dicken Reflektoren weiß bzw. rot dürften eine Zul.-Nummer haben, falls diese erhaben aufgeprägt ist. Es gibt identische Kopien, die genauso funktionieren, die sind dann nicht zulässig.
Die Weißen kann man jedenfalls an das Steuerrohr kleben. Ein Reflektorband am Steuerrohr als Viertelkreis aufgeklebt erfüllt m.E. den selben Zweck, ist halt nur nicht zugelassen. Am Rennrad fehlt es hinten meistens an der Klebefläche. Die Sattelstütze wird ja für Vieles verwendet.
2. Hat jemand tatsächlich mal über Erfahrungen gemacht, ob Fahrradversicherung oder Haftpflicht haftet, wenn man an einem Unfall mit einem nichts verkehrssicheren Rad beteiligt war? Reflektoren sind i.d.R. vor allem nachts wichtig. Aber in der STVO steht nicht, dass man die nur nachts benötigt. Wird so etwas dann mit in Betracht gezogen? Horrorszenario ist ja, dass man nicht nur schwerverletzt ist, sondern auch noch ein Auto bezahlen muss, was einen anfuhr.

Viele Grüße!
Keine Erfahrung mit Dunkelunfällen.

Aber: Wenn ein Autofahrer einen "Schwarzen" und ohne Licht und ohne Reflektoren gar nicht sehen konnte, was für eine Schuld und Haftpflicht sollte wer dem Autofahrer geben? Geisterfahrer sind schließlich auch bei Radfahrern und Fußgängern unbeliebt. Tagsüber fährt aber so manch ein Rennradler so herum. Im Falles eines Unfalls soll eine Versicherung aufkommen? Für Kleidung gibt es keine Vorschrift, aber wer sich auf Glatteis begibt, muss mit Nachteilen rechnen.

Bei einem Unfall am helllichten Tag ist eine unvorschriftsmäßige Beleuchtung i.d.R. nicht ausschlaggebend und kaum relevant bei der Schuldfrage, von Tunnelfahrten mal abgesehen. Bei Gegenlicht und auf Waldstraßen mit raschem Hell-Dunkel-Wechsel können Autofahrer Reflektoren oder STVZO-Rücklicht-Funzeln sowieso nicht erkennen. Dafür bräuchte es Rücklichtscheinwerfer oder Rücklichtblitze, die in D nicht erlaubt sind. Ich beobachte manchmal Rennradfahrer ganz in schwarz mit einer roten punktfömigen LED an der Sattelstütze, aber nur wenn ich dicht dran bin. Für Autofahrer, die einen ganzen Radfahrer in Neonkleidung übersehen, ist der rote Punkt null und gar nichts.

Mein Fazit ist, dass man die Gefahr bzw. die Wahrscheinlichkeit des Nichtgesehenwerdens durch Autofahrer im Dunklen mit Reflektorbändern und Aufklebern gut verringern kann. Vorbeugen ist besser als Heilen.

Nach dem Motto: Alles ist besser als gar nichts. Es muss nicht die flatternde Warnweste oder die Hosenklammer sein. Eine große ReflektorFLÄCHE wirkt im Dunklen sehr viel besser als ein STVZO-Katzenauge und die zugehörige Rücklichtfunzel, weil jedes KFZ ja gefühlt so beleuchtet ist, wie ein landendes Flugzeug. Die schwarzen unzulässigen Aufkleber für schwarze Felgen sind bei Anstrahlung sehr gut zu sehen.
 
Im Falle eines Unfalls, hat man selbst den Schaden. Sofern man nicht tot ist, heilt der Körperschaden mehr oder weniger, die Kosten der Rettung und Behandlung zahlt die Krankenkasse.
Wenn ein Schaden an einem KFZ entsteht, kommt die Frage auf, ob man das KFZ angefahren hat oder der Autofahrer das Fahrrad mit Radfahrer. Vor einer Quotelung der Schadenskosten ist man nie geschützt. Es dürfte aber einen großen Unterschied ausmachen, ob man im Dunklen oder im Tunnel schwarz gekleidet und ohne Leuchten und ohne Reflektoren unterwegs war.

Mensch das ist ein Trollfaden hier. Damit muss man sich nicht auseinandersetzen.

Mein Rennrad war bei allen 3 Vkus nicht StVO gerecht. Das spielte bei der Schuldfrage gar keine Rolle!
 
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